Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug; Ausweisungsgrund; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; Aufklärungsrüge; Überraschungsentscheidung
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 2, AufenthG § 55 Abs. 2 Nr. 1 a
Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Ausweisungsgrund, falsche oder unvollständige Angaben, falsche Angaben, unvollständige Angaben, Schengen-Visum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 05.07.2012 - M 12 K 12.2298
- VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (13)
- BVerwG, 16.03.2011 - 6 B 47.10
Organisatorische Unterstützung eines Hochschullehrers durch die Hochschule
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Rn. 13 Eine Aufklärungsrüge, wie sie die Klägerin erhebt, kann nur dann Erfolg haben, wenn sie schlüssig aufzeigt, dass das Gericht auf der Grundlage seiner Rechsauffassung Anlass zu weiterer Sachaufklärung hätte sehen müssen (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 16.3.2012 - 10 ZB 11.1499 - juris Rn. 16).Außerdem muss dargelegt sein, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer der Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22).
- VGH Bayern, 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Rn. 9 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7;… B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30).Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7;… B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3;… B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10;… B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17;… B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Rn. 9 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30).Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7; B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3;… B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10;… B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17;… B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7).
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Personenbeförderung Sachsen-Anhalt
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Rn. 9 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7;… B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Die Voraussetzungen für die Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung sind erfüllt, wenn die Klägerin im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenvoraussetzung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat (vgl. BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Jedoch erfordert die Rüge, das rechtliche Gehör sei verletzt, regelmäßig die substantiierte Darlegung, was der Betroffene bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag entscheidungserheblich gewesen wäre (vgl. BVerwG, B.v. 19.8.1997 - 7 B 261/97 - juris Rn. 4). - BVerfG, 15.02.2011 - 1 BvR 980/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Rn. 16 Zwar kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in diesem Sinne dann in Betracht, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfG, B.v. 15.2.2011 - 1 BvR 980/10 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VGH Bayern, 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931
Ermessenslenkende Verwaltungsvorschriften betreffend die Erteilung von …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Rn. 9 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97;… BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7;… B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3; B.v. 03.11.2011 - 8 ZB 10.2931 - juris Rn. 30). - VGH Bayern, 07.01.2009 - 7 ZB 08.1478
Rücktritt von der Prüfung; Unverzüglichkeit des Rücktritts; Unerkannte …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. etwa BayVGH, B.v. 19.11.2002 - 10 ZB 02.2297 - juris Rn. 7;… B.v. 27.11.2002 - 10 ZB 02.2633 - juris Rn. 3;… B.v. 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158 - juris Rn. 3;… B.v. 23.10.2008 - 14 ZB 08.148 - juris Rn. 10; B.v 7.1.2009 - 7 ZB 08.1478 -juris Rn. 17;… B.v. 28.9.2009 - 7 ZB 09.1468 - juris Rn. 7). - VGH Bayern, 21.03.2012 - 10 ZB 10.100
Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Vermitteln im Internet; Bemessung der Gebühren …
Auszug aus VGH Bayern, 21.01.2013 - 10 ZB 12.2153
Außerdem muss dargelegt sein, welche tatsächlichen Feststellungen bei Durchführung der unterbliebenen Aufklärung voraussichtlich getroffen worden wären und inwiefern das unterstellte Ergebnis zu einer der Klägerin günstigeren Entscheidung geführt hätte (…vgl. BVerwG, B.v. 16.3.2011 - 6 B 47/10 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 21.3.2012 - 10 ZB 10.100 - juris Rn. 22). - VGH Bayern, 28.09.2009 - 7 ZB 09.1468
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des …
- VGH Bayern, 16.12.2004 - 4 ZB 04.3158
- VGH Bayern, 23.10.2008 - 14 ZB 08.148
Werbungskosten; Aufwandsentschädigung; Substantiierung der ernstlichen Zweifel …
- VGH Bayern, 09.10.2013 - 10 ZB 13.1725
Physische und psychische Gewalt des Ehegatten (hier: verneint)
Rn. 10 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9).Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (stRspr; vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9).
- OVG Niedersachsen, 15.11.2013 - 11 LA 100/13
Ausräumen des Verdachts der Gefährlichkeit eines Hundes infolge eines tödlichen …
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97;… Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9). - OVG Niedersachsen, 21.11.2013 - 11 LA 135/13
Rechtfertigung der Sicherstellung eines aller Wahrscheinlichkeit nach deliktisch …
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97;… Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9).
- OVG Niedersachsen, 27.02.2014 - 11 LA 180/13
Vereinbarkeit des Einfuhr- und Verbringungsverbots in § 2 Abs. 1 Satz 1 …
Dementsprechend verlangt das Darlegungsgebot des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, dass der Rechtsmittelführer eine konkrete Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, ausführt, warum diese Frage für den Rechtsstreit entscheidungserheblich ist, erläutert, weshalb sie klärungsbedürftig ist, und darlegt, inwieweit ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 -, juris, Rdnr. 97;… Bay. VGH, Beschl. v. 9.10.2013 - 10 ZB 13.1725 -, juris, Rdnr. 10; Beschl. v. 21.1.2013 - 10 ZB 12.2153 - juris, Rdnr. 9). - VGH Bayern, 07.01.2014 - 10 ZB 13.925
Erkennungsdienstliche Behandlung; Besitz kinderpornographischer Schriften; …
2 Grundsätzliche Bedeutung hat eine Rechtssache dann, wenn sich darin eine entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage von über den Einzelfall hinausgehender Bedeutung stellt, die bisher in der Rechtsprechung noch nicht geklärt ist und daher im Interesse der Einheit, der Fortbildung oder der einheitlichen Auslegung und Anwendung des Rechts der Klärung durch das Rechtsmittelgericht bedarf (…vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - juris Rn. 97; BayVGH, B.v. 21.1.2013 -10 ZB 12.2153 - juris Rn. 9 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2024 - 3 N 105.24
Aufenthaltsrecht: Visum; Spezialitätenkoch; Voraufenthalt; Ausweisungsinteresse; …
Rn. 8 Unabhängig davon ist die strafrechtliche Qualifikation bzw. Relevanz der von § 54 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a AufenthG erfassten Tathandlung für die Frage nach einer Verwirklichung des Ausweisungstatbestandes rechtlich unerheblich (so schon zutreffend zur Vorgängerregelung des § 55 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AufenthG BayVGH, Beschluss vom 21. Januar 2013 - 10 ZB 12.2153 - juris Rn. 6).
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