Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 08.07.2005 - 10 U 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 401 BGB, § 985 BGB
Herausgabe- und Schadensersatzanspruch: Nichtrückgabe bzw. Vernichtung von Mehrwegflaschen, Eigentumsrechte an Mehrwegpfandflaschen - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 401; BGB § 985
Herausgabepflicht und Ersetzungsbefugnis des Besitzers einer Mehrwegflasche - Pfandrückgabe an einen anderen Vertreiber - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabe- und Schadensersatzanspruch: Nichtrückgabe bzw. Vernichtung von Mehrwegflaschen, Eigentumsrechte an Mehrwegpfandflaschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 08.07.2005 - 10 U 274/04
Flaschenpfand: Anspruch auf Erstattung des entrichteten Pfandbetrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 08.07.2005 - 10 U 11/05
Der Senat hat in einem anderen von der hiesigen Beklagten als Klägerin geführten Rechtsstreit (10 U 274/04) ausgeführt, wie sich die Rechtsverhältnisse im Zusammenhang mit dem Besitz einer Pfandflasche, deren Rückgabe durch einen Einsatzbetrag gesichert ist, im einzelnen gestalten.
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de
Inhaltskontrolle der VOB/B -Regelungen
- Wolters Kluwer
Definition des Verwenders in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eines Werkvertrages; Verjährung eines Werklohnanspruches aufgrund einer nicht wirksamen Einbeziehung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in einen Werkvertrag; Notwendigkeit der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Erneut: § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist unwirksam!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Fälligkeitsregelung gemäß § 16 Nr. 3 Abs. 1 Satz 1 VOB/B ist unwirksam! (IBR 2005, 666)
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 25.02.2005 - 5 O 2548/03
- OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Papierfundstellen
- BauR 2005, 1971 (Ls.)
- BauR 2006, 849
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 22.01.2004 - VII ZR 419/02
Rechtsfolgen vertraglicher Abweichungen von der VOB/B
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Die von dem Kläger zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2004, BauR 2004, 668 ff., stellt für den Begriff des Verwenders klar darauf ab, dass Verwender derjenige ist, der das in Rede stehende Vertragswerk erstellt hat.Auf die Frage der Art, des Umfangs und des Gewichts der Abweichung kommt es indes nach der oben bereits zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. Januar 2004 (BGH, BauR 2004, 668 ff.) nicht an.
- BGH, 16.12.1982 - VII ZR 92/82
Einbeziehung und Inhaltskontrolle der VOB/B in einen Bauvertrag
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Ist die VOB/B als Ganzes vereinbart worden, kommt eine isolierte Inhaltskontrolle einzelner VOB -Bestimmungen auf der Grundlage des AGBG bzw. nunmehr der §§ 305 ff. BGB n. F. nicht in Betracht, weil die VOB/B als eine im Ganzen ausgewogene Regelung anzusehen ist (BGH, NJW 1983, 816, 818). - BGH, 11.10.1984 - VII ZR 248/83
AGB: Hinterlegungspflicht des Erwerbers ohne Rücksicht auf vorhandene Mängel vor …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Die bloße Aufklärung des Vertragsverhandlungspartners durch den Verwender reicht nicht; insbesondere auch nicht eine solche über die Tragweite einzelner Bedingungen oder des ganzen vorformulierten Vertragswerks (BGH, BauR 1982, 493; 1985, 93 ).
- BGH, 09.10.2001 - X ZR 153/99
Rechtsfolgen der vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung; Unzulässigkeit …
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Sind in einem Bauvertrag wie vorliegend "Zusätzliche" oder "Besondere Vertragsbedingungen" neben der VOB/B vereinbart worden, unterliegt das gesamte Klauselwerk der Inhaltskontrolle nach dem AGBG a. F. bzw. den §§ 305 ff. BGB n. F. (BGH, BauR 2002, 775, 777). - BGH, 06.05.1982 - VII ZR 74/81
Musterhaus: Gewährleistungsansprüche
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Die bloße Aufklärung des Vertragsverhandlungspartners durch den Verwender reicht nicht; insbesondere auch nicht eine solche über die Tragweite einzelner Bedingungen oder des ganzen vorformulierten Vertragswerks (BGH, BauR 1982, 493; 1985, 93 ). - BGH, 31.03.1969 - VII ZR 35/67
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Für den Fall einer vor Beginn des Laufs der Verjährungsfrist eintretenden Unterbrechung hat der Bundesgerichtshofs entschieden, dass mit Beginn des Laufs der Verjährungsfrist zugleich ein Zustand der Unterbrechung vorliegt (BGHZ 52, 47, 49 f.). - BGH, 28.09.1982 - KVR 8/81
Springer Verlag (Ullstein GmbH)/Verlag Haupt & Koska GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Die frühere höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die die Beklagten wohl abstellen wollen, ging davon aus, dass im Einzelfall zu fragen sei, ob die VOB/B im Kern Vertragsgrundlage geblieben oder der von ihr verwirklichte Interessenausgleich wesentlich beeinträchtigt worden sei, weil eine ins Gewicht fallende Einschränkung oder Abweichung von der VOB/B -Regelung erfolgt sei (BGH, NJW 1983, 818; OLG Frankfurt, BauR 1986, 225). - OLG Frankfurt, 17.10.1984 - 21 U 182/83
Vorbehaltlose Annahme der Schlußzahlung und AGB-Gesetz
Auszug aus OLG Naumburg, 04.11.2005 - 10 U 11/05
Die frühere höchstrichterliche Rechtsprechung, auf die die Beklagten wohl abstellen wollen, ging davon aus, dass im Einzelfall zu fragen sei, ob die VOB/B im Kern Vertragsgrundlage geblieben oder der von ihr verwirklichte Interessenausgleich wesentlich beeinträchtigt worden sei, weil eine ins Gewicht fallende Einschränkung oder Abweichung von der VOB/B -Regelung erfolgt sei (BGH, NJW 1983, 818; OLG Frankfurt, BauR 1986, 225).
- OLG Hamburg, 20.12.2018 - 4 U 80/18
VOB-Vertrag: Unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers durch …
Rn. 27 Zwar ist nach h. M. bei einer Stellung der Bedingung des § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B durch den Auftragnehmer, wonach die Fälligkeit auf zwei Monate nach Schlussabnahme und Prüfung der Schlussrechnung hinausgeschoben wird, eine unangemessene Benachteiligung des Auftraggebers mit der Begründung angenommen worden, dass es damit der Auftragnehmer in der Hand habe, durch den von ihm gewählten Zeitpunkt der Übersendung der Schlussrechnung abweichend von § 641 BGB a. F. den Eintritt der Fälligkeit zu bestimmen und dadurch die Verjährung für seinen Vergütungsanspruch einseitig hinauszuschieben (OLG München BauR 1995, 138; OLG Düsseldorf BauR 2006, 120; OLG Naumburg BauR 2006, 849; OLG Celle BauR 2010, 1764;… Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 16 VOB/B, Rn. 191;… Ingenstau/Korbion-Locher, VOB, 20. Auflage, § 16 Abs. 3 VOB/B, Rn. 12;… Palandt-Sprau, 78. Aufl., § 641, Rn. 21). - LG Mainz, 30.10.2014 - 2 O 71/13
Zahlungsfrist von drei Monaten ist zu lang!
Diese Klausel ist nämlich unwirksam (vgl. OLG Celle, Teilurteil vom 18. Dezember 2008 - 6 U 65/08; OLG Naumburg, Urteil vom 4. November 2005 - 10 U 11/05; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. März 2005 - 22 U 99/04;… Ganten/Jansen/Voit-Kandel, VOB/B, 3. Aufl. -, Vorbemerkung § 16, Rdnr. 23, m.w.N.).Damit stünde es im Belieben des Auftragnehmers, die Fälligkeit seines Vergütungsanspruches - und damit unter Umständen den Beginn der Verjährung - hinauszuzögern (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 4. November 2005 - 10 U 11/05, m.w.N.).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - I-10 U 11/05 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de
BGB § 181
Mietvertrag: Konkludente Zustimmung zum Mieteraustausch - Wolters Kluwer
Abtretung mietvertraglicher Ansprüche; Konkludente Zustimmung auf Vermieterseite zum Austausch der Mieterin; Vertragsübernahme durch Austausch der Mieterin; Entgegenstehen einer im Vertrag vereinbarten Schriftformklausel der Wirksamkeit der Vertragsübernahme
- ibr-online
Stillschweigende Billigung des Mieterwechsels duch den Vermieter
- juris (Volltext/Leitsatz)
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