Rechtsprechung
ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8696/09 |
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 25.02.2010 - 11 Ca 8696/09
- LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1026/10
- BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 416/11
- LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
Wird zitiert von ...
- LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
Wirksamkeit einer Versetzung - fliegendes Personal - Direktionsrecht
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8696/09 abgeändert.Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat durch am 25. Februar 2010 verkündetes Urteil, 11 Ca 8696/09, unter Klageabweisung im Übrigen die Unwirksamkeit der Versetzung und die Sozialwidrigkeit der Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung festgestellt.
das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8696/09, abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 25. Februar 2010, 11 Ca 8696/09, ist gemäß §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. b und c ArbGG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 2 ArbGG, 519, 520 Abs. 1 und 3 ZPO.