Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VwGO § 60 Abs. 1, § 139 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; Revisionsbegründungsfrist; Prozessvertreter einer Behörde - Judicialis
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Organisationsverschulden - Revisionsbegründungsfrist - Prozessvertreter einer Behörde
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 60 Abs. 1 § 139 Abs. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden; Revisionsbegründungsfrist; Prozessvertreter einer Behörde - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Neustadt, 19.07.1999 - 1 K 2029/97
- OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 12160/99
- BVerwG, 07.09.2000 - 11 B 44.00
- BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Papierfundstellen
- NVwZ 2001, 430
- DÖV 2001, 790
Wird zitiert von ... (26) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 24.08.1995 - 3 B 37.95
Verwaltungsprozeßrecht: Versagung von Wiedereinsetzung infolge Verschuldens des …
Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Ein diese Sorgfaltspflichten verletztendes Organisationsverschulden fällt einem Prozessbevollmächtigten immer dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Anweisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschlusss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202 m.w.N.).Weitere, vom Aktenlauf und dem etwaigen persönlichen Wissen unabhängige Vorkehrungen (z.B. Fristenbuch mit entsprechender Fristenüberwachung), denen eine besondere, sich von gewöhnlichen Wiedervorlagen abhebende Warnfunktion zukommen könnte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. August 1995 - a.a.O.), bestanden offensichtlich nicht.
- BVerwG, 14.02.1992 - 8 B 121.91
Zurechnung des Verschuldens eines Prozessvertreters
Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Die für eine Prozessvertretung durch Rechtsanwälte vor dem Bundesverwaltungsgericht entwickelten Rechtsgrundsätze gelten sinngemäß auch für den Fall der Prozessvertretung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Behörden durch den in § 67 Abs. 1 Satz 3 VwGO genannten Personenkreis (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - BVerwG 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176). - OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2000 - 12 A 12160/99
Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
BVerwG 11 C 10.00 12 A 12160/99.OVG. - BVerwG, 07.09.2000 - 11 B 44.00
Auszug aus BVerwG, 22.12.2000 - 11 C 10.00
Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Beklagten hat der Senat mit Beschluss vom 7. September 2000 (BVerwG 11 B 44.00) die Revision zugelassen.
- BVerfG, 21.02.2001 - 2 BvR 1469/00
Begründung der Verfassungsbeschwerde; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Rn. 5 a) Eine den Verschuldensvorwurf auslösende Verletzung der von einem Bevollmächtigten zu wahrenden Sorgfaltspflicht fällt diesem unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens insbesondere dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Weisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -, JURIS; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202). - BVerfG, 30.07.2001 - 2 BvR 128/00
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde
Rn. 5 aa) Eine den Verschuldensvorwurf auslösende Verletzung der von einem Bevollmächtigten zu wahrenden Sorgfaltspflicht fällt diesem unter dem Gesichtspunkt des Organisationsverschuldens insbesondere dann zur Last, wenn er nicht durch allgemeine Weisung dafür Sorge trägt, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfristen zuverlässig rechtzeitig bemerkt wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 10.00 -, JURIS; Beschluss vom 24. August 1995 - BVerwG 3 B 37.95 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 202). - BVerfG, 27.03.2002 - 2 BvR 636/01
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …
Der Bevollmächtigte hat offenbar nicht durch allgemeine Weisung im Rahmen der ihm obliegenden Organisation dafür Sorge getragen, dass der Ablauf von Rechtsmittelfristen einschließlich der Rechtsmittelbegründungsfrist zuverlässig rechtzeitig bemerkt wurde (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30. Juli 2001 - 2 BvR 128/00 -, nicht veröffentlicht, …und vom 21. Februar 2001 - 2 BvR 1469/00 -, NJW 2001, S. 1567 ; s. auch Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 22. Dezember 2000, NVwZ 2001, S. 430, und Beschluss vom 24. August 1995, Buchholz 310, § 60 VwGO Nr. 202).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2024 - 18 A 100/24
Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Zweimonatsfrist; …
Rn. 5 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 29. November 2004 - 5 B 105.04 -, juris, Rn. 3, vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 -, juris, Rn. 7, und vom 6. Juni 1995 - 6 C 13.93 -, juris, Rn. 5; OVG NRW, Beschlüsse vom 18. April 2023 - 6 A 3495/20 -, juris, Rn. 8, und vom 11. Juni 1990 - 24 B 3064/89 -, NVwZ 1991, 490; OVG Berlin-Bbg., Urteile vom 1. Juni 2022 - 10 B 3.17 -, juris, Rn. 27, und Beschluss vom 28. April 2021 - 2 B 23/20 -, juris, Rn. 6; OVG S.-A., Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 L 163/08 -, juris, Rn. 9. - BVerwG, 30.10.2023 - 4 A 10.21
Ablehnung des Antrags auf Berichtigung des Tatbestands
Die urlaubsbedingte Abwesenheit der für die Prozessführung zuständigen Mitarbeiterin in einer großen Landesbehörde schließt angesichts der Obliegenheit, durch zweckmäßige organisatorische Vorkehrungen wie insbesondere eine taugliche Vertretungsregelung das Erforderliche zur Verhinderung von Fristversäumnissen zu veranlassen, ein dem Beklagten in entsprechender Anwendung des § 85 Abs. 1 ZPO i. V. m. § 173 Satz 1 VwGO zuzurechnendes Organisationsverschulden nicht aus (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 14. Februar 1992 - 8 B 121.91 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 176 S. 48 und vom 22. Dezember 2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237 S. 28). - OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01
Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im …
Beweissicherungsmaßnahmen sind danach nur erforderlich, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (wie BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).Die Voraussetzungen eines Auflagenvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG sind gegeben, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).
- BVerwG, 29.11.2004 - 5 B 105.04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Prozessvertreter einer Behörde; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2008 - 3 L 163/08
Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen Anhalt verwirft Berufungen in Sachen …
Dabei sind an eine Behörde wie den Beklagten zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 29.11.2004 - 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und v. 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237).Dies gilt zumal für die Berufungs- und Revisionsinstanz, für die grundsätzlich ein Vertretungszwang besteht, in der sich juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden aber auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum Richteramt bzw. Diplom-Juristen im höheren Dienst vertreten lassen können, § 67 Abs. 4 Satz 4 VwGO i.V.m. § 5 Nr. 6 RDGEG ; denn diese Vorschrift bezweckt in keinem Fall eine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (BVerwG, Beschl.v. 22.12.2000, a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2008 - 3 L 68/06
Wiedereinsetzung in die Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung
Dabei sind an eine Behörde wie die Beklagte zwar keine strengeren, aber auch keine geringeren Anforderungen zu stellen als an einen Rechtsanwalt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.11.2004 - 5 B 105.04 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 255 und 22.12.2000 - 11 C 10.00 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 237).Denn diese Vorschrift bezweckt in keinem Fall eine Besserstellung der Behörde gegenüber einer anwaltlich vertretenen Privatperson (BVerwG, Beschl. v. 22.12.2000, a. a. O.; OVG LSA, Beschl. v. 10.07.2008 - 3 L 163/08 -).
- OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01
Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität; …
Beweissicherungsmaßnahmen sind danach nur erforderlich, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (wie BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).Die Voraussetzungen eines Auflagenvorbehalts nach § 74 Abs. 3 VwVfG sind gegeben, wenn sich aufgrund besonderer Anhaltspunkte die konkrete Möglichkeit abzeichnet, dass nachteilige Wirkungen in absehbarer Zeit eintreten werden, ihr Ausmaß sich jedoch noch nicht abschätzen lässt (BVerwG, Urt. v. 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, NVwZ 2001, 430).
- BVerwG, 25.02.2004 - 5 B 15.04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schuldloser Versäumung der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.10.2025 - 4 S 31.25
Beschwerde; Einlegungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
- BVerwG, 30.10.2023 - 4 A 11.21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2023 - 6 A 3495/20
Begründung der Berufung i.R.d. Frist; Besondere Sorgfalt zur Wahrung der …
- OVG Niedersachsen, 03.05.2024 - 14 LB 115/23
Streit um eine Verfügung in Bezug auf die tierärztliche Hausapotheke einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2022 - 10 B 3.17
Berufung Beklagter und Beigeladener; Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2024 - 6 LB 11/24
Erledigung der Hauptsache in der Rechtsmittelinstanz; Kostenentscheidung bei …
- BVerwG, 28.05.2003 - 1 B 126.03
Wiedereinsetzung ohne Glaubhaftmachung unverschuldeten Nichteinhaltens der …
- OVG Sachsen, 01.12.2025 - 3 B 156/25
Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist durch Behörde; elektronisches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2017 - 11 A 156/17
Abgelehnte Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist bei einem …
- VGH Bayern, 18.09.2014 - 20 B 14.30191
Verwerfung einer nicht fristgerecht begründeten Berufung; keine …
- VGH Bayern, 09.09.2009 - 3 B 09.196
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verfristeter Berufungsbegründung; …
- OVG Sachsen, 18.08.2015 - 2 B 236/15
Versäumung der Beschwerdefrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …
- VG Magdeburg, 30.10.2012 - 2 A 11/12
Verwaltungsverfahren: Öffentliche Bekanntmachung einer aufsichtlichen …
- VGH Bayern, 08.09.2011 - 9 CS 11.1628
Wiedereinsetzungsantrag; Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist; …
- VGH Hessen, 27.02.2025 - 4 A 1670/24
Versäumnis der Begründungsfrist durch eine Behörde
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