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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.07.1997 - 11 B 12.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4252
BVerwG, 10.07.1997 - 11 B 12.97 (https://dejure.org/1997,4252)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1997 - 11 B 12.97 (https://dejure.org/1997,4252)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1997 - 11 B 12.97 (https://dejure.org/1997,4252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen gegen eine wasserrechtliche Bewilligung - Enteignende Vorwirkung einer wasserrechtlichen Bewilligung - Ausweitung des Drittschutzes gegenüber einer wasserrechtlichen Bewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 8 Abs. 3 § 19
    Wasserrecht - Voraussetzungen für Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1997, 1008
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.06.1977 - 4 B 50.77

    Bewilligte Gewässerbenutzung - Nachteile Dritter - Festlegung eines …

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1997 - 11 B 12.97
    Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG können nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden (im Anschluß an Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG IV B 50.77 - ZfW 1978, 234).

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, ergibt es sich ohne weiteres aus dem Gesetz und bedarf nicht erst der Klärung in einem Revisionsverfahren, daß Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden können (Beschluß vom 9. Juni 1977 - BVerwG IV B 50.77 - ZfW 1978, 234).

  • VG Arnsberg, 06.07.2018 - 12 K 399/15

    Klage der Steinindustrie Warstein gegen eine wasserrechtliche Bewilligung zur …

    Rn. 146 vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1977 - IV B 50.77 -, JURIS Rz.2 f., und vom 10. Juli 1997 - 11 B 12/97-, JURIS Rz.2 ff.,.

    Rn. 150 vgl. hierzu wiederum OVG NRW, Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, a.a.O.; siehe auch BVerwG, Beschlüsse vom 9. Juni 1977- IV B 50.77 -, JURIS Rz.2 f., und vom 10. Juli 1997 - 11 B 12/97-, JURIS Rz.2 ff.; vgl. zur fraglichen Wirksamkeit der im Jahr 1991 für den hier maßgeblichen Bereich erlassenen Wasserschutzgebietsverordnung OVG NRW, Urteil vom 18. November 2015 - 11 A 3048/11 -, JURIS Rz.81 ff.,.

  • VGH Bayern, 29.12.2011 - 22 N 08.190

    Normenkontrollverfahren gegen Festsetzung eines Wasserschutzgebietes zum Schutz …

    Hierüber wird jedenfalls im Hinblick auf die Beschränkungen des Grundstückseigentums nicht im vorangegangenen Bewilligungsverfahren entschieden (BVerwG vom 9.6.1977 ZfW 1978, 234 und vom 10.7.1997 ZfW 1998, 423).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2001 - 20 A 1945/99

    Zuständigkeit der Bezirksregierung für die Durchführung des …

    Rn. 113 vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 11 B 12.97 -, ZfW 1998, 423,.
  • VG Düsseldorf, 04.07.2002 - 6 K 6553/99

    Fördermenge und Gebrauch von Grundwasser aus dem Brunnen einer …

    Rn. 38 so etwa Kopp/Schenke, a.a.O., § 42 Rdnrn. 73 (S. 354) und 116 (S. 404); vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 11 B 12.97 -, in: DÖV 1997, 1008, das ausführt, dass Einwendungen wegen befürchteter Benutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden können, und dabei auf seine Entscheidung vom 9. Juni 1977 - IV B 50.77 - in: ZfW 1978, 234 - Bezug nimmt,.

    Rn. 44 Vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. August 1989 - 20 A 1629/88 -, in: ZfW 1990, 417 ff.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 13. Dezember 1996 - 3 L 7932/95 -, in: ZfW 1998, 444 ff.; Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 9. Juni 1977 - IV B 50.77 - Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 10. Juli 1997 - 11 B 12.97 - Czychowski, a.a.O., § 8 Rdnr. 42; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 2. Auflage 1987, Rdnrn. 448 und 454.

  • VG München, 24.05.2022 - M 2 K 20.1187

    Privatrechtliches Leitungsrecht für die Ableitung von Niederschlagswasser, …

    Schließlich muss die Gewässerbenutzung adäquat für den zu erwartenden Nachteil sein (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997 - 11 B 12/97 - juris Rn. 3), der infolge des Rechts abgewehrt werden darf; vorliegend ist insoweit § 1027 BGB maßgeblich.

    Sollte die gehobene Erlaubnis rechtlich notwendige Vorbereitungshandlung für einen später noch anzuordnenden Anschluss- und Benutzungszwang zu Lasten der Kläger sein (conditio sine qua non), so fehlte es schon deshalb an einer adäquat kausalen Beeinträchtigung bereits durch die hier streitgegenständliche gehobene Erlaubnis (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997 - 11 B 12/97 - juris Rn. 3), weil für den Anschluss- und Benutzungszwang ein eigenständiges Verwaltungsverfahren (zumal durch einen anderen Hoheitsträger) durchzuführen ist, dessen Ergebnis von den Klägern gegebenenfalls zum Gegenstand eines eigenständigen Rechtsschutzverfahrens gemacht werden kann.

  • VGH Bayern, 30.07.2010 - 22 N 08.2749

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Wasserschutzgebiet; Präklusion von …

    Hierüber ist jedenfalls im Hinblick auf die Beschränkungen des Grundstückseigentums nicht im vorangegangenen Bewilligungsverfahren entschieden worden (BVerwG vom 9.6.1977 ZfW 1978, 234 und vom 10.7.1997 ZfW 1998, 423).
  • VGH Hessen, 17.05.2002 - 7 N 4645/98

    Festsetzung eines Wasserschutzgebietes; Grenzziehung; Einzugsbereich der Brunnen

    Ob diese Nutzungsbeschränkungen im konkreten Fall überhaupt und mit Blick auf das Alter und den Zustand der stillgelegten Heizöltankanlage einen Ausgleichs- oder Entschädigungsanspruch des Antragstellers auslösen (vgl. § 20 WHG, §§ 91, 123 HWG sowie BVerwG, B. v. 10.07.1997 - 11 B 12/97 - ZFW 1998, 635), ist nicht Gegenstand des vorliegenden Normenkontrollverfahrens.
  • VGH Bayern, 13.02.2014 - 8 ZB 12.1985

    Zur Auslegung des Entschädigungstatbestands der unzumutbaren Beschränkung des …

    Deshalb ist dem Dritten auch kein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung im Rahmen der Anfechtung der Bewilligungs- oder Erlaubnisentscheidung eröffnet (vgl. BVerwG, B.v. 10.7.1997 - 11 B 12/97 - BayVBl 1998, 635 m.w.N.).
  • VG Würzburg, 03.02.2009 - W 4 K 08.1754

    Einwendungen gegen wasserrechtliche Bewilligung

    Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG können nicht schon nach § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden (BVerwG, B.v. 10.07.1997, BayVBl. 1998, 635 = DÖV 1997, 1008).

    52 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B.v. 09.06.1977, IV B 50.77 ; B.v. 10.07.1997, 11 B 12/97, BayVBl. 1998, 635) können Einwendungen wegen befürchteter Nutzungsbeschränkungen nach § 19 Abs. 2 WHG nicht schon gemäß § 8 Abs. 3 WHG gegen die wasserrechtliche Bewilligung geltend gemacht werden.

  • VGH Bayern, 09.07.2010 - 22 N 06.1741

    Normenkontrollverfahren; Wasserschutzgebiet; Antragsbefugnis bei ehevertraglicher …

    Hierüber ist jedenfalls im Hinblick auf Beschränkungen des Grundstückseigentums nicht im vorangegangenen Bewilligungsverfahren entschieden worden (BVerwG vom 9.6.1977 ZfW 1978, 234; BVerwG vom 10.7.1997 ZfW 1998, 423).
  • VG München, 17.07.2012 - M 2 K 11.2859

    Wasserrechtliche Erlaubnis für Wasserbeschaffungsverband; unzulässige …

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