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   OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00   

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https://dejure.org/2000,17258
OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00 (https://dejure.org/2000,17258)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29.09.2000 - 11 Sch 5/00 (https://dejure.org/2000,17258)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 29. September 2000 - 11 Sch 5/00 (https://dejure.org/2000,17258)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 1029 ZPO, § 1030 ZPO, § 1031 ZPO, § 1031 Abs. 6 ZPO; § 1066 ZPO § 1027 ZPO a.F., § 1048 ZPO a.F. § 248 AktG
    Schiedsvereinbarung: - Zustandekommen Formwirksamkeit, "Schriftlichkeit" Schiedsspruch: - Wirkung "inter partes" Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, inländisch; - Aufhebung Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059 § 1062
    Verbindlichkeit der Entscheidung des Schiedsgerichts eines Sportverbandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 29.03.1996 - II ZR 124/95

    Schiedsfähigkeit einer Anfechtungsklage gegen Beschlüsse der

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00
    Entscheidend sei insoweit, dass die notwendige Rechtskrafterstreckung des Schiedsspruchs auf die weiteren Vereine nicht gegeben sei und auch nicht über eine analoge Anwendung des § 248 AktG erreicht werden könne, da diese Regelung im Vereinsrecht nicht anwendbar sei (Verweis auf: BGHZ 132, 278 ff.).

    a) Die objektive Schiedsfähigkeit ist ohne weiteres gegeben, denn der Streit über die Frage, ob die Änderung der Spielordnung eine fehlerhafte Aufteilung der Bundesligen vorgenommen hat, ist einer schiedsgerichtlichen Regelung nicht aufgrund übergeordneter Gemeinschaftsinteressen entzogen (vgl. BGH NJW 1996, 1753 [1754]).

  • BGH, 03.04.2000 - II ZR 373/98

    Zur Unwirksamkeit einer Unterwerfung unter eine Schiedsgerichtsklausel

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00
    Demgegenüber folgt der Senat der herrschenden Meinung, wonach Vereinsschiedsgerichte unter die außervertraglichen Schiedsgerichte im Sinne des § 1048 ZPO a.F. (jetzt § 1066 ) fallen, die durch eine nicht auf Vereinbarung beruhende Verfügung angeordnet werden (vgl. Thomas/Putzo § 1066 Rdn. 1; Zöller/Geimer § 1066 Rdn. 2); diese Vorschrift ist für Schiedsklauseln in den Satzungen rechtsfähiger Vereine jedenfalls im Grundsatz entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1980, 1059; BGH NJW 2000, 1713 ).

    Auch die kontrovers diskutierte Frage, ob und in wieweit eine vom Sportler nicht unterzeichnete Schiedsklausel Vereinsstrafen ermöglichen kann (vgl. BGH NJW 2000, 1713 ; Münchener Kommentar/Reuter, Rdn. 21 ff.), stellt sich hier nicht.

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00
    Hierzu gehören auch die Regeln, die die Lösung von Interessengegensätzen und Konflikten durch eine verbandsinterne Gerichtsbarkeit vorsehen (vgl. BGH NJW 1995, 583 [584]).
  • BGH, 03.03.1971 - KZR 5/70

    Herabstufung in minderberechtigte Mitgliedergruppe eines Vereins

    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00
    Sie sei im übrigen legitim (Hinweis auf BGH NJW 1971, 879 ff.).
  • OLG Hamm, 17.09.1979 - 4 Ss 1594/79
    Auszug aus OLG Hamburg, 29.09.2000 - 11 Sch 5/00
    Demgegenüber folgt der Senat der herrschenden Meinung, wonach Vereinsschiedsgerichte unter die außervertraglichen Schiedsgerichte im Sinne des § 1048 ZPO a.F. (jetzt § 1066 ) fallen, die durch eine nicht auf Vereinbarung beruhende Verfügung angeordnet werden (vgl. Thomas/Putzo § 1066 Rdn. 1; Zöller/Geimer § 1066 Rdn. 2); diese Vorschrift ist für Schiedsklauseln in den Satzungen rechtsfähiger Vereine jedenfalls im Grundsatz entsprechend anzuwenden (BGH NJW 1980, 1059; BGH NJW 2000, 1713 ).
  • OLG München, 16.09.2016 - 34 SchH 11/16

    Abgrenzung des Parteischiedsgerichts einer politischen Partei von einem

    Diese Aussage wohnt auch den zum Nachweis in Bezug genommenen Entscheidungen (OLG Hamburg vom 29.9.2000, 11 Sch 5/00, juris; OLG Braunschweig SchiedsVZ 2005, 262) nicht inne.
  • BGH, 09.05.2018 - I ZB 77/17

    Stehen der Wirksamkeit des Schiedsspruchs erster Instanz unter der aufschiebenden

    Bei einem zweistufigen Schiedsverfahren beginnt die Frist des § 1059 Abs. 3 Satz 2 ZPO daher erst, wenn der Antragsteller die Entscheidung des Oberschiedsgerichts empfangen hat (so für einen das Rechtsmittel als unbegründet zurückweisenden Beschluss eines Oberschiedsgerichts auch OLG Hamburg, Beschluss vom 29. September 2000 - 11 Sch 5/00, juris Rn. 28).
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