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   VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19   

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VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19 (https://dejure.org/2019,37240)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25.10.2019 - 47-IV-19 (https://dejure.org/2019,37240)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2019 - 47-IV-19 (https://dejure.org/2019,37240)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Sachsen, 19.02.2019 - 4 A 425/18

    Stauvorrichtung; Gewässerausbau; historisches Wasserrecht

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Mit seiner am 15. Mai 2019 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Februar 2019 (4 A 425/18), mit dem ein Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde.

    Den Antrag des Beschwerdeführers auf Zulassung der Berufung wies das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 19. Februar 2019 (4 A 425/18) ab.

    Hiergegen erhob der Beschwerdeführer Anhörungsrüge, die mit Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. April 2019 (4 A 425/18), dem Bevollmächtigen des Beschwerdeführers zugestellt am 16. April 2019, zurückgewiesen wurde.

  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 118-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11 [zu Art. 38 Satz 1 SächsVerf]).

    Die Darlegungserfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch den Zweck des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geboten ist, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15 [zu Art. 38 Satz 1 SächsVerf).

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Zudem liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; Beschluss vom 30. September 2014 - Vf. 19-IV-14; Beschluss vom 11. Dezember 2014 - Vf. 33-IV-14; st. Rspr.).

    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.) b) Besondere Umstände, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers vom Gericht überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, sind aus der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich.

  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Auch wenn die Rechtslage umstritten oder problematisch ist, müssen daher die Verfahrensbeteiligten alle vertretbaren rechtlichen Gesichtspunkte von sich aus in Betracht ziehen und ihren Vortrag darauf einstellen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 77-IV-18; Beschluss vom 26. April 2001 - Vf. 62-IV-00; st. Rspr.) b) Besondere Umstände, dass das Vorbringen des Beschwerdeführers vom Gericht überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde, sind aus der Beschwerdebegründung nicht ersichtlich.
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2018 - 84-IV-18

    Fürunwirksamerklären eines Beschlusses der Eigentümerversammlung über die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    a) Der Anspruch auf rechtliches Gehör verpflichtet die Gerichte, Vorbringen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und - soweit entscheidungserheblich - zu berücksichtigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2018 - Vf. 84-IV-18 [HS]/Vf. 85-IV-18 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 9-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 3. November 2011 - Vf. 9-IV-11 [zu Art. 38 Satz 1 SächsVerf]).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 103-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Die Darlegungserfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch den Zweck des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO geboten ist, dem Oberverwaltungsgericht ohne weitere Ermittlungen die Feststellung zu ermöglichen, ob der geltend gemachte Zulassungsgrund vorliegt oder nicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15 [zu Art. 38 Satz 1 SächsVerf).
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2009 - 45-IV-09

    Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Unschuldsvermutung durch die

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Seine Ausführungen betreffen insoweit die Anwendung materiellen Rechts und keinen Aspekt rechtlichen Gehörs (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Mai 2018 - Vf. 4-IV-18; Beschluss vom 25. September 2009 - Vf. 45-IV-09).
  • VerfGH Sachsen, 25.10.2018 - 79-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 25.10.2019 - 47-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - Vf. 79-IV-18; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VG Leipzig, 28.02.2018 - 1 K 1049/17
  • VerfGH Sachsen, 11.12.2014 - 33-IV-14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein Prozessurteil des Sächsischen

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2014 - 19-IV-14
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2018 - 4-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2020 - 195-IV-20

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsvollstreckung von

    Ferner liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; st. Rspr.).

    Dass der Beschwerdeführer die Ausführungen der Gerichte für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs indes nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 90-IV-20
    Ferner liegt ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör vor, wenn ein Gericht ohne vorherigen Hinweis in seiner Entscheidung auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellt, der vorher nicht Gegenstand einer Erörterung gewesen ist und mit dem ein gewissenhafter und kundiger Prozessvertreter nicht zu rechnen brauchte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; st. Rspr.).

    Dass der Beschwerdeführer die Ausführungen des Oberlandesgerichts für rechtlich unzutreffend hält, vermag eine Verletzung des rechtlichen Gehörs nicht zu begründen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19).

  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 88-IV-20
    Hat der Gesetzgeber jedoch mehrere Instanzen geschaffen, darf der Zugang zu ihnen nicht in unzumutbarer und durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. März 2020 - 2 BvR 113/20 - juris Rn. 36 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 148-IV-20
    hier die §§ 124, 124a VwGO - den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit gibt, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 47-IV-19; Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 118-IV-15; Beschluss vom 28. Januar 2016 - Vf. 103-IV-15).
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