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   BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00   

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https://dejure.org/2001,2933
BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00 (https://dejure.org/2001,2933)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.2001 - 11 B 64.00 (https://dejure.org/2001,2933)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 2001 - 11 B 64.00 (https://dejure.org/2001,2933)
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Steuersätze der Nordelbischen Evangelisch-Lutheranischen Kirche

Art. 140 GG, keine Anwendung von Art. 100 GG auf Kirchen(steuer)gesetze, Verwerfungskompetenz der staatlichen Gerichte

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 100 Abs. 1, Art. 140; WRV Art. 137 Abs. 3
    Kirchensteuer; Steuererhebung; Vomhundertsatz der Einkommen- (Lohn-) Steuer; Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche; unterschiedliche Steuersätze in Hamburg und Schleswig-Holstein; Prinzip der Steuergerechtigkeit

  • Wolters Kluwer

    Kirchensteuer - Steuererhebung - Vomhundertsatz der Einkommensteuer - Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche - Unterschiedliche Steuersätze in Hamburg und Schleswig-Holstein - Prinzip der Steuergerechtigkeit

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 137 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kirchensteuer; Steuererhebung; Vomhundertsatz der Einkommen-(Lohn-)Steuer; Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche; unterschiedliche Steuersätze in Hamburg und Schleswig-Holstein; Prinzip der Steuergerechtigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 926
  • DVBl 2001, 938 (Ls.)
  • DÖV 2001, 473
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    Das folgt aus dem verfassungspolitischen Sinn der Bestimmung: Sie soll die Autorität des konstitutionellen Gesetzgebers wahren und verhüten, dass sich die Gerichte über den Willen der im Grundgesetz und in den Landesverfassungen konstituierten gesetzgebenden Gewalt hinwegsetzen, indem sie deren Gesetzen die Anerkennung versagen (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 225 ; 10, 124 ; 97, 117 ).
  • BVerwG, 26.06.1995 - 8 B 44.95

    Anforderungen an die Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Voraussetzungen

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    Eine die Revision eröffnende Abweichung wäre nämlich nur dann zu verzeichnen, wenn das Oberverwaltungsgericht mit einem seine Entscheidung tragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift einem in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten abstrakten Rechtssatz widersprochen hätte (BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 1995 - BVerwG 8 B 44.95 - ).
  • BVerfG, 21.12.1997 - 2 BvL 6/95

    Fortgeltung von DDR-Strafrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    Das folgt aus dem verfassungspolitischen Sinn der Bestimmung: Sie soll die Autorität des konstitutionellen Gesetzgebers wahren und verhüten, dass sich die Gerichte über den Willen der im Grundgesetz und in den Landesverfassungen konstituierten gesetzgebenden Gewalt hinwegsetzen, indem sie deren Gesetzen die Anerkennung versagen (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 225 ; 10, 124 ; 97, 117 ).
  • BVerwG, 02.08.1960 - VII B 54.60
    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    Die Beschwerde macht in diesem Zusammenhang eine Abweichung des angefochtenen Urteils von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 2. August 1960 - BVerwG 7 B 54.60 - (Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 2) geltend.
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87

    Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    Dieser Rechtssatz stammt aus dem von der Beschwerde an anderer Stelle zitierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 1988 - BVerwG 8 C 10.87 - (Buchholz 401.70 Kirchensteuer Nr. 23), sodass der Senat zugunsten der Klägerin davon ausgeht, dass die Abweichung der angefochtenen Entscheidung von diesem Urteil gerügt werden soll.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99

    Veranlagung zur Kirchensteuer; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Erhebung durch

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    BVerwG 11 B 64.00 OVG 2 L 11/99.
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 13/58

    Richtervorlage bei Vereinbarkeitsprüfung zwischen Landes- und späterem

    Auszug aus BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00
    Das folgt aus dem verfassungspolitischen Sinn der Bestimmung: Sie soll die Autorität des konstitutionellen Gesetzgebers wahren und verhüten, dass sich die Gerichte über den Willen der im Grundgesetz und in den Landesverfassungen konstituierten gesetzgebenden Gewalt hinwegsetzen, indem sie deren Gesetzen die Anerkennung versagen (vgl. insbesondere BVerfGE 3, 225 ; 10, 124 ; 97, 117 ).
  • BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01

    Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer

    a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 11 B 64.00 -,.
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 3268/18

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Erhebung eines besonderen

    Das FG sei befugt, die als Kirchengesetz bezeichneten Kirchenbeschlüsse wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG als unwirksam zu verwerfen (BVerwG-Urteil vom 11. Januar 2001 11 B 64.00, NVwZ 2001, 926).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2001 - 2 O 89/01

    Kirchensteuer, faktische Aussetzung des Verfahrens, Beschwerdefähigkeit

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (11 B 64/2000), mit dem die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten und der Beigeladenen zurückgewiesen wurde, datiert vom 11. Januar 2001.
  • VG Schleswig, 20.01.2003 - 1 A 166/02
    Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des im dortigen Verfahren beklagten Kirchenkreises und der NEK gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 11.01.2001 zurück (NVwZ 2001 S. 926), die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgericht nahm die gegen beide Entscheidungen eingelegte Verfassungsbeschwerde mit Beschluss vom 19.08.2002 nicht zur Entscheidung an (DVBl. 2002 S. 1624).
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