Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 08.11.2013 - 10 U 39/13.Hs, 10 U 39/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 935 ZPO, § 940 ZPO, § 38 Abs 2 GmbHG
Vorläufiger Rechtsschutz: Untersagung der Geschäftsführertätigkeit eines GmbH-Gesellschafters bis zu seiner Abberufung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 940
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt eines Tätigkeitsverbots des Geschäftsführers einer GmbH - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Oberlandesgericht Naumburg
, S. 17 (Leitsatz)
- Jurion (Kurzinformation)
Verfügungsgrund kann entfallen, wenn Abberufungsbeschluss schon hätte herbeigeführt werden können
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Eilbedürfnis für eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt eines Tätigkeitsverbots des Geschäftsführers einer GmbH
Verfahrensgang
- LG Magdeburg, 26.04.2013 - 31 O 58/13
- LG Magdeburg, 25.06.2013 - 31 O 58/13
- OLG Naumburg, 08.11.2013 - 10 U 39/13.Hs, 10 U 39/13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.12.1982 - II ZR 110/82
Wirksamkeit eines Bestellungswiderrufs
Auszug aus OLG Naumburg, 08.11.2013 - 10 U 39/13
Der antragstellende geschäftsführende Mitgesellschafter hätte schon längst einen Abberufungsbeschluss der Verfügungsklägerin herbeiführen und diesen ggf. gerichtlich durchsetzen können (vgl. nur BGH in NJW 1983, 938 ff. - zitiert nach juris).
- OLG Brandenburg, 10.11.2021 - 4 U 97/21
Vorläufige Untersagung einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH Hohe …
Der Verfügungsgrund ist damit - jedenfalls nachträglich - durch Zeitablauf entfallen (vgl. OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 08.11.2013 - 10 U 39/13 - Rn. 15). - OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 95/16
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Gewährung von …
Eine Vertagung der mündlichen Verhandlung zum Zwecke einer Beweisaufnahme oder zur Ermöglichung weiteren Vorbringens scheidet aus, und auch die Gewährung eines Schriftsatznachlasses gemäß § 283 ZPO ist mit dieser gesetzlichen Zielvorgabe unvereinbar (Hans. OLG Hamburg…, Beschluss vom 05. Januar 2009 - 5 U 194/07, bei juris Rz. 18; vgl. zu Besonderheiten des Verfahrens auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08. November 2013 - 10 U 39/13, bei juris Rz. 17). - OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1389/16
Einhaltung der Vollziehungsfrist bei einer einstweiligen Verfügung
Grundsätzlich sind daher gewichtige Umstände darzutun und bloße Unsicherheiten hinzunehmen (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 26.10.2005, 14 U 50/05, Juris Tz. 26 f; OLG Naumburg, Urteil vom 08.11.2013, 10 U 39/13, Juris Tz. 16). - LG Dortmund, 16.03.2017 - 2 O 175/16
Vorliegen eines "Unfalls" bei Beschädigung der Außenhaut eines Fahrzeugs
Rn. 40 Wird die Außenhaut eines Fahrzeuges beschädigt, was im vorliegenden Fall aufgrund der unstreitigen Fotos des Gutachtens der DEKRA vom 25.02.2015 zweifelsfrei feststeht, dann liegen in der Vollkaskoversicherung ohne Weiteres die Voraussetzungen des Versicherungsfall "Unfall" vor (OLG Koblenz, Urteil vom 31.10.2003, 10 U 39/13 = NRW-RR 2004, 113, OLG Naumburg, Urteil vom 07.02.2013, 4 U 16/12 bei Juris).
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