Rechtsprechung
| BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Vereinbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses mit Bestimmungen über die Raumordnung und Landesplanung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 6 K 30043/84
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 20 A 1138/97
- BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Es kann offenbleiben, ob das Beschwerdevorbringen, das weitgehend in der Art einer Revisionsbegründung Kritik an den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts übt, die Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erfüllt (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Soweit in diesem Zusammenhang - worauf insbesondere ihre Ausführungen auf S. 5 der Beschwerdebegründung hindeuten -, das Fehlen eines der Planfeststellung vorgelagerten gesonderten Raumordnungsverfahrens rügen will, steht eine - wie das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat - nur bis 1990 geltende Rechtslage in Frage; nur auf dieser Grundlage, jedoch nicht mehr heute sich stellende Rechtsfragen können die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - von hier weder dargelegten noch erkennbaren Ausnahmefällen abgesehen - nicht begründen (vgl. etwa BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 m.w.N.). - BVerwG, 08.12.1995 - 11 B 132.95
Grundlage einer gesamtschuldnerischen Haftung für die Rückzahlung einer Zuwendung …
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt aber eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 - und vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 132.95 -). - BVerwG, 25.02.1997 - 11 B 5.97
Unzureichende Substantiierung der Divergenzrüge
Auszug aus BVerwG, 30.05.2000 - 11 B 18.00
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt aber eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (vgl. Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1997 - BVerwG 11 B 5.97 - und vom 8. Dezember 1995 - BVerwG 11 B 132.95 -).
- BVerwG, 31.01.2006 - 4 B 49.05
FFH-Gebiet; gemeldetes -; Gemeinschaftsliste; Vorabentscheidung; Europäischer …
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung jedoch nicht zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - [juris]). - BVerwG, 14.04.2011 - 4 B 77.09
Klage des BUND gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens erfolglos
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts kommt indes eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung regelmäßig nicht zu (Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris). - BVerwG, 30.11.2009 - 4 B 52.09
Zulässigkeit einer Klage gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts ohne …
Insoweit gilt nichts anderes als für die Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts (vgl. hierzu Beschlüsse vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 134/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
Vgl. Senatsbeschluss vom 14. Dezember 1999 - 20 A 1138/97 -, Beschlussabdruck S. 30 f.; nachfolgend BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 -. - BVerwG, 29.08.2016 - 4 B 34.16
Einordnung eines Abstellplatzes für 18 Wohnmobile mit Übernachtungsmöglichkeiten …
Rn. 5 a) Die Frage, ob der im Streit befindliche Abstellplatz ein Campingplatz im Sinne des § 10 BauNVO ist, zielt auf die konkreten Umstände des Einzelfalls und ist einer fallübergreifenden, rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 - juris m.w.N.). - BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 46.07
Gebotenheit einer Gesamtlärmbetrachtung bei drohenden Lärmbelästigungen und …
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts - hier des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1983 - kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris). - BVerwG, 26.02.2019 - 4 B 6.19
Klärngsbedürftigkeit des Ansehens eines Vertagungsantrags als ein Antrag im Sinne …
Die Auslegung eines Vertrages indes beurteilt sich grundsätzlich nach den Umständen des Einzelfalls, ist einer verallgemeinerungsfähigen Klärung nicht zugänglich (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 11 B 18.00 - juris) und wäre im Übrigen im Revisionsverfahren nach § 137 Abs. 2 VwGO bindend. - BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 41.07
Abweichungsmöglichkeit einer luftverkehrlichen Genehmigung von der …
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts - hier des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1983 - kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris). - BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 47.07
Änderung der i.R.e. Planfeststellung getroffenen betrieblichen Regelungen eines …
Der Auslegung des Inhalts eines konkreten Verwaltungsakts - hier des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 1983 - kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris). - BVerwG, 21.07.2010 - 4 B 73.09
Zur Auslegung von Erklärungen gegenüber Behörden; Abwägungsfehler bei …
Die Auslegung einer gegenüber der Behörde abgegebenen Erklärung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls ab; ihr kommt eine fallübergreifende, grundsätzliche Bedeutung nicht zu (vgl. auch Beschluss vom 30. Mai 2000 - BVerwG 11 B 18.00 - juris Rn. 5 zur Auslegung eines Verwaltungsakts). - BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 44.07
Erforderlichkeit einer Planfeststellung bei Anlegung oder Änderung von Flughäfen …
- BVerwG, 28.04.2008 - 4 B 48.07
Anforderungen an die Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Übermittlung …
- BVerwG, 14.05.2008 - 4 B 45.07
Abweichungsmöglichkeit einer luftverkehrlichen Genehmigung von der …
- BVerwG, 22.10.2009 - 5 B 51.09
Staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2004 - 20 D 134/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 135/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 167/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 164/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- BVerwG, 11.04.2006 - 4 B 16.06
Grundsätzliche Bedeutung im Fall des Umfangs der Bestandskraft von auf der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2002 - 20 D 145/97
Angerland-Vergleich über den Ausbau und Betrieb des Flughafens Düsseldorf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2004 - 20 D 155/00
Neue Betriebsgenehmigung für den Flughafen Düsseldorf nicht zu beanstanden
- BVerwG, 04.10.2005 - 4 B 59.05
Abschließender und erschöpfender Regelungsinhalt des Textes einer Baugenehmigung …
- BVerwG, 27.01.2005 - 4 BN 3.05
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 16.05.2006 - 4 B 33.06
Konkreter Verwaltungsakt (hier: Bauvorbescheid) als Rechtsfrage grundsätzlicher …
- BVerwG, 08.10.2002 - 4 B 57.02
Angriff der einzelfallbezogenen Wertung des Berufungsgerichts - Darlegung der …
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