Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 03.11.2010 - 11 B 2702/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zustellungsvorschrift des § 10 Abs 2 AsylVfG 1992 im Widerrufsverfahren nicht anwendbar
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
60 I ; AufenthG; §§ 10 II; 73 ; AsylVfG; 8 ; VwZG
Flüchtlingseigenschaft; Widerruf; Zustellung; Heilung; Akteneinsicht; Vollmacht - milo.bamf.de
AsylG, § 10 Abs 2; VwGO, § 80 Abs 5; VwZG, § 7; VwZG, § 8; BGB, § 133
Zustellungsfiktion nach § 10 Abs. 2 AsylVfG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zustellung eines Widerrufsbescheides im Asylrecht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Flüchtlingseigenschaft; Widerruf; Zustellung; Heilung; Akteneinsicht; Vollmacht
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 11.01.2010 - 9 B 08.30223
Zustellungsvorschriften des § 10 AsylVfG 1992 im Widerrufsverfahren nicht …
Auszug aus VG Oldenburg, 03.11.2010 - 11 B 2702/10
Für die Zustellung eines Bescheides des Bundesamtes, mit welchem die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft widerrufen wird, ist die Regelung des § 10 Abs. 2 AsylVfG, wonach der Betroffene eine Übersendung unter der letzten von ihm mitgeteilten Anschrift gegen sich gelten lassen muss, nicht anwendbar (im Anschluss an VGH München, Urteil vom 11. Januar 2010 - 9 B 08.30223 -juris).Die Zustellungsfiktion nach § 10 Abs. 2 AsylVfG, wonach der Ausländer Zustellungen unter der letzten von ihm mitgeteilten Anschrift gegen sich gelten lassen muss, gilt nach ihrer Zielrichtung nur im Anerkennungsverfahren nicht jedoch im Falle einer Aufhebung einer bestandskräftigen Anerkennungsentscheidung nach § 73 AsylVfG (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Januar 2010 - 9 B 08.30223 - ;… Funke-Kaiser in: GK-AsylVfG, Rn. 16 zu § 10;… Marx, AsylVfG, 6. Aufl. 2005, Rn. 99 zu § 10).
- BVerwG, 18.04.1997 - 8 C 43.95
Duldungsbescheid - Duldung der Zwangsvollstreckung - Rückgewähranspruch - …
Auszug aus VG Oldenburg, 03.11.2010 - 11 B 2702/10
Ob die übrigen Voraussetzungen für eine Heilung des Zustellungsmangels erfüllt wären (vgl. dazu: BVerwG, Urteil vom 18. April 1997 - 8 C 43.95 - BVerwGE 104, 301 ), kann danach ebenso dahinstehen, wie eine Beurteilung der übrigen von den Beteiligten aufgeworfenen Gesichtspunkte. - OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2009 - 2 M 86/09
Kein Bleiberecht für die Dauer des Verfahrens auf Erteilung einer …
Auszug aus VG Oldenburg, 03.11.2010 - 11 B 2702/10
Zwar kann die Bekanntgabe eines Bescheides grds. auch durch die Gewährung von Akteneinsicht in die Ausländerakte bewirkt werden (vgl. OVG Magdeburg, Beschluss vom 22. Juni 2009 - 2 M 86/09 - ). - BVerwG, 22.04.1994 - 8 C 1.94
Bevollmächtigter eines Wehrpflichtigen - Entgegennahme von Zustellungen - …
Auszug aus VG Oldenburg, 03.11.2010 - 11 B 2702/10
Der Umfang einer Vollmacht bestimmt sich nach der Auslegungsregel des § 133 BGB danach wie der Empfänger sie bei objektiver Würdigung verstehen durfte (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. April 1994 - 8 C 1.94 - m.w.N.).
- VG Berlin, 09.03.2011 - 23 X 60.06
Rücknahme der Feststellung eines Abschiebehindernisses
Für die Zustellung eines Bescheides des Bundesamtes, mit welchem die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft widerrufen bzw. - wie hier: zurückgenommen - wird, ist die Regelung des § 10 Abs. 2 AsylVfG wonach der Betroffene eine Übersendung unter der letzten von ihm mitgeteilten Anschrift gegen sich gelten lassen muss, aber nicht anwendbar (vgl. VGH München, Urteil vom 11. Januar 2010 - 9 B 08.30223 - Juris; ebenso VG Oldenburg, Beschluss vom 3. November 2010, 11 B 2702/10, Juris). - VG Köln, 09.06.2026 - 3 K 6121/22
Erfolglose Klage gegen Rücknahme/Widerruf subsidiären Schutzes, gefährliche …
Rn. 33 Vgl. VGH München, Urteil vom 11. Januar 2010 - 9 B 08.30223 - juris Rn.15; VG Berlin, Urteil vom 9. März 2011 - 23 X 60.06 - juris Rn 18; VG Oldenburg, Beschluss vom 3. November 2010 - 11 B 2702/10 - juris Rn. 6; VG Göttingen, Urteil vom 1. Februar 2013 - 3 A 69/11 - juris Rn. 13; Hailbronner, in: Hailbronner, Ausländerrecht - Kommentar, 01.04.2020, § 10 AsylVfGNG, Rn. 92: Funke/Kaiser, GK-AsylG, § 10 Rn. 20f.; Bruns, in: Hofmann, NK-Ausländerrecht, § 10 Rn. 10. - VG Göttingen, 01.02.2013 - 3 A 69/11
Abschiebungshindernis; Klagefrist; Rechtskraft; Rücknahme
Rn. 13 Für die Zustellung eines Bescheides des Bundesamtes, mit welchem die Feststellung des Vorliegens eines Abschiebungshindernisses zurückgenommen wird, ist die Regelung des § 10 Abs. 2 AsylVfG, wonach der Betroffene eine Übersendung unter der letzten von ihm mitgeteilten Anschrift gegen sich gelten lassen muss, aber nicht anwendbar (vgl. VGH München, Urteil vom 11.01.2010 - 9 B 08.30223 -, juris; VG Berlin, Urteil vom 09.03.2011 - 23 X 60.06 -, juris, Rn 18; VG Oldenburg, Beschluss vom 03.11.2010, - 11 B 2702/10 -, juris).
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