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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,10160
BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23 (https://dejure.org/2024,10160)
BVerwG, Entscheidung vom 14.02.2024 - 11 A 7.23 (https://dejure.org/2024,10160)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Februar 2024 - 11 A 7.23 (https://dejure.org/2024,10160)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.12.2020 - 4 VR 4.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung (hier: Vorarbeiten …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Rn. 10 Über die nach § 93 Satz 1 VwGO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren entscheidet das Bundesverwaltungsgericht im ersten und letzten Rechtszug, weil die Duldungsanordnung der Vorbereitung der Planfeststellung eines nach § 50 Abs. 1 Nr. 6 VwGO i. V. m. § 6 Satz 1 BBPlG und Nr. 41 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BBPlG in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts fallenden Vorhabens dient (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 6).

    Die fachrechtliche Beurteilung der geplanten Vorarbeiten ist nur insoweit von Bedeutung, als die Duldungsanordnung ins Leere geht und zur Erreichung ihres Zwecks ungeeignet ist, wenn bereits mit hinreichender Gewissheit davon auszugehen ist, dass der Durchführung der Maßnahmen auf Dauer fachgesetzliche Hinderungsgründe entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Dezember 2020 - 4 VR 4.20 - juris Rn. 28 ff. m. w. N.).

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Die Klägerin kann sich als Gemeinde aber nicht auf das Grundrecht am Eigentum aus Art. 14 Abs. 1 GG berufen (BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 1982 - 2 BvR 1187/80 - BVerfGE 61, 82 ).
  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Diese setzt eine hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (…BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 und vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21).
  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, wenn andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz zu erlangen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 - BVerwGE 170, 319 Rn. 15 und Beschlüsse vom 29. November 2023 - 6 C 2.22 - juris sowie 29. Januar 2024 - 8 AV 1.24 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113 …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, wenn andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz zu erlangen wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 - BVerwGE 170, 319 Rn. 15 und Beschlüsse vom 29. November 2023 - 6 C 2.22 - juris sowie 29. Januar 2024 - 8 AV 1.24 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 29.01.2024 - 8 AV 1.24

    Beantwortung einer Anfrage des 6. Senats zum Fortsetzungsfeststellungsinteresse

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Bei schwerwiegenden Grundrechtseingriffen besteht ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse, wenn andernfalls kein wirksamer Rechtsschutz zu erlangen wäre (vgl. BVerwG…, Urteil vom 12. November 2020 - 2 C 5.19 - BVerwGE 170, 319 Rn. 15 und Beschlüsse vom 29. November 2023 - 6 C 2.22 - juris sowie 29. Januar 2024 - 8 AV 1.24 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr. …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Diese setzt eine hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Urteile vom 12. Oktober 2006 - 4 C 12.04 - Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 …und vom 16. Mai 2013 - 8 C 14.12 - BVerwGE 146, 303 Rn. 21).
  • BVerwG, 17.02.2020 - 4 VR 1.20

    Anfechtung der sofortigen Vollziehung einer Duldungsverfügung

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Die Frage, ob es einer Ergänzung der Prüfung der Raumverträglichkeit bedarf, ist deshalb vorliegend nicht entscheidungserheblich (vgl. auch BVerwG, Beschlüsse vom 17. Februar 2020 - 4 VR 1.20 - Buchholz 451.17 § 44 EnWG Nr. 2 Rn. 16 f. …und vom 27. Oktober 2020 - 7 VR 4.20 - Buchholz 442.09 § 17 AEG Nr. 2 Rn. 11 f.).
  • BVerwG, 07.08.2002 - 4 VR 9.02

    Vorbereitung der Planung; Erkundungsmaßnahmen; Ausschreibung; Duldung von …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Davon ist auszugehen, wenn das Ermittlungsinteresse des Vorhabenträgers in einem angemessenen Verhältnis zu den Eingriffen in das Eigentum steht (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 7. August 2002 - 4 VR 9.02 - Buchholz 407.4 § 16a FStrG Nr. 1 S. 3).
  • BVerwG, 19.10.2022 - 7 B 19.21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung eines …

    Auszug aus BVerwG, 14.02.2024 - 11 A 7.23
    Welche Anforderungen vom Tatsachengericht an die Substantiierung gestellt werden dürfen, bestimmt sich unter anderem danach, ob eine Tatsache in den eigenen Erkenntnisbereich des Beteiligten fällt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 2022 - 7 B 19.21 - NVwZ-RR 2023, 95 Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 27.10.2020 - 7 VR 4.20

    Eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung

  • BVerwG, 21.03.2022 - 7 VR 1.22

    Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen eisenbahnrechtliche Duldungsanordnung für …

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines …

  • BVerwG, 22.06.2023 - 4 VR 3.23

    Eilrechtsschutz gegen die Duldung von Vorarbeiten für die Planung einer …

  • BVerwG, 26.02.2026 - 9 VR 3.26
    Solche erfahrungsgemäß auftretenden Verzögerungen durfte die Antragsgegnerin berücksichtigen, um dem gesetzgeberischen Anliegen des § 44 EnWG Rechnung zu tragen, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Planung zu beschleunigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2024 - 11 A 7.23 - juris Rn. 30).

    Denn sie sind zur Vorbereitung der Planung und der Baudurchführung erforderlich und stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Ermittlungsinteresse der Beigeladenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 2024 - 11 A 7.23 - juris Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2023 - 11 S 21.23

    Zuständigkeit für Streitigkeiten über die bergrechtliche Zulassung vorzeitigen …

    Dieses verwies den Rechtsstreit mit Beschluss vom 27. November 2023 an das erkennende Gericht (OVG 11 A 7/23).

    Rn. 48 Unter Zugrundelegung dieses Maßstabs fehlt dem Antragsteller zum jetzigen Zeitpunkt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Sachentscheidung über den Antrag zu 1., nachdem der Senat mit Beschluss vom heutigen Tage in der Parallelsache OVG 11 S 53/23 den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage OVG 11 A 7/23 gegen den zwischenzeitlich ergangenen Planfeststellungsbeschluss zum obligatorischen Rahmenbetriebsplan abgelehnt hat und deshalb mit der Umsetzung des Vorhabens auf der Grundlage des obligatorischen Rahmenbetriebsplans begonnen werden kann.

  • BVerwG, 19.05.2026 - 9 VR 12.26
    Maßgebend ist, dass es sich noch um Maßnahmen zur Vorbereitung der Baudurchführung handelt und nicht bereits um die Baudurchführung selbst (vgl. zu dieser Unterscheidung BVerwG…, Beschluss vom 1. März 2012 - 9 VR 7.11 - NVwZ 2012, 268 Rn. 10), wobei letztere auch Bauüberwachung und Baubegleitung umfasst (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 2024 - 11 A 7.23 - juris Rn. 29).
  • VG Bremen, 10.10.2024 - 5 K 431/23

    Marktzulassung, Urteil vom 10.10.2024 - Falschangaben; Marktzulassung

    Diese setzt eine hinreichend bestimmte Gefahr voraus, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (…BVerwG, Urt. v. 16.05.2013 - 8 C 14/12 -, BVerwGE 146, 303-324, juris Rn. 21; Urt. v. 14.02.2024 - 11 A 7/23 -, juris Rn. 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2023 - 11 S 53.23

    Tagebau in der Fresdorfer Heide darf vorerst fortgeführt werden

    Der 11. Senat hat den Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, der Planfeststellungsbeschluss werde sich im Hauptsacheverfahren (OVG 11 A 7/23) voraussichtlich als rechtmäßig erweisen.
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