Rechtsprechung
| OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 313/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
RVG § 32 Abs. 2; ; GKG § 17 Abs. 4 a. F.; ; GKG § 18 a. F.; ; GKG § 68 n. F.; ; GKG § 68 Abs. 3 n. F.; ; GKG § 72 n. F.; ; BRAGO § 31
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 18 (a.F.)
Zur Streitwertfestsetzung bei einer Stufenklage - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert bei Erhebung einer Stufenklage; Bestimmung des Werts nach dem Zahlungsantrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 16.11.2005 - 10 F 133/04
- OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 313/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 71
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- OLG Brandenburg, 16.02.1998 - 10 WF 129/97
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Auszug aus OLG Brandenburg, 09.01.2006 - 10 WF 313/05
Da die Prozessbevollmächtigten des Beklagten die Beschwerde damit begründen, der Wert sei zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt haben (Senat, JurBüro 1998, 421;… Hartmann, Kostengesetze, 35. Aufl., § 32 RVG, Rz. 14).
- OLG Brandenburg, 16.10.2008 - 10 WF 113/08
Streitwertfestsetzung: Stufenklage im Zusammenhang mit dem Zugewinnausgleich, …
Da die Prozessbevollmächtigte des Klägers die Beschwerde damit begründet, der Wert seit zu niedrig festgesetzt worden, ist davon auszugehen, dass sie die Beschwerde nur im eigenen Namen, nicht auch in demjenigen der Partei eingelegt hat (Senat, JurBüro 1998, 421; FamRZ 2007, 71; FamRZ 2007, 2000;… Hartmann, Kostengesetze, 38. Aufl., § 32 RVG, Rz. 14), sodass das Beschwerderecht aus § 32 Abs. 2 Satz 1 RVG folgt.Dies gilt auch dann, wenn es nicht zur Verhandlung darüber kommt (Senat, FamRZ 2007, 71).
Der höchste Streitwert, der sich nach dem Zahlungsanspruch bemisst, ist stets maßgebend für die gerichtliche und die anwaltliche Verfahrensgebühr, während sich der Streitwert für die Terminsgebühr nach dem Wert derjenigen Verfahrensstufe richtet, in der diese Gebühren anfallen (Senat, FamRZ 2007, 71;… Verfahrenshandbuch Familiensachen - FamVerf -/Gutjahr, § 1, Rz. 623;… Zöller/Herget, ZPO, 26. Aufl., § 3, Rz. 16 "Stufenklage").
Dies gilt auch dann, wenn die spätere Bezifferung dahinter zurückbleibt oder sich gar in der Auskunftsstufe ergibt, dass auf Grund der vorgelegten Zahlen ein Auskunftsanspruch überhaupt nicht besteht (vgl. Senat, FamRZ 2007, 71).
Diesen Bruchteil nimmt der Senat in ständiger Rechtsprechung mit 1/5 an (vgl. Senat, FamRZ 2007, 71).
- OLG Celle, 09.03.2009 - 6 W 28/09
Streitwert einer Stufenklage
OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71. - OLG Stuttgart, 06.11.2007 - 8 W 444/07
Streitwert: Gebührenstreitwert einer Stufenklage, die bereits in der …
Wird ein Gebührentatbestand nur hinsichtlich des Auskunftsantrags verwirklicht, fällt die Gebühr für diesen Teil der Stufenklage lediglich aus dem geringeren Wert des Auskunftsanspruchs an (ebenso: OLG Stuttgart - 11. Zivilsenat - wie zuvor zitiert und OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71).Demgegenüber ist die herrschende Meinung der Ansicht, auch bei Stufenklagen, bei denen es nicht zu einer Bezifferung in der Leistungsstufe komme, sei der Streitwert gem. § 44 GKG nach der beanspruchten Leistung festzusetzen, diese sei nach der Erwartung der Partei bei Beginn der Instanz zu schätzen (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71; KG Berlin FamRZ 2007, 69 und JurBüro 2006, 594; OLG Köln AGS 2005, 451; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 962; OLG Brandenburg FamRZ 2003, 240; OLGR Bremen 1998, 192; OLG Celle FamRZ 1997, 99; OLG Bamberg FamRZ 1994, 640;… Herget, a. a. O., § 3 Rdnr. 16 "Stufenklage" m. w. N.;… Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl. 2007, § 3 Rdnr. 141;… Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl. 2007, § 48 GKG Anh. I (§ 3 ZPO) Rdnr. 110 m. w. N.).
Soweit allerdings ein Gebührentatbestand nur hinsichtlich des Auskunftsantrags verwirklicht wurde, fällt die Gebühr für diesen Teil der Stufenklage lediglich aus dem geringeren Wert des Auskunftsanspruchs an, weshalb für diesen Fall der Wert der Auskunft gesondert festgesetzt werden muss (…Hüßtege, a. a. O., § 3 Rdnr. 141; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71).
- OLG Jena, 13.01.2017 - 4 WF 702/16
Unterhaltsrechtliches Stufenverfahren: Verfahrenswert eines unbezifferten …
Dies wird im Wesentlichen darauf gestützt, dass mit Zustellung der Antragsschrift nicht nur der Auskunfts-, sondern auch der Zahlungsantrag rechtshängig werde und somit den Verfahrenswert (mit)konstituiere (vgl. OLG Jena, 3. Familiensenat, Beschl. vom 27.01.2014 - Az. 3 WF 731/13 Rn. 3 = AGS 2014, 338; OLG Schleswig, Beschl. vom 08.08.2013 - Az. 15 WF 269/13 Rn. 7 = FamRZ 2014, 689; OLG Hamm, Beschl. vom 14.03.2013 - Az. 6 WF 329/12 Rn. 12f. = FamRZ 2014, 1224f.; OLG Brandenburg, Beschl. vom 09.01.2006 - Az. 10 WF 313/05 Rn. 4 = FamRZ 2007, 71 [zitiert jeweils nach juris]; Handbuch des Fachanwalts Familienrecht/Keske, 10. Aufl., Kap. 17 Rn. 82; Thiel in: Herget/Schneider, Streitwertkommentar, 14. Aufl., Rn. 8347e, ebenso Kurpat a.a.O. Rn. 5055 [für zivilrechtliche Stufenklagen] mit weit. - OLG Köln, 13.07.2009 - 19 W 17/09
Streitwert einer sog. steckengebliebenen Stufenklage
Dies gilt nach der in der Rechtsprechung herrschenden Auffassung, welcher der Senat teilt, auch für den Fall der sog. "stecken gebliebenen" Stufenklage, bei der es nicht mehr zu einer Bezifferung der Leistungsstufe kommt, weil auch der noch nicht bezifferte Leistungsantrag anhängig und im Fall der Zustellung rechtshängig wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2008, 15 WF 293/08, BeckRS 2009, 08664; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.2008, 12 W 72/08, BeckRS 2008, 25278; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2008, 3 WF 44/08, BeckRS 2008, 17152; OLG Stuttgart, Beschluss 09.08.2007, 11 WF 134/07, BeckRS 2007, 14751; KG, Beschluss vom 27.06.2006, 1 W 89/06, BeckRS 2006, 08659; OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2006, 10 WF 313/05, BeckRS 2006, 10035; OLG Koblenz, Beschluss vom 16.06.2005, 13 WF 435/05, BeckRS 2005, 07493; OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2003, 2 W 6/03, BeckRS 2003, 30302754; OLG Schleswig, Beschluss vom 31.07.2001, 3 W 46/01, JurBüro 2002, 80). - LSG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2012 - L 11 KA 63/12
Vertragsarztangelegenheiten
Der rechtshängig gewordene Zahlungsantrag kann seine Bedeutung für den Streitwert nicht verlieren; auch das Ergebnis der Auskunft vermag das nach allgemeinen Grundsätzen für den Zeitpunkt der Klageeinreichung zu ermittelnde klägerische Interesse nicht mit Rückwirkung zu beseitigen oder zu verringern (vgl. Oberlandesgericht (OLG) Schleswig, Beschluss vom 31.07.2001 - 3 W 46/01 - OLG Köln, Beschluss vom 22.01.2003 - 2 W 6/03 - OLG Kolenz, Beschluss vom 16.06.2005 - 13 WF 435/05 - OLG Brandenburg, Beschluss vom 09.01.2006 - 10 WF 313/05 - Kammergericht Berlin, Beschluss vom 27.06.2006 - 1 W 89/06 - OLG Stuttgart, Beschluss 09.08.2007 - 11 WF 134/07 - OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2008 - 3 WF 44/08 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.10.2008 - 12 W 72/08 - OLG Celle, Beschluss vom 26.11.2008 - 15 WF 293/08 - OLG Köln, Beschluss vom 13.07.2009 - 19 W 17/09, I-19 W 17/09 - Saarländisches OLG, Beschlüsse vom 09.09.2009 - 9 WF 89/09 - und (insbesondere) vom 31.08.2010 - 5 W 205/10 - und -77, 5 W 205/10 -). - OLG Celle, 26.11.2008 - 15 WF 293/08
Streitwert einer Stufenklage ohne Bezifferung in der Leistungsstufe
Rn. 9 Soweit allerdings ein Gebührentatbestand nur hinsichtlich des Auskunftsantrages verwirklicht wurde, fällt die Gebühr für diesen Teil der Stufenklage lediglich aus dem geringeren Wert des Auskunftsanspruches an, weshalb für diesen Fall der Wert der Auskunft gesondert festgesetzt werden muss (OLG Stuttgart, FamRZ 2008, 352-353; OLG Brandenburg, FamRZ 2007, 71). - OLG Koblenz, 25.01.2008 - 1 W 792/07 Grundlage der danach gebotenen Schätzung sind die in der Klagebegründung zum Ausdruck gekommenen - von objektiven Anhaltspunkten getragenen - Vorstellungen und Erwartungen des Klägers (ganz h.M. in Rpr. und Lit.; vgl. KG FamRZ 2007, 69 ; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71 ; OLG München MDR 2006, 1134;… Herget in: Zöller, Zivilprozessordnung, 26. Auflage 2007, § 3 Rn. 16 "Stufenklage";… Hüßtege in: Thomas/Putzo, ZPO, 28. Auflage 2007, § 3 Rn. 141).
- OLG Naumburg, 23.03.2023 - 8 UF 47/22 Bei dem Stufenantrag der Antragsgegnerin zum Zugewinnausgleich, der zunächst auf Auskunft (einschließlich Belegvorlage) und sodann auf der Grundlage der erteilten Auskunft auf Zahlung gerichtet ist, bemisst sich der Verfahrenswert gemäß § 38 FamGKG grundsätzlich nach dem höheren der verbundenen Ansprüche, also nach dem Zahlungsanspruch (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71; OLG Celle FamRZ 2008, 2137; OLG Naumburg, Beschl. v. 17.08.2009 - 8 WF 191/09).
- OLG Köln, 25.01.2013 - 4 WF 151/12 Kommt es zu dessen Bezifferung im gerichtlichen Verfahren nicht mehr (sogenannte steckengebliebene Stufenklage), ist der Wert nach der ursprünglichen Leistungserwartung zu bemessen (Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 30.7.2012, 1 WF 396/12, zitiert nach juris, Rn. 33, 34, 39; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.2.2012, 15 WF 78/12, zitiert nach juris, Rn.6; OLG Stuttgart, FamRZ 2012, 393; OLG Hamm…, Beschluss vom 26.10.2010, 2 WF 249/10, zitiert nach juris, Rn. 18, 19; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 71).
- OLG Frankfurt, 12.10.2012 - 19 W 58/12
Streitwert für Stufenklage nach erteilter Auskunft
- OLG Frankfurt, 28.11.2008 - 5 WF 153/08
Streitwert der Stufenklage
- OLG Hamm, 30.12.2011 - 8 WF 237/11
Streitwert einer Stufenklage
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 655; BGB § 1612b Abs. 5
Der im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren ergangene Unterhaltstitel schafft einen gerichtlichen Titel über den nunmehr geschuldeten Gesamtunterhalt - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Umfang der Anpassung einer Jugendamtsurkunde an gesetzliche Neuregelung zur veränderten Kindergeldanrechnung; Materielle Überprüfung der Grundlagen der Jugendamtsurkunde im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 31.01.2005 - 51 FH 1099/00
- OLG Nürnberg, 05.04.2005 - 10 WF 313/05
Papierfundstellen
- FamRZ 2006, 212
- Rpfleger 2005, 613
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 18.11.2010 - 9 WF 319/10
Vollstreckung vor dem 01.09.2009 errichteter Vollstreckungstitel
Es entspricht zudem einem allgemeinen Grundsatz, dass bei Abänderung eines Titels die Abänderung den vorhergehenden Titel ersetzt, was beispielsweise in einem späteren weiteren Abänderungsverfahren zu beachten ist (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 816, 817; OLG Nürnberg JAmt 2005, 325).
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