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   VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10   

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https://dejure.org/2010,35345
VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10 (https://dejure.org/2010,35345)
VG Hannover, Entscheidung vom 28.10.2010 - 11 B 2991/10 (https://dejure.org/2010,35345)
VG Hannover, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 11 B 2991/10 (https://dejure.org/2010,35345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 69 GewO; § 70 Abs. 1 GewO; § 70 Abs. 2 GewO; § 70 Abs. 3 GewO; § 123 Abs. 1 VwGO
    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines die Marktfreiheit erhaltenden Zulassungssystems für die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt; Konsequenzen der Rechtswidrigkeit eines für eine Marktzulassung angewendeten Auswahlverfahrens; Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Überprüfbarkeit eines die Marktfreiheit erhaltenden Zulassungssystems für die Teilnahme an einem Weihnachtsmarkt; Konsequenzen der Rechtswidrigkeit eines für eine Marktzulassung angewendeten Auswahlverfahrens; Voraussetzungen für die Verfassungsmäßigkeit von ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Entscheidungen über Eilanträge zum Hameler Weihnachtsmarkt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auswahlentscheidungen für Weihnachtsmärkte

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Das Verteilungsermessen des Veranstalters unterliegt neben den jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätzen wie Gleichheitsgrundsatz und Willkürverbot auch den sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984, 265 = DVBl 1984, 1071).

    Das Auswahlkriterium "bekannt und bewährt" ist zwar als sachliches Kriterium anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.04.1984 - 1 C 24.82 - GewArch 1984, 265 f.).

  • BVerfG, 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung einstweiligen Rechtsschutzes

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Die von der Rechtsprechung im Hinblick auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG entwickelten Grundsätze zu Ausnahmen vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache stellen zu Recht regelmäßig auch auf den irreparablen Rechtsverlust als solchen oder das Zeitmoment ab, wenn eine Entscheidung in der Hauptsache mit hoher Wahrscheinlichkeit zu spät käme (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 - NJW 2002, 3691 f. m.w.N.).

    Die Marktanbieter haben es in der Hand, durch die Regelung entsprechender Widerrufsvorbehalte oder die Vereinbarung entsprechender Kündigungsklauseln für diese Fälle vorzusorgen ( BVerfG, Beschl. v. 15.08.2002 - 1 BvR 1790/00 - ).

  • VG Hannover, 31.10.2008 - 11 B 4885/08

    Ermessensausübung bei den materiellen Auswahlkriterien der Vergaberichtlinien für

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Dazu hat das Verwaltungsgericht Hannover bereits in seinen Beschlüssen vom 31.10.2008 (Az.: 11 B 4403/08 und 11 B 4885/08) und in seinen Beschlüssen vom 26.10.2009 (Az.: 11 B 3597/09 und 11 B 4052/09), vom 26.10.2009 (Az.: 11 B 3593/09) und vom 29.10.2009 (Az.: 11 B 3660/09 und 11 B 3698/09) ausgeführt, dass die Bildung von verschiedenen Kategorien und Untergruppen und die Zuweisung einer Anzahl von Standplätzen zu jeder Kategorie und Untergruppe geeignet sind, ein möglichst breit aufgefächertes und damit attraktives Angebot für die Besucher des Weihnachtsmarkts zu sichern, und nicht zu beanstanden sind.

    Eine Modifizierung und teilweise Neufassung der Vergaberichtlinien sowie von Teilen der Ausgestaltungsvorschriften hat die Antragsgegnerin bereits ihrer Auswahlentscheidung zum Weihnachtsmarkt 2009 zugrunde gelegt und dabei berücksichtigt, dass das erkennende Gericht die für nicht praktikabel erachtete Anwendung der materiellen Auswahlkriterien nach Ziffer 4 der "Vergaberichtlinien zu § 5 der Weihnachtsmarktsatzung der Stadt N. " vom 29.04.1999 ohne weitere Anwendungshinweise zur Gewichtung oder Rangfolge der Auswahlkriterien in seinen Beschlüssen vom 31.10.2008 (Az.: 11 B 4403/08 und 11 B 4885/08) als rechtswidrig angesehen hat.

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2005 - 7 LC 201/03

    Anspruch auf Zulassung zu einem Frühjahrsmarkt unter Berücksichtigung des

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Wie im Einzelnen ein die Marktfreiheit erhaltendes Zulassungssystem auszugestalten ist, welche Bewerbergruppen gebildet werden und nach welchem System Standplätze zugeteilt werden, liegt im gerichtlich nur beschränkt nachprüfbaren Ermessen des Veranstalters (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 - NVwZ-RR 2006, 117).

    Die Antragsgegnerin hat damit dem Erfordernis für eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung, dass die maßgeblichen Auswahlkriterien und deren Verhältnis zueinander vor der Entscheidung festgelegt und bekannt gegeben sein müssen, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar zu machen, Genüge getan (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 ; VG Oldenburg, Beschl. v. 01.07.2004 - 12 B 1203/04 - nach [...]; AG Hannover, Urt. v. 31.05.2007 - 544 C 6448/07 - nach [...]; VG Hannover, Urt. v. 09.12.2008 - 11 A 1537/07 - GewArch 2009, 82, 83).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2009 - 7 ME 116/09

    Konkurrentenverdrängungsklage um Marktzulassung

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Die Kammer erachtet abweichend von dem Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17.11.2009 ( Az.: 7 ME 116/09 ) als nicht erforderlich, dass ein nicht berücksichtigter Bewerber um eine Marktzulassung neben dem Verpflichtungsantrag zusätzlich einen Anfechtungsantrag gegen den begünstigten Konkurrenten erheben muss.
  • BVerfG, 20.09.2002 - 1 BvR 819/01

    Zur Landeskinder-Klausel bei der Auswahl von Notaren

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Damit ist insofern jedenfalls eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung durch ein für alle Bewerber einheitliches, vorher festgelegtes und deshalb gerichtlich überprüfbares Verfahren gewährleistet (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.09.2002 - 1 BvR 819/01 und 1 BvR 826/01 - NJW-RR 2003, 203).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.12.2000 - 11 A 11462/99

    Erforderlichkeit einer förmlichen Satzung für Vergaberichtlinien für die

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Die Auswahl unter dem Gesichtspunkt der Attraktivität wird dem Grundsatz der Marktfreiheit in besonderem Maße gerecht (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 22.12.2000 - 11 A 11462/99 - nach [...]).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Eine Auswahlentscheidung nach einem System, das nicht auf dem Markt vertretenen Neu- und Wiederholungsbewerbern weder im Jahr der Antragstellung noch in einem erkennbaren zeitlichen Turnus eine Zulassungschance einräumt, liegt jedenfalls außerhalb der Ermessensgrenzen des § 70 Abs. 3 GewO (vgl. BVerwG a.a.O.; Nds. OVG, Urt. v. 18.07.2002 - 7 LB 3835/01 - ).
  • VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04

    Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Die Antragsgegnerin hat damit dem Erfordernis für eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung, dass die maßgeblichen Auswahlkriterien und deren Verhältnis zueinander vor der Entscheidung festgelegt und bekannt gegeben sein müssen, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar zu machen, Genüge getan (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 ; VG Oldenburg, Beschl. v. 01.07.2004 - 12 B 1203/04 - nach [...]; AG Hannover, Urt. v. 31.05.2007 - 544 C 6448/07 - nach [...]; VG Hannover, Urt. v. 09.12.2008 - 11 A 1537/07 - GewArch 2009, 82, 83).
  • VG Hannover, 09.12.2008 - 11 A 1537/07

    Attraktivität; Auswahlentscheidung; Autoskooter; Bewertungsschema; Ermessen;

    Auszug aus VG Hannover, 28.10.2010 - 11 B 2991/10
    Die Antragsgegnerin hat damit dem Erfordernis für eine den Grundrechtsschutz sichernde Verfahrensgestaltung, dass die maßgeblichen Auswahlkriterien und deren Verhältnis zueinander vor der Entscheidung festgelegt und bekannt gegeben sein müssen, um eine einheitliche Anwendung gegenüber sämtlichen Bewerbern nachvollziehbar und damit auch im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes gerichtlich überprüfbar zu machen, Genüge getan (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 16.06.2005 - 7 LC 201/03 ; VG Oldenburg, Beschl. v. 01.07.2004 - 12 B 1203/04 - nach [...]; AG Hannover, Urt. v. 31.05.2007 - 544 C 6448/07 - nach [...]; VG Hannover, Urt. v. 09.12.2008 - 11 A 1537/07 - GewArch 2009, 82, 83).
  • AG Hannover, 22.05.2007 - 544 C 6448/07

    Anspruch auf Teilnahme an dem Hannoverschen Schützenfest ; Auswahlermessen des

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