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| VGH Hessen, 01.02.1984 - 10 TH 304/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 6 S 290/96
Leistungsberechtigung eines Ausländers nach dem AsylbLG für die Dauer eines …
3 Z 81/89">NJW 1990, 654; OVG Nordrh.-Westf., Urt. v. 19.08.1987 - 19 B 21116/87 - sowie HessVGH, Urt. v. 01.02.1984 - 10 TH 304/84 - offengelassen: Beschl. des 16. Senats v. 12.12.1993 - 16 S 204/93 -, VBlBW 1993, 442/444). - VGH Hessen, 12.07.1984 - 10 TH 1852/84
Vorläufiger Rechtsschutz eines Folgeantragstellers gegen das der …
Für Ausländer, die nach rechtskräftigem Abschluß eines Asylverfahrens erneut um Asyl nachsuchen (Folgeantragsteller im Sinne des § 14 Abs. 1 AsylVfG) ist eine Aufenthaltsgestattung weder im Asylverfahrensgesetz vorgeschrieben noch zwingend erforderlich; denn sie können vor der Gefahr einer Abschiebung in den angeblichen Verfolgerstaat ausreichend durch die Aussetzung der Abschiebung geschützt werden, bis entweder aufenthaltsbeendende Maßnahmen erlassen und vollziehbar sind (§§ 10, 14, 21 AsylVfG) oder die begehrte Asylanerkennung ausgesprochen ist (Hess. VGH., Beschluß vom 1. Februar 1984 - 10 TH 304/84 - Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, S. 198, Rdnr. 557); ob letztere bestandskräftig sein muß oder schon zuvor eine Aufenthaltsgestattung erteilt werden darf, kann hier dahinstehen. - VGH Hessen, 28.08.1986 - 10 TH 2242/86
Behördenzuständigkeit zum Erlaß aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber …
Rn. 15 Für Asylbewerber, die einen Folgeantrag gestellt haben und deshalb zumindest bis zur Entscheidung über die Beachtlichkeit oder Unbeachtlichkeit des Antrags nicht in den Genuß einer Aufenthaltsgestattung kommen (vgl. § 21 Abs. 2 AsylVfG; Hess.VGH, Beschluß vom 1. Februar 1984 - 10 TH 304/84 - Beschluß vom 12. Juli 1984 - 10 TH 1852/84 -, EZAR 632 Nr. 2), kann im Grundsatz nichts anderes gelten. - VGH Hessen, 06.02.1984 - 10 TH 570/83
Ausreiseaufforderung nach rechtskräftigem Abschluß des Asylverfahrens
- VGH Hessen, 11.07.1985 - 10 TG 1244/85
Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde - Maßgeblichkeit des tatsächlichen …
Der aufenthaltsrechtliche Status des Folgeantragstellers ist dadurch gekennzeichnet, daß eine Aufenthaltsgestattung gesetzlich nicht vorgesehen ist und in der Regel deswegen nur Abschiebungsschutz nach § 17 AuslG gewährt werden kann (Beschluß des Senats vom 1. Februar 1984 - 10 TH 304/84 -).
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