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| VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- OVG Sachsen, 24.11.2014 - 1 B 251/14
Kindertagespflege; Kindertageseinrichtung, Betreuungsplatz, Wunsch- und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihren Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH…, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12). - VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 66-IV-09
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
Von einer willkürlichen Missdeutung kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 66-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Saarland, 19.03.2004 - Lv 4/03
Willkür bei Kostenentscheidung; Willkürverbot
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris).
- VerfGH Sachsen, 02.07.2015 - 114-IV-14
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
Hierzu muss er den Sachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Juli 2015 - Vf. 114-IV-14; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 28.09.2015 - 3-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
Stellt der Gesetzgeber eine Entscheidung in das billige Ermessen des Gerichts, sind unzulängliche Billigkeitserwägungen nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen in einem so hohen Maße unvertretbar, dass sie nicht mehr als Anwendung von Recht, sondern als Willkür erscheinen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2015 - Vf. 3-IV-15; SaarlVerfGH, Beschluss vom 19. März 2004 - Lv 4/03 - juris). - VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 61-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
Hatte aber das von der Beschwerdeführerin mit ihren Anträgen zu 1 bis 3 verfolgte Begehren nach der - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden - Auffassung des Verwaltungsgerichts (vgl. auch SächsOVG, Beschluss vom 24. November 2014, NJW 2015, 1546) von vornherein keine Aussicht auf Erfolg, ist verfassungsrechtlich nichts dagegen einzuwenden, dass das Verwaltungsgericht die Kosten der Anträge zu 1 bis 3 der Beschwerdeführerin auferlegt hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. Dezember 2015 - Vf. 61-IV-15 - juris Rn. 12). - VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 127-IV-15
Auszug aus VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
127-IV-15.
- VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 148-IV-20 Das gleiche gilt, wenn das Prozessrecht - wie hier die §§ 124, 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15).
Die Anforderungen an die Darlegung der Zulassungsgründe dürfen nicht derart erschwert werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt mit zumutbarem Aufwand nicht mehr erfüllt werden können (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15).
Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens sowie der Systematik der in § 124 Abs. 2 VwGO geregelten Zulassungsgründe wird erst dann widersprochen, wenn das Berufungsgericht beim Austausch von Gründen auf Erwägungen abstellt, die nicht ohne weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 16. Juli 2013, BVerfGE 134, 106 [119 f.]).
- VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19 Die Darlegungserfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch den Zweck des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geboten ist, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15 [zu Art. 38 Satz 1 SächsVerf).
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 132-IV-17 Die Darlegungserfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch den Zweck des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geboten ist, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005, NVwZ 2005, 1176 [1177]).
- VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 108-IV-15 Die Darlegungserfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch den Zweck des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geboten ist, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15; BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005, NVwZ 2005, 1176 [1177]).
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