Rechtsprechung
| BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Rechtsschutzbedürfnis bei der Festlegung einer Abflugstrecke durch das Luftfahrt-Bundesamt; Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit an Hand des engen räumlichen und betrieblichen Zusammenhangs der Festlegung von Anflugwegen und Abflugwegen nach § 27a Abs. 2 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1999 - 20 D 120/97
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
- BVerwG, 16.12.2002 - 9 B 53.02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Ebenfalls zutreffend ist es davon ausgegangen, dass eine Verletzung subjektiver Rechte des Klägers ausscheidet, wenn er sich nicht auf eine Norm stützen kann, die - zumindest auch - dem Schutz von Individualinteressen derart zu dienen bestimmt ist, dass die Träger der Individualinteressen die Einhaltung des Rechtssatzes sollen verlangen können (BVerwGE 107, 215 [220] m. w. N.).Dagegen kommt dem Abwägungsgebot nach der Entscheidung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1998 (BVerwGE 107, 215) drittschützender Charakter hinsichtlich aller.
- BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Dieses subjektive Recht konnte sich nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts allerdings nur auf rechtlich geschützte Belange des Betroffenen beziehen (vgl. bereits BVerwGE 48, 56 [66]).Dass diese Belange "nach Lage der Dinge" (vgl. etwa BVerwGE 48, 56 [63]) in die Abwägungsentscheidung einzustellen sind, liegt auf der Hand und wird von der Beklagten auch in dieser Weise gehandhabt.
- BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Das Abwägungsgebot folgt vielmehr bereits aus dem Wesen einer rechtsstaatlichen Planung und gilt dementsprechend allgemein (vgl. etwa BVerwGE 56, 110 [122] m. w. N.).Es begrenzt die planerische Gestaltungsfreiheit, die einerseits unerlässlich ist, um entgegengesetzte private und/oder öffentliche Belange auszugleichen (BVerwGE 55, 220 [226] m. w. N.), andererseits im Rechtsstaat nicht schrankenlos, sondern nur rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar sein kann (BVerwGE 56, 110 [116]).
- BVerwG, 21.05.1997 - 11 C 1.96
Endlager Morsleben: Oberverwaltungsgericht muß erneut entscheiden
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Ein (Teil-) Widerruf der Flughafengenehmigung kommt selbst dann in Betracht, wenn die Planfeststellungsfiktion nach § 71 Abs. 1 Satz 1 LuftVG für den Flughafen Köln/Bonn eingreifen und der Rückgriff auf die Widerrufsvorschrift des § 6 Abs. 2 Satz 4 LuftVG hierdurch ausgeschlossen sein sollte (vgl. BVerwGE 105, 6). - BVerwG, 20.05.1998 - 11 C 3.97
erheblicher baulicher Eingriff; Bahnsteig; Schienenweg; wesentliche Änderung; …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Die insoweit an den klägerischen Sachvortrag zu stellenden Anforderungen, die nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 10.98 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 120; Urteil vom 20. Mai 1998 - BVerwG 11 C 3.97 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 18), sind erfüllt. - BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 25.75
Begriff des planfeststellungsbedürftigen Gewässerausbaus i.S. von § 31 WHG; …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Es begrenzt die planerische Gestaltungsfreiheit, die einerseits unerlässlich ist, um entgegengesetzte private und/oder öffentliche Belange auszugleichen (BVerwGE 55, 220 [226] m. w. N.), andererseits im Rechtsstaat nicht schrankenlos, sondern nur rechtlich gebunden und gerichtlich kontrollierbar sein kann (BVerwGE 56, 110 [116]). - BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94
Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Eine solche Klage ist deswegen nur zulässig, wenn es dem Kläger dabei um die Verwirklichung seiner Rechte geht, sei es dass er an dem festzustellenden Rechtsverhältnis selbst beteiligt ist, sei es dass von dem Rechtsverhältnis immerhin eigene Rechte des Klägers abhängen (BVerwGE 99, 64 [66] m. w. N.). - BVerwG, 28.02.1997 - 1 C 29.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Das ist nicht der Fall, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwGE 104, 115 [118] m. w. N.). - BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 1.97
Lärmschutzkonzept für Flughafenausbau Erfurt in einzelnen Punkten beanstandet
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Das lässt eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung jedenfalls nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen (vgl. im Einzelnen insbesondere BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 [insoweit in BVerwGE 104, 123 nicht abgedruckt]; BVerwGE 107, 313 [329 ff.]). - BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
Auszug aus BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 14.99
Das lässt eine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung jedenfalls nicht von vornherein als ausgeschlossen erscheinen (vgl. im Einzelnen insbesondere BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 25 [insoweit in BVerwGE 104, 123 nicht abgedruckt]; BVerwGE 107, 313 [329 ff.]). - BVerwG, 27.10.1998 - 11 A 10.98
Recht des Schienenverkehrs - Änderung des Schienennetzes und gemeindliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2002 - 20 D 120/97
Flugroutenfestlegung für den Flughafen Köln/Bonn verwaltungsgerichtlich nicht …
Das Bundesverwaltungsgericht hat dieses Urteil auf die vom Senat zugelassene Revision des Klägers hin mit Urteil vom 28. Juni 2000 - 11 C 14.99 - (NJW 2000, 3584) aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das erkennende Gericht zurückverwiesen.
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