Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1973

Rechtsprechung
   EuGH, 12.07.1973 - 10/72   

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EuGH, 12.07.1973 - 10/72 (https://dejure.org/1973,823)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1973 - 10/72 (https://dejure.org/1973,823)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1973 - 10/72 (https://dejure.org/1973,823)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Di Pillo / Kommission

    BEAMTENSTATUT, ART . 34
    1 . BEAMTE - EINSTELLUNG - PROBEZEIT - BERICHT - ANFERTIGUNG - VERSPÄTUNG - GÜLTIGKEIT - HAFTUNG DER VERWALTUNG

  • EU-Kommission

    Di Pillo / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Anstellung von Beamten auf Probezeit; Verspätete Anfertigung des Probezeitberichtes und Gültigkeit des Berichtes; Frist zur Entlassung des betroffenen Beamten auf Probe; Benachrichtigung des Betroffenen bei beabsichtigter Entlassung; Haftung der Verwaltung für den ...

  • Judicialis

    EWG/EAGBeamtStat Art. 29 Abs. 2; ; EWG/EAGBeamtStat Art. 34

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - EINSTELLUNG - PROBEZEIT - BERICHT - ANFERTIGUNG - VERSPÄTUNG - GÜLTIGKEIT - HAFTUNG DER VERWALTUNG

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 30.06.1971 - 19/70

    Almini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 12.07.1973 - 10/72
    Er hebt hervor, der abschließende Vorschlag des Berichtes sei nicht dahin gegangen, ihn zu entlassen, sondern die Probezeit um drei Monate zu verlängern, und nimmt im übrigen Bezug auf das Urteil in der Rechtssache 19/70 (Almini/Kommission - Slg. 1971, 623).
  • EuG, 01.04.1992 - T-26/91

    Leonella Kupka-Floridi gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte -

    Ferner habe der Gerichtshof entschieden, daß die verspätete Mitteilung des Probezeitberichts es nicht rechtfertige, die Entscheidung, den Betroffenen nicht zum Beamten auf Lebenszeit zu ernennen, aufzuheben (Urteil vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10/72 und 47/72, Di Pillo/Kommission, Slg. 1973, 763, Randnrn. 2 bis 6).

    Diese Unterlassung einer vorherigen Ladung könne nicht einer "nur sehr kurzen" Frist gleichgestellt werden, deren Einräumung die Entlassung nach dem erwähnten Urteil vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10/72 und 47/72 (Di Pillo) nicht fehlerhaft mache.

    Er beruft sich ferner auf das bereits angeführte Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 (Rechtssache 10/72 und 47/72, Di Pillo), wonach das Organ zwar "dem betroffenen Beamten auf Probe den Probezeitbericht mitzuteilen hat, damit dieser dazu Stellung nehmen kann", jedoch nicht verpflichtet ist, "dem Betroffenen auch Gelegenheit zu geben, sich von der von [dem Organ] als Reaktion auf das negative Ergebnis des Berichts erklärten Entlassungsabsicht zu äussern... Falls [das Organ] in einem derartigen Falle einen Beamten auf Probe nach gutem, in Personalangelegenheiten üblichem Verwaltungsstil um eine Stellungnahme bittet, macht der Umstand, daß [es] ihm für seine Antwort nur eine sehr kurze Frist einräumt, die Entlassung nicht fehlerhaft".

    Nach Ansicht des Beklagten besagt die Tatsache, daß Artikel 2 der Entscheidung Nr. 76/83A die "Anhörung" des betroffenen Beamten vorsieht, in keiner Weise, daß das Verfahren vor dem Ausschuß kontradiktorisch wäre, zumal der Betroffene bereits Gelegenheit gehabt habe, seine Bemerkungen zu dem negativ ausgefallenen Probezeitbericht vorzutragen (vgl. Schlussanträge von Generalanwalt Trabucchi in der Rechtssache 10/72 und 47/72, Di Pillo, a. a. O., S. 775 a. E. und 776).

  • EuG, 27.06.1991 - T-156/89

    Íñigo Valverde Mordt gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    Ein solcher Antrag kann im Rahmen einer Schadensersatzklage gestellt werden (vgl. Urteile des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10/72 und 47/72, Di Pillo/Kommission, Slg. 1973, 763, 765, 772, und vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 68/63, Luhleich/Kommission, Slg. 1965, 727, 755).
  • EuGH, 08.10.1981 - 175/80

    Tither / Kommission

    In den verbundenen Rechtssachen 10 und 47/72 (di Pillo, Slg. 1973, 763) sei zwar entschieden worden, daß die Abgabe eines Probezeitberichts nach Ablauf der Probezeit einen Rechtsverstoß darstelle, der die materielle Wirksamkeit des Berichtes nicht in Frage stelle; daraus lasse sich für den vorliegenden Fall, in dem der zweite Bericht vor allem wegen des Vorhandenseins eines "gültigen" Berichtes ungültig sei, nichts ableiten.

    3 Zu dem Vorbringen, der zweite Bericht sei nicht spätestens einen Monat vor, sondern fast einen Monat nach Ablauf der Probezeit abgegeben worden, ist zu bemerken, daß der Gerichtshof (Zweite Kammer) in seinem Urteil vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10 und 47/72 (di Pillo, Slg. 1973, 763) entschieden hat, zwar bedeute eine verspätete Abfassung des Berichtes, gemessen an den ausdrücklichen Erfordernissen des Statuts, einen Rechtsverstoß, dieser Verstoß stelle jedoch die materielle Wirksamkeit des Berichts nicht in Frage.

  • EuG, 08.06.2009 - T-498/07

    Krcova / Gerichtshof

    Verweisung auf: Gerichtshof, 12. Juli 1973, di Pillo/Kommission, 10/72 und 47/72, Slg. 1973, 763, Randnrn.
  • EuGöD, 18.10.2007 - F-112/06

    Krcova / Gerichtshof

    Gerichtshof: 12. Juli 1973, Di Pillo/Kommission, 10/72 und 47/72, Slg. 1973, 763, Randnr. 16.
  • EuG, 26.10.1993 - T-59/92

    Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    40 Was zunächst den Antrag auf Feststellung betrifft, daß die Kommission ihre Beistandspflicht verletzt hat, so hat das Gericht in seinem Urteil vom 8. November 1990 in der Rechtssache T-73/89 (Barbi/Kommission, Slg. 1990, II-619, Randnr. 21) unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteile vom 8. Juli 1965 in der Rechtssache 68/63, Luhleich/Kommission der EGKS, Slg. 1965, 776, und vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10/72 und 47/72, Di Pillo/Kommission, Slg. 1973, 763) entschieden, daß solche Anträge im Rahmen einer Klage auf Schadensersatz gestellt werden können, über die das Gericht gemäß Artikel 91 Absatz 1 Satz 2 des Statuts mit der Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung entscheidet.
  • EuG, 28.11.1991 - T-158/89

    Guido van Hecken gegen Wirtschafts- und Sozialausschuss. - Beamte - Aufhebung der

    Unter Bezugnahme auf das Urteil des Gerichtshofes vom 12. Juli 1973 in den verbundenen Rechtssachen 10/72 und 47/72 (Di Pillo/Kommission, Slg. 1973, 763) schlägt er vor, den gesamten erlittenen Schaden billigerweise auf 50 000 BFR festzusetzen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 15.11.1984 - 263/83

    Mariette Turner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamtenstatut

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu derartigen Fristüberschreitungen (siehe verbundene Rechtssachen 10 und 47/80, Di Pillo, Slg. 1973, 763, Rdnr. 5 der Entscheidungsgründe; Rechtssache 175/80, Tither, Slg. 1981, 2345, Rdnr. 13 der Entscheidungsgründe, und vor allem Rechtssache 98/81, Munk, Slg. 1982, 1155, Rdnr. 8 der Entscheidungsgründe) kann dieses Angriffsmittel nicht zu einer Aufhebung der Beurteilung führen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 33/79

    Richard Kuhner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Änderung der

    So gibt sie, obwohl das geschriebene Recht sie nicht dazu verpflichtet, "nach gutem, in Personalangelegenheiten üblichem Verwaltungsstil" (Urteil vom 12. Juli 1973, verbundene Rechtssachen 10 und 42/72, di Pillo/Kommission, Slg. 1973, 763, 771) dem betroffenen Beamten auf Probe Gelegenheit, zu ihrer Absicht, ihn aufgrund des negativen Probezeitberichts zu entlassen, Stellung zu nehmen.
  • EuG, 22.11.2018 - T-603/16

    Brahma / Gerichtshof der Europäischen Union - Öffentlicher Dienst - Beamte auf

    Daher wurde für Recht erkannt, dass eine verspätete Annahme des Probezeitberichts zwar eine Unregelmäßigkeit im Hinblick auf die Anforderungen des Statuts darstellt, aber, so bedauerlich sie auch sein mag, die Gültigkeit des Berichts oder einer etwaigen Entscheidung, mit der das Organ den Beamten auf Probe entlässt oder seine Probezeit verlängert, nicht in Frage stellen kann (Urteile vom 12. Juli 1973, di Pillo/Kommission, 10/72 und 47/72, EU:C:1973:84, Rn. 5; vom 8. Oktober 1981, Tither/Kommission, 175/80, EU:C:1981:221, Rn. 13, und vom 11. Dezember 2014, CZ/ESMA, F-80/13, EU:F:2014:266, Rn. 35).
  • EuGöD, 14.09.2010 - F-52/09

    Da Silva Pinto Branco / Gerichtshof

  • EuGöD, 09.07.2009 - F-85/08

    Notarnicola / Rechnungshof

  • EuG, 08.11.1990 - T-73/89

    Giovanni Barbi gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1986 - 169/83

    Gerhardus Leussink und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.1982 - 206/81

    José Alvarez gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Entlassung.

  • EuGH, 26.02.1976 - 92/75

    Van de Roy / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.1975 - 9/75

    Martin Meyer-Burckhardt gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

  • EuGöD, 14.02.2007 - F-1/06

    Fernandez Ortiz / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.05.1986 - 75/85

    V. R. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamter - Entlassung

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.1981 - 175/80

    Peter John Krier Tither gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1978 - 99/77

    Dr Denis D'Auria gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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   Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1973 - 10/72   

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Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1973 - 10/72 (https://dejure.org/1973,3877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27.06.1973 - 10/72 (https://dejure.org/1973,3877)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1973 - 10/72 (https://dejure.org/1973,3877)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Nunzio di Pillo gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 12.05.1971 - 52/70

    Nagels / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1973 - 10/72
    In dem Urteil, das in der Rechtssache 52/70 (Nagels/Kommission - Slg. 1971, 365 ff.) ergangen ist, hat der Gerichtshof eine ähnliche Rüge - nämlich, die auf die Probezeit folgende Maßnahme der Entlassung sei ungültig - verworfen.

    Wie wir gesehen haben, muß die Verwaltungsbehörde, dem Urteil in der Rechtssache 52/70 zufolge, ihre Entlassungsverfügung als Reaktion auf das negative Ergebnis der Probezeit in angemessener Frist erlassen und zustellen.

  • EuGH, 12.07.1973 - 47/72
    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1973 - 10/72
    Zur Stützung seiner Anträge auf Aufhebung des durch die Kommission ergangenen Bescheides auf seine Beschwerde gegen den Probezeitbericht (Rechtssache 10/72) und der nachfolgenden Entlassungsverfügung (Rechtssache 47/72) rügt der Kläger zunächst, das Probebeamtenverhältnis habe an einem Mangel gelitten, weil der vorgeschriebene Bericht mit großer Verzögerung vorgelegt worden sei.
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