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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,4206
OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85 (https://dejure.org/1985,4206)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.11.1985 - 11 B 60/85 (https://dejure.org/1985,4206)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. November 1985 - 11 B 60/85 (https://dejure.org/1985,4206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache; Rechtswidrigkeit einer einstweiligen Anordnung, den Bereich der Aufenthaltsgestattung verlassen zu dürfen; Keine zwingenden Gründe für die Teilnahme an einer politischen Demonstration

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85
    Er läßt sich endlich auch nicht aus Art. 5 GG herleiten, der jedem - und damit auch Ausländern einschließlich der Asylbewerber - das Recht zuerkennt, seine Meinung frei zu äußern, und dabei nach allgemeiner Auffassung den Grundrechtsträger auch insoweit schützt, als er den Ort seiner Meinungsäußerung selbst bestimmen können soll (vgl. BVerfGE 6, S. 32 ff., 44) [BVerfG 16.01.1957 - 1 BvR 253/56] .
  • BVerfG, 07.07.1983 - 2 BvR 999/83

    Verfassungsmäßigkeit des § 20 Abs. 1 AsylVfG

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85
    Daß diesen sozialpolitischen Erwägungen nicht etwa nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen werden kann, sondern sie umgekehrt - ungeachtet des Interesses, das konkrete Anerkennungsverfahren des im Einzelfall Betroffenen zu sichern - sogar von erheblichem Gewicht sind und daher sowohl das in Art. 2 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das in Art. 5 GG gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung zu verdrängen vermögen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich bestätigt (BVerfG, NVwZ 1983, S. 603 und NVwZ 1984, S. 167).
  • BVerfG, 09.11.1983 - 2 BvR 1051/83

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85
    Daß diesen sozialpolitischen Erwägungen nicht etwa nur eine untergeordnete Bedeutung beigemessen werden kann, sondern sie umgekehrt - ungeachtet des Interesses, das konkrete Anerkennungsverfahren des im Einzelfall Betroffenen zu sichern - sogar von erheblichem Gewicht sind und daher sowohl das in Art. 2 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht als auch das in Art. 5 GG gewährleistete Recht der freien Meinungsäußerung zu verdrängen vermögen, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich bestätigt (BVerfG, NVwZ 1983, S. 603 und NVwZ 1984, S. 167).
  • OVG Hamburg, 25.10.1982 - Bs VII 95/82
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 - 11 B 60/85
    Er wollte damit sichern, daß der Asylbewerber nach Möglichkeit im Bereich seiner Aufenthaltsgestattung bleibe, wobei es ihm nicht nur um die Gewährleistung der geordneten Durchführung des Asylverfahrens des einzelnen Asylbewerbers ging, sondern er diese Beschränkung ganz generell aus sozialpolitischen Gründen für angezeigt erachtete (ebenso OVG Hamburg, NVwZ 1983, S. 174 [OVG Hamburg 25.10.1982 - Bs VII 95/82] unter Hinweis auf BT-Drucks. 172/82, S. 187 und BT-Drucks. 9/1630, § 22 S. 9 und 23).
  • VGH Hessen, 13.03.1990 - 12 TG 689/90

    Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen des Aufenthaltsorts - Teilnahme eines …

    Hierbei sind Sinn und Zweck der aufenthaltsbeschränkenden Vorschriften (§§ 20 ff. AsylVfG) zu berücksichtigen, durch die der Aufenthalt der Asylbewerber gesteuert und überwacht und durch die aus sozialpolitischen Gründen auch die Bewegungsfreiheit der Asylbewerber eingeschränkt werden soll (…BT-Drs. 9/1705 v. 01.06.1982, S. 6;… BVerwG, 23.08.1985 -- 1 B 163.84 --, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 -- 11 B 60/85 --, EZAR 222 Nr. 5).

    Danach sind zwingende, die Erteilung der Erlaubnis erfordernde Gründe nur solche, die objektiv von erheblichem Gewicht und darüber hinaus subjektiv in der Person des Asylbewerbers zwingend sind und deren Anerkennung bei gehöriger Abwägung weder dem Zweck der Aufenthaltsgestattung noch dem Sinn und Zweck der aufenthaltsbeschränkenden Vorschriften entgegensteht (…Kanein/Renner, a.a.O., § 25 AsylVfG, Rdnr. 5;… Kohl, a.a.O., Rdnr. 20;… ähnlich BVerwG, 23.08.1985 -- 1 B 163.84 --, a.a.O.;… Hess. VGH, 17.03.1985 -- 10 TG 470/85 --, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, 29.06.1983 -- A 12 S 617/83 --, EZAR 222 Nr. 1 = VBlBW 1984, 89; OVG Rheinland-Pfalz, 12.11.1985 -- 11 B 60/85 --, a.a.O.; OVG Saarland, 02.08.1989 -- 3 W 61/89 u. 62/89 --).

  • VG Gera, 02.12.1999 - 4 K 1018/99

    Ablehnung der Erlaubnis zum Verlassen eines zugewiesenen Aufenthaltsbereiches; …

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