Rechtsprechung
| BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücksfläche; Nutzungsbeschränkung durch Schutzstreifen - Judicialis
BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Erschließungsbeitrag - Verteilung des Erschließungsaufwands - Erschlossene Grundstücksfläche - Nutzungsbeschränkung durch Schutzstreifen
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
BauGB § 131 Abs 1 Satz 1.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 131 Abs. 1 Satz 1
Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene Grundstücksfläche; Nutzungsbeschränkung durch Schutzstreifen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auswirkung v. Nutzungsbeschränkung auf Grundstücksfläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wirken sich öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen auf Erschließungsbeitrag aus? (IBR 2001, 238)
Verfahrensgang
- VG Köln, 03.12.1996 - 17 K 1545/94
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 3 A 1434/97
- BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2001, 398
- DVBl 2001, 1358
- DÖV 2001, 605
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 66.87
Berücksichtigung von Nutzungsbehinderungen durch öffentlich-rechtliche …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Für derartige Fälle ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der bloßen Nutzungsreduzierung nicht durch eine auf das Merkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 BauGB gestützte Verminderung der erschlossenen Grundstücksfläche Rechnung getragen werden kann, sondern dass sie sich nur dann auswirkt, wenn das durch die Nutzungsbeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsgemäßen Verteilungsregelung ist (BVerwGE 81, 251 ; BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 34, und Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95).Bereits das Oberverwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass für jene Rechtsprechung entgegen der Ansicht des Klägers nicht nur Gründe der Verwaltungspraktikabilität angeführt werden können, sondern dass es in erster Linie darum geht, insbesondere in Fällen einer Verteilung nach dem kombinierten Grundflächen-/Vollgeschossmaßstab - wie hier - unter dem Blickwinkel der Beitragsgerechtigkeit unbefriedigende Ergebnisse zu vermeiden (vgl. BVerwGE 81, 251 ).
- BVerwG, 29.11.1994 - 8 B 171.94
Erschließungsbeitragsrecht: Einfluß einer planerische Ausweisung als "private …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Für derartige Fälle ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der bloßen Nutzungsreduzierung nicht durch eine auf das Merkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 BauGB gestützte Verminderung der erschlossenen Grundstücksfläche Rechnung getragen werden kann, sondern dass sie sich nur dann auswirkt, wenn das durch die Nutzungsbeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsgemäßen Verteilungsregelung ist (BVerwGE 81, 251 ; BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 34, und Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95). - BVerwG, 03.02.1989 - 8 C 78.88
Kosten des Grunderwerbs - Erschließungsanlage - Sondergebiet - Allgemeines …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Für derartige Fälle ist jedoch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass der bloßen Nutzungsreduzierung nicht durch eine auf das Merkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 BauGB gestützte Verminderung der erschlossenen Grundstücksfläche Rechnung getragen werden kann, sondern dass sie sich nur dann auswirkt, wenn das durch die Nutzungsbeschränkung betroffene Nutzungsmaß eine Komponente der satzungsgemäßen Verteilungsregelung ist (BVerwGE 81, 251 ; BVerwG, Urteil vom 3. Februar 1989 - BVerwG 8 C 78.88 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 79 S. 34, und Beschluss vom 29. November 1994 - BVerwG 8 B 171.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 95).
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Dieser Zulassungsgrund liegt vor, wenn für die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eine konkrete, jedoch fallübergreifende Rechtsfrage von Bedeutung war, deren noch ausstehende höchstrichterliche Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten ist und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zu einer bedeutsamen Weiterentwicklung des Rechts geboten erscheint (vgl. BVerwGE 13, 90 ). - BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Der Billigkeitserlass ist vielmehr vom Beitragspflichtigen durch einen entsprechenden Antrag in einem selbständigen Verfahren und ggf. - nach Durchführung eines Vorverfahrens - im Wege der Verpflichtungsklage zu verfolgen (BVerwGE 70, 96 ). - BVerwG, 21.07.1988 - 1 B 44.88
Ausländer - Deutscher Ehegatte - Ermessenseinbürgerung - Ermittlung ausländischen …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302). - BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74
Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Die in Rede stehende Teilfläche ist also - anders als eine im Bebauungsplan ausgewiesene öffentliche Grünfläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60) - einer einheitlichen Nutzung mit der bebaubaren Restfläche weiterhin zugänglich, so dass sich die von der Anbaustraße vermittelte, dem Eigentümer grundsätzlich vorteilhafte Erschließungswirkung auch auf jene Teilfläche erstreckt. - BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
Eine solche Abweichung liegt nur dann vor, wenn sich das Oberverwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz zu einem in der angezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat; die Beschwerde muss darlegen, dass und inwiefern dies der Fall ist (stRspr; vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 21. Juli 1988 - BVerwG 1 B 44.88 - Buchholz 130 § 8 RuStAG Nr. 32 und vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 302). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2000 - 3 A 1434/97
Rechtmäßigkeit i.R.d. Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die …
Auszug aus BVerwG, 08.01.2001 - 11 B 59.00
BVerwG 11 B 59.00 OVG 3 A 1434/97.
- OVG Niedersachsen, 18.09.2006 - 4 LA 574/04
Anspruch auf Übernahme der Kosten einer Kurzzeitpflege in einem Alten- und …
Eine Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 1 Nr. 4 VwGO liegt nur dann vor, wenn das Verwaltungsgericht in Anwendung derselben Rechtsvorschriften mit einem seine Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz sich zu dem in einer Entscheidung eines der in § 124 Abs. 1 Nr. 4 VwGO genannten Gerichte aufgestellten ebensolchen Rechtssatz in Widerspruch gesetzt hat (BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 11 B 59.00 -, KStZ 2001, 191). - OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2012 - 6 A 10971/11
Ausbaubeitrag; nachträgliche Änderung des Straßenbauprogramms; Ermittlung des …
Zwar hat der Kläger dieses Begehren bereits mit Schreiben vom 30. Oktober 2009 behördlich geltend gemacht (vgl. hierzu BVerwG, 11 B 59/00, juris; 8 C 124/82, BVerwGE 70, 96 , juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 3 A 1255/99 Rn. 49 vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 11 B 59.00 - sowie Senatsbeschluss vom 25. Oktober 1999 - 3 B 1826/99 -, jeweils m.w.N.,.
- VGH Hessen, 19.08.2015 - 5 A 1078/14
Wasserbeitrag
Dieses könnte nur Berücksichtigung finden, wenn sie sich im Rahmen des nach der Satzung zugrunde zulegenden Bemessungsmaßstabs auswirken würde (so genannter "Verminderungszwang", vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht: BVerwG, Urteile vom 3. Februar 1989 - 8 C 66.87 -, KStZ 1989, 172, und vom 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, HSGZ 19.6.1990, 167; Beschluss vom 8. Januar 2001 - 11 B 59.00 -, NVwZ-RR 2001, 398;… Lohmann in: Driehaus, a.a.O., Rn. 884). - VG Magdeburg, 26.11.2012 - 9 A 189/11
Friedhofs- und Bestattungsrecht
Verletzt sie diese verfahrensrechtliche Pflicht, so führt dies jedoch nicht zur Rechtswidrigkeit des Festsetzungsbescheides selbst (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1984, 8 C 124.82; B. v. 08.01.2001, 11 B 59/00; beide juris; zu § 227 AO und 135 Abs. 5 BauGB). - VG München, 27.03.2018 - M 28 K 17.1289
Erstmalige Herstellung einer Anbaustraße
Rn. 29 6. Soweit schließlich in der Klageschrift auf die finanzielle Belastung des Klägers durch den festgesetzten Beitrag hingewiesen und die Gefährdung seiner Altersvorsorge geltend gemacht wird, ist die Klägerseite darauf zu verweisen, ggf. Billigkeitsmaßnahmen (…vgl. hierzu im Einzelnen: Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 1700 ff.) in einem eigenen Verwaltungsverfahren (…vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 9 B 58/10 - juris Rn. 5; B.v. 8.1.2001 - 11 B 59/00 - juris Rn. 9) zu beantragen. - VG München, 10.02.2015 - M 2 S 14.5356
Erschließungsbeitragsrecht (einstweiliger Rechtsschutz); Vorausleistung; …
Unterhalb dieser Schwelle verbleibt es dem Antragsteller - worauf auch der Bevollmächtigte der Antragsgegnerin hingewiesen hat - unbenommen, Billigkeitsmaßnahmen (…vgl. hierzu im Einzelnen: Matloch/Wiens, a.a.O., Rn. 1700 ff. m.w.N.), etwa eine Ratenzahlung, bei der Antragsgegnerin in einem eigenen Verwaltungsverfahren (…vgl. BVerwG, B.v. 14.12.2010 - 9 B 58/10 - juris Rn. 5; B.v. 8.1.2001 - 11 B 59/00 - juris Rn. 9) zu beantragen. - OVG Sachsen, 11.09.2017 - 5 B 158/17
Ausbaubeitragspflicht einer nicht zur Straße gehörenden Teilfläche eines …
Selbst wenn der Antragsteller deshalb Anspruch auf einen Erlass des Ausbaubeitrags aus Billigkeit gemäß § 28 Abs. 2 Satz 2 SächsKAG i. V. m. § 135 Abs. 5 BauGB hätte, wäre ein solcher Anspruch gesondert mittels Verpflichtungswiderspruch und -klage zu verfolgen, berührt aber, wie die Antragsgegnerin richtig ausführt, nicht die Rechtmäßigkeit der Beitragsfestsetzung (vgl. BVerwG, Beschl. v. 8. Januar 2001 - 11 B 59.00 -, juris Rn. 9;… ebenso zu den §§ 163, 227 AO: SächsOVG, Urt. v. 18. November 2014 - 5 A 793/13 -, juris Rn. 12, m. w. N.). - VG Osnabrück, 21.05.2008 - 1 A 553/06
Billigkeit; Einspruch; Erlass; Gewerbesteuer; Gewerbesteuermessbescheid; …
Obgleich der Beklagten zuzugeben ist, dass die Steuerfestsetzung und die Entscheidung über die abweichende Festsetzung der Steuer aus Billigkeitsgründen grundsätzlich zwei gesonderte - ggf. aber zeitgleich ablaufende - Verwaltungsverfahren darstellen und diese in zwei verschiedene Verwaltungsakte münden (…vgl. Rüsken, a.a.O., § 163 Rn. 2 m.w.N. aus der Rspr. des BFH), ist anerkannt, dass die Billigkeit der Steuerfestsetzung grundsätzlich von Amts wegen sogleich bei der Festsetzung zu prüfen ist, soweit die Gründe hierfür - wie vorliegend der Fall - zu diesem Zeitpunkt offen auf der Hand liegen (vgl. zum Billigkeitserlass nach § 135 Abs. 5 BauGB: BVerwG, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 11 B 59/00 -, NVwZ-RR 2001, 398;… Rüsken, a.a.O., § 163 Rn. 125 ff.). - VG München, 12.11.2013 - M 2 K 13.2347
Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); historische Straße; Merkmale vorhandener …
Erst anschließend wäre in einem gesonderten Verfahren eine eigenständige behördliche und ggf. gerichtliche Entscheidung über einen (Teil-)Erlass zu treffen (BVerwG, B.v. 8.1.2001 - 11 B 59/00 - juris Rn. 9). - VG München, 24.01.2012 - M 2 K 10.5505
Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); Erforderlichkeit des Aufwands; …
- VG München, 24.01.2012 - M 2 K 10.5507
Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); Bestimmtheit bei identischen Bescheiden …
- VG München, 24.01.2012 - M 2 K 10.5468
Erschließungsbeitrag (Vorausleistung); Bestimmtheit bei identischen Bescheiden …
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