Rechtsprechung
| KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 823 Abs 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezeichnung einer Person als "besonders klagefreudig" - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch auf Unterlassung einer in einem Artikel auf einer Internetseite veröffentlichten Äußerung Bestimmung des Sinngehaltes einer Äußerung als Tatsachenbehauptung oder Meinungsäußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Besprechungen u.ä.
- wbs.legal (Entscheidungsbesprechung)
Hohenzollernstreit - Prinz von Preußen und die Pressefreiheit
Sonstiges
- berlin.de (Terminmitteilung)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der Hohenzollern mit dem Bund und anderen Institutionen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 18.08.2020 - 27 O 312/20
- LG Berlin, 17.11.2020 - 27 O 312/20
- KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21
Papierfundstellen
- afp 2021, 546
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- KG, 19.08.2021 - 10 U 1018/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Äußerung der nicht öffentlichen Zugänglichkeit …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21
Dagegen hatte die Berufung in dem Verfahren 10 U 1018/20 keinen Erfolg, sodass es in diesem Verfahren bei dem von der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der einstweiligen Verfügung vom 06. Februar 2020 zum Aktenzeichen 27 O 17/20 zugesprochenen und durch Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 23. April 2020 bestätigten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch verbleibt. - KG - 10 U 1009/20 (anhängig)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21
In dem Verfahren 10 U 1009/20 (Aktenzeichen des Landgerichts 27 O 652/19) haben der Verfügungskläger und der Verfügungsbeklagte - ein Historiker - den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt, sodass der 10. Zivilsenat des Kammergerichts nicht mehr über die Sache, sondern nur noch über die Kosten des Verfahrens entscheiden muss. - LG Berlin, 06.02.2020 - 27 O 17/20
Einstweilige Verfügung Prinz von Preußen ./. Open Knowledge Foundation
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21
Dagegen hatte die Berufung in dem Verfahren 10 U 1018/20 keinen Erfolg, sodass es in diesem Verfahren bei dem von der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin in der einstweiligen Verfügung vom 06. Februar 2020 zum Aktenzeichen 27 O 17/20 zugesprochenen und durch Urteil der Zivilkammer 27 des Landgerichts Berlin vom 23. April 2020 bestätigten äußerungsrechtlichen Unterlassungsanspruch verbleibt. - KG - 10 U 1007/20 (anhängig)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der …
Auszug aus KG, 19.08.2021 - 10 U 5/21
In dem Verfahren 10 U 1007/20 hat der Verfügungskläger nach der Erörterung der Sach- und Rechtslage durch den 10. Zivilsenat des Kammergerichts seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in diesem Verfahren zurückgenommen.
- KG - 10 U 1009/20 (anhängig)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der …
11:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 5/21. - KG - 10 U 1007/20 (anhängig)
Äußerungen anlässlich der öffentlichen Debatte über die Verhandlungen der …
11:00 Uhr: Berufungsverfahren 10 U 5/21.
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