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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,12532
VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15 (https://dejure.org/2016,12532)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.04.2016 - 11 K 1290/15 (https://dejure.org/2016,12532)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. April 2016 - 11 K 1290/15 (https://dejure.org/2016,12532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hinreichende aktenkundige Anhaltspunkte für unkontrollierten Alkoholkomsum

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 11 Abs 6 S 1 FeV, § 11 Abs 8 FeV, § 13 S 1 Nr 2d FeV, § 69 StGB
    Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Anordnung einer MPU nach einmaliger Trunkenheitsfahrt; hinreichende Anhaltspunkte für unkontrollierten Alkoholkonsum

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrerlaubnis - Neuerteilung Fahrerlaubnis; medizinisch-psychologische Untersuchung; Alkoholverstoß (einmalig, unter 1,6 Promille); Nichtbeibringung des Gutachtens; zulässige Fragestellung; hinreichende aktenkundige Anhaltspunkte für unkontrollierten Alkoholkonsum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MPU - bei einmaliger Trunkenheitsfahrt

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2010 - 10 S 2173/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Im Fall einer einmaligen Trunkenheit im Straßenverkehr ist letzteres, sofern sonstige besondere Anhaltspunkte - wie beispielsweise die Feststellung des Betroffenen zu einer auffälligen Tageszeit - fehlen, erst ab einer Blutalkoholkonzentration von 1, 6 Promille der Fall (anknüpfend an VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.12.2010 - 10 S 2173/10 - juris LS 3).

    Dem entspricht die hier vom Antragsgegner gewählte Formulierung, indem im ersten Teil der Fragestellung eine psychologische Untersuchung und Prognose künftigen alkoholbeeinflussten Verkehrsverhaltens aufgegeben wird und im zweiten Teil die Feststellung etwaiger medizinischer Befundtatsachen, die wegen alkoholkonsumbedingter Leistungsbeeinträchtigungen möglicherweise einer Bejahung des Fortbestehens der Fahreignung entgegenstehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196 - juris, Rn. 11).

    Denn in der Rechtsprechung ist geklärt, dass die dort gewählte Formulierung vor dem Hintergrund, dass es in Deutschland - abgesehen vom Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen gemäß § 24c StVG - keine 0, 0 Promille-Grenze gibt, im Sinne der Anlage 4 Nr. 8.1 zur Fahrerlaubnis-Verordnung, d. h. dahingehend zu verstehen ist, ob zukünftig ein Kraftfahrzeug unter die Fahrsicherheit beeinträchtigendem Alkoholeinfluss geführt wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196 - juris, Rn. 12).

    Insoweit hat der VGH Baden-Württemberg bisher sogar ausdrücklich offen gelassen, ob sich ein unkontrollierter Alkoholkonsum überhaupt bereits - vor der medizinisch-psychologischen Untersuchung - aus den Akten als zumindest naheliegend ergeben muss oder ob sein etwaiges Vorliegen erst (auch) zum Gegenstand der gutachterlichen Exploration gemacht werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196 - juris, Rn. 14).

    Nach Auffassung der Kammer ist dies - soweit sonstige besondere Anhaltspunkte wie beispielsweise die Feststellung des Betroffenen zu einer auffälligen Tageszeit (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10.02.2010 - 10 S 2173/10 - VBlBW 2011, 196 - juris, Rn. 15) fehlen - erst bei einer BAK von 1, 6 ‰ oder mehr anzunehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 15.01.2014 - 10 S 1748/13

    Vorläufige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Denn im Rahmen des § 13 S. 1 Nr. 2 lit. d) FeV ersetze seit der Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 15.01.2014 (Az. 10 S 1748/13 ) die strafgerichtliche Erkenntnis eine bei isolierter Anwendung der Vorschrift erforderliche originäre Prüfung.

    Rn. 22 2) In der Rechtsprechung ist des Weiteren geklärt, dass sogar die ausschließliche Angabe einer formal unzutreffenden Rechtsgrundlage für eine Gutachtensanordnung nicht zur deren Rechtswidrigkeit führt, wenn gleichwohl einer der in § 13 S. 1 Nr. 2 FeV benannten Tatbestände erfüllt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - NJW 2014, 1833 - juris, Rn. 8).

    Denn die Fahrerlaubnisbehörde ist in einem solchen Fall nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis von der Vorlage eines medizinisch-psychologischen Gutachtens abhängig zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - NJW 2014, 1833 - juris, Rn. 10).

    Die Kammer schließt sich insoweit der - soweit ersichtlich mittlerweile einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechung an, der zufolge die tatbestandliche Voraussetzung einer vorausgegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis "aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe" im Sinne einer Tatbestandswirkung nur an die den genannten Buchstaben jeweils zugrunde liegenden Sachgründe anknüpft, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 - juris, Rn. 34; Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - NJW 2014, 1833 - juris, Rn. 10;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.05.2013 - 1 M 123/12 - ZfSch 2013, 595 - juris, Rn. 14 ff.;… ebenso mittlerweile BayVGH, Urt. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - DAR 2016, 41 - juris, Rn. 32 ff. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner gegenteiligen Rechtsprechung in BayVGH, Beschl. v. 20.03.2009 - 11 CE 08.3308 - juris, Rn. 13;… Beschl. v. 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 - juris, Rn. 14 …und Beschl. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023 - juris, Rn. 16; eine anderer Ansicht wird mitunter in der Literatur vertreten; vgl. hierzu stellvertretend Mahlberg, DAR 2014, 419 und Zwerger, jurisPR-VerkR 5/2015, Anm. 1).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Die auf § 69 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 StGB gestützte strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis entfaltet insoweit Tatbestandswirkung (im Anschluss an VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 - juris LS 2).

    Aus dem Wortlaut und dem Sinn und Zweck der Regelung folgt darüber hinaus, dass schon in der Gutachtensanordnung die Konkretisierung des Untersuchungsthemas zu erfolgen hat und dieses dem Betroffenen mitzuteilen ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 - juris, Rn. 20 m.w.N.).

    Die Kammer schließt sich insoweit der - soweit ersichtlich mittlerweile einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechung an, der zufolge die tatbestandliche Voraussetzung einer vorausgegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis "aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe" im Sinne einer Tatbestandswirkung nur an die den genannten Buchstaben jeweils zugrunde liegenden Sachgründe anknüpft, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 - juris, Rn. 34;… Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - NJW 2014, 1833 - juris, Rn. 10;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.05.2013 - 1 M 123/12 - ZfSch 2013, 595 - juris, Rn. 14 ff.;… ebenso mittlerweile BayVGH, Urt. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - DAR 2016, 41 - juris, Rn. 32 ff. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner gegenteiligen Rechtsprechung in BayVGH, Beschl. v. 20.03.2009 - 11 CE 08.3308 - juris, Rn. 13;… Beschl. v. 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 - juris, Rn. 14 …und Beschl. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023 - juris, Rn. 16; eine anderer Ansicht wird mitunter in der Literatur vertreten; vgl. hierzu stellvertretend Mahlberg, DAR 2014, 419 und Zwerger, jurisPR-VerkR 5/2015, Anm. 1).

    Der Sache nach gelangt bei der strafgerichtlichen Entziehung der Fahrerlaubnis gemäß § 69 StGB bei einem Vergehen der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) also der gleiche Maßstab zur Anwendung wie im Rahmen einer verwaltungsbehördlichen Entziehung (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 - juris, Rn. 32 ff.).

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 - juris, Rn. 20; Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 - juris, Rn. 19).

    Ein solcher Eingriff ist nur gerechtfertigt, wenn er zur Abwehr einer bei realistischer Einschätzung tatsächlich bestehenden Gefahr notwendig ist (BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25/04 - NJW 2005, 3081 - juris, Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2012 - 10 S 452/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis und strafgerichtliche Entziehung aufgrund von § 69 …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Dabei hat er auch zu berücksichtigen, ob die sonstigen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis nach § 20 i.V.m. §§ 7 ff. FeV vorliegen (vgl. zum Ganzen VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.06.2012 - 10 S 452/10 - VBlBW 2013, 19 - juris, Rn. 66).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Vertrauensschutz gegenüber staatlichem Handeln kommt in Betracht, wenn der Staat einen Vertrauenstatbestand geschaffen oder jedenfalls gebilligt hat, der Betroffene ein daran anknüpfendes schutzwürdiges Vertrauen gefasst und betätigt hat und der Staat dann von dem Vertrauenstatbestand ohne sachliche Gründe abweicht und damit das Vertrauen des Betroffenen enttäuscht (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 - juris, Rn. 49;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.04.2001 - 1 S 245/00 - NVwZ 2001, 1428 - juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 12.07.2001 - 3 C 14.01

    Zeitpunkt, maßgeblicher - in Revisionsverfahren auf Erteilung der Fahrerlaubnis; …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Dem stehen vorliegend jedoch Besonderheiten des Fahrerlaubnisrechts entgegen (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 12.07.2001 - 3 C 14/01 - NVwZ-RR 2002, 93 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.04.2001 - 1 S 245/00

    Kein Anspruch auf Subvention - Haushaltsvorbehalt

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Vertrauensschutz gegenüber staatlichem Handeln kommt in Betracht, wenn der Staat einen Vertrauenstatbestand geschaffen oder jedenfalls gebilligt hat, der Betroffene ein daran anknüpfendes schutzwürdiges Vertrauen gefasst und betätigt hat und der Staat dann von dem Vertrauenstatbestand ohne sachliche Gründe abweicht und damit das Vertrauen des Betroffenen enttäuscht (…vgl. BVerfG, Urt. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 - juris, Rn. 49; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.04.2001 - 1 S 245/00 - NVwZ 2001, 1428 - juris, Rn. 28).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung, …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Ein Schluss auf die Nichteignung ist indes nur zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13.01 - NJW 2002, 78 - juris, Rn. 20;… Urt. v. 09.06.2005 - 3 C 25.04 - NJW 2005, 3081 - juris, Rn. 19).
  • VGH Bayern, 17.11.2015 - 11 BV 14.2738

    Anordnung der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 06.04.2016 - 11 K 1290/15
    Die Kammer schließt sich insoweit der - soweit ersichtlich mittlerweile einhelligen - obergerichtlichen Rechtsprechung an, der zufolge die tatbestandliche Voraussetzung einer vorausgegangenen Entziehung der Fahrerlaubnis "aus einem der unter den Buchstaben a bis c genannten Gründe" im Sinne einer Tatbestandswirkung nur an die den genannten Buchstaben jeweils zugrunde liegenden Sachgründe anknüpft, ohne dass auch die Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Bestimmungen für eine Gutachtensanordnung vorliegen und geprüft werden müssten (…vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 07.07.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592 - juris, Rn. 34;… Beschl. v. 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - NJW 2014, 1833 - juris, Rn. 10;… OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 22.05.2013 - 1 M 123/12 - ZfSch 2013, 595 - juris, Rn. 14 ff.; ebenso mittlerweile BayVGH, Urt. v. 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - DAR 2016, 41 - juris, Rn. 32 ff. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner gegenteiligen Rechtsprechung in BayVGH, Beschl. v. 20.03.2009 - 11 CE 08.3308 - juris, Rn. 13;… Beschl. v. 09.02.2009 - 11 CE 08.3028 - juris, Rn. 14 …und Beschl. v. 11.06.2007 - 11 CS 06.3023 - juris, Rn. 16; eine anderer Ansicht wird mitunter in der Literatur vertreten; vgl. hierzu stellvertretend Mahlberg, DAR 2014, 419 und Zwerger, jurisPR-VerkR 5/2015, Anm. 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 10 S 2785/10

    Entziehung der Fahrerlaubnis - strenge Anforderungen an die Anlassbezogenheit und …

  • BVerwG, 24.06.2013 - 3 B 71.12

    Fahrerlaubnisentziehung; Entziehung der Fahrerlaubnis; strafgerichtliche …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.05.2013 - 1 M 123/12

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis: Folgen fehlerhafter Aktenübersendung an …

  • VGH Bayern, 09.02.2009 - 11 CE 08.3028

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der …

  • VGH Bayern, 11.06.2007 - 11 CS 06.3023
  • VGH Bayern, 20.03.2009 - 11 CE 08.3308

    Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach strafgerichtlicher Entziehung der …

  • VG Saarlouis, 09.11.2016 - 5 K 872/16

    Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU nach strafrechtlicher Entziehung der …

    Zur Klagebegründung sei zu erwidern, dass sich der Beklagte der mittlerweile einhelligen obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen habe.(VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.06.2012 - 10 S 452/10 - Beschluss vom 15.01.2014 - 10 S 1748/13 - Urteil vom 07.07.2015 - 10 S 116/15 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 22.05.2013 - 1 M 123/12 - Bay. VGH, Urteile vom 17.11.2015 - 11 BV 14.2738 - und vom 08.03.2016 - 11 BV 15.1589 - alle bei juris; ebenso: VG Berlin, Urteil vom 01.07.2014 - 18 K 536.13 -, Beschluss vom 22.12.2014 - 4 L 298.14 - VG München, Beschluss vom 19.08.2014 - M 6b E 14.2930 - VG Schleswig, Gerichtsbescheid vom 14.10.2014 - 3 A 254/13 -, VG Karlsruhe, Urteile vom 12.11.2015 - 3 K 380/15 - und vom 06.04.2016 - 11 K 1290/15 - VG Augsburg, Beschluss vom 07.04.2016 - Au 7 K 15.1781 -, alle bei juris) Es treffe auch nicht zu, dass die Regelungen in § 13 Satz 1 Nr. 2 a bis c FeV bei dieser Auslegung keinen praktischen Anwendungsbereich mehr hätten.

    Nach der überzeugenden Rechtsprechung des VG Karlsruhe im Urteil vom 06.04.2016 - 11 K 1290/15 - sei dies - soweit sonstige besondere Anhaltspunkte wie beispielsweise die Feststellung des Betroffenen zu einer auffälligen Tageszeit fehlten - erst bei einer BAK von 1, 6 ‰ oder mehr anzunehmen.

  • VG Frankfurt/Oder, 12.12.2023 - 6 L 351/23
    Derartige Indizien sind Trunkenheitsfahrten zu auffälligen Tageszeiten am späten Vormittag bzw. mittleren Nachmittag oder eine Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von mehr als 1, 6 Promille; der letztgenannte Schwellenwert von 1, 6 Promille ist als ein Indiz für ein normabweichendes Trinkverhalten aus dem Grunde gerechtfertigt, weil der Verordnungsgeber zu § 13 Satz 1 Nummer 2 c) FeV dargelegt hat, dass "nach einhelliger Auffassung in Wissenschaft und Literatur" davon auszugehen ist, dass "alkoholauffällige Kraftfahrer bereits ab einer BAK ab 1, 6 Promille über deutlich normabweichende Trinkgewohnheiten … verfügen" (vgl. zum Vorstehenden: VGH BW, Beschluss vom 30. Juni 2011 - 10 S 2785/10 - NJOZ 2011, 572, [573]; VG Karlsruhe, Urteil vom 6. April 2016 - 11 K 1290/15 - juris Rdnrn. 36, 42 und 43 unter Bezugnahme auf BR-Drs. 443/98, S. 6).

    § 24a Abs. 1 StVG ordnungswidrig ist, dürfte ohne das Hinzutreten weiterer Tatsachen der Schluss auf einen unkontrollierten Alkoholkonsum nach allgemeiner Lebenserfahrung fernliegen (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 6. April 2016 - 11 K 1290/15 - a.a.O., Rdnr. 42).

  • VG Minden, 15.10.2024 - 2 L 651/24
    Rn. 49 Vgl. etwa VG Karlsruhe, Urteil vom 6. April 2016 - 11 K 1290/15 -, juris, Rn. 36; VG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 12. Dezember 2023 - 6 L 351/23 -, juris, Rn. 10.
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