Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05
Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass über rechtsmissbräuchliche, vor allem einer Verfahrensverschleppung dienende Ablehnungsanträge unter Beteiligung des abgelehnten Richters befunden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005, NJW-RR 2005, 1226 [1227]; BGH, Beschluss vom 14. November 1991, NJW 1992, 983 [984]; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 - juris Rn. 11;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 6). - BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass über rechtsmissbräuchliche, vor allem einer Verfahrensverschleppung dienende Ablehnungsanträge unter Beteiligung des abgelehnten Richters befunden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005, NJW-RR 2005, 1226 [1227]; BGH, Beschluss vom 14. November 1991, NJW 1992, 983 [984]; OLG Naumburg…, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 - juris Rn. 11;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 6). - BVerfG, 22.02.1960 - 2 BvR 36/60
Ausschließung von Richtern des BVerfG - Rechtsnatur der Entscheidung über …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
Ist ein Ablehnungsgesuch rechtsmissbräuchlich und deshalb offensichtlich unzulässig, bedarf es auch keiner dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Februar 1960, BVerfGE 11, 1 [3];… Heinrich in: Musielak, ZPO, 8. Aufl., § 44 Rn. 9).
- VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06
Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.). - OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06
Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
In der fachgerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich anerkannt, dass über rechtsmissbräuchliche, vor allem einer Verfahrensverschleppung dienende Ablehnungsanträge unter Beteiligung des abgelehnten Richters befunden werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005, NJW-RR 2005, 1226 [1227]; BGH, Beschluss vom 14. November 1991, NJW 1992, 983 [984]; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 - juris Rn. 11;… Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 6). - OLG Frankfurt, 23.09.1997 - 6 W 140/97
- BFH, 12.12.1997 - XI B 34/96
Klageabweisung ohne Feststellung des Sachverhalts im Sinne von Willkür und …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
Da die Äußerung den der Ablehnung zugrunde liegenden Sachverhalt klären soll (…vgl. Vollkommer, a.a.O.;… Heinrich, a.a.O.), werden ihr Inhalt und Umfang jedoch durch den geltend gemachten Ablehnungsgrund bestimmt (BFH, Beschluss vom 12. Dezember 1997 - XI B 34/96 - juris Rn. 21). - VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
aa) Meint ein Beschwerdeführer, eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch verletze Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, muss er darlegen, dass dessen Zurückweisung möglicherweise auf willkürlichen Erwägungen beruht, also mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84- IV-10 [HS]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit; …
Damit hat der Beschwerdeführer auch nicht darlegen können, dass die Ablehnung seines Befangenheitsantrages möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzten könnte (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11). - VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 29-IV-22
Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels Begründung
Insbesondere muss ein Beschwerdeführer, wenn er meint, eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch verletze Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, darlegen, dass dessen Zurückweisung möglicherweise auf willkürlichen Erwägungen beruht, also mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 39-IV-21; Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 51-IV-21 Damit kann aber nicht dargelegt werden, dass die Zurückweisung seines Ablehnungsgesuchs möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzten könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 163-IV-17; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11).
- VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 20-IV-23 Es wird auf Grundlage des Beschwerdevorbringens nicht erkennbar, dass die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs vom 9. Februar 2023 auf willkürlichen Erwägungen beruhen könnte (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 39-IV-21; Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [HS]/ Vf. 84-IV-10 [e.A.]; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 5-IV-16 Trägt ein Beschwerdeführer vor, eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch verletze Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, muss er darlegen, dass dessen Zurückweisung möglicherweise auf willkürlichen Erwägungen beruht, also mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; st. Rspr.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".