Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05 (Hs) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
UWG § 3; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Ziff. 3; ; UWG § 8 Abs. 1; ; ZPO § 286
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung von unverlangter Zusendung von Telefax-Werbung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Unterlassungsanspruch gegen unverlangte Zusendung von Fax-Werbung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wettbewerbswidrigkeit der unverlangten Zusendung von Telefaxwerbung; Voraussetzungen eines Anspruchs auf Unterlassung dieser Zusendung; Indizien zur Annahme einer Störereigenschaft ; Nichtbestehen von Anhaltspunkten für Versendung der Telefaxschreiben durch einen Dritten ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 10.08.2005 - 11 O 8/05
- OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05 (Hs)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BGH, 25.10.1995 - I ZR 255/93
Telefax-Werbung - Telefax-Werbung
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist die Werbung mit Telefax - ebenso wie Telefon- und Telexwerbung (BGHZ 59, 317, 319 - Telex-Werbung) wettbewerbswidrig, wenn kein sachlicher, in der Interessensphäre der Adressaten liegender Grund besteht, ein Angebot über Telefax zu übermitteln (BGH WM 1996, 216 - 217).Für zulässig erachtet werden kann sie - ausnahmsweise - nur dann, wenn der Gewerbetreibende mit dem Erhalt von Telefax-Werbeschreiben ausdrücklich oder konkludent einverstanden ist oder sein Einverständnis damit vom Absender anhand konkreter Umstände vermutet werden kann (BGH WM 1996, 216 - 217).
- BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. näher zu den für das Transportrecht aufgestellten Grundsätzen BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.). - BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Er ist vielmehr gehalten, das Informationsdefizit des Anspruchstellers durch detaillierten Sachvortrag zum Ablauf des Betriebs und den ergriffenen Sicherungsmaßnahmen auszugleichen (vgl. näher zu den für das Transportrecht aufgestellten Grundsätzen BGHZ 127, 275, 283 f.; 129, 345, 349 f.).
- KG, 14.11.2002 - 2 U 89/01
Begriff der Leichtfertigkeit
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Da auch diese Behauptung allein durch Tatsachen bewiesen werden kann, die in der Geschäftssphäre der Beklagten liegen, hätten diese diesbezüglich auch Beweis anbieten müssen (vgl. zu den Darlegungs- und Beweispflichten des in Anspruch genommenen Störers im Wettbewerbsrecht auch OLG München, Urteil vom 16.11.2000, AZ: 29 U 3772/00 und KG Berlin TranspR 2003, 172 ff). - OLG München, 16.11.2000 - 29 U 3772/00
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Da auch diese Behauptung allein durch Tatsachen bewiesen werden kann, die in der Geschäftssphäre der Beklagten liegen, hätten diese diesbezüglich auch Beweis anbieten müssen (vgl. zu den Darlegungs- und Beweispflichten des in Anspruch genommenen Störers im Wettbewerbsrecht auch OLG München, Urteil vom 16.11.2000, AZ: 29 U 3772/00 und KG Berlin TranspR 2003, 172 ff). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Rechtsfehlerhaft ist es daher, einen Beweis deshalb als nicht erbracht anzusehen, weil keine absolute, über jeden denkbaren Zweifel erhabene Gewissheit gewonnen werden konnte (BGHZ 53, 245 ff; 61, 165 ff). - BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01
E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Dies hätten die Beklagten darzulegen und zu beweisen (vgl. BGH WM 2004, 1049 - 1053). - BGH, 11.06.1990 - II ZR 159/89
Schadensersatz durch Konkurseröffnung und Vereinbarungen mit Konkursverwaltern …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Die Auferlegung einer sogenannten sekundären Behauptungslast ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und im Schrifttum zumindest dann anerkannt, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner zumutbar nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 120, 320, BGH, NJW 1987, 1201; NJW 1990, 3151 f. NJW 1997, 128, 129;… Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 138 Rn. 8 b). - BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Die Auferlegung einer sogenannten sekundären Behauptungslast ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und im Schrifttum zumindest dann anerkannt, wenn die primär darlegungspflichtige Partei außerhalb des darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine Kenntnisse von den maßgeblichen Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner zumutbar nähere Angaben machen kann (vgl. BGHZ 120, 320, BGH, NJW 1987, 1201; NJW 1990, 3151 f. NJW 1997, 128, 129;… Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 138 Rn. 8 b). - BGH, 26.09.1985 - I ZR 86/83
Sporthosen
Auszug aus OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 41/05
Das kann angenommen werden, wenn das Organ selbst die Rechtsverletzung begangen hat oder wenn es wenigstens von ihr Kenntnis hatte und die Möglichkeit, sie zu verhindern (BGH GRUR 1986, 248, 251 m. w. N.). - BGH, 17.10.1996 - IX ZR 293/95
Darlegung der Klageforderung gegenüber einem später pfändenden anderen Gläubiger
- BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92
Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß
- BGH, 05.02.1987 - I ZR 210/84
Raubpressungen - §§ 85, 97 UrhG; § 286 ZPO, Anscheinsbeweis für Vertrieb bei …
- BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89
Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung
- BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90
Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch
- BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71
Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß
- OLG Hamburg, 30.05.1990 - 4 U 196/89
Anspruch eines Hausmeisters auf Weiterwohnen in bisheriger Wohnung nach Kündigung …
- BGH, 06.10.1972 - I ZR 54/71
Fernschreibwerbung
- OLG Oldenburg, 27.11.1997 - 1 U 101/97
Werbung mit unaufgeforderten Telefaxschreiben
- OLG Stuttgart, 13.10.1994 - 2 W 67/94
Begriff der wesentlichen Beeinträchtigung des Wettbewerbs
- LG Berlin, 15.07.2008 - 15 O 618/07
Beweislast bei unerlaubter Telefonwerbung
Ausreichend ist ein für das praktische Leben brauchbarer Grad an Gewissheit, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…LG Zweibrücken, a.a.O. mit weiteren Nachweisen; OLG Naumburg, OLG Report 2006, 952 (954)). - LG Bonn, 21.03.2007 - 6 T 63/07
Faxwerbung, unerwünscht, Unterlassung, Streitwert
Rn. 17 Auch der Höhe nach schwanken die obergerichtlichen Festsetzungen der letzten Jahre zwischen 2.000,00 EUR und 15.000,00 EUR (KG vom 12.09.2006, s.o.: 2.000,00 EUR bei Telefonwerbung; OLG Hamm Beschl.v. 11.03.2005 -1 Sbd 13/05-: jedenfalls mehr als 5.000,00 EUR bei Telefax-Werbung; OLG Düsseldorf -Urteil v. 22.09.2004 - I-15 U 41/04, 15 U 41/04-: 6.000,00 EUR bei einmaliger E-Mail, die gleichzeitig an eine Vielzahl von Rechtsanwälten und Steuerberatern versandt worden ist; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.02.2006 -10 U 41/05-: 7.500,00 EUR: bei Verbandsklage gegen einen Unternehmer, der geschäftsmäßig Telefax-Werbung für Dritte betreibt; OLG Köln Urteil vom 05.11.2004 -6 U 88/04-: 15.000,00 EUR bei Verbandsklage gegen Telefon-Werbung).
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