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Rechtsprechung
   BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1451
BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R (https://dejure.org/1999,1451)
BSG, Entscheidung vom 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R (https://dejure.org/1999,1451)
BSG, Entscheidung vom 04. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R (https://dejure.org/1999,1451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Konkursausfallgeld - Versäumung der Ausschlußfrist - Beginn - Insolvenztatbestand - vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit - offensichtliche Masseunzulänglichkeit - Unkenntnis - Verschulden - Wiedereinsetzung

  • Judicialis

    AFG § 141e; ; SGG § 103; ; SGG § 128

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Konkursausfallgeld wegen Versäumung einer Ausschlußfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Masseunzulänglichkeit beim Konkursausfallgeld, Ausschlußfrist des § 141e Abs. 1 S. 2 AFG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZI 2001, 93
 
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Wird zitiert von ... (61)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 26.08.1983 - 10 RAr 1/82

    Beginn der Nachfrist - Kenntnis vom Insolvenzereignis - Gebotene Sorgfalt - …

    Auszug aus BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
    Für den Beginn der Ausschlußfrist des § 141e Abs. 1 Satz 2 AFG ist der Eintritt des jeweiligen Insolvenzfalles maßgebend und nicht der Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Arbeitnehmers von sämtlichen Merkmalen des Tatbestandes (BSGE 55, 284, 285 = SozR 4100 § 141e Nr. 5;… BSG SozR 4100 § 141e Nr. 6).

    Hierbei kommt es auf die fahrlässige Unkenntnis vom Insolvenzereignis an (BSGE 55, 284, 286 = SozR 4100 § 141e Nr. 5).

    Denn soweit das Hindernis während des Laufes der ersten Frist wegfällt, wird die weitere Frist des § 141e Abs. 1 Satz 3 AFG nicht eröffnet (BSGE 55, 284, 287 = SozR 4100 § 141e Nr. 5;… BSG SozR 4100 § 141e Nr. 8).

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld - …

    Auszug aus BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
    Auf die weitere Frage, ob ihm die Kenntnis seines Vertreters positiv zuzurechnen ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 141e Nr. 2), kommt es unter diesen Voraussetzungen nicht an.
  • BSG, 10.04.1985 - 10 RAr 11/84

    Monatsfrist - Antragsfrist - Konkursausfallgeld - Fristversäumnis

    Auszug aus BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
    Denn soweit das Hindernis während des Laufes der ersten Frist wegfällt, wird die weitere Frist des § 141e Abs. 1 Satz 3 AFG nicht eröffnet (…BSGE 55, 284, 287 = SozR 4100 § 141e Nr. 5; BSG SozR 4100 § 141e Nr. 8).
  • BSG, 23.11.1981 - 10/8b RAr 6/80

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Betriebseinstellung ohne Konkurs

    Auszug aus BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
    Schließlich dürfte auch die weitere Voraussetzung des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG, daß ein Konkursverfahren offensichtlich mangels Masse nicht in Betracht kommt, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des BSG zu diesem Merkmal (BSGE 53, 1, 3 = SozR 4100 § 141b Nr. 21;… SozR 4100 § 141b Nr. 30) vorgelegen haben.
  • BSG, 17.07.1979 - 12 RAr 15/78

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Konkursausfallgeld - Beendigung der …

    Auszug aus BSG, 04.03.1999 - B 11/10 AL 3/98 R
    Der Insolvenztatbestand des § 141b Abs. 3 Nr. 2 AFG erfordert nämlich, daß die Masselosigkeit im Zeitpunkt der Betriebseinstellung vorliegt, also vorher oder gleichzeitig eingetreten ist (BSGE 48, 269, 271 = SozR 4100 § 141b Nr. 11).
  • LSG Schleswig-Holstein, 22.11.2019 - L 3 AL 5/18

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der …

    Bei der vorliegend als Insolvenzereignis Ende Dezember 2013 allein in Betracht kommenden vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit handelt es sich um einen Auffangtatbestand für diejenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer wegen der behaupteten und nicht leicht zu widerlegenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keinen Lohn erhalten hat (…ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. Urteile vom 23. November 1981 -10/8b RAr 6/80 -, Rn. 19, und vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 14, juris;… Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 06/18, § 165 Rn. 72).

    Masselosigkeit kann bereits angenommen werden, wenn alle äußeren Tatsachen und insofern der Anschein für die Masseunzulänglichkeit sprechen (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 14, juris;… Peters-Lange in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand 06/2017, § 165 SGB III Rn. 47;… Voelzke in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 2/2016, § 165 Rn. 81; und Rn 65).

    Vielmehr muss die offensichtliche Masselosigkeit im Zeitpunkt der Betriebseinstellung bereits vorgelegen haben, also vorher oder zumindest gleichzeitig eingetreten sein (BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 16, a.a.O.;… Voelzke, a.a.O. Rn. 72, 80 a, 82, 83; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - L 10 AL 25/09, juris).

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 27.11.2024 - L 2 AL 17/19

    Arbeitsförderung - Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige …

    Rn. 75 (BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 14, juris; siehe auch BSG…, Urteil vom 23. November 1981 - 10/8b RAr 6/80 -, Rn. 21, juris;… Voelzke in: Hauck/Noftz SGB 111, 7. Ergänzungslieferung 2024, § 165 SGB 3, Rn. 82, juris, m.w.N.).

    Für die Annahme einer Masselosigkeit kann beispielsweise sprechen, wenn ein Arbeitnehmer wegen der behaupteten und nicht leicht zu widerlegenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keinen Lohn erhalten hat (vgl. BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 14, juris).

    Gleiches gilt für sich genommen für die Tatsache, dass die Lohnzahlungen für Oktober und November 2013 unterblieben sind, da sie jeweils erst zum 15. des Folgemonats fällig wurden (vgl. zu nicht fälligem Lohn BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R -, Rn. 16, juris).

  • LSG Hamburg, 26.05.2021 - L 2 AL 37/20

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - vollständige Beendigung der …

    Rn. 30 Bei der allein als Insolvenzereignis in Betracht kommenden vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit handelt es sich um einen Auffangtatbestand für diejenigen Fälle, in denen der Arbeitnehmer wegen der behaupteten und nicht leicht zu widerlegenden Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers keinen Lohn erhalten hat (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), vgl. Urteile vom 23. November 1981 - 10/8b RAr 6/80, BSGE 53, 1, und vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R, USK 9908;… Voelzke, in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand 06/18, § 165, Rn. 72).

    Allerdings ist die vollständige Einstellung der Betriebstätigkeit als Insolvenzereignis nur beachtlich, wenn die Lohnzahlung mit dem Hinweis auf die von der bloßen Zahlungsunwilligkeit zu unterscheidende Zahlungsunfähigkeit unterblieben ist und die offensichtliche Masselosigkeit im Zeitpunkt der Betriebseinstellung bereits vorgelegen hat, also vorher oder zumindest gleichzeitig eingetreten ist (BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R, a.a.O., Voelzke, a.a.O., Rn. 72, 80a, 82, 83; Bayerisches LSG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - L 10 AL 25/09, juris).

    Eine offensichtliche Masselosigkeit muss im Zeitpunkt der Betriebseinstellung bereits vorgelegen haben, also vorher oder zumindest gleichzeitig eingetreten sein (BSG, Urteil vom 4. März 1999 - B 11/10 AL 3/98 R, a.a.O.; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil vom 22. November 2019 - L 3 AL 5/18, juris).

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