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Rechtsprechung
   VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23471
VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18 (https://dejure.org/2018,23471)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25.07.2018 - 11 B 93/18 (https://dejure.org/2018,23471)
VG Schleswig, Entscheidung vom 25. Juli 2018 - 11 B 93/18 (https://dejure.org/2018,23471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • ra.de
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1, AufenthG § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, GG Art.6, EMRK Art. 8
    Vaterschaftsanerkennung, gemeinsames Sorgerecht, pränatale Vaterschaftsanerkennung, minderjährig, Visumsverfahren, Schutz von Ehe und Familie, familiäre Lebensgemeinschaft, Sorgerechtserklärung, Schwangerschaft, Positivstaater, Negativstaater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Dabei ist bei der Reichweite der Schutzwirkung von Art. 6 GG zu beachten, dass diese insoweit von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im Allgemeinen prägenden Regelungen §§ 1626 ff. BGB mitbestimmt wird (BverfG, Beschluss vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 ff.).

    Dieser Einschränkung steht nach Auffassung der Kammer auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Beziehung von Vätern zu ihren (geborenen) Kindern, insbesondere Kleinkindern, entgegen (vgl. hierzu etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris; Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 ff.).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).

  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Ausweisung, Schutz von Ehe und Familie, deutsche Kinder, nichteheliche Kinder, …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Dieser Einschränkung steht nach Auffassung der Kammer auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Beziehung von Vätern zu ihren (geborenen) Kindern, insbesondere Kleinkindern, entgegen (vgl. hierzu etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris; Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 ff.).

    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).

    Bei einer Vater-Kind-Beziehung kommt hinzu, dass der spezifische Erziehungsbeitrag des Vaters nicht durch Betreuungsleistungen der Mutter oder dritter Personen entbehrlich wird, sondern eigenständige Bedeutung für die Entwicklung des Kindes haben kann (vgl. BVerfGK 7, 49 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).

  • VG Schleswig, 12.04.2018 - 11 B 40/18

    Notwendigkeit der Erfüllung der Regelerteilungsvoraussetzungen bei der Erteilung …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Rn. 1 Hinsichtlich des Sachverhalts wird zunächst auf die Gründe (I.) des Beschlusses der Kammer vom 12.04.2018 - 11 B 40/18 Bezug genommen (Bl. 246 ff. Beiakte E).

    Nach Abschluss des Verfahrens 11 B 40/18 sprachen der Antragsteller zu 6. (geb. 01.01.2002) und Frau X.Y. am 26.04.2018 beim Standesamt der Antragsgegnerin vor zwecks pränataler Vaterschaftsanerkennung (voraussichtlicher Entbindungstermin ist am 20.11.2018) vor.

    Der Eilantrag in dem Verfahren 11 B 40/18 wurde mit Beschluss vom 12.04.2018 abgelehnt, auch danach erfolgten keine Bestrebungen zur Nachholung des Visumverfahrens.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Danach besteht die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz der Familie und der Träger des Grundrechts aus Art. 6 GG darin, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Danach besteht die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz der Familie und der Träger des Grundrechts aus Art. 6 GG darin, dass die zuständigen Behörden und Gerichte bei der Entscheidung über das Aufenthaltsbegehren die familiären Bindungen an im Bundesgebiet lebende Personen angemessen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 1 ; 80, 81 ).
  • BVerfG, 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung des Aufschubs aufenthaltsbeendender Maßnahmen …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).
  • BVerfG, 05.06.2013 - 2 BvR 586/13

    Stattgebender Kammerbeschluss: Anforderungen des Art 6 GG an ausländerrechtliche …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Dieser Einschränkung steht nach Auffassung der Kammer auch nicht die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht zur aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der durch Art. 6 GG und Art. 8 EMRK geschützten Beziehung von Vätern zu ihren (geborenen) Kindern, insbesondere Kleinkindern, entgegen (vgl. hierzu etwa BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 05. Juni 2013 - 2 BvR 586/13 -, juris; Beschlüsse vom 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, 682 und vom 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 -, InfAuslR 2006, 122 ff.).
  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvR 231/00

    Berücksichtigung des Elternrechts bei Entscheidung über Aufenthaltserlaubnis und …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).
  • BVerfG, 04.12.2007 - 2 BvR 2341/06

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse, Schutz …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Grundsätzlich ist es aber mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe und Familie nach Art. 6 GG vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (BVerfG Beschl. v. 4.12.2007 - 2 BvR 2341/06, BeckRS 2008, 33618).
  • BVerfG, 22.12.2003 - 2 BvR 2108/00

    Anspruch eines Ausländers auf Aufenthalt zur Unterhaltung von familiären …

    Auszug aus VG Schleswig, 25.07.2018 - 11 B 93/18
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Januar 2002 - 2 BvR 231/00 -, InfAuslR 2002, S. 171 ; BVerfGK 2, 190 ), auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2006 - 2 BvR 1935/05 -, NVwZ 2006, S. 682 ).
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen …

  • OVG Sachsen, 02.10.2009 - 3 B 482/09

    Abschiebung; Vaterschaftsanerkennung; Anfechtung

  • OVG Niedersachsen, 29.06.2010 - 8 ME 159/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung hinsichtlich des Schutzes von Ehe und Familie …

  • VGH Bayern, 28.11.2011 - 10 CE 11.2746

    Beschwerde; Aussetzung der Abschiebung; Schwangerschaft der Verlobten; …

  • VG Hannover, 17.09.2019 - 5 B 3968/19

    Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich; Abschiebungsschutz; …

    Rn. 14 Soweit in der Rechtsprechung wohl ganz überwiegend angenommen wird, dass ein rechtlicher Hinderungsgrund nach den oben beschriebenen Maßgaben für den Fall einer bevorstehenden Geburt (jedenfalls ganz grundsätzlich) nur bei einer sogenannten Risikoschwangerschaft in Betracht kommt (vgl. z. B.: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 8. Januar 2019 - 2 B 342/18 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. Januar 2019 - 2 M 153/18 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. Juli 2018 - 27 L 1713/18 -, juris; Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 25. Juli 2018 - 11 B 93/18 -, juris; VG Mainz, Beschluss vom 6. September 2018 - 4 L 737/18.MZ -, juris), vermag der Einzelrichter dem (zumindest bezogen auf den vorliegenden Fall) nicht zu folgen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2018 - 4 MB 106/18

    Aussetzung einer Abschiebung im Wege der einstweiligen Anordnung: Rechtliches …

    Insofern sei allerdings darauf hingewiesen, dass das Verwaltungsgericht derzeit von einer zumutbaren Wartezeit bei der Deutschen Botschaft Pristina von etwa zehn Monaten ausgeht (Beschl. v. 25.07.2018 - 11 B 93/18 -, juris 'Rn. 20), ohne dass dies im Beschwerdeverfahren erfolgreich gerügt worden wäre (Beschl. des Senats vom 22.08.2018 - 4 MB 91/18 - n.v.).
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