Rechtsprechung
| LAG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 10 TaBV 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Wirtschaftsausschuss - Vorlage Kaufvertrag über Geschäftsanteile
- Justiz Baden-Württemberg
§ 106 Abs 2 S 1 BetrVG, § 106 Abs 3 Nr 9a BetrVG, § 106 Abs 3 Nr 10 BetrVG
Wirtschaftsausschuss - Vorlageanspruch - Kaufvertrag über Geschäftsanteile - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterrichtungspflicht der Unternehmensleitung bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen; unbegründeter Antrag des Betriebsrats zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Pflicht zur Unterrichtung des Betriebsrates - und die Vorlage des Unternehmenskaufvertrages
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterrichtungspflicht der Unternehmensleitung bei Veräußerung von Gesellschaftsanteilen; Antrag des Betriebsrats zur Unwirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs
Verfahrensgang
- ArbG Freiburg, 05.02.2013 - 11 BV 5/12
- LAG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 10 TaBV 2/13
- BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 22.01.1991 - 1 ABR 38/89
Betriebsrat: Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers hinsichtlich des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 10 TaBV 2/13
Rn. 64 b) Soweit der Betriebsrat meint, dass sich bereits aus der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.01.1991 (1 ABR 38/89, AP, § 106 BetrVG 1972, Nr. 9) der Anspruch ergebe, wird dem nicht gefolgt.Insoweit gilt auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 22.1.2991 (1 ABR 38/89, AP, § 106 BetrVG 1972, Nr. 9).
Die Vorlage der Unterlagen bezweckt ausschließlich die gleichgewichtige und damit grundsätzlich vom selben Kenntnisstand ausgehende Beratung über wirtschaftliche Angelegenheiten (BAG v. 22.1.2991 - 1 ABR 38/89, AP, § 106 BetrVG 1972, Nr. 9).
- BAG, 01.08.1990 - 7 ABR 91/88
Wirtschaftsausschuß bei einheitlichem Betrieb
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 10 TaBV 2/13
Bilden mehrere Unternehmen einen gemeinsamen Betrieb, so ist, wenn der Schwellenwert des § 106 BetrVG überschritten wird, bei dieser Einheit ein Wirtschaftsauschuss zu bilden (BAG, Beschluss v. 01.08.1990 - 7 ABR 91/88, NZA 1991, 643;… GK-BetrVG/Oetker, 10. Aufl., § 106 Rz. 39). - LAG Köln, 05.10.2011 - 9 TaBV 94/10
Bestimmtheit eines Einigungsstellenspruchs; Informationsanspruch des Betriebsrats
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 09.10.2013 - 10 TaBV 2/13
In der Entscheidung des Landesarbeitsgerichtes Köln ging es um die Verpflichtung, einen wirksamen Einigungsstellenspruch gegebenenfalls mit Zwangsmitteln durchzusetzen (LAG Köln, Beschluss v. 05.10.2011 - 9 TaBV 94/10).
- BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14
Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb
Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 9. Oktober 2013 - 10 TaBV 2/13 - wird zurückgewiesen. - LAG Köln, 10.11.2017 - 4 TaBV 14/17
Tendenzschutz in einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen
Dies gilt insbesondere dann, wenn kein Trägerunternehmen für sich genommen den Schwellenwert überschreitet (BAG…, Beschluss vom 22.03.2016 - 1 ABR 10/14 -, Rn. 12, juris; BAG, Beschluss vom 01.08.1990- 1 ABR 91/88 -, NZA 1991, 643, 644; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.10.2013 - 10 TaBV 2/13 -, BeckRS 2014, 67294;… DKKW/Däubler, 15. Aufl. 2016, § 106 BetrVG Rn. 21;… Fitting, 28. Aufl. 2016, § 106 BetrVG Rn. 18;… GK/Oetker, Band II, 10. Aufl. 2014, § 106 BetrVG Rn. 20).
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Rechtsprechung
| LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
BetrVG § 99 Abs. 1 BetrVG § 99 Abs. 2 Nr. 1 AGG § 1 AGG § 7 Abs. 1 AGG § 7 Abs. 2 AGG § 3 Abs. 1
- rechtsportal.de
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einreihung in die zutreffende tarifliche Lebensaltersstufe; unbegründeter Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei altersbenachteiligender Tarifregelung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einreihung in die zutreffende tarifliche Lebensaltersstufe; Zustimmungsersetzungsantrag der Arbeitgeberin bei altersbenachteiligender Tarifregelung
Verfahrensgang
- ArbG Augsburg, 06.11.2012 - 5 BV 15/12
- LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (10)
- EuGH, 08.09.2011 - C-297/10
Hennigs und Mai - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - …
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Wie jedoch der Europäische Gerichtshof, bezogen auf die entsprechenden Lebensaltersstufen im Bundesange- 10 TaBV 2/13 - 13 stelltentarifvertrag, zutreffend erkannt hat, liegt im Lebensalter kein "angemessenes und erforderliches Mittel", um dieses Ziel zu erreichen: Lebensaltersstufen ermöglichten zwar mit steigendem Lebensalter - und damit Dienstalter - einen stufenweisen Aufstieg in der jeweiligen Vergütungsgruppe, führten aber ausgehend von der Einstellungssituation zu nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlungen (EUGH, 08.09.2011, C-297/10 und C298/10): Im Streitfalle würde nach § 1 Gehalts-TV ein Beschäftigter ohne Berufserfahrung, der im Alter von 28 Jahren für eine Tätigkeit eingestellt wird, ab seiner Einstellung die gleiche Grundvergütung wie ein gleichaltriger Beschäftigter erzielen, der die gleiche Tätigkeit ausübt, aber im Alter von 21 Jahren eingestellt wurde und in seiner Tätigkeit eine Berufserfahrung von sieben Jahren aufweist.Eine verallgemeinernde Annahme zu bestimmten Arbeitnehmergruppen birgt demnach bereits dann eine ungerechtfertigte Diskriminierung in sich, gäbe es eine gleich geeignete tarifliche Regelungsalternative, welche den Kreis der Benachteiligten kleiner hielte (vgl. EUGH, 08.09.2011, C-297/10, Rn. 75;… ErfK/ Schlachter, 13. Auflage, § 10 AGG, Rn. 4, mN.).
- BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01
Umgruppierung wegen geänderter tariflicher Tätigkeitsbewertung
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Die Gerichte dürfen ungültige Normen nicht zur Grundlage einer Ersetzungsentscheidung machen (BAG, 06.08.2002, 1 ABR 49/01). - BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99
Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung - einseitige Änderung der …
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Dementsprechend umfasst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch die Bestimmung der Fallgruppe einer bestimmten Lohngruppe (BAG, 27.07.1993, 1 ABR 11/93) oder die Festsetzung der richtigen Lebensaltersstufe (BAG, 27.06.2000, 1 ABR 36/99).
- BAG, 27.07.1993 - 1 ABR 11/93
Mitbestimmung bei Eingruppierung und Umgruppierung - Bestimmung der Fallgruppe …
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Dementsprechend umfasst das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats auch die Bestimmung der Fallgruppe einer bestimmten Lohngruppe (BAG, 27.07.1993, 1 ABR 11/93) oder die Festsetzung der richtigen Lebensaltersstufe (BAG, 27.06.2000, 1 ABR 36/99). - BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10
Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Der für eine unmittelbare Benachteiligung erforderliche Kausalzusam- 10 TaBV 2/13 - 10 menhang ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an einen oder mehrere in § 1 AGG genannte Gründe anknüpft oder dadurch motiviert ist (BAG, 20.03.2012, 9 AZR 529/10). - BAG, 11.11.2008 - 1 ABR 68/07
Pflicht zur Eingruppierung in tarifliche Vergütungsordnung
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Es soll dazu beizutragen, hinsichtlich der Eingruppierung möglichst zutreffende Ergebnisse zu erzielen, und dient der einheitlichen und gleichmäßigen Anwendung des Vergütungsschemas und damit der Durchsetzung der innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit und Transparenz der Vergütungspraxis (BAG, 11.11.2008, 1 ABR 68/07). - EuGH, 03.10.2006 - C-17/05
Cadman - Sozialpolitik - Artikel 141 EG - Grundsatz des gleichen Entgelts für …
- BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86
Anforderungen an die Begründung des Betriebsrats für die Verweigerung seiner …
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
Damit lässt der Betriebsrat einen Zustimmungsverweigerungsgrund nach § 99 Abs. 2 Nr. 1 BetrVG als möglich erscheinen (BAG, 26.01.1988, 1 AZR 531/86). - BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03
Mitbestimmung bei Umgruppierung
Auszug aus LAG München, 06.05.2013 - 10 TaBV 2/13
b. Im vorliegenden Verfahren sind nur die Arbeitgeberin und der Betriebsrat zu beteiligen; die von der personellen Maßnahme betroffene Mitarbeiterin ist hingegen keine Beteiligte i.S.d. § 83 Abs. 3 BetrVG (BAG, 26.10.2004, 1 ABR 37/03). - EuGH, 18.06.2009 - C-88/08
Hütter - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - …
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