Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 14 Abs 1 AsylVfG
(Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des VwVfG § 51 Abs 3 iVm AsylVfG § 14 Abs 1 bei Geltendmachung einer Änderung der Sachlage und Rechtslage iSd VwVfG § 51 Abs 1; Keine politische Verfolgungsgefahr für Sikhs nach Tempelstürmung von Amritsar und Absetzung der ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 03.04.1987 - IV H 20547/86
- VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Papierfundstellen
- ESVGH 38, 157 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 25.02.1981 - 1 BvR 413/80
Rechtsschutz im Asylverfahren
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Beschluß vom 25. Februar 1981 (BVerfGE 56, 216 ) bereits anerkannt, daß der Gesetzgeber für das Asylrecht jede Regelung treffen darf, die der Bedeutung des Asylrechts gerecht wird und eine zuverlässige und sachgerechte Prüfung von Asylgesuchen ermöglicht. - VGH Hessen, 08.10.1986 - 10 UE 1246/86
Rechtsschutzbedürfnis für Asylbegehren bei Nichtangabe des Aufenthaltsortes
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Rn. 11 Im übrigen entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senates, daß, wer sich als politisch Verfolgter dem Schutz der Bundesrepublik unterstellen will, die Verfahrensordnung des Asylverfahrensgesetzes nicht eigenmächtig abändern und seine Anerkennung als Asylberechtigter unter anderem als den gesetzlich vorgegebenen Verfahrensvoraussetzungen nicht anstreben darf (vgl. Beschluß des erk. Sen. v. 8. Oktober 1986 - 10 UE 1246/86 -). - VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84
Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit …
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Da bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. § 10 Abs. Z AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist und es für die Beachtlichkeit eines Folgeantrages nur darauf ankommt, daß die formellen Antragserfordernisse des § 51 Abs. 2 und 3 erfüllt und die Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Ziff. 1 VwVfG schlüssig vorgetragen sind (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8), erweist sich die angegriffene Abschiebungsandrohung auch deswegen als offensichtlich rechtmäßig, weil der Antragsteller Gründe, aus denen sich eine Änderung der Sach- und Rechtslage zu seinen Gunsten ergeben könnte (§ 51 Abs. 1 Ziff. 1 VwVfG), nicht schlüssig vorgetragen hat. - VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten; …
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Da bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. § 10 Abs. Z AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist und es für die Beachtlichkeit eines Folgeantrages nur darauf ankommt, daß die formellen Antragserfordernisse des § 51 Abs. 2 und 3 erfüllt und die Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Ziff. 1 VwVfG schlüssig vorgetragen sind (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8), erweist sich die angegriffene Abschiebungsandrohung auch deswegen als offensichtlich rechtmäßig, weil der Antragsteller Gründe, aus denen sich eine Änderung der Sach- und Rechtslage zu seinen Gunsten ergeben könnte (§ 51 Abs. 1 Ziff. 1 VwVfG), nicht schlüssig vorgetragen hat. - VGH Hessen, 06.03.1986 - X OE 1119/81
Auszug aus VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87
Insoweit sind für den Senat letztlich dieselben Überlegungen ausschlaggebend wie in den Urteilen vom 6. März 1986 - X OE 1119/81 - und vom 20. März 1986 - X OE 842!81 -.
- VGH Hessen, 23.12.1987 - 12 TH 1787/87
Zur Beachtlichkeitsprüfung des Gerichts nach Sachentscheidung des Bundesamts ohne …
Ungeachtet dessen läßt sich dem hiernach berücksichtigungsfähigen Vorbringen des Antragstellers, auch wenn man den Vortrag über den Neffen miteinbezieht, eine z u g u n s t e n des Antragstellers erfolgte nachträgliche Änderung der Sachlage jedenfalls nicht entnehmen; der insoweit erforderliche schlüssige Vortrag (vgl. Hess. VGH, B. v. 20.06.1984, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253, v. 07.07.1987 - 10 TH 1222/87 - und v. 12.10.1987 - 12 TH 1528/87 -) fehlt.
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