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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,21714
VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20 (https://dejure.org/2020,21714)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28.07.2020 - 11 B 36/20 (https://dejure.org/2020,21714)
VG Schleswig, Entscheidung vom 28. Juli 2020 - 11 B 36/20 (https://dejure.org/2020,21714)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Auch wenn Art. 6 GG grundsätzlich keinen unmittelbaren Anspruch auf Aufenthalt gewährt, müssen die Ausländerbehörden bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, berücksichtigen und angemessen in ihren Erwägungen zur Geltung bringen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, juris Rn. 11, m.w.N.).

    Doch nicht jede familiäre Beziehung führt zu einer rechtlichen Unmöglichkeit der Abschiebung, eine rein formalrechtliche familiäre Bindung löst die Schutzwirkungen des Art. 6 GG nicht aus, wobei stets eine Betrachtung des Einzelfalles geboten ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, juris Rn. 12, m.w.N.).

    Eine bloß vorrübergehende Trennung für die übliche Dauer eines Visums-Verfahrens allein reicht für eine Unzumutbarkeit im Hinblick auf Art. 6 GG sowie Art. 8 EMRK nicht aus (…vgl. Kluth/Breidenbach in: BeckOK Ausländerrecht, 25. Edition Stand: 01.03.2020, § 60a AufenthG Rn. 15; BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, juris Rn. 13, m.w.N.).

    Allerdings drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, einwanderungspolitische Belange regelmäßig dann zurück, wenn die bereits gelebte Lebensgemeinschaft zwischen einem Ausländer und seinem Kind nur in der Bundesrepublik Deutschland stattfinden kann, weil weder dem Kind noch seiner Mutter das Verlassen der Bundesrepublik Deutschland zumutbar ist (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 -, juris Rn. 14, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.2008 - 11 S 1443/08

    Entstehung des gewöhnlichen Aufenthalts bei Ausländern

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Der tatsächliche Aufenthalt eines Ausländers kann im Rechtssinne mithin erst dann zum gewöhnlichen Aufenthalt werden, wenn ausländerrechtlich davon auszugehen ist, dass der Ausländer auf unabsehbare Zeit dort bleiben kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.08.2008 - 11 S 1443/08 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Die Feststellung der Sicherung des Lebensunterhaltes erfordert demnach einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.08.2008 - 1 C 32/07 -, juris Rn. 19).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05 -, juris Rn. 17, m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 20.09

    Visum; Aufenthaltserlaubnis; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug; Sicherung …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Es bedarf mithin der positiven Prognose, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme anderer öffentlichen Mittel gesichert ist (vgl. BVerwG Urteil vom 16.11.2010 - 1 C 20/09 -, juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2005 - 19 B 2364/03

    D (A), abgelehnte Asylbewerber, Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Durch deren Erteilung wird die Zuweisungsentscheidung gegenstandslos (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.11.2005 - 19 B 2364/03 -, juris Rn. 30, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2017 - 18 B 543/17
    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Aufgrund der im Präsens formulierten Regelung des § 61 Abs. 1d Satz 1 AufenthG kommt es allein darauf an, ob der Ausländer gegenwärtig, d.h. im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung bzw. im Zeitpunkt einer sich anschließenden gerichtlichen Entscheidung, seinen Lebensunterhalt sichert (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27.07.2017 - 18 B 543/17 -, juris Rn. 28).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2006 - 2 M 228/06

    Aussetzung der Abschiebung bei Anerkennung der Vaterschaft und familiärer …

    Auszug aus VG Schleswig, 28.07.2020 - 11 B 36/20
    Eine solche tatsächliche Verbundenheit ist in der Regel anzunehmen, wenn der Vater mit seinem minderjährigen Kind dauerhaft in einer gemeinsamen Wohnung lebt (vgl. Beschluss der Kammer vom 22.05.2018 - 11 B 74/18 - nicht veröffentlicht; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25.08.2006 - 2 M 228/06 -, juris Rn. 20).
  • VG Aachen, 13.04.2023 - 4 K 2548/22

    Asylbewerber; Verteilung; Umverteilung; Wohnsitzauflage

    Rn. 70 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. Juli 2017 - 18 B 543/17 -, juris, Rn. 25 f.; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 11 B 36/20 -, juris, Rn. 30; Haedicke, in: HTK-AuslR, § 61 AufenthG/zu Abs. 1d/Wohnsitzauflage (Stand: 2. November 2020), Rn. 13 f.; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 M 622/20 OVG -, juris, Rn. 16.
  • VG Schleswig, 31.05.2022 - 11 B 2/22
    Sofern ein Ausländer danach verpflichtet ist, sich an einem ihm zugewiesenen Aufenthaltsort aufzuhalten, diesen aber ohne Zustimmung der zuständigen Behörde verlässt, ist sein Aufenthalt an einem anderen Ort illegal und zählt - unabhängig davon, seit wann er sich dort in der Absicht, auf Dauer zu bleiben, aufhält - nicht als gewöhnlicher Aufenthalt im dargelegten Sinn (Beschluss der Kammer vom 28.07.2020 - 11 B 36/20 -, juris Rn. 25).
  • VG Schleswig, 27.06.2024 - 11 B 10/24
    Allein der Wille, sich an einem bestimmten Ort aufzuhalten genügt nicht, um den gewöhnlichen Aufenthalt zu begründen (vgl. Beschl. der Kammer vom 28.07.2020 - 11 B 36/20 -, juris Rn. 25 m.w.N.).
  • VG München, 10.09.2020 - M 24 E 20.2425

    Anspruch eines Asylbewerbers auf landesinterne Umverteilung bei Ausübung der …

    Rn. 26 Die Zuweisungsentscheidung in den Landkreis … dürfte mit der bestandskräftigen Entscheidung des Bundesamts über den Asylantrag und den hierdurch entstandenen Duldungsanspruch nicht gegenstandslos geworden sein, weil die Erteilung der Duldung durch die zuständige Ausländerbehörde allein Folge des Ausgangs des Asylverfahrens ist und eine Aufenthaltsentscheidung aus asylverfahrensunabhängigen Gründen mithin gerade nicht vorliegt (Schleswig-Holsteinisches VG, B.v. 28.7.2020 - 11 B 36/20-, juris Rn. 27).
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