Rechtsprechung
| VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beanspruchung der Neuverbescheidung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten; Positive Prognose bzgl. der Sicherung des Lebensunterhalts des Ausländers in Zukunft ohne Inanspruchnahme anderer ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beanspruchung der Neuverbescheidung von Anträgen auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund eines eigenständigen Aufenthaltsrechts des Ehegatten; Positive Prognose bzgl. der Sicherung des Lebensunterhalts des Ausländers in Zukunft ohne Inanspruchnahme anderer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 27.07.2016 - M 25 K 15.3065
- VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (6)
- VGH Bayern, 24.04.2014 - 10 ZB 14.524
Sicherung des Lebensunterhalts; unverschuldeter Sozialhilfebezug; Ausnahmefall; …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Es muss sich um eine Abweichung handeln, die die Anwendung des Regelfalles nach Sinn und Zweck und unter Beachtung höherrangigen Rechts, wie z.B. des Schutzes von Ehe und Familie i.S.v. Art. 6 GG, als derart unverhältnismäßig erscheinen lässt, dass es unzumutbar wäre, an ihr festzuhalten (…vgl. BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 16;… BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 35; BayVGH, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 7;… BayVGH, B. v. 4.12.2013 - 10 CS 13.1449, 10 C 13.1451 - juris Rn. 21;… Maor in Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand 1.11.2016, § 5 AufenthG Rn. 20).Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (vgl. z.B. BayVGH, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 6).
- BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Rechtsschutz gegen die Aufstellung …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Rn. 3 Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne dieser Bestimmung bestünden dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung des Erstgerichts mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (BVerfG, B.v. 10.9.2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066
Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Es muss sich um eine Abweichung handeln, die die Anwendung des Regelfalles nach Sinn und Zweck und unter Beachtung höherrangigen Rechts, wie z.B. des Schutzes von Ehe und Familie i.S.v. Art. 6 GG, als derart unverhältnismäßig erscheinen lässt, dass es unzumutbar wäre, an ihr festzuhalten (…vgl. BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 35;… BayVGH, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 7;… BayVGH, B. v. 4.12.2013 - 10 CS 13.1449, 10 C 13.1451 - juris Rn. 21;… Maor in Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand 1.11.2016, § 5 AufenthG Rn. 20).
- VGH Bayern, 16.03.2016 - 10 ZB 14.2634
Materielle Beweislast in Bezug auf den Zeitpunkt des Entschlusses zur …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Rn. 14 Aber selbst wenn man von einem gesicherten Lebensunterhalt ausgehen oder einen atypischen Ausnahmefall im Sinn des § 5 Abs. 1 AufenthG annehmen würde, wäre dies angesichts der fehlenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG nicht mehr entscheidungserheblich und könnte nicht mehr zur Zulassung der Berufung führen, weil ein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis schon aus anderen Gründen nicht besteht (BayVGH, B. v. 16.3.2016 - 10 ZB 14.2634 - juris Rn. 12). - VGH Bayern, 21.09.2016 - 10 ZB 16.1296
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis als eheunabhängiges Aufenthaltsrecht - …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Eine Ergänzung der Zulassungsgründe liegt aber dann nicht vor, wenn ein neuer, bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund nach Ablauf der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgebracht wird oder innerhalb eines Zulassungsgrundes neue selbständige Gründe angeführt werden (BayVGH, B. v. 21.9.2016 - 10 ZB 16.1296 - juris Rn. 11). - VGH Bayern, 04.12.2013 - 10 CS 13.1449
(Keine) Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; fehlende Sicherung des …
Auszug aus VGH Bayern, 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850
Es muss sich um eine Abweichung handeln, die die Anwendung des Regelfalles nach Sinn und Zweck und unter Beachtung höherrangigen Rechts, wie z.B. des Schutzes von Ehe und Familie i.S.v. Art. 6 GG, als derart unverhältnismäßig erscheinen lässt, dass es unzumutbar wäre, an ihr festzuhalten (…vgl. BVerwG, U. v. 13.6.2013 - 10 C 16/12 - juris Rn. 16;… BayVGH, U.v. 9.12.2015 - 19 B 15.1066 - juris Rn. 35;… BayVGH, B. v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 7; BayVGH, B. v. 4.12.2013 - 10 CS 13.1449, 10 C 13.1451 - juris Rn. 21;… Maor in Kluth/Heusch, Beck'scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand 1.11.2016, § 5 AufenthG Rn. 20).
- VGH Bayern, 25.01.2024 - 19 ZB 23.1946
Aufenthaltserlaubnis zur Wahrnehmung des Umgangsrechts
Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder Art. 8 EMRK geboten ist (…vgl. BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7;… B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9). - VG Würzburg, 22.12.2021 - W 7 S 21.1296
Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug, …
Eine auf die dauerhafte Trennung folgende Versöhnung hat das erneute Anlaufen der Frist zur Folge, d.h. die Zeiträume des Bestehens einer ehelichen Lebensgemeinschaft nach einer Trennungsphase werden in diesem Falle nicht zusammengerechnet (…OVG Berlin-Bgb, B.v. 11.9.2007 - 3 S 87.07 - juris Rn. 4; OVG NW, B.v. 27.7.2006 - 18 A 1151/06 - juris;… Dienelt in Bergmann/Dienelt a.a.O., § 31 AufenthG, Rn. 21 m.w.N.; wohl auch BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 17).Insbesondere liegt ein Ausnahmefall vor, wenn die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus Gründen höherrangigen Rechts wie etwa Art. 6 GG oder im Hinblick auf Art. 8 EMRK geboten ist (…BayVGH, B.v. 31.8.2016 - 10 CS 16.649 - juris Rn. 7;… B.v. 27.12.2016 - 10 CS 16.2289 - juris Rn. 7; B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 9).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.06.2025 - 6 A 10205/25
Infektionsschutzgesetz; Abrechnung von Sachkosten im Zusammenhang mit erbrachten …
Eine solche bloße Ergänzung der Zulassungsgründe liegt dann nicht vor, wenn ein bislang noch nicht dargelegter Zulassungsgrund nach Ablauf der Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgebracht wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 10 ZB 16.1850 -, juris Rn. 16;… Roth, in: BeckOK, VwGO, Stand: 1. April 2025, § 124a Rn. 63).
- VGH Bayern, 06.03.2020 - 10 C 20.139
Alter oder dauerhafte Erkrankung rechtfertigen keinen Ausnahmefall hinsichtlich …
Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13;… B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 6). - VG München, 10.06.2020 - M 9 K 18.3834
Ablehnung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug wegen fehlender …
Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13;… B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 6). - VG Augsburg, 08.01.2019 - Au 6 K 18.1938
Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die …
Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG München, 28.09.2022 - M 24 S 21.6691
Teilweise erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutzantrag eines ukrainischen …
Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (BayVGH, B.v. 8.2.2017, 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13;… B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 6). - VG München, 20.07.2017 - M 12 K 17.1107
Erfolglose Klage gegen Abschiebungsandrohung
Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (BayVGH, B.v. 8.2.2017, 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13;… B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 6). - VG München, 08.06.2017 - M 12 K 17.2200
Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis wegen fehlender Sicherung des …
Es muss unter Berücksichtigung der Berufschancen und der bisherigen Erwerbsbiografie eine gewisse Verlässlichkeit des Mittelzuflusses gewährleistet sein, die unter dem Gesichtspunkt der Dauerhaftigkeit eine positive Prognose zulässt (BayVGH, B.v. 8.2.2017, 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13;… B.v. 24.4.2014 - 10 ZB 14.524 - juris Rn. 6). - VG Bayreuth, 18.12.2018 - B 6 S 18.455
Ausweisung eines Tunesiers - Verstoß gegen Rechtsvorschriften
Vielmehr müssen realistische Annahmen und konkrete Dispositionen des Ausländers die Annahme erlauben, er werde in Zukunft dauerhaft nicht auf öffentliche Mittel angewiesen sein, weil ihm nachhaltig und verlässlich Mittel zufließen (…BVerwG, U. v. 18.04.2013 - 10 C 10/12 - BVerwGE 146, 198/209 = NVwZ 2013, 1339/1341, jew. Rn. 24; BayVGH, B. v. 08.02.2017 - 10 ZB 16.1850 - juris Rn. 13).
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