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   VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10 (e.A.), 84-IV-10 (HS)   

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VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10 (e.A.), 84-IV-10 (HS) (https://dejure.org/2010,29711)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 04.11.2010 - 83-IV-10 (e.A.), 84-IV-10 (HS) (https://dejure.org/2010,29711)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 04. November 2010 - 83-IV-10 (e.A.), 84-IV-10 (HS) (https://dejure.org/2010,29711)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, NJW 2007, 3771 [3772]; BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, BVerfGK 11, 434 [440]).

    Andererseits soll aus Gründen der Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens der abgelehnte Richter in den klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert sein und ein aufwendiges und zeitraubendes Ablehnungsverfahren verhindert werden (vgl. zu Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, BVerfGK 11, 434 [441f.]).

    Insoweit lässt er außer Acht, dass es bei einer Selbstentscheidung in Missbrauchsfällen stets einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998, NJW-RR 1999, 287 [288]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 1999, OLG-NL 2000, 46 [47]; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 46 Rn. 9) unter Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, BVerfGK 11, 434 [444]).

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Ein vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll jedoch nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsrechts verhindern, was eine enge Auslegung der Voraussetzungen gebietet (zu § 26a StPO: BVerfG, Beschluss vom 2. Juni 2005, BVerfGK 5, 269 [282]).
  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 2228/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, NJW 2007, 3771 [3772]; BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, BVerfGK 11, 434 [440]).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Dazu gehören u. a. das offenbar grundlose (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 45 Rn. 4) sowie das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005, NJW-RR 2005, 1226 [1227]; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 - juris Rn. 11; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 6).
  • BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91

    Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Ein Ablehnungsgesuch stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn es offensichtlich nur dazu dienen soll, das Verfahren zu verschleppen, oder wenn mit der Ablehnung ausschließlich verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, etwa die Ausschaltung nicht genehmer Richter allein wegen ihrer vorangegangenen Spruchtätigkeit (BGH, Beschluss vom 14. November 1991, NJW 1992, 983 [984]; vgl. auch HessStGH, Beschluss vom 10. Oktober 2001, NJW-RR 2002, 501, [502]).
  • VerfGH Sachsen, 15.05.2007 - 99-IV-06

    Begründungsanforderungen einer auf einen Verstoß gegen das Willkürverbot

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine Norm des einfachen Rechts offenkundig fehlerhaft angewendet oder eine offensichtlich einschlägige Norm vom Gericht nicht berücksichtigt wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Mai 2007 - Vf. 99-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.02.2007 - 65-IV-06

    Auslegung des § 546a BGB als der Gewährleistung rechtlichen Gehörs unterfallender

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Februar 2007 - Vf. 65-IV-06; st. Rspr.).
  • OLG Naumburg, 14.02.2006 - 10 W 2/06

    Zu den Voraussetzungen der Verwerfung eines Richterablehnungsgesuchs als

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Dazu gehören u. a. das offenbar grundlose (Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 45 Rn. 4) sowie das rechtsmissbräuchliche Ablehnungsgesuch (vgl. BGH, Beschluss vom 14. April 2005, NJW-RR 2005, 1226 [1227]; OLG Naumburg, Beschluss vom 14. Februar 2006 - 10 W 2/06 - juris Rn. 11; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 42 Rn. 6).
  • StGH Hessen, 10.10.2001 - P.St. 1415

    Unzulässige Grundrechtsklage - keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Ein Ablehnungsgesuch stellt sich dann als rechtsmissbräuchlich dar, wenn es offensichtlich nur dazu dienen soll, das Verfahren zu verschleppen, oder wenn mit der Ablehnung ausschließlich verfahrensfremde, vom Sinn und Zweck des Ablehnungsrechts offensichtlich nicht erfasste Ziele verfolgt werden, etwa die Ausschaltung nicht genehmer Richter allein wegen ihrer vorangegangenen Spruchtätigkeit (BGH, Beschluss vom 14. November 1991, NJW 1992, 983 [984]; vgl. auch HessStGH, Beschluss vom 10. Oktober 2001, NJW-RR 2002, 501, [502]).
  • VerfGH Sachsen, 17.09.1998 - 56-IV-97

    Ablehnung der Richter wegen Besorgnis der Befangenheit; Verletzung des Rechts auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 04.11.2010 - 83-IV-10
    Insoweit lässt er außer Acht, dass es bei einer Selbstentscheidung in Missbrauchsfällen stets einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17. September 1998, NJW-RR 1999, 287 [288]; OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. November 1999, OLG-NL 2000, 46 [47]; Vollkommer in: Zöller, ZPO, 28. Aufl., § 46 Rn. 9) unter Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2007, BVerfGK 11, 434 [444]).
  • VerfG Brandenburg, 15.09.2017 - VfGBbg 43/16

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 80/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 75/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Beschlüsse im sozialgerichtlichen

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 116/17

    Zu den Voraussetzungen einer Selbstentscheidung des abgelehnten Richters im

    In den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses selbst ablehnt, bedarf es aber einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und der Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Beschluss vom 16. September 2011 - VfGBbg 60/10 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de; VerfGH Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10, Vf 84-IV-10 -, juris Rn. 18).
  • VerfG Brandenburg, 16.09.2011 - VfGBbg 60/10

    Entziehung des gesetzlichen Richters

    Denn in den Fällen, in denen ein abgelehnter Richter das Befangenheitsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnisses ablehnt, bedarf es einer qualifizierten Begründung der Rechtsmissbräuchlichkeit und Berücksichtigung aller zur Begründung der Ablehnung vorgetragenen Umstände (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf 83-IV-10/ Vf 84-IV-10 - zitiert nach juris).
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit;

    Damit hat der Beschwerdeführer auch nicht darlegen können, dass die Ablehnung seines Befangenheitsantrages möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzten könnte (vgl. hierzu etwa SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 51-IV-21
    Damit kann aber nicht dargelegt werden, dass die Zurückweisung seines Ablehnungsgesuchs möglicherweise das Recht auf den gesetzlichen Richter verletzten könnte (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2018 - Vf. 163-IV-17; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; Beschluss vom 08. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2016 - 5-IV-16
    Trägt ein Beschwerdeführer vor, eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch verletze Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf, muss er darlegen, dass dessen Zurückweisung möglicherweise auf willkürlichen Erwägungen beruht, also mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 106-IV-11; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 86-IV-10; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2013 - 8-IV-13
    Der Beschwerdeführer legt nicht nachvollziehbar dar, dass die Richter des Oberlandesgerichts in den angegriffenen Entscheidungen vom 7. und 9. Januar 2013 die Voraussetzungen eines Selbstentscheidungsrechts zu Unrecht bejaht hätten und er hierdurch in seinem Grundrecht aus Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf verletzt sein könne (zur Selbstentscheidung im Zivilprozess vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [e.A.]/Vf. 84-IV-10 [HS]).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 39-IV-22
    Soweit die Beschwerdeführer meinen, die angegriffene Entscheidung verletze ihren Anspruch auf den gesetzlichen Richter (Art. 78 Abs. 1 Satz 1 SächsVerf), wird auf Grundlage ihres Vortrags nicht erkennbar, dass die Zurückweisung ihres Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruhen, also mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar erscheint und daher offensichtlich unhaltbar sein soll (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 9. Juli 2021 - Vf. 39-IV-21; Beschluss vom 8. Dezember 2011 - Vf. 106IV-11; Beschluss vom 4. November 2010 - Vf. 83-IV-10 [HS]/Vf. 84-IV-10 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 29-IV-22

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde mangels Begründung

  • VerfGH Sachsen, 15.11.2013 - 56-IV-13
  • VerfGH Sachsen, 08.12.2011 - 106-IV-11
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