Rechtsprechung
| AG Solingen, 25.08.2010 - 11 C 53/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rabüro.de
Zum Haftungsprivileg des § 105 Abs. 1 SGB VII bei einem Schulunfall, bei welchem eine Lehrkraft einen Schüler mit dem PKW anfährt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VII § 105 Abs. 1; BGB § 253; BGB § 823 Abs. 1
Für Schulunfälle sind die Grundsätze der §§ 104 ff SGB VII auf die besondere Situation in der Schule gedanklich umzuformen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Für Schulunfälle sind die Grundsätze der §§ 104 ff SGB VII auf die besondere Situation in der Schule gedanklich umzuformen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder …
Auszug aus AG Solingen, 25.08.2010 - 11 C 53/10
Der Aufenthalt des Klägers war mithin ebenfalls schulbezogen, da selbst wenn sich der Kläger zum Unfallzeitpunkt auf dem Bürgersteig vor dem Schulgelände befunden hätte der Anlass für seinen dortigen Aufenthalt, nämlich das Rauchen einer Zigarette in einer Schulpause noch in hinreichend engem Zusammenhang zu seiner Schülereigenschaft stand (vgl. insoweit BGH vom 25.10.05 AZ: VI ZR 334/04).
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