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Rechtsprechung
   VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23669
VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07 (https://dejure.org/2008,23669)
VG Hannover, Entscheidung vom 01.10.2008 - 11 A 4732/07 (https://dejure.org/2008,23669)
VG Hannover, Entscheidung vom 01. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 (https://dejure.org/2008,23669)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Gentechnische Anordnungen bei einem mit einem Zufalls-GVO besetzten konventionellen Saatgut

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    6 I ; EMRK; 103 I ; GG; 19 IV ; GG; 14 ; GenTG; 26 I ; GenTG; 26 IV ; GenTG; 26 V ; GenTG
    Ermessen; Freisetzung; GVO; Inverkehrbringen; Saatgut; Vernichtungsanordnung; Zufalls-GVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermessen; Freisetzung; GVO; Inverkehrbringen; Saatgut; Vernichtungsanordnung; Zufalls-GVO

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • OVG Bremen, 10.09.1990 - 1 B 39/90

    Duldung eines Ausländers; Rücknahme eines Asylantrags; Aufenthaltsnahme ; Bezirk …

    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Im Zuge der Saatgutanerkennung stellte das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt (SVUA) Arnsberg als zuständiges Überwachungslabor in einer Partie dieses Raps-Saatgutes geringe Anteile des gentechnischen Konstruktes P35S/pat fest, das auf die gentechnisch veränderte Rapslinie FALCON GS 40/90 bzw. deren Nachkommen hinweist.

    Im vorliegenden Einzelfall sei eine solche Gefahr ausgeschlossen, weil es für das in Rede stehende Genkonstrukt FALCON GS 40/90 eine Freisetzungsgenehmigung gebe und im Rahmen dieser Genehmigung festgestellt worden sei, dass ein Gesundheitsrisiko nicht bestehe.

    Das Rapssaatgut der Herstellerin F. war mit dem Genkonstrukt FALCON - GS 40/90 oder dessen Nachkommen verunreinigt.

    Obwohl die Beprobungsverfahren für die jeweilige spezifische gentechnische Veränderung ("Event") aller in der EU zugelassenen und für viele der weltweit angebauten GV-Pflanzen standardisiert und validiert sind - so auch für das Genkonstrukt FALCON GS 40/90 -, weist der gesamte Analyseprozess gewisse Unsicherheitsfaktoren auf, die zu nicht unerheblichen Messabweichungen oder -fehlern führen können.

    Dies zugrunde gelegt kann von dem Beklagten auch nicht mehr verlangt werden, als dass er das Vorhandensein des Genkonstrukts FALCON GS 40/90 im von den Klägern erworbenen Saatgut mit der mit anerkannten Methoden zu erreichenden Wahrscheinlichkeit nachweist.

    Bei einer Erfassungsgrenze von 0, 03 % wurde das Material auf für GVO spezifische Übergangsbereiche getestet und der für das Genkonstrukt FALCON GS 40/90 spezifische Übergang 35 S/pat in allen vier Teilproben nachgewiesen.

    Im zweiten Schritt erfolgte die Untersuchung auf den qualitativen Nachweis eventspezifischer DNA-Sequenzen bei einer Erfassungsgrenze von 0, 1 % mit dem Ergebnis, dass das Genkonstrukt FALCON GS 40/90 oder Nachkommen in zwei von vier Teilproben nachgewiesen wurde.

    Dafür, dass eine Verunreinigung durch Nicht-GVO i.S.d. GenTG ausgeschlossen ist, spricht auch der Umstand, dass nur zwei von vier Untersuchungsproben des SVUA Arnsberg positive Ergebnisse bei einer Untersuchung auf das Genkonstrukt FALCON GS 40/90 zeigten.

    Insbesondere hatte der Kläger die Möglichkeit, sich auf die von der Saatgutherstellerin F. veranlassten Untersuchungen des Saatguts auf das Genkonstrukt FALCON GS 40/90 zu berufen (hierzu sogleich unter 3.4.).

    Die unterschiedlichen Ergebnisse lassen sich nämlich damit erklären, dass die Verunreinigung mit FALCON GS 40/90 im Saatgut nicht gleichmäßig verteilt war und bei der Probennahme für die Saatgutanerkennung eine verunreinigte Partie ausgewählt wurde, während die F. eine nicht verunreinigte Partie als Rückstellprobe entnahm.

    Vor diesem Hintergrund war die Kammer nicht gehalten, durch Einholung eines Sachverständigengutachtens über den Besatz der beim SVUA Arnsberg vorhandenen Rückstellprobe mit dem Genkonstrukt FALCON GS 40/90 oder Nachkommen davon Beweis über die Verunreinigung des Rapssaatguts mit dem GVO zu erheben und insoweit der Beweisanregung des Klägers zu folgen.

    Der Beklagte ist auch zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger das mit dem Genkonstrukt FALCON GS 40/90 verunreinigte Saatgut freigesetzt hat i.S.d. § 14 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Nr. 5 GenTG.

    Dabei ist unbeachtlich, dass das Robert-Koch-Institut der Hoechst Schering AgrEvo GmbH mit Bescheid vom 02.06.1999 eine Freisetzungsgenehmigung für die Rapslinie FALCON GS 40/90 einschließlich Nachkommenschaften von Kreuzungen des gentechnisch veränderten Rapses mit konventionellem Raps bis zum Ablauf des Jahres 2009 erteilt hat.

    Zunächst stellt die Freisetzungsgenehmigung des Robert-Koch-Instituts für Raps der Linie FALCON GS 40/90 vom 02.06.1999 keinen solchen besondere Umstand dar, da sich die Genehmigung auf eine Versuchsanlage bezieht, die besonderen Aufsichts- und Überwachungspflichten unterliegt und damit mit der vorliegenden Fallgestaltung nicht vergleichbar ist (…so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008, a.a.O.).

    Da auch die positive Stellungnahme des Scientific Committee on Plants - SCP - der EG vom 14.07.1998 (Opinion of the Scientific Committee on Plants - SCP - regarding submission für placing on the market of the Glufosinate tolerant swede rape transformation event GS 40/90 notified by the agrevo company) im Hinblick auf eine Freisetzung auf Versuchsfeldern abgegeben wurde, kann der Kläger auch hieraus keine Rechte ableiten.

    Im Übrigen weist diese Stellungnahme am Ende auf die noch ungenügende Erkenntnislage zur Verbreitung des Genkonstrukts FALCON GS 40/90 auf wilde Brassica-Arten hin, empfiehlt besondere Vorsichtsmaßnahmen und bittet um Unterrichtung über Beobachtungen und Studien.

    Schließlich gebieten auch die im vorliegenden Fall gegebenen Umstände, dass nur ein sehr geringer Grad der Verunreinigung an der Nachweisschwelle festgestellt worden ist und es aufgrund der von der F. veranlassten negativen Proben anzunehmen ist, dass das Genkonstrukt FALCON GS 40/90 nicht gleichmäßig in der ausgelieferten Charge verteilt war, kein Absehen von der Vernichtungsanordnung.

  • VG Schleswig, 07.11.2007 - 1 B 33/07
    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Der Beklagte hat hinreichend dargelegt, dass eine solche Verunreinigung der Probe ausgeschlossen ist (vgl. in den Parallelverfahren Nds. OVG, Beschl. v. 07.03.2008 - 13 ME 11/08 - NVwZ 2008, 802, 803; VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2007 - 1 B 33/07 - Juris Rn. 81; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 - n.v.).

    Dass es nur auf die bewusste Aussaat und nicht auf das Ausbringen in Kenntnis der Verunreinigung des Saatguts mit GVO ankommt (…vgl. Nds. OVG, a.a.O.; VG Schleswig, Beschl. v. 07.11.2007 - 1 B 33/07 - Juris, Rn. 65 f.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 18.02.2008 - 3 MB 51/07 - n.v.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 - n.v.; Mecklenburg, NuR 2006, 229, 230), ergibt die Vorschrift.

    Der Ansicht der Kläger sowie einiger Stimmen aus der Wissenschaft (vgl. Dederer, NuR 2001, 64 ff.; Linke, NuR 2003, 154 ff.), nach der das Gentechnikgesetz gerade nicht (oder nicht mehr) vom Basisirisiko ausgeht, sondern eine reine Einzelfallkontrolle vorsieht, folgt die Kammer nicht und schließt sich insoweit vollumfänglich der Argumentation des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 07.11.2007 (a.a.O.) in einem ähnlich gelagerten Fall an.

    Der in der Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung, dass das nach dem Wortlaut des § 26 Abs. 1 Satz 1 GenTG eröffnete Ermessen rechtsfehlerfrei allein durch eine Vernichtungsanordnung auszuüben ist und das Ermessen damit für diesen Fall auf Null reduziert sei (VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2007 - 1 B 33/07 - Juris, Rn. 115 ff.;… Mecklenburg, a.a.O., S. 231), vermag die Kammer nicht zu folgen.

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2008 - 13 ME 11/08

    Vernichtungsanordnung als gentechnikrechtliche Anordnung wegen der Verunreinigung …

    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Hinsichtlich der vorsorglichen Untersagung einer weiteren Aussaat und des Inverkehrbringens des Rapssaatgutes (Ziff. 1 der streitgegenständlichen Verfügungen) weist das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 07.03.2008 (- 13 ME 11/08 - NVwZ 2008, 802) zutreffend darauf hin, dass für diese Anordnungen § 26 Abs. 4 und 5 GenTG spezielle Regelungen gebundener Verwaltungsentscheidungen enthalten, deren tatbestandsmäßige Voraussetzung für den Fall der Verunreinigung des in Frage stehenden Saatgut mit GVO vorliegen.

    Der Beklagte hat hinreichend dargelegt, dass eine solche Verunreinigung der Probe ausgeschlossen ist (vgl. in den Parallelverfahren Nds. OVG, Beschl. v. 07.03.2008 - 13 ME 11/08 - NVwZ 2008, 802, 803;… VG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 07.11.2007 - 1 B 33/07 - Juris Rn. 81; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 - n.v.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Insbesondere sieht die Kammer hierdurch weder das Recht des Klägers auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG noch die Garantie des effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG noch sein darüber hinausgehendes Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 Abs. 1 EMRK, das nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG Verfassungsrang genießt (statt vieler BVerfGE 93, 99, 113), verletzt.
  • EuGH, 10.04.2003 - C-276/01

    Steffensen - "Richtlinie 89/397/EWG - Amtliche Lebensmittelüberwachung - Artikel …

    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Der EuGH hat in der Entscheidung Steffensen (Urt. v. 10.04.2003 - Rs. C-276/01 - Slg. 2003, S. 1-3735 = EuZW 2003, 666 ff. m. Anm. Schaller) für einen lebensmittelrechtlichen Fall entschieden, dass Analyseergebnisse zum Nachweis eines Verstoßes des Herstellers gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen als Beweismittel ausgeschlossen sein können, wenn andernfalls das Recht auf ein faires Verfahren verletzt würde (…EuGH, a.a.O., Rz. 78 ff.).
  • VG Schleswig, 03.07.2001 - 1 B 35/01

    gentechnisches Basisrisiko, gentechnisch veränderter Organismus, gentechnische …

    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Die Kammer folgt der Auffassung, dass es sich hierbei um ein intendiertes Ermessen handelt (so auch OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 -, S. 8, n.v.; VG Schwerin, Beschl. v. 26.09.2007 - 7 B 511/07 -, n.v., S. 5 f.; VG Schleswig, Beschl. v. 03.07.2001 - 1 B 35/01 - Juris).
  • VG Stade, 02.09.2004 - 6 A 691/02

    Genetisch veränderte Maispflanzen als genetisch veränderte Organismen i.S.d. …

    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Die Argumente sind demgegenüber nicht überzeugend, wenn es sich um Saatgut handelt, das dieses hohe Risiko nicht birgt (vgl. VG Stade, Urt. v. 02.09.2004 - 6 A 691/02 -: Mais, der mit Zufalls-GVO besetzt ist, darf jedenfalls an die eigenen Schweine verfüttert werden).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.02.2008 - 3 MB 51/07
    Auszug aus VG Hannover, 01.10.2008 - 11 A 4732/07
    Dass es nur auf die bewusste Aussaat und nicht auf das Ausbringen in Kenntnis der Verunreinigung des Saatguts mit GVO ankommt (…vgl. Nds. OVG, a.a.O.;… VG Schleswig, Beschl. v. 07.11.2007 - 1 B 33/07 - Juris, Rn. 65 f.; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 18.02.2008 - 3 MB 51/07 - n.v.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 20.03.2008 - 3 M 177/07 - n.v.; Mecklenburg, NuR 2006, 229, 230), ergibt die Vorschrift.
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Die Annahme eines solchen "Basisrisikos" (vgl. Schleswig-Holsteinisches VG…, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 B 33/07 -, juris Rn. 76; VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07- , NuR 2009, S. 67 ;… Mecklenburg, NuR 2006, S. 229 ) liegt im Bereich der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers und setzt keinen wissenschaftlich-empirischen Nachweis des realen Gefährdungspotentials der gentechnisch veränderten Organismen und ihrer Nachkommen voraus.
  • BVerwG, 29.02.2012 - 7 C 8.11

    Saatgut; Organismus, gentechnisch veränderter; Aussaat; Freisetzung; …

    Auf die Kenntnis kommt es nach zutreffendem Verständnis der Vorschrift aber nicht an (so auch die in der verwaltungsgerichtlichen Praxis verbreitete Auffassung, siehe insbesondere VG Schleswig…, Beschluss vom 7. November 2007 - 1 B 33/07 - juris Rn. 65 ff., im Anschluss an Mecklenburg, NuR 2006, 229 ; sowie die nachfolgende Rechtsprechung, insbesondere VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 - NuR 2009, 67 = juris Rn. 65 ff.;… dem folgend etwa Kauch, Gentechnikrecht, 2009, S. 80;… Krug, Gentechnikrecht und Umwelt, 2010, S. 114 f.; Schröder, NuR 2010, 770 ; ders., ZUR 2011, 422 ; Schwabenbauer, NuR 2011, 694 ;… bereits zuvor Ostertag, GVO-Spuren und Gentechnikrecht, 2005, S. 232 f.; a.A. Dederer, NuR 2011, 489 ).

    Der Verwaltungsgerichtshof hat jedoch hierzu festgestellt, dass bei den fraglichen Untersuchungen solche Verunreinigungen ausgeschlossen werden können; auf dieser Grundlage ist die im LAG-Konzept empfohlene Vorgehensweise entbehrlich (vgl. hierzu auch VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 - NUR 2009, 67 = juris Rn. 43).

    Diese verbietet dem Gericht aber nicht, seine Entscheidung auf behördliche Untersuchungen zu stützen, zu deren Grundlagen die Beteiligten Stellung nehmen konnten und die nach den prozessualen Vorschriften eine richterliche Überzeugung zu tragen geeignet sind (vgl. auch VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 a.a.O. Rn. 47 ff.).

  • VGH Hessen, 19.01.2011 - 6 A 400/10

    Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen

    Dieser Behauptung ist der Beklagte nicht entgegengetreten, sondern hat sinngemäß ausgeführt, bei Vorlage vergleichbarer Umstände in gleicher Weise handeln zu wollen (zur Bejahung der Wiederholungsgefahr in vergleichbaren Fällen vgl. VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67; VG Braunschweig, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 2 A 273/07 - ZUR 2009, 213; VG Schleswig, Urteil vom 16. Februar 2009 - 1 A 171/07 - VG Saarland, Urteil vom 28. Januar 2009 - 5 K 8/08 -, juris).

    Die (weitgehende) Unbeachtlichkeit der Interessen des Betroffenen bei der Entscheidung über Maßnahmen nach § 26 Abs. 1 Satz 1 GenTG lässt sich, anders als in Teilen der Rechtsprechung angenommen wird, nämlich nicht aus der Erwägung ableiten, die Vorschrift gebe die zu treffende Ermessensentscheidung in Richtung auf die sofortige und vollständige Vernichtung des erfolgten Anbaus ohne Rücksicht auf entgegenstehende Rechte des Betroffenen vor mit der Folge, dass das Ermessen auf Null reduziert (vgl. VG Schleswig…, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O., Rdnr. 115) oder aber intendiert sei, sodass eine auf § 26 Abs. 1 GenTG gestützte Vernichtungsanordnung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände als ermessensfehlerhaft zu betrachten wäre (so etwa VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67).

    Vertretbar erscheint daher die Ansicht, bei der Verwendung von GVO in der Landwirtschaft sei von einem gewissen "Basisrisiko" auszugehen (vgl. VG Schleswig, Beschluss vom 7. November 2007, a.a.O.; vgl. VG Hannover, Urteil vom 1. Oktober 2008, a.a.O., S. 72; Mecklenburg, a.a.O. S. 232; Wahl, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht III, Vorb.

  • VG Augsburg, 29.03.2011 - Au 1 K 10.937

    Vernichtung von Maispflanzen der gentechnisch veränderten Linie NK 603; Nachweis …

    28 ff.; VG Hannover vom 1.10.2008 Az. 11 A 4732/07 - RdNrn.

    Denn liegt der GVO-Anteil im Saatgut wie im vorliegenden Fall bei unter 0, 1 %, vermag eine negative Zweitprobe schon aus statistischen Gründen und darüber hinaus wegen der Möglichkeit einer ungleichmäßigen Verteilung der gentechnisch veränderten Körner eine positive Erstprobe nicht in Zweifel zu ziehen (vgl. S. 10 des o. g. Saatgut-Konzepts der LAG sowie HessVGH vom 19.1.2011, a. a. O., S. 20 f. des UA; VG Karlsruhe vom 9.7.2010, a. a. O., RdNr. 17; VG Würzburg vom 13.7.2010, a. a. O., S. 11 des BA; für vergleichbare Konstellationen VG Braunschweig vom 3.12.2008, a. a. O., RdNr. 28; VG Hannover vom 1.10.2008, a. a. O., RdNrn.

    63 ff.; VG Braunschweig vom 3.12.2008, a. a. O., RdNr. 27; VG Hannover vom 1.10.2008, a. a. O., RdNrn.

  • VG Karlsruhe, 09.07.2010 - 6 K 1566/10

    Landwirtschaftsrecht, Gentechnikrecht - Beseitigung gentechnisch veränderter …

    Nach der - soweit ersichtlich - einhelligen Rechtsprechung zu § 3 Nr. 5 GenTG richtet sich die Finalität des Begriffs "gezielt" aber nicht auf das Ausbringen von GVO, sondern allein auf den Vorgang des Ausbringens als solchen, so dass es für die Freisetzung nicht darauf ankommt, ob der Landwirt Kenntnis von dem Vorhandensein von GVO-Verunreinigungen hat (vgl. OVG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 18.02.2008 - 3 MB 51/07 -, LRE 56, 352 = juris Rn. 3; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 07.03.2008 - 13 ME 11/08 -, juris Rn. 21; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 20.03.2008 - 3 M 177/07 - VG Schleswig…, Beschluss vom 07.11.2007 - 1 B 33/07 -, juris Rn. 65 ff.; VG Hannover, Urteil vom 01.10.2008 - 11 A 4732/07 -, NuR 2009, 67 = juris Rn. 67; VG Braunschweig…, Urteil vom 03.12.2008 - 2 A 273/07 -, ZUR 2009, 213 = juris Rn. 27).

    Daraus folgt, dass zwischen einem GVO-Anteil von 0, 01 Prozent und 0, 1 Prozent nur gesagt werden kann, dass gentechnisch verändertes Material nachweisbar ist, jedoch nicht wie viel (vgl. VG Hannover, Urteil vom 01.10.2008, a.a.O., juris Rn. 29).

  • VG Kassel, 12.03.2009 - 5 K 1402/07

    Anordnung zur Vernichtung einer gentechnisch verunreinigten Rapsernte war …

    Das erforderliche Fortsetzungsfeststellungsinteresse ergibt sich aus der konkreten Wiederholungsgefahr, die bei der hier vorliegenden Konstellation nicht von der Hand zu weisen ist (ebenso: VG Hannover, Urteil vom 01.10.2008 - 11 A 4732/07 - VG Braunschweig, Urteil vom 03.12.2008 - 2 A 269/07 -).
  • VG Würzburg, 13.07.2010 - W 6 S 10.606

    Gentechnik; gentechnische Verunreinigung bei Mais; Beseitigungsanordnung

    Eine positive Probe kann nämlich mit einer negativen Zweitprobe nicht widerlegt werden (vgl. VG Hannover, U.v. 01.10.2008, Az: 11 A 4732/07; VG Schleswig-Holstein, B.v. 07.11.2007 Az: 1 B 33/07).
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