Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,69015
VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329 (https://dejure.org/2010,69015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.11.2010 - 11 C 10.2329 (https://dejure.org/2010,69015)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 (https://dejure.org/2010,69015)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,69015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Wahnhafte Störung mit paranoiden Überzeugungen;Verdacht auf beginnende Demenz;Mit Aggressivität einhergehende Verhaltensauffälligkeiten;Nichtbeibringung eines geforderten ärztlichen Gutachtens;Mangelnde Bestimmtheit der zu klärenden Fragestellung;Wahlrecht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).

    Kommt der Betroffene dieser Pflicht nicht nach, so kann von einer grundlosen Weigerung, sich begutachten zu lassen, ausgegangen und die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen angesehen werden (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98; vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635).

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Rn. 25 a) Im Rahmen von Anfechtungsklagen, mit denen sich eine Person gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis wendet, kommt es maßgeblich auf die im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung bestehende Sach- und Rechtslage an (vgl. z.B. BVerwG vom 27.9.1995 BVerwGE 99, 249/250).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2001 - 19 B 814/01

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenbesitz, Cannabis

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Kommt der Betroffene dieser Pflicht nicht nach, so kann von einer grundlosen Weigerung, sich begutachten zu lassen, ausgegangen und die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen als erwiesen angesehen werden (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/98; vom 13.11.1997 BayVBl 1998, 634/635).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2001 - 19 B 1757/00

    Die Anordnung der Fahrerlaubnisbehörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2002 - 19 E 808/01

    Anordnung zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens über die weitere …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Denn nur unter dieser Voraussetzung kann das Verhalten des Pflichtigen dahingehend gewertet werden, dass er vorwerfbar die Benutzung eines Beweismittels vereitelt hat und deswegen die zu beweisende Tatsache - hier seine Nichteignung - nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO als erwiesen angesehen werden kann (OVG NRW vom 10.7.2002 VRS 105, 76/78).
  • VG Freiburg, 09.03.2000 - 4 K 419/00

    Entziehung der Fahrerlaubnis und Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins; …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • VGH Bayern, 28.10.2010 - 11 CS 10.1930

    Wiederholte Entziehung der Fahrerlaubnis in Deutschland aufgrund von …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (vgl. BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.1994 - 19 A 1782/94

    Haschisch- Konsum; Kraftfahrtauglichkeit; Medizinisch- psychologische …

    Auszug aus VGH Bayern, 15.11.2010 - 11 C 10.2329
    Diese Formulierung bringt lediglich zum Ausdruck, dass die Weigerung, sich einer zu Recht angeordneten Begutachtung zu unterziehen oder ihr Ergebnis der Behörde vorzulegen, nur dann den Schluss rechtfertigt, der Betroffene wolle einen Eignungsmangel verbergen, wenn für die Nichtbeibringung des angeforderten Gutachtens kein ausreichender Grund besteht (BVerwG vom 12.3.1985 BVerwGE 71, 93/96; OVG NRW vom 25.11.1994 VRS 91, 215/216; OVG NRW vom 22.1.2001 VRS 100, 394/400; OVG NRW vom 22.11.2001 VRS 102, 136/137; VG Freiburg vom 9.3.2000 NZV 2000, 388).
  • VG Bayreuth, 26.03.2024 - B 1 K 23.719

    Verdacht auf wahnhafte Störung, Gutachten eines Facharztes, Zweifel an der …

    Um die Notwendigkeit einer solchen Begutachtung zu bejahen, genügt es jedoch, dass bei einer Person Symptome zu verzeichnen sind, die es als möglich erscheinen lassen, dass die Fähigkeit zur adäquaten Erfassung oder Bewertung der Lebenswirklichkeit beeinträchtigt ist, und diese Störung möglicherweise mit einer Gefährdung des Straßenverkehrs einhergeht (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 27).

    Eine Person, die unter Verfolgungswahn leidet und deshalb Vorgängen eine nicht der Realität entsprechende Bedeutung beimisst, bietet nicht die Gewähr dafür, dass sich aus ihrer motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr keine Schäden für die Rechtsgüter Dritter ergeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 27).

    Da eine Person, die unter Verfolgungswahn leidet und deshalb Vorgängen eine nicht der Realität entsprechende Bedeutung beimisst, nicht die Gewähr dafür bietet, dass sich aus ihrer motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr keine Schäden für die Rechtsgüter Dritter ergeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010, 11 C 10.2329 - juris Rn. 27), musste das Landratsamt diesen Zweifeln an der Fahreignung des Klägers nachgehen und durfte zur Klärung dieser Frage ein fachärztliches Gutachten fordern.

  • VGH Bayern, 30.01.2014 - 11 CS 13.2342

    Streitwertfestsetzung in Verfahren betreffend Fahrerlaubnisse der alten Klasse 3

    Denn eine Person, die in ihrem Umfeld ablaufenden Vorgängen eine nicht der Realität entsprechende Bedeutung beimisst, bietet nicht die Gewähr dafür, dass sich aus ihrer motorisierten Teilnahme am Straßenverkehr keine Schäden für die Rechtsgüter Dritter ergeben werden (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 27).
  • VGH Bayern, 05.07.2012 - 11 C 12.874

    Erfolgreiche Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe

    Das ist grundsätzlich der Fall, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen (vgl. BayVGH vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329):.
  • VG Neustadt, 08.05.2023 - 1 L 325/23

    Fahrerlaubnisrecht: Einstweiliger Rechtschutz gegen Entziehung der Fahrerlaubnis

    Diese bindende rechtliche Vorgabe, die ihrerseits Ausdruck des im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG -) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, schließt es insbesondere aus, die Fragestellung so auszugestalten, dass die mit der Begutachtung betraute Person oder Stelle hierdurch ermächtigt wird, die Gesamtheit der in der Anlage 4 zur FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

    Denn die verdachtsbegründenden Umstände können so unspezifisch sein, dass eine hinreichend genaue Zuordnung in diesem Verfahrensstadium unter Umständen (noch) nicht möglich ist (BayVGH, Beschluss vom 15. November 2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 CS 11.2349

    Verdacht der Alkoholabhängigkeit; Anforderung eines ärztlichen …

    Liegen solche Hinderungsgründe nicht vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde demgegenüber der sich aus § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG und § 46 Abs. 1 FeV ergebenden Wertung Rechnung zu tragen; sie hat davon auszugehen, dass der Betroffene fahrungeeignet ist, und hieraus die vorgeschriebenen Folgerungen zu ziehen (so ausdrücklich BayVGH vom 28.10.2010 Az. 11 CS 10.1930 RdNr. 24; vom 15.11.2010 Az. 11 C 10.2329 RdNr. 40; vgl. zu dem der Behörde beim Vollzug des § 11 Abs. 8 FeV nicht zustehenden Ermessen auch BayVGH vom 9.5.2011 Az. 11 CS 11.301/11 C 11.302 RdNr. 10; zu den Auswirkungen, die sich aus dem zwingenden Charakter des § 46 Abs. 1 Satz 1 FeV auf die Handhabung des § 11 Abs. 8 FeV ergeben, ferner BayVGH vom 22.7.2011 Az. 11 ZB 11.162 RdNr. 5).
  • VGH Bayern, 23.06.2025 - 11 CS 25.711

    Aberkennung des Rechts von einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch …

    Deshalb sei im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. November 2010 (11 C 10.2329) auch nur davon die Rede, dass der Regelung des § 11 Abs. 6 Satz 2 Fev Bedeutung vor allem bei der Anforderung medizinisch-psychologischer Gutachten zukomme.

    Das Verwaltungsgericht hat der Rechtsprechung des Senats folgend (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 39) zu Recht angenommen, dass dem Betroffenen bei Anordnung eines ärztlichen Gutachtens im Sinn von § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1, 3 oder 4 FeV zuzumuten ist, sich anhand jedermann zugänglicher Quellen einen Arzt der von der Behörde vorgegebenen Fachrichtung selbst zu suchen.

  • VGH Bayern, 27.11.2012 - 11 ZB 12.1596

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens; …

    Rn. 4 Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Beschl. vom 15.11.2010 - 11 C 10.2329) kommt es zwar entscheidungserheblich darauf an, ob der Beklagte vom Kläger zu Recht die Beibringung eines Fahreignungsgutachtens verlangt hat und aus der Nichtvorlage eines solchen Gutachtens gemäß § 11 Abs. 8 FeV auf die Fahrungeeignetheit des Klägers geschlossen werden durfte.
  • VGH Bayern, 19.06.2019 - 11 CS 19.936

    Anordung eines ärztlichen Gutachtens wegen Fahreignungszweifeln im Hinblick auf …

    Die maßgebenden Umstände des Einzelfalls erfordern nicht in jedem Fall die Angabe der entsprechenden Nummer oder Unternummer der Anlage 4. Dies kann insbesondere dann entbehrlich sein, wenn sich die vom Gutachter zu klärende Frage mit hinreichender Deutlichkeit den Gründen entnehmen lässt, mit denen die Behörde ihre Eignungsbedenken dargelegt hat (…BVerwG, B.v. 5.2.2015 - 3 B 16.14 - BayVBl 2015, 421 = juris Rn. 9;… BayVGH, B.v. 19.3.2019 - 11 CS 19.387 - juris Rn. 17; B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 - juris Rn. 37 f.).
  • VG Bremen, 17.01.2020 - 5 V 2094/19

    Fahrerlaubnisentziehung - behandelnder Psychiater hat Zweifel an Fahreignung

    Diese bindende rechtliche Vorgabe, die ihrerseits Ausdruck des im Verfassungsrecht (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist, schließt es insbesondere aus, die Fragestellung so auszugestalten, dass die mit der Begutachtung betraute Person oder Stelle hierdurch ermächtigt wird, die Gesamtheit der in der Anlage 4 zur FeV erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

    Denn die verdachtsbegründenden Umstände können so unspezifisch sein, dass eine hinreichend genaue Zuordnung in diesem Verfahrensstadium u. U. (noch) nicht möglich ist (BayVGH, Beschl. v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329 -, juris Rn. 37).

  • VG Augsburg, 06.08.2014 - Au 7 S 14.1013

    Entzug der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Facharztgutachtens; Tatsachen, die …

    Diese gesetzliche Forderung ist Ausfluss des in Art. 20 Abs. 3 GG festgelegten Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes und verbietet es grundsätzlich, alle in den entsprechenden Anlagen zur Fahrerlaubnisverordnung erwähnten Krankheitsbilder zum Gegenstand der Untersuchung zu machen (vgl. BayVGH, B.v. 15.11.2010 - 11 C 10.2329).

    Vorliegend hat die Antragsgegnerin bei der Formulierung der Gutachtensfragestellung gegen diesen Grundsatz nicht verstoßen, da die für die Eignungszweifel vorliegenden Umstände so unspezifisch waren, dass eine hinreichende Zuordnung zu den einzelnen Fallgruppen der Anlage 4 und 5 zur Fahrerlaubnisverordnung nicht möglich gewesen war (vgl. zu dieser Ausnahme: BayVGH, B.v. 15.11.2010 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 23.05.2012 - AN 10 S 12.00525

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines Eignungsgutachtens; …

  • VG Ansbach, 19.04.2013 - AN 10 K 13.00372

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; Umfang …

  • VGH Bayern, 18.03.2019 - 11 CS 19.387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer psychischen Erkrankung

  • VGH Bayern, 06.02.2012 - 11 CE 11.2964

    Antragserweiterung in einem von § 146 Abs. 4 VwGO erfassten Beschwerdeverfahren

  • VGH Bayern, 31.03.2016 - 11 ZB 16.61

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG München, 11.10.2016 - M 26 S 16.3697

    Rechtswidrigkeit des Fahrerlaubnisentzugs

  • VG Gelsenkirchen, 04.05.2020 - 9 L 347/20

    Gutachtenanordnung; Epilepsie; Herzinsuffizienz; fachärztliches Gutachten; …

  • VG Bayreuth, 29.11.2012 - B 1 S 12.868

    Methamphetaminkonzentration im Blut durch etwaige Beimischung in einem mehrere …

  • VG München, 09.02.2024 - M 19 S 23.3398

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Anhaltspunkten für eine Demenzerkrankung

  • VG Ansbach, 31.07.2015 - AN 10 K 14.00237

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Hinweise auf unzureichendes Sehvermögen; …

  • VGH Bayern, 11.05.2012 - 11 CS 12.752

    Feststehende Erkrankung des schizophrenen Formenkreises in der Vergangenheit

  • VG Bayreuth, 31.01.2012 - B 1 K 11.431

    Wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss

  • VG Bremen, 28.04.2020 - 5 V 25/20

    Diabetes - Beibringung Gutachten für Fahreignung

  • VG München, 08.05.2017 - M 26 S 17.1003

    Entzug der Fahrerlaubnis ohne ausreichende Rechtsgrundlage - Indizien für …

  • VG Bayreuth, 23.10.2012 - B 1 S 12.763

    Verlust der Fahreignung wegen Betäubungsmittelkonsums

  • VGH Bayern, 04.12.2012 - 11 CS 12.2192

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Bayreuth, 21.05.2012 - B 1 S 12.245

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Betäubungsmittelabhängigkeit im Strafurteil …

  • VG Halle, 03.04.2013 - 7 B 58/13

    Unzulässiger Schluss auf Kraftfahrnichteignung wegen nicht fristgerechter Vorlage …

  • VG München, 21.06.2016 - M 26 S 16.1669

    Fahrerlaubnisentzug wegen Schlafapnoesyndrom und Dauermedikation

  • VG Ansbach, 05.12.2012 - AN 10 S 12.02093

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Rechtmäßigkeit der Gutachtensanforderung; …

  • VG Ansbach, 21.07.2011 - AN 10 K 11.00821

    Anfechtung der Kostenentscheidung zu einer Gutachtensaufforderung; Überprüfung …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht