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| OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1980 - 11 B 1289/79 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 1980 - 11 B 1289/79 (https://dejure.org/1980,4835)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DÖV 1981, 545
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2006 - 12 E 188/06
Kostentragungspflicht eines Vollstreckungsgläubigers bei ausdrückliche …
Rn. 5 Der vom Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung in Bezug genommene Beschluss des OVG NRW vom 19. September 1980 - 11 B 1289/79 -, DÖV 1981, 545 f., rechtfertigt keine andere Bewertung, da es sich bei dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Fall um eine Vollstreckung nach § 167 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 887 ff. ZPO, nicht aber um ein Vollstreckungsverfahren nach § 170 VwGO gehandelt hat. - VG Lüneburg, 25.03.2003 - 3 D 1/03
Erledigung; Kosten; Notwendigkeit; verfrühte Vollstreckung; verfrühter …
Eine beiderseitige Erledigungserklärung oder Rücknahme des Vollstreckungsantrages ist zur Einstellung des Vollstreckungsverfahrens nicht erforderlich (OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.05.1971 - VI B 45/69 -, NJW 1971 Seite 23; OVG Münster, Beschl. v. 19.09.1980 - 11 B 1289/79 -, OVG E 35 Seite 106).
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