Rechtsprechung
| VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c RL 2003/109/EG
Ausländerrecht: Erlöschen eines nationalen Aufenthaltstitels und eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts wegen Schulbesuchs im Ausland | Aufenthaltserlaubnis; Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Erlöschen; Schulbesuch im Ausland - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c RL 2003/109/EG
Ausländerrecht: Erlöschen eines nationalen Aufenthaltstitels und eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts wegen Schulbesuchs im Ausland
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach dauerhaftem Aufenthalt im Heimatland zum Zwecke des Schulbesuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach dauerhaftem Aufenthalt im Heimatland zum Zwecke des Schulbesuchs
Besprechungen u.ä.
- Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, Art. 7 Satz 1 ARB 1/80, Art. 9 Abs. 1 Buchst. c RL 2003/109/EG
Ausländerrecht: Erlöschen eines nationalen Aufenthaltstitels und eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts wegen Schulbesuchs im Ausland
Verfahrensgang
- VG München, 02.07.2015 - M 10 K 14.636
- VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (24)
- VGH Bayern, 13.05.2014 - 10 BV 12.2382
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Orientierungsrahmen; Regelung …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Rn. 14 Dies ergibt sich insbesondere auch nicht aus der zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 13.5.2014 - 10 BV 12.2382 - juris Rn. 33).In dieser Entscheidung betont der Senat, dass Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2003/109/EG lediglich als Auslegungshilfe bzw. Orientierungsrahmen dienen kann und daneben das Verständnis des Erlöschensgrundes maßgeblich vom Ziel und Zweck des Art. 7 ARB 1/80 her zu bestimmen ist (BayVGH, U.v. 13.5.2014, a.a.O., Rn. 34).
Ein Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe kann daher nur angenommen werden, wenn ausgehend vom Zweck des Art. 7 ARB 1/80, nämlich der Begünstigung des türkischen Arbeitnehmers und der dauerhaften Eingliederung seiner Familie, eine Rückkehr in die T. erfolgt, die diesen Zielen zuwiderläuft und insbesondere zu einem Abreißen des Integrationszusammenhangs führt (BayVGH, U.v. 13.5.2014, a.a.O., Rn. 34 m.w.N.).
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende auch von dem dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 2014 (10 BV 12.2382) zugrundeliegenden Fall, wo eine ... Staatsangehörige, die sich vor ihrer Ausreise in die Türkei fünfundzwanzig Jahre im Bundesgebiet aufgehalten hatte, für einen Zeitraum von zwei Jahren überwiegend in der T. gelebt hatte und während dieser Zeit nur zu mehreren ein- bis zweimonatigen Aufenthalten nach Deutschland zurückgekehrt war.
Wie den genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 2014 (10 BV 12.2382) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2015 (1 C 19.14) zu entnehmen ist, gebietet die Beantwortung dieser Frage letztlich eine Einzelfallbetrachtung, bei der insbesondere der Zweck und die objektiv feststellbaren Umstände der Ausreise zu würdigen sind (…BayVGH, a.a.O., Rn. 34;… BVerwG, a.a.O., Rn. 18).
- BVerwG, 25.03.2015 - 1 C 19.14
Abschiebungsandrohung; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Dabei stehen das zeitliche Moment und die Gründe für das Verlassen des Bundesgebiets nicht isoliert nebeneinander; vielmehr besteht zwischen ihnen ein Zusammenhang: Je länger der Betroffene sich im Ausland aufhält, desto eher spricht dies dafür, dass er seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben hat (BVerwG, U.v. 25.3.2015 - 1 C 19.14 - juris Rn. 18).Deshalb erscheint es gerechtfertigt, der Zwölfmonatsfrist des Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2003/109/EG jedenfalls eine gewichtige Indizwirkung dafür zu entnehmen, ab wann ein Assoziationsberechtigter, wenn keine berechtigten Gründe vorliegen, seinen Lebensmittelpunkt in Deutschland aufgegeben und dadurch seine assoziationsrechtliche Stellung verloren hat (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O., Rn. 21).
Rn. 15 Das Verwaltungsgericht hat insoweit zu Recht darauf abgestellt, dass er im Zeitpunkt des Ablaufs der ihm erteilten befristeten Aufenthaltserlaubnis schon seit sechs Jahren bei seinen Großeltern in der Türkei lebte, um dort die Schule zu besuchen und dadurch seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland wegverlagert hat (BVerwG, U.v. 25.3.2015, a.a.O., Leitsatz 1).
Wie den genannten Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 2014 (10 BV 12.2382) und des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. März 2015 (1 C 19.14) zu entnehmen ist, gebietet die Beantwortung dieser Frage letztlich eine Einzelfallbetrachtung, bei der insbesondere der Zweck und die objektiv feststellbaren Umstände der Ausreise zu würdigen sind (…BayVGH, a.a.O., Rn. 34;… BVerwG, a.a.O., Rn. 18).
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Die generellen Maßstäbe für den Verlust eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts, falls der Betreffende den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat, sind bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (EuGH, U. v. 22.12.2010 - C-303/08, Bozkurt - juris Rn. 42, v. 4.2.2010 - C-14/09, Genc - juris Rn. 42, v. 18.12.2008 - C-337/07, Altun - juris Rn. 62, v. 18.07.2007 - C-325/05, Derin - juris Rn. 45, v. 16.2.2006 - C-502/04, Torun - juris Rn. 25, v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli - juris Rn. 27, v. 11.11.2004 - C-467/02, Cetinkaya - juris Rn.36 und v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48).Unter welchen Voraussetzungen von einem Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe auszugehen ist, obliegt in erster Linie der Feststellung der nationalen Gerichte (vgl. EuGH, U.v. 18.07.2007 - C-325/05, Derin - juris Rn. 43).
- EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Dies spricht dafür, für das Verlassen des Mitgliedstaats dann "berechtigte Gründe" anzunehmen, wenn diese Ausdruck allgemein üblicher, sozialtypischer Verhaltensweisen sind, wie etwa Urlaub und Verwandtenbesuch (EuGH, U.v. 17.04.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48), oder durch staatsangehörigkeitsbezogene Rechte oder Pflichten bedingt sind, etwa die Ableistung von Wehrdienst (…BayVGH, B.v.15.10.2009 - 19 CS 09.2194 - juris Rn. 5 ff.).Die generellen Maßstäbe für den Verlust eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts, falls der Betreffende den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat, sind bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (EuGH, U. v. 22.12.2010 - C-303/08, Bozkurt - juris Rn. 42, v. 4.2.2010 - C-14/09, Genc - juris Rn. 42, v. 18.12.2008 - C-337/07, Altun - juris Rn. 62, v. 18.07.2007 - C-325/05, Derin - juris Rn. 45, v. 16.2.2006 - C-502/04, Torun - juris Rn. 25, v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli - juris Rn. 27, v. 11.11.2004 - C-467/02, Cetinkaya - juris Rn.36 und v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48).
- EuGH, 07.07.2005 - C-373/03
Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Mit Blick auf das Regelungsziel des Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80, das assoziationsrechtliche Aufenthaltsrecht nach seiner Entstehung aus der Abhängigkeit von der beschäftigungsbezogenen Rechtsstellung des Stammberechtigten zu lösen und dem Familienangehörigen zum Zweck der Integration im Mitgliedstaat eine autonome Rechtsposition zu verschaffen (EuGH, U.v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli -juris Rn. 23), kommt es im Falle eines längeren Auslandsaufenthalts des assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen bei der Bewertung aller Umstände des Einzelfalles, ob er das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat, maßgeblich darauf an, ob er seinen Lebensmittelpunkt aus Deutschland wegverlagert hat.Die generellen Maßstäbe für den Verlust eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts, falls der Betreffende den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat, sind bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (EuGH, U. v. 22.12.2010 - C-303/08, Bozkurt - juris Rn. 42, v. 4.2.2010 - C-14/09, Genc - juris Rn. 42, v. 18.12.2008 - C-337/07, Altun - juris Rn. 62, v. 18.07.2007 - C-325/05, Derin - juris Rn. 45, v. 16.2.2006 - C-502/04, Torun - juris Rn. 25, v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli - juris Rn. 27, v. 11.11.2004 - C-467/02, Cetinkaya - juris Rn.36 und v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48).
- EuGH, 08.12.2011 - C-371/08
Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Aus der neueren Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 (EuGH, U.v. 8.12.2011 - C-371/08, Ziebell - juris Rn. 62 ff.) folgt daher nicht gleichsam der Gegenschluss, dass Art. 9 Abs. 1 Buchst. c Richtlinie 2003/109/EG entsprechend anzuwenden ist, um den nicht unerheblichen Zeitraum im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs exakt zu definieren.Dennoch liegt es mit Blick auf die Ausführungen des Gerichtshofs in der Ziebell-Entscheidung (EuGH, U.v. 8.12.2011, a.a.O., Rn. 75 ff.) nahe, bei assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen die jeweiligen Maßstäbe der Daueraufenthaltsrichtlinie als unionsrechtlichen Bezugsrahmen auch für den hier maßgeblichen Verlustgrund assoziationsrechtlicher Rechte als Orientierung fruchtbar zu machen.
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2009 - 7 B 10454/09
Erlöschen des Aufenthaltsrechts nach EWGAssRBes 1/80 § 7 S 1, Auswirkungen des …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Vielmehr führte der ganz überwiegende Aufenthalt zur Schulausbildung in einem anderen Sprach- und Kulturkreis dazu, dass die bis zum 10. Lebensjahr des Klägers erfolgte Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse in einer für seine soziale Prägung wesentlichen Entwicklungsphase über einen Zeitraum von sechs Jahren unterbrochen wurde (…vgl. zum mehrjährigen Auslandsaufenthalt wegen eines Schulbesuchs: OVG Lüneburg, B.v. 11.1.2008 - 1 ME 418/07 - juris Rn. 7; OVG Rheinland-Pfalz, B.v. 29.6.2009 - 7 B 10454/09 - juris Rn. 11). - EuGH, 04.02.2010 - C-14/09
Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Die generellen Maßstäbe für den Verlust eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts, falls der Betreffende den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat, sind bereits in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt (EuGH, U. v. 22.12.2010 - C-303/08, Bozkurt - juris Rn. 42, v. 4.2.2010 - C-14/09, Genc - juris Rn. 42, v. 18.12.2008 - C-337/07, Altun - juris Rn. 62, v. 18.07.2007 - C-325/05, Derin - juris Rn. 45, v. 16.2.2006 - C-502/04, Torun - juris Rn. 25, v. 7.7.2005 - C-373/03, Aydinli - juris Rn. 27, v. 11.11.2004 - C-467/02, Cetinkaya - juris Rn.36 und v. 17.4.1997 - C-351/95, Kadiman - juris Rn. 48). - VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15
Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise; …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Der Aufenthaltstitel erlischt daher auch dann, wenn der Ausländer zwar irgendwann in das Bundesgebiet zurückzukehren wünscht, der Auslandsaufenthalt aber auf unbestimmte Zeit angelegt ist (VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (…BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16). - BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08
Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …
Auszug aus VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706
Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 30. April 2009 (1 C 6.08 -juris) unter Darlegung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgeführt hat, ist für das Verständnis dieses Erlöschensgrundes auf Ziel und Zweck des Art. 7 ARB 1/80 abzustellen, der der allmählichen Integration der Familienangehörigen im Mitgliedsstaat dienen soll. - EuGH, 11.11.2004 - C-467/02
Cetinkaya
- EuGH, 22.12.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …
- EuGH, 18.12.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- EuGH, 16.02.2006 - C-502/04
Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …
- OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB …
- VGH Bayern, 16.12.2014 - 10 ZB 14.1741
Eine Verpflichtung des Gerichts, die mündliche Verhandlung zu vertagen anstatt …
- VGH Bayern, 18.02.2015 - 10 ZB 14.345
Behördliche Feststellung des Erlöschens eines unbefristeten Aufenthaltstitels
- VGH Bayern, 15.10.2009 - 19 CS 09.2194
Kein Erlöschen des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 bei Rückkehr aus …
- BVerwG, 27.07.2011 - 1 B 15.11
Abschiebungshindernis durch die absehbare Einbürgerung minderjähriger Kinder für …
- VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633
Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Kind mit deutscher …
- BVerwG, 17.01.2012 - 1 C 1.11
Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltstitel; Ausreise; freiwillige Ausreise; …
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
- OVG Sachsen, 18.09.2014 - 3 A 554/13
Rückwirkende Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, Erlöschen einer …
- VGH Bayern, 12.02.2014 - 10 ZB 11.2156
Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; ernstliche Zweifel; Erlöschen der bisherigen …
- VGH Bayern, 27.11.2018 - 19 CE 17.550
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis und eines Aufenthaltsrechts nach ARB 1/80
Der Aufenthaltstitel erlischt daher dann, wenn der Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit angelegt ist (…VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (…BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 08.07.2022 - 10 ZB 22.1379
Erlöschen eines Aufenthaltstitels wegen Ausreise in die Türkei aus einem nicht …
Daraus folgt jedoch nicht, dass ein erheblicher Zeitraum, der zum Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts führt, immer nur dann vorliegt, wenn sich der betreffende Ausländer länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufgehalten hat (BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 13). - VGH Bayern, 23.01.2018 - 10 BV 16.1578
Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts - Verlagerung des …
Er verweist auf den inzwischen ergangenen Beschluss des Senats vom 17. Januar 2017 (10 ZB 15.1706 - juris).
- VG München, 07.09.2020 - M 24 K 19.5196
Auslandsaufenthalt wegen Entziehung der strafrechtlichen Ahndung nicht nur …
Der Aufenthaltstitel erlischt daher dann, wenn der Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit angelegt ist (…VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (…BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6). - VG Ansbach, 28.07.2021 - AN 5 K 18.01576
Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis
Unschädlich im Hinblick auf § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG sind lediglich Auslandsaufenthalte, die nach ihrem Zweck typischerweise zeitlich begrenzt sind und die keine wesentliche Änderung der gewöhnlichen Lebensumstände in Deutschland mit sich bringen (…BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 C 15/11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1 .2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 18.04.2024 - 10 ZB 22.1340
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag wegen Feststellung des Nichterlöschens der …
Daraus folgt jedoch nicht, dass ein erheblicher Zeitraum, der zum Verlust des assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts führt, immer nur dann vorliegt, wenn sich der betreffende Ausländer länger als zwölf aufeinanderfolgende Monate im Ausland aufgehalten hat (…BayVGH, B.v. 8.7.2022 -10 ZB 22.1379 - juris Rn. 14; B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 13). - VG Köln, 08.12.2022 - 12 L 1755/22 Rn. 34 Vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706 -, juris Rn. 13.
- VG München, 14.11.2019 - M 27 K 19.2377
Erlöschen der Niederlassungserlaubnis
Der Aufenthaltstitel erlischt daher dann, wenn der Auslandsaufenthalt auf unbestimmte Zeit angelegt ist (…VGH BW, U.v. 9.11.2015 - 11 S 714/15 - juris Rn. 43 m.w.N.) bzw. wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Betreffende seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagert hat (…BVerwG, U.v. 11.12.2012 - 1 B 15.11 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 17.1.2017 - 10 ZB 15.1706 - juris Rn. 6).
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