Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 7, 13, 14 ARB 1/80
Ausländerrecht: Bei türkischen Staatsangehörigen steht Standstillklausel der Einführung der allgemeinen Zulassungsberufung nicht entgegen | Zulassungsverfahren/Berufungsverfahren; Verschlechterungsverbot für türkische assoziationsberechtigte Arbeitnehmer und ihre ... - ra.de
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Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 124 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, Art. 8 Abs. 1 EMRK, Art. 7, 13, 14 ARB 1/80
Ausländerrecht: Bei türkischen Staatsangehörigen steht Standstillklausel der Einführung der allgemeinen Zulassungsberufung nicht entgegen | Zulassungsverfahren/Berufungsverfahren; Verschlechterungsverbot für türkische assoziationsberechtigte Arbeitnehmer und ihre ...
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 06.03.2013 - Au 6 K 12.1303
- VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2015, 597
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (20)
- BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11
Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Der Kläger weist zwar zutreffend darauf hin, dass bei Durchführung eines Berufungsverfahrens hinsichtlich der Sach- und Rechtslage im Ausweisungsverfahren auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. der Entscheidung des Berufungsgerichts abzustellen ist (stRspr des BVerwG; vgl. U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - Rn. 12 m.w.N.) und deshalb während des Berufungsverfahrens noch eintretende - sowohl günstige als auch ungünstige - neue Umstände zu berücksichtigen sind.Ausgehend von einem differenzierenden Wahrscheinlichkeitsmaßstab (vgl. BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - juris Rn. 16 m.w.N.;… BayVGH, U.v. 25.3.2014 -10 BV 13.484 - juris Rn. 27) ist das Erstgericht in rechtlich nicht zu beanstandender Weise zu der Einschätzung gelangt, dass unter Berücksichtigung der Gesamtumstände beim Kläger mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit die Gefahr der Wiederholung entsprechend schwerer Straftaten, insbesondere im Bereich der Körperverletzungsdelikte, bestehe.
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 8.96
Ausweisung eines türkischen Arbeitnehmers
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Schließlich ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1997 (BVerwG 1 C 17.94 - InfAuslR 1997, 296) und vom 29. September 1998 (BVerwG 1 C 8/96 - InfAuslR 1999, 54) nichts anderes, denn nach diesen Entscheidungen kommt zwar eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung praktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist. - BVerwG, 28.01.1997 - 1 C 17.94
Ausweisung wegen Beihilfe zum Heroinhandel
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Schließlich ergibt sich aus den vom Kläger zitierten Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Januar 1997 (BVerwG 1 C 17.94 - InfAuslR 1997, 296) und vom 29. September 1998 (BVerwG 1 C 8/96 - InfAuslR 1999, 54) nichts anderes, denn nach diesen Entscheidungen kommt zwar eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei Ausländern in Betracht, die aufgrund ihrer gesamten Entwicklung praktisch zu Inländern geworden sind und denen wegen der Besonderheiten des Falles ein Leben im Staat ihrer Staatsangehörigkeit, zu dem sie keinen Bezug haben, nicht zuzumuten ist.
- VGH Bayern, 25.10.2000 - 24 CS 00.2611
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Auch die Bezugnahme auf einen Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 25.10.2000 - 24 CS 00.2611 - juris) führt nicht weiter, denn für die im Eilverfahren getroffene Abwägungsentscheidung war in erster Linie maßgebend, dass der Antragsteller "eher zufällig" Franzose war, nicht die französische Sprache beherrschte und lediglich zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt war. - EGMR, 18.10.2006 - 46410/99
Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Denn beiden Entscheidungen (EGMR, U.v. 11.7.2002 - Nr. 56811/00, Amrollahi - InfAuslR 2004, 180 und EGMR, U.v. 18.10.2006 - Nr. 46410/99, Üner/Niederlande - NVwZ 2007, 1279) liegt ein wesentlich anderer Sachverhalt zugrunde als im vorliegenden Fall. - EGMR, 23.06.2008 - 1638/03
Maslov ./. Österreich
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Zwar ist die Argumentation des Klägers, Art. 8 EMRK schütze auch die Beziehungen zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern, vom Ansatz her zutreffend (vgl. EGMR, U.v. 23.6.2008 - Nr. 1638/03, Maslov II - InfAuslR 2008, 333), jedoch verkennt er, dass das Recht des Klägers auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 Abs. 1 EMRK die Ausweisung nicht von vornherein verhindert, sondern eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall erfordert (…vgl. EGMR, U.v. 13.10.2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - juris Rn. 53). - EGMR, 13.10.2011 - 41548/06
Abschiebung von hier geborenem Tunesier: Täter war nicht genug verwurzelt
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Zwar ist die Argumentation des Klägers, Art. 8 EMRK schütze auch die Beziehungen zwischen erwachsenen Kindern und ihren Eltern, vom Ansatz her zutreffend (vgl. EGMR, U.v. 23.6.2008 - Nr. 1638/03, Maslov II - InfAuslR 2008, 333), jedoch verkennt er, dass das Recht des Klägers auf Privat- und Familienleben nach Art. 8 Abs. 1 EMRK die Ausweisung nicht von vornherein verhindert, sondern eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall erfordert (vgl. EGMR, U.v. 13.10.2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - juris Rn. 53). - EGMR, 18.02.1991 - 12313/86
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Auch die Rechtssache Moustaquim (EGMR, U.v. 18.2.1991 - Nr. 31/1989/191/291, Moustaquim/Belgien - InfAuslR 1991, 149) unterscheidet sich wesentlich vom Fall des Klägers. - BVerwG, 04.05.1990 - 1 B 82.89
Umfang der Aufklärungspflicht bei Ausweisung eines unter besonderem …
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Das Bundesverwaltungsgericht hat hierzu bereits in seinem Beschluss vom 4. Mai 1990 (1 B 82/89 - juris - Rn. 7; stRspr.) ausgeführt, dass insbesondere in Fällen wiederholter Straftaten die Prüfung der Frage, ob eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegenwärtig noch besteht, grundsätzlich nicht die Einholung eines Sachverständigengutachtens erfordere, da sich das Gericht mit einer entsprechenden tatsächlichen Würdigung regelmäßig in Lebens- und Erkenntnisbereichen bewege, die dem Richter allgemein zugänglich seien. - EGMR, 26.03.1992 - 12083/86
Auszug aus VGH Bayern, 26.01.2015 - 10 ZB 13.898
Auch der Kläger im Fall Beldjoudi (EGMR, U.v. 26.3.1992 - Nr. 55/1990/246/317, Beldjoudi - InfAuslR 1993, 86) war mit einer französischen Staatsangehörigen verheiratet und hatte lange Zeit selbst die französische Staatsangehörigkeit besessen und diese lediglich aufgrund dessen, dass seine Eltern keine Beibehaltungserklärung abgegeben hatten, verloren. - EGMR, 26.09.1997 - 25017/94
- EGMR, 11.07.2002 - 56811/00
- VGH Bayern, 26.11.2013 - 10 ZB 13.1873
Ausweisung eines assoziationsrechtlich begünstigten türkischen Staatsangehörigen
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
- EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11
Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
- BVerwG, 15.04.2013 - 1 B 22.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
- BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 13.12
Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung; …
- VGH Bayern, 08.10.2014 - 10 ZB 12.2742
Befristung der Ausweisung eines Unionsbürgers; ernstliche Zweifel an der …
- VGH Bayern, 25.03.2014 - 10 BV 13.484
Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen; schwere …
- VGH Bayern, 11.05.2021 - 10 ZB 20.2326
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in ausländerrechtlichem Verfahren
Die Zulassungsschrift zeigt damit nicht in der gebotenen Weise auf, dass im vorliegenden Fall die Beurteilung der Sach- und Rechtslage zu unterschiedlichen Zeitpunkten, beim Berufungsverfahren zum gegenwärtigen Zeitpunkt und beim Zulassungsverfahren mit Ablauf der Zulassungsbegründungsfrist, zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt hätte, er insbesondere durch die Entscheidung im Zulassungsverfahren schlechter gestellt wäre als in einem Berufungsverfahren (…vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 14; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 22 u. Rn. 25).Rn. 28 Die von Klägerseite aufgeworfene Frage ist zudem nicht mehr klärungsbedürftig, weil sie höchstrichterlich geklärt ist (…vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 14 f.; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 20 ff. jeweils unter Verweis auf BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 13.12 - juris Rn. 23 u. U.v. 13.12.2012 - 1 C 20.11 - juris Rn. 34 m.w.N.).
Die Entscheidung verlangt nicht einen im Hinblick auf das statthafte Rechtsmittel unterschiedlichen Beurteilungszeitpunkt für Unionsbürger und türkische Assoziationsberechtigte (…vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 15; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 23 f.).
- VGH Bayern, 21.05.2015 - 19 ZB 14.1181
Ausweisung
Da das Zulassungsverfahren auch auf Fälle Anwendung findet, in denen es um den Verlust des Rechts von Unionsbürgern auf Einreise und Aufenthalt geht, kann für türkische Staatsangehörige in deren Ausweisungsverfahren nichts anderes gelten (ebenso BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris).Nach allem kommt es nicht mehr auf die (mit Schriftsatz vom 7.4.2015 erneut vertiefte, von der obergerichtlichen Rechtsprechung jedoch verneinte, vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2015, a.a.O., mit weiteren Nachweisen) Frage an, ob die prozessuale Regelung, ein Berufungsverfahren nur nach Zulassung der Berufung durchzuführen, tatsächlich in den Schutzbereich des Art. 13 ARB 1/80 fällt.
Auch auf die Frage, ob die Tatsache, dass der Senat in Verfahren über Anträge auf Zulassung der Berufung auf der Grundlage der überzeugenden Ausführungen von Happ (…in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124 Rn. 21 ff. unter Hinweis auf § 128 Satz 2 VwGO) auch Entwicklungen nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht berücksichtigt sowie - wenn sie nicht fristgerecht vorgetragen werden konnten - auch Entwicklungen nach dem Ablauf der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO (vgl. insoweit auch BayVGH, B.v. 26.1.2015, a.a.O., Rn. 25), nicht einer Standstill-Verpflichtung genügen würde, kommt es nicht mehr an.
- VGH Bayern, 11.07.2016 - 10 ZB 15.837
Rechtmäßige Ausweisung eines straffälligen türkischen Asylbewerbers
Im Fall Lamguindaz konnte der Beschwerdeführer die Sprache seines Heimatlandes kaum verstehen und nicht lesen und schreiben (vgl. zu den vorstehend angeführten Urteilen des EGMR: BayVGH, B. v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris).Allerdings ist diese Frage bereits durch den Senat entschieden (BayVGH, B. v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.; zuletzt: B. v. 19. Mai 2015 - 10 ZB 15.331 - juris).
- VGH Bayern, 06.05.2015 - 10 ZB 15.231
Verlustfeststellung; kroatischer Staatsangehöriger; Verurteilung wegen …
Ebenso entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lässt (BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 29;… B.v. 29.7.2014 - 10 ZB 14.538 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 10.07.2017 - 19 ZB 17.952
Ausweisung eines faktischen Inländers bedarf der Abwägung
Jedoch verhindert die Stellung als "faktischer Inländer" die Ausweisung nicht von vornherein, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (…vgl. EGMR, U.v. 13.10.2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - juris Rn. 53;… BayVGH, B.v. 1.2.2017, a.a.O., juris Rn. 7; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 37). - VGH Bayern, 02.07.2015 - 10 ZB 14.2102
Aufenthaltserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit; Visumpflicht für türkische …
Soweit der Kläger als klärungsbedürftig erachtet, ob die Einführung der Zulassungsberufung gegen die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 Zusatzprotokoll verstößt, ist diese Frage bereits durch den Senat für die entsprechende Stillhalteregelung des Art. 13 ARB 1/80 entschieden (BayVGH, B.v. 19.5.2015 - 10 ZB 15.331 - juris Rn. 13 f., B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.). - VGH Bayern, 19.05.2015 - 10 ZB 15.331
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten wegen versuchten …
Sollte sein Zulassungsvorbringen dahingehend zu verstehen sein, dass er als klärungsbedürftig erachtet, ob die Einführung der Zulassungsberufung gegen Art. 13 ARB 1/80 verstößt, ist diese Frage bereits durch den Senat entschieden (BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 21 ff.). - VG München, 29.06.2021 - M 4 K 19.3116
Abschiebung eines Straftäters nach Bosnien-Herzegowina
Jedoch verhindert die Stellung als "faktischer Inländer" die Ausweisung nicht von vornherein, sondern erfordert lediglich eine Abwägung der besonderen Umstände des Betroffenen und des Allgemeininteresses im jeweiligen Einzelfall (…vgl. EGMR, U.v. 13.10.2011 - Nr. 41548/06, Trabelsi - juris Rn. 53; BayVGH, B.v. 26.01.2015 - 10 ZB 13.898 - juris Rn. 37). - VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 6 K 16.1346
Verlust des Rechts auf Freizügigkeit wegen schwerer Straftaten
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lässt (…vgl. BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231 - juris Rn. 11; B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898 - NVwZ-RR 2015, 597). - VG Augsburg, 16.06.2015 - Au 1 K 14.1850
Rechtmäßige Verlustfeststellung der Freizügigkeit
Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass ein Wohlverhalten in der Haft nicht mit der notwendigen Sicherheit auf einen dauerhaften Einstellungswandel und eine innerlich gefestigte Verhaltensänderung schließen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 26.1.2015 - 10 ZB 13.898;… zuletzt BayVGH, B.v. 6.5.2015 - 10 ZB 15.231, Rn. 11).
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