Weitere Entscheidung unten: LAG Köln, 19.02.2010

Rechtsprechung
   LAG München, 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08   

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https://dejure.org/2008,13942
LAG München, 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 (https://dejure.org/2008,13942)
LAG München, Entscheidung vom 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 (https://dejure.org/2008,13942)
LAG München, Entscheidung vom 16. Juni 2008 - 11 TaBV 50/08 (https://dejure.org/2008,13942)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Abbruch einer Betriebsratswahl im Wege der einstweiligen Verfügung - Wahl ohne Wahlvorstand - keine erforderliche Mehrheit bei der Wahl eines Wahlvorstandsmitglieds

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abbruch einer Betriebsratswahl; Einstweilige Verfügung wegen fehlerhafter Einleitung und Durchführung einer Betriebsratswahl; Verfügungsanspruch und Verfügungsgrund wegen bevorstehender Wahl ohne Wahlvorstand

  • Judicialis

    ZPO § 935; ; ZPO § 940; ; BetrVG § 16; ; BetrVG § 17; ; BetrVG § 19

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betriebsratswahl braucht Wahlvorstand!

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 14.12.1965 - 1 ABR 6/65

    Bildung von Betriebsräten - Wahlverfahren - Wahlvorbereitung - Wahl des

    Auszug aus LAG München, 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08
    Das bedeutet insbesondere, dass bei der Auslegung der Gesetzesvorschriften, die die Bildung von Betriebsräten ermöglichen sollen, kein übertriebener Formalismus am Platze ist (so schon BAG, Beschl. vom 14.12.1965, -1 ABR 6/65, AP Nr. 5 zu § 16 BetrVG).
  • ArbG Hamburg, 07.01.2015 - 27 BVGa 5/14

    Zur Behinderung einer Betriebsratswahl bei nicht ordnungsgemäßer Wahl des

    "Mehrheit der Arbeitnehmer" im Sinne des § 17 Abs. 2 S. 1 BetrVG bedeutet dabei die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (vgl. BAG v. 14.12.1965 - 1 ABR 6/65 -, juris Rn. 28; LAG München v. 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 -, juris Rn. 102; Fitting, BetrVG, 27. Aufl. 2014, § 17 Rn. 28).

    Ist die Bestellung eines Wahlvorstandes nicht erfolgt, kann eine Betriebsratswahl nicht durchgeführt werden (LAG München v. 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 -, juris Rn. 102).

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.03.2010 - 4 TaBVGa 5/10

    Einstweilige Verfügung, Betriebsratswahl, Abbruch der Betriebsratswahl,

    Ob darüber hinaus die Verletzung des § 16 Abs. 1 S. 1 BetrVG sogar zur Nichtigkeit der Wahl führen könnte, weil die fehlerhafte Besetzung eines Wahlvorstandes wie eine Wahl ohne Wahlvorstand zu betrachten sei (so möglicherweise LAG München, Beschluss vom 16.06.2008 ­ 11 TaBV 50/08 ­), kann dahingestellt bleiben, weil aus den oben dargelegten Gründen bereits die sichere Anfechtbarkeit ausreicht.
  • LAG Düsseldorf, 17.05.2010 - 11 TaBVGa 7/10

    Anfechtbarkeit einer Betriebsratswahl bei unterlassener unverzüglicher Prüfung

    Allerdings sind zum Abbruch der Wahl auch Wahlfehler geeignet, die zwar lediglich zur Anfechtung einer Betriebsratswahl nach § 19 Abs. 1 BetrVG berechtigen, jedoch so schwerwiegend sind, dass sie mit Sicherheit einer zu erwartenden Wahlanfechtung zum Erfolg verhelfen, und die auch nicht im Rahmen des Anfechtungsverfahrens korrigiert werden können (z. B. LAG Baden-Württemberg 06.03.2006 - 13 TaBV 4/06 - AiB 2007, 294, 296; LAG Berlin 07.02.2006 - 4 TaBV 214/06 - NZA 2006, 509, 511; LAG Düsseldorf 25.06.2003 - 12 TaBV 34/03 - AuR 2004, 78 LS; LAG Düsseldorf 23.03.2010 - 8 TaBVGa 4/10 - noch unveröff.; LAG München 16.06.2008 - 11 TaBV 50/08 - juris).
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   LAG Köln, 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08   

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https://dejure.org/2010,30461
LAG Köln, 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08 (https://dejure.org/2010,30461)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08 (https://dejure.org/2010,30461)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Februar 2010 - 11 TaBV 50/08 (https://dejure.org/2010,30461)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Wegfall einer Wiederholungsgefahr bei lediglich abstrakt denkbarer Gefahr möglicher Systemmanipulationen nach Umprogrammierung der Software; Begründetheit von Unterlassungsanträgen des Betriebsrats bei Verstößen der Arbeitgeberin gegen eine ...

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 23 Abs. 3
    Wegfall der Wiederholungsgefahr bei lediglich abstrakt denkbarer Gefahr möglicher Systemmanipulationen nach Umprogrammierung der Software; unbegründete Unterlassungsanträge des Betriebsrats bei Verstößen der Arbeitgeberin gegen EDV-Rahmenbetriebsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Köln, 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08
    Ein grober Verstoß scheidet aus, wenn der Arbeitgeber seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (BAG, Beschluss vom 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - m. w. N.).

    Ein grober Verstoß scheidet aus, wenn der Arbeitgeber seine Rechtsposition in einer schwierigen und ungeklärten Rechtsfrage verteidigt (BAG, Beschl. v. 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - m. w. N.).

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Köln, 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08
    Dafür besteht im Falle der Pflichtverletzung in der Vergangenheit grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass zum Beispiel die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (vgl.: BAG, Beschluss vom 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - m. w. N.).

    Dafür besteht im Falle der Pflichtverletzung in der Vergangenheit grundsätzlich eine tatsächliche Vermutung, es sei denn, dass zum Beispiel die tatsächliche Entwicklung einen neuen Eingriff unwahrscheinlich macht (vgl.: BAG, Beschl. v. 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - m. w. N.).

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

    Auszug aus LAG Köln, 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08
    Sachdienlich ist eine Antragsänderung aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit, wenn unter Zugrundelegung des bisherigen Prozessstoffs durch die Zulassung der Änderung ein weiterer Prozess vermieden werden kann (vgl. z.B.: BAG, Urt. v. 06.12.2001 - 2 AZR 733/00 - m. w. N.).
  • BAG, 27.11.1990 - 1 ABR 77/89

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats nach § 23 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus LAG Köln, 19.02.2010 - 11 TaBV 50/08
    Der Anspruch aus § 23 Abs. 3 BetrVG setzt eine Wiederholungsgefahr voraus (BAG, Beschl. v. 27.11.1990 - 1 ABR 77/89 - GK-BetrVG/Oetker, 9. Auflage, § 23 BetrVG Rdn. 179 m. w. N.).
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