Rechtsprechung
   VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37668
VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435 (https://dejure.org/2018,37668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07.11.2018 - 11 CS 18.435 (https://dejure.org/2018,37668)
VGH Bayern, Entscheidung vom 07. November 2018 - 11 CS 18.435 (https://dejure.org/2018,37668)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37668) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 47 Abs. 1, § 80 Abs. 5, § 146 Abs. 4 S. 3, § 152 Abs. 1; FeV § 11 Abs. 4 Nr. 1
    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund Erkrankung an Multipler Sklerose; Prüfung des Vorliegens einer Fahreignung bei Erkrankung an einer fortgeschrittenen Multiplen Sklerose

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer Fahrerlaubnis aufgrund Erkrankung an Multipler Sklerose; Prüfung des Vorliegens einer Fahreignung bei Erkrankung an einer fortgeschrittenen Multiplen Sklerose

  • rechtsportal.de

    Darlegungsanforderungen; Interessenabwägung bei offenen Erfolgsaussichten im Klageverfahren; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler; Sklerose; Verwertbarkeit von im Rahmen einer ärztlichen Begutachtung durchgeführter psychologischer Leistungstests; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 08.08.2016 - 11 B 16.595

    Rechtmäßige Entziehung der Fahrerlaubnis nach psychologischem

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Denn ungeachtet der vom Senat offen gelassenen Frage, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung psychologische Testverfahren zu Anwendung gelangen können, gilt, dass sich der Antragsteller auf diese Untersuchung eingelassen und das Gutachten, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt, vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Einem Verwertungsverbot stünde auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (BayVGH, U.v. 8.8.2016 a.a.O. m.w.N.).

    Doch bestehen gegen das Gutachten insofern noch zu klärende Bedenken, als ihm nicht zu entnehmen ist, welche Qualifikation die Gutachterin zur Durchführung und Auswertung der regelmäßig im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung durchgeführten Leistungstests befähigt hat oder ob hierbei (konsiliarisch) eine testtheoretisch ausgebildete psychologische Fachkraft zugezogen worden ist (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., Nr. 2.5.2, S. 60; vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 22; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 3).

  • VGH Bayern, 22.01.2018 - 11 CS 17.2192

    Beeinträchtiugng der Fahreignung - Unverhältnismäßigkeit der nochmaligen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Denn ungeachtet der vom Senat offen gelassenen Frage, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung psychologische Testverfahren zu Anwendung gelangen können, gilt, dass sich der Antragsteller auf diese Untersuchung eingelassen und das Gutachten, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt, vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 ff. m.w.N.).

    Doch bestehen gegen das Gutachten insofern noch zu klärende Bedenken, als ihm nicht zu entnehmen ist, welche Qualifikation die Gutachterin zur Durchführung und Auswertung der regelmäßig im Rahmen einer medizinisch-psychologischen Begutachtung durchgeführten Leistungstests befähigt hat oder ob hierbei (konsiliarisch) eine testtheoretisch ausgebildete psychologische Fachkraft zugezogen worden ist (vgl. Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., Nr. 2.5.2, S. 60; vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 22; B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 3).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Ein Fahrerlaubnisinhaber muss den Entzug der Berechtigung dann hinnehmen, wenn hinreichender Anlass zu der Annahme besteht, dass aus seiner aktiven Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Gefahr für dessen ordnungsgemäßen Ablauf resultiert, und dieses Risiko deutlich über demjenigen liegt, das allgemein mit der Zulassung von Personen zum Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr verbunden ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.6.2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 = juris Rn. 51 f.).
  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Außerdem ist ungeklärt, welchen Einfluss es auf das Ergebnis der Begutachtung hatte, dass die Gutachterin ihrer Beurteilung Nr. 6.2 der Anlage 4 zur FeV (Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie) zugrunde gelegt hat, während die Multiple Sklerose nach Nr. 3.9.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (S. 44), denen verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf diesem Gebiet wiedergeben (vgl. BVerwG, U. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 19), wie eine Erkrankung und die Folgen von Verletzungen des Rückenmarks gemäß Nr. 6.1 der Anlage 4 zur FeV beurteilt wird (vgl. auch Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., Nr. 3.9.1, S. 115; OVG SH, B.v. 26.4.2017 - 4 LA 4/17 - ZfSch 2017, 537/538 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 4 LA 4/17

    Fahrerlaubnis; Auflage regelmäßiger Nachuntersuchung nach MS-Diagnose

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Außerdem ist ungeklärt, welchen Einfluss es auf das Ergebnis der Begutachtung hatte, dass die Gutachterin ihrer Beurteilung Nr. 6.2 der Anlage 4 zur FeV (Erkrankungen der neuromuskulären Peripherie) zugrunde gelegt hat, während die Multiple Sklerose nach Nr. 3.9.1 der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung (S. 44), denen verkehrsmedizinisches Erfahrungswissen zugrunde liegt und die den aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis auf diesem Gebiet wiedergeben (vgl. BVerwG, U. v. 14.11.2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 = juris Rn. 19), wie eine Erkrankung und die Folgen von Verletzungen des Rückenmarks gemäß Nr. 6.1 der Anlage 4 zur FeV beurteilt wird (vgl. auch Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., Nr. 3.9.1, S. 115; OVG SH, B.v. 26.4.2017 - 4 LA 4/17 - ZfSch 2017, 537/538 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 21.11.2012 - 11 CS 12.2171

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Einnahme von Amphetamin und Methamphetamin;

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Eine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung von Anfechtungsrechtsbehelfen gegen den für sofort vollziehbar erklärten Entzug einer Fahrerlaubnis wird deshalb in der Regel nur dann in Betracht kommen, wenn hinreichend gewichtige Gründe dafür sprechen, dass das von dem Betroffenen ausgehende Gefahrenpotential nicht nennenswert über dem des Durchschnitts aller motorisierten Verkehrsteilnehmer liegt (BayVGH, B.v. 21.11.2012 - 11 CS 12.2171 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 17.03.2008 - 11 ZB 07.495

    Verlust der Fahreignung; multiple Sklerose; Fahrverhaltensbeobachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 07.11.2018 - 11 CS 18.435
    Die Anordnung eines Gutachtens gemäß § 11 Abs. 4 FeV ist folglich nur bei Eignungszweifeln möglich (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 Rn. 40), nicht aber bei ärztlich festgestelltem und nicht substantiiert in Zweifel gezogenem Fehlen der Fahreignung (vgl. BayVGH, B.v. 17.3.2008 - 11 ZB 07.495 - juris Rn. 9).
  • VGH Bayern, 03.11.2021 - 11 CS 21.1000

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen gelegentlichen Cannabiskonsums

    Die Ausführungen auf den Seiten 2 bis 9 der Beschwerdebegründung erschöpfen sich in einer nahezu wörtlichen Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens und genügen den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, die eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses voraussetzen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 11; B.v. 14.9.2021 - 11 CS 21.1965 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.), ersichtlich nicht.
  • VGH Bayern, 11.12.2023 - 11 CS 23.1577

    Entziehung der Fahrerlaubnis, älterer Kraftfahrer, psychische Leistungsfähigkeit,

    aa) Das Verwaltungsgericht hat zutreffend ausgeführt, dass das vom Antragsteller vorgelegte Ergebnis der leistungspsychologischen Untersuchung vom 13. März 2023 ungeachtet der Frage, ob die ärztliche Gutachterin mit deren Anforderung den Gutachtensauftrag überschritten hat (vgl. dazu BayVGH, B.v. 22.1.2018 - 11 CS 17.2192 - juris Rn. 14 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 14), verwertet werden darf.

    Einem Verwertungsverbot steht auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (vgl. BVerwG, U.v. 28.4.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 = juris Rn. 19; BayVGH, B.v. 7.11.2018 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 05.12.2019 - 11 CS 19.2070

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen regelmäßigen Cannabiskonsums

    Der Antragsteller hat das Gutachten der AVUS GmbH vom 12. Februar 2019 vorgelegt, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 14 m.w.N.) und überzeugend und nachvollziehbar zu dem Ergebnis gekommen ist, dass er ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist.

    Einem Verwertungsverbot steht regelmäßig auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (BayVGH, U.v. 8.8.2016 und B.v. 7.11.2018 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 06.07.2020 - 11 CS 20.854

    Negatives Zeugnis über eine abgelegte Fahrprobe

    Hiernach stellt ein vom Betroffenen vorgelegtes Gutachten eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung dar, die im Rahmen der Entscheidung über die Fahrerlaubnisentziehung verwertet werden darf (vgl. BVerwG, U.v. 28.6.2012 - 3 C 30.11 - BayVBl 2013, 408/410 Rn. 23; U.v. 28.4.2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 19; BayVGH, 11.3.2020 - 11 ZB 19.2357 - juris Rn. 14; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 14; U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f. jeweils m.w.N.; Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 FeV Rn. 26).

    Eine ausreichende Darlegung im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO erfordert aber eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 a.a.O. Rn. 11; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.).

  • VGH Bayern, 23.03.2020 - 11 ZB 20.35

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Multipler Sklerose

    Die Beschwerde wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 7. November 2018 (11 CS 18.435) zurück.

    Wie der Senat bereits im Beschwerdeverfahren ausgeführt hat, kommt die Anordnung eines Gutachtens gemäß § 11 Abs. 4 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr vom 13. Dezember 2010 (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV, BGBl I S. 1980), zum Zeitpunkt des Bescheiderlasses zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August 2017 (BGBl. I S. 3232), nur bei Eignungszweifeln in Betracht, etwa wenn mehrere der erhobenen medizinischen Befunde sich als "an der Grenze liegend" erwiesen haben (vgl. Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Aufl. 2019, § 11 Rn. 40), nicht aber bei ärztlich festgestelltem und nicht substantiiert in Zweifel gezogenem Fehlen der Fahreignung (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 15; B.v. 17.3.2008 - 11 ZB 07.495 - juris Rn. 9).

  • VGH Bayern, 22.05.2019 - 11 C 19.437

    Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe nach Entziehung der Fahrerlaubnis

    Denn ungeachtet der vom Senat offen gelassenen Frage, ob auch im Rahmen einer ärztlichen Untersuchung psychologische Testverfahren zur Anwendung gelangen können, gilt, dass sich der Antragsteller auf diese Untersuchung eingelassen und das Gutachten, das eine neue Tatsache mit selbständiger Bedeutung darstellt, vorgelegt hat (vgl. BayVGH, U.v. 8.8.2016 - 11 B 16.595 - juris Rn. 18, 24 f.; B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Einem Verwertungsverbot stünde auch das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (BayVGH, U.v. 8.8.2016 und B.v. 7.11.2018 a.a.O. m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.07.2019 - 11 CS 19.1041

    Nichtbeibringung eines Gutachtens zur Klärung einer Alkoholabhängigkeit und des

    Soweit die Antragstellerin pauschal auf ihre Antragsschrift im erstinstanzlichen Verfahren Bezug nimmt, sind die Beschwerdegründe nicht im Sinne von § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO hinreichend dargelegt (BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 11; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22 ff.; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 f.).
  • VGH Bayern, 14.09.2021 - 11 CS 21.1965

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachtens

    Wie der Antragsgegner zutreffend angeführt hat, genügen die gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung gerichteten Einwände schon nicht den Darlegungsanforderungen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO, die eine Prüfung, Sichtung und rechtliche Durchdringung des Streitstoffs und damit eine sachliche Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Beschlusses voraussetzen (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - DAR 2019, 343 = juris Rn. 11; B.v. 9.7.2018 - 9 CE 18.1033 - juris Rn. 13; Guckelberger in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 146 Rn. 76 ff.; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 146 Rn. 22a f.).
  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 CS 19.9

    Notwendiger Vortrag bei behaupteter Verabreichung eines Betäubungsmittels durch

    Ferner ist nicht zu beanstanden, dass das Verwaltungsgericht bei offenem Verfahrensausgang im Hinblick auf beachtliche Zweifel an der Fahreignung des Antragstellers das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Leben im Straßenverkehr im Rahmen der Interessenabwägung höher bewertet hat als sein privates Interesse an der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 12; B.v. 26.9.2011 - 11 CS 11.1427 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Bbg., B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 25.3.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 42 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 17.05.2019 - 11 CS 19.308

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Metamphetaminkonsums

    Ferner hat das Verwaltungsgericht in Anbetracht der durch den Betäubungsmittelkonsum entfallenen Fahreignung des Antragstellers zu Recht das öffentliche Interesse am Schutz von Gesundheit und Leben im Straßenverkehr im Rahmen der Interessenabwägung - ungeachtet der wirtschaftlichen Folgen für den Antragsteller -höher bewertet als sein privates Interesse an der motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2019 - 11 CS 18.1429 - juris Rn. 21, B.v. 7.11.2018 - 11 CS 18.435 - juris Rn. 12; B.v. 11.3.2015 - 11 CS 15.82 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Bbg., B.v. 31.10.2018 - OVG 1 S 101.18 - juris Rn. 7; OVG NW, B.v. 25.3.2003 - 19 B 186/03 - juris Rn. 42 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.12.2020 - 11 CS 20.2067

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen nicht beigebrachten Fahreignungsgutachten

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 11 ZB 19.2357

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis - Verwertbarkeit eines (negativen)

  • VGH Bayern, 09.09.2021 - 11 CE 21.1881

    Herausgabe eines Führerscheins (ermessensfehlerhafte Gutachtensanordnung) -

  • VG Regensburg, 03.09.2020 - RO 8 S 20.676

    Feststellung der Inlandsungültigkeit einer polnischen Fahrerlaubnis

  • VGH Bayern, 05.01.2022 - 11 CS 21.2743

    Eignung zum Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge nach Trunkenheitsfahrt mit einem

  • VGH Bayern, 08.07.2019 - 11 CS 19.1102

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem - Beschwerde

  • VG Augsburg, 18.09.2023 - Au 7 K 23.12

    (Teil-)Entziehung der Fahrerlaubnis, Kraftfahrzeuge der Gruppe 2, Multiple

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht