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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3300
OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06 (https://dejure.org/2008,3300)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.03.2008 - 11 LB 203/06 (https://dejure.org/2008,3300)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. März 2008 - 11 LB 203/06 (https://dejure.org/2008,3300)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Erlöschen eines aus Art. 7 EWGAssRBes 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts wegen Verlassens des Aufnahmemitgliedstaates mit der Zielsetzung im Ausland eine mit Freiheitsstrafe geahndete Straftat zu begehen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80) abgeleiteten Aufenthaltsrechts eines Kindes eines türkischen Arbeitnehmers; Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe seitens ...

  • Judicialis

    ARB 1/80 Art. 7; ; AufenthG § 5 Abs. 4 S. 1; ; AufenthG § 5 Abs. 4 S. 2; ; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7; ; AufenthG § 54 Nr. 5; ; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    ARB Nr. 1/80 Art. 7; AuslG § 44 Abs. 1 Nr. 3; AufenthG § 51 Abs. 1 Nr. 7; AufenthG § 5 Abs. 4 S. 1; AufenthG § 54 Nr. 5
    D (A), Türken, Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Familienangehörige, Erlöschen, Ausreise, Auslandsaufenthalt, Inhaftierung, Strafhaft, Straftat, Kalifatsstaat, AFID, Aufenthaltserlaubnis, Verlängerungsantrag, Ausweisungsgründe, Terrorismus, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlöschen des aus Art. 7 Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80) abgeleiteten Aufenthaltsrechts eines Kindes eines türkischen Arbeitnehmers; Verlassen des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe seitens des ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2008, 734 (Ls.)
  • DÖV 2008, 971
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (28)

  • EuGH, 12.06.1980 - 1/80

    Salmon

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Das aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers erlischt außer in den Fällen des Art. 14 ARB 1/80 nur, wenn der Aufenthaltsberechtigte den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (…wie EuGH, Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat).

    Aus dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG/Türkei (ARB 1/80) könne der Kläger keine Ansprüche ableiten.

    Zur Begründung der Klage hat der Kläger ergänzend im Wesentlichen geltend gemacht: Zu seinen Gunsten sei ein aus Art. 7 Satz 1, 2. Spiegelstrich ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht begründet.

    hilfsweise, festzustellen, dass ihm auf Grund des Assoziationsratsbeschlusses 1/80 ein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zusteht.

    Sie hat erwidert: Der Kläger habe die nach Art. 7 ARB 1/80 ursprünglich erworbene Rechtsstellung verloren, indem er das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen habe.

    Der Kläger habe eine Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 erworben, die durch den Aufenthalt in der Türkei nicht erloschen sei.

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sei geklärt, dass ein türkischer Staatsangehöriger ein aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht nicht wegen einer durch die Verbüßung einer mehrjährigen Freiheitsstrafe bedingten Abwesenheit vom Arbeitsmarkt verliere.

    Da Art. 7 ARB 1/80 den freien Zugang zum regulären Arbeitsmarkt eröffnen wolle, mache es keinen Unterschied, ob eine verhängte Freiheitsstrafe im Inland oder im Ausland verbüßt werde.

    Mangels Erlöschens der nach Art. 7 ARB 1/80 bestehenden Rechtsstellung habe über die Ausweisung des Klägers nur nach Ermessen entschieden werden dürfen.

    Ob die nach nationalem Recht erteilte Aufenthaltserlaubnis erloschen sei, bedürfe aufgrund des nach Art. 7 ARB 1/80 bestehenden Aufenthaltsrechts des Klägers keiner Entscheidung.

    Der Kläger gehört nicht mehr zu dem nach Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigten Personenkreis, dem gemäß § 4 Abs. 5 AufenthG auf Antrag eine (deklaratorische) Aufenthaltserlaubnis ausgestellt wird (a).

    a) Soweit der Kläger nach dem übereinstimmenden Vorbringen der Beteiligten als Kind türkischer Arbeitnehmer ursprünglich eine Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 erworben hatte, hat er diese Rechtsstellung verloren, indem er das Bundesgebiet für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat.

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fällen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urt. v. 16.3.2000 - C-329/97 -, Ergat, InfAuslR 2000, 217 ff.;… Urt. v. 11.11.2004 - C-467/02 -, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198 ff.;… Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 -, Aydinli, DVBl. 2005, 1256 ff.;… Urt. v. 16.2.2006 - C-502/04 -, Torun, NVwZ 2006, 556 ff.;… Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 -, Derin, InfAuslR 2007, 326 ff.;… Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat, juris).

    In seinen neueren Entscheidungen betont der EuGH, die Rechtsstellung aus Art. 7 ARB 1/80 könne "nur" unter diesen Voraussetzungen eingeschränkt werden (…vgl. Rs. Torun, Derin und Polat, a. a. O.).

    Daraus hat der EuGH unter anderem den Schluss gezogen, dass die längere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt wegen Verbüßung einer - auch mehrjährigen - Freiheitsstrafe nicht zum Verlust des aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts führt (…vgl. Rs. Cetinkaya, Aydinli und Derin, a. a. O.;… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6.10.2005, a. a. O.).

    Im Gegensatz zu Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 hänge die Entstehung des Aufenthaltsrechts eines Familienangehörigen nach Art. 7 ARB 1/80 nicht davon ab, dass dieser dem regulären Arbeitsmarkt des betreffenden Staates angehöre und während einer bestimmten Dauer eine Beschäftigung ausübe, sondern lediglich davon, dass er während einer Anfangszeit von drei Jahren seinen Wohnsitz tatsächlich bei dem Arbeitnehmer habe, von dem er seine Rechte ableite.

    Zudem gewähre Art. 7 ARB 1/80 den Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers den Zugang zu einer Beschäftigung, erlege ihnen jedoch keine Verpflichtung auf, eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, wie sie in Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 vorgesehen sei (…vgl. Rs. Aydinli, a. a. O., Rn. 28 f.).

    Mit dieser Rechtsprechung hat der EuGH Art. 7 ARB 1/80 weitgehend aus seiner beschäftigungsrechtlichen Zwecksetzung gelöst (vgl. Dörig, DVBl. 2005, 1221, 1225; Mallmann, ZAR 2006, 50, 54).

    Soweit der Kläger aus der Rechtsprechung des EuGH zum Verbüßen einer Freiheitsstrafe ableitet, er habe seine ursprünglich nach Art. 7 Satz 1 ARB 1/80 begründete Rechtsstellung nicht dadurch verloren, dass er in der Türkei eine mehrjährige Haftstrafe habe verbüßen müssen, und in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts geltend macht, es könne keinen Unterschied machen, ob eine verhängte Freiheitsstrafe - wie in den vom EuGH entschiedenen Rechtssachen - im Bundesgebiet oder im Ausland verbüßt werde, kann dieser Auffassung nicht gefolgt werden.

    Der Kläger lässt außer Acht, dass für den Verlust der für ihn ursprünglich begründeten Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 nicht die mit der Verbüßung der verhängten Haftstrafe in der Türkei verbundene Abwesenheit vom Arbeitsmarkt tragend ist, sondern der Umstand, dass er das Bundesgebiet unter Berücksichtigung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat.

    Im Gegensatz zu der bloßen Abwesenheit vom Arbeitsmarkt hat der EuGH den zuletzt genannten Gesichtspunkt - wie ausgeführt - ausdrücklich als Grund für den Verlust des aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts anerkannt.

    Die Auslegung hat sich zur Überzeugung des Senats in erster Linie am Regelungszweck des Art. 7 ARB 1/80 zu orientieren.

    Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzungen des Art. 7 ARB 1/80 können Abwesenheiten vom Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats jedenfalls dann nicht mehr als unerheblich oder von berechtigten Gründen getragen angesehen werden, wenn sie der Verfestigung der persönlichen Integration des assoziationsberechtigten türkischen Familienangehörigen entgegenstehen und dem Regelungszweck der Förderung der dauerhaften Integration zuwiderlaufen (vgl. Beschl. des Senats v. 11.1.2008 - 11 ME 418/07 -, juris).

    Diese Auslegung bedeutet nicht, dass es dem nach Art. 7 ARB 1/80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen gänzlich verwehrt wäre, den Aufnahmemitgliedstaat zu verlassen.

    Auch wenn die Entscheidung des EuGH zu der Frage ergangen ist, ob ein ununterbrochener dreijähriger gemeinsamer Wohnsitz als Voraussetzung für die Entstehung der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 vorgelegen hat, können diese Ausführungen auch für die Frage des Verlusts eines nach dieser Vorschrift begründeten Aufenthaltsrechts durch Abwesenheit vom Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe herangezogen werden (ebenso: Bay. VGH, Beschl. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 -, juris;… vgl. auch den Hinweis des EuGH auf die Rs. Kadiman in der Rs. Ergat, a. a. O., Rn. 48).

    Der vom EuGH im Hinblick auf die Entstehung der Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 als jedenfalls unschädlich bezeichnete Zeitraum von weniger als sechs Monaten ist weit überschritten.

    Abwesenheitszeiten von einer solchen Dauer laufen der Zielsetzung des Art. 7 ARB 1/80 zuwider, die dauerhafte persönliche Integration des Familienangehörigen eines türkischen Arbeitnehmers im Aufnahmemitgliedstaat zu fördern, und können deshalb nicht mehr als für die Aufrechterhaltung einer nach Art. 7 ARB 1/80 erworbenen Rechtsstellung unschädlich betrachtet werden.

    Dass solche kurzzeitigen Unterbrechungen des Aufenthalts im Aufnahmemitgliedstaat die Rechtsstellung eines Familienangehörigen nach Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 nicht in Frage stellen, hat nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache Kadiman erst recht zu gelten für einen weniger als sechsmonatigen Aufenthalt des Betroffenen in seinem Heimatland, wenn dieser Aufenthalt nicht von seinem eigenen Willen abhängig war (…a. a. O., Rn. 49).

    In der Literatur werden darüber hinaus als berechtigte Gründe Erkrankung oder Unfall sowie Naturereignisse oder kriegerische Handlungen angeführt (vgl. Hailbronner, AuslR, Stand: Februar 2008, Art. 7 ARB 1/80, Rn. 14; Gutmann in: GK-AufenthG, Stand: November 2007, Art. 7 ARB 1/80, Rn. 68).

    Den angeführten Beispielen für das Vorliegen berechtigter Gründe im Sinne der Rechtsprechung des EuGH zum Verlust einer nach Art. 7 ARB 1/80 erworbenen Rechtsstellung ist gemeinsam, dass der Abwesenheit vom Aufnahmemitgliedstaat entweder die Verfolgung anerkennenswerter Interessen zugrunde liegt (z. B. Urlaub, Besuch der Familie im Heimatland) oder der Aufenthalt außerhalb des Hoheitsgebiets des Aufnahmemitgliedstaats nicht vom eigenen Willen abhängig war (z. B. Erkrankung, Unfall, Naturereignisse).

    Zwar hat der EuGH in der Rechtssache Kadiman in Zusammenfassung der die Entscheidung tragenden Erwägungen ausgeführt, für die Zwecke der Berechnung des dreijährigen ordnungsgemäßen Wohnsitzes im Sinne von Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 sei ein "unfreiwilliger Aufenthalt" des Betroffenen von weniger als sechs Monaten in seinem Heimatland zu berücksichtigen (…a. a. O., Rn. 54).

    Daraus kann aber nicht gefolgert werden, dass ein auf äußerem Zwang beruhender und durch fehlende Freiwilligkeit gekennzeichneter Aufenthalt außerhalb des Aufnahmemitgliedstaats für die Aufrechterhaltung der Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 stets unschädlich wäre.

    Begeht der die Rechtsstellung nach Art. 7 ARB 1/80 genießende türkische Staatsangehörige im Ausland eine bereits bei der Ausreise aus dem Bundesgebiet geplante vorsätzliche Straftat, obgleich für den Fall der Ergreifung eine mehrjährige Haftstrafe und eine damit einhergehende Abwesenheit vom Bundesgebiet droht, ist die in Verwirklichung des von ihm bewusst eingegangenen Risikos während der Haftzeit im Ausland eintretende Abwesenheit vom Bundesgebiet auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und kann nicht als ein von seinem Willen unabhängiger Aufenthalt außerhalb des Aufnahmemitgliedstaats angesehen werden.

    Hinzu kommt, dass sich der nach Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige bei einer solchen Sachlage bewusst in Widerspruch zum Regelungszweck der Vorschrift setzt, seine persönliche Integration im Aufnahmemitgliedstaat zu fördern.

    Durch sein Verhalten hat sich der Kläger bewusst in Widerspruch zu dem auf die Förderung der Integration im Bundesgebiet gerichteten Zweck des Art. 7 ARB 1/80 gesetzt sowie eigenverantwortlich und bewusst die Ursache für den Umstand begründet, dass ihm eine Rückkehr in das Bundesgebiet wegen der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe über einen Zeitraum von mehr als fünf Jahren hinweg von vornherein nicht möglich war.

    Eine nicht von seinem eigenen Willen abhängige Abwesenheit vom Bundesgebiet, welche die ursprünglich nach Art. 7 ARB 1/80 begründete Rechtsstellung unberührt ließe, ist dementsprechend nicht gegeben.

    Da die dem Kläger am 15. Dezember 1992 erteilte unbefristete Aufenthaltserlaubnis - wie bereits ausgeführt - erloschen ist und der Kläger nicht mehr zu dem nach Art. 7 ARB 1/80 assoziationsberechtigten Personenkreis gehört, bleibt die von ihm erhobene Feststellungsklage sowohl hinsichtlich des Haupt- als auch hinsichtlich des Hilfsantrags ohne Erfolg.

  • VG Bremen, 30.11.2005 - 4 K 1013/05

    Nichterlöschen einer Aufenthaltserlaubnis wegen Haft in Guantanamo/Kuba

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Zur Frage des Erlöschens der ihm erteilten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG bezieht er sich ergänzend auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 30. November 2005 (4 K 1013/05).

    Mit dem vom Verwaltungsgericht Bremen entschiedenen Fall (Urt. v. 30.11.2005 - 4 K 1013/05 -, InfAuslR 2006, 198 ff.) ist die Situation des Klägers entgegen der von ihm vertretenen Ansicht nicht vergleichbar.

  • BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (vgl. Urt. v. 6.10.2005 - 1 C 5/04 -, BVerwGE 124, 243 ff. = NVwZ 2006, 475 f.;… Urt. v. 28.6.2006 - 1 C 4/06 -, Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 47;… Urt. v. 9.8.2007 - 1 C 47/06 -, InfAuslR 2007, 431 ff.).

    Daraus hat der EuGH unter anderem den Schluss gezogen, dass die längere Abwesenheit vom Arbeitsmarkt wegen Verbüßung einer - auch mehrjährigen - Freiheitsstrafe nicht zum Verlust des aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleiteten Aufenthaltsrechts führt (…vgl. Rs. Cetinkaya, Aydinli und Derin, a. a. O.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 6.10.2005, a. a. O.).

  • EuGH, 04.10.2007 - C-349/06

    Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Das aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitete Aufenthaltsrecht des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers erlischt außer in den Fällen des Art. 14 ARB 1/80 nur, wenn der Aufenthaltsberechtigte den Aufnahmemitgliedstaat für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen hat (wie EuGH, Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat).

    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fällen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urt. v. 16.3.2000 - C-329/97 -, Ergat, InfAuslR 2000, 217 ff.;… Urt. v. 11.11.2004 - C-467/02 -, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198 ff.;… Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 -, Aydinli, DVBl. 2005, 1256 ff.;… Urt. v. 16.2.2006 - C-502/04 -, Torun, NVwZ 2006, 556 ff.;… Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 -, Derin, InfAuslR 2007, 326 ff.; Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat, juris).

  • EGMR, 12.05.2005 - 46221/99

    Recht auf Freiheit und Sicherheit (Freiheit der Person; rechtmäßige …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Auch wenn grundsätzlich Zweifel an der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der inzwischen aufgelösten türkischen Staatssicherheitsgerichte berechtigt sein mögen (vgl. EGMR, Urt. v. 12.5.2005 - 46221/99 -, NVwZ 2006, 1267 ff.), vermag der Senat unter Würdigung sämtlicher Erkenntnisse deshalb nicht die Überzeugung zu gewinnen, dass der Kläger in der Türkei zu Unrecht verurteilt worden ist.
  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Die geplanten Aktionen sind damit als terroristische Aktivitäten im Sinne von § 54 Nr. 5 AufenthG anzusehen (…vgl. zum Terrorismusbegriff: BVerwG, Urt. v. 30.3.1999 - 9 C 23/98 -, BVerwGE 109, 12 ff. = NVwZ 1999, 1349 ff.; Urt. v. 15.3.2005 - 1 C 26/03 -, BVerwGE 123, 114 ff. = NVwZ 2005, 1091 ff.;… Hailbronner, a. a. O., § 54 AufenthG, Rn. 28 f.).
  • EuGH, 11.11.2004 - C-467/02

    Cetinkaya

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fällen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urt. v. 16.3.2000 - C-329/97 -, Ergat, InfAuslR 2000, 217 ff.; Urt. v. 11.11.2004 - C-467/02 -, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198 ff.;… Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 -, Aydinli, DVBl. 2005, 1256 ff.;… Urt. v. 16.2.2006 - C-502/04 -, Torun, NVwZ 2006, 556 ff.;… Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 -, Derin, InfAuslR 2007, 326 ff.;… Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat, juris).
  • EuGH, 16.03.2000 - C-329/97

    Ergat - "Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fällen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (vgl. Urt. v. 16.3.2000 - C-329/97 -, Ergat, InfAuslR 2000, 217 ff.;… Urt. v. 11.11.2004 - C-467/02 -, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198 ff.;… Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 -, Aydinli, DVBl. 2005, 1256 ff.;… Urt. v. 16.2.2006 - C-502/04 -, Torun, NVwZ 2006, 556 ff.;… Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 -, Derin, InfAuslR 2007, 326 ff.;… Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat, juris).
  • BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06

    Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (…vgl. Urt. v. 6.10.2005 - 1 C 5/04 -, BVerwGE 124, 243 ff. = NVwZ 2006, 475 f.;… Urt. v. 28.6.2006 - 1 C 4/06 -, Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 47; Urt. v. 9.8.2007 - 1 C 47/06 -, InfAuslR 2007, 431 ff.).
  • EuGH, 07.07.2005 - C-373/03

    Aydinli - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.03.2008 - 11 LB 203/06
    Nach der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) kann ein aus Art. 7 ARB 1/80 abgeleitetes Aufenthaltsrecht im Aufnahmemitgliedstaat nur in zwei Fällen beschränkt werden: Entweder stellt die Anwesenheit des assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats wegen seines persönlichen Verhaltens eine tatsächliche und schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit im Sinne von Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 dar oder der Betroffene hat das Hoheitsgebiet dieses Staates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe verlassen (…vgl. Urt. v. 16.3.2000 - C-329/97 -, Ergat, InfAuslR 2000, 217 ff.;… Urt. v. 11.11.2004 - C-467/02 -, Cetinkaya, NVwZ 2005, 198 ff.; Urt. v. 7.7.2005 - C-373/03 -, Aydinli, DVBl. 2005, 1256 ff.;… Urt. v. 16.2.2006 - C-502/04 -, Torun, NVwZ 2006, 556 ff.;… Urt. v. 18.7.2007 - C-325/05 -, Derin, InfAuslR 2007, 326 ff.;… Urt. v. 4.10.2007 - C-349/06 -, Polat, juris).
  • BVerwG, 30.03.1999 - 9 C 23.98

    Kein Asyl für Funktionäre der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK

  • EuGH, 16.02.2006 - C-502/04

    Torun - Assoziation EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 7 …

  • EuGH, 18.07.2007 - C-325/05

    Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …

  • EuGH, 17.04.1997 - C-351/95

    Kadiman / Freistaat Bayern

  • BVerwG, 28.06.2006 - 1 C 4.06

    Ausweisung, Straftäter, Gemeinschaftsrecht, Türken, Assoziationsratsbeschluss …

  • VGH Bayern, 10.01.2007 - 24 BV 03.722

    Erlöschen eines Aufenthaltstitels

  • OVG Niedersachsen, 11.01.2008 - 11 ME 418/07

    Erlöschen des Aufenthaltsrechts des Kindes eines türkischen Arbeitnehmers bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2003 - 1 S 254/03

    Ausweisung - Sicherheitsrisiko

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2004 - 13 S 2394/04

    Ausweisung eines staatenlosen Palästinensers wegen Mitgliedschaft in der HuT

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2004 - 18 B 2264/03

    D (A), Libanesen, Aufenthaltsbefugnis, Erlöschen, Auslandsaufenthalt, …

  • VGH Bayern, 21.03.2006 - 24 ZB 06.233

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts nach Art. 7 ARB 1/80, Kein Erlöschen nach …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 19 E 990/06

    Verlust des Aufenthaltsrechts eines Serben durch eine Inhaftierung im Heimatland; …

  • OVG Hamburg, 27.04.2004 - 3 Bs 71/04

    Erlöschen der Aufenthaltsgenehmigung nach § 44 Abs 1 Nr 3 AuslG 1990 - …

  • VG Aachen, 31.07.2007 - 3 K 896/05

    D (A), Assoziationsratsbeschluss EWG/Türkei, Assoziationsberechtigte, Verlust, …

  • VGH Bayern, 25.02.2004 - 10 ZB 03.187
  • VGH Bayern, 18.01.2007 - 24 CS 07.35
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 1977/06

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den einstweiligen Rechtsschutz im …

  • LSG Hamburg, 26.09.2005 - L 5 B 278/05

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruches

  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 6.08

    Aufenthaltserlaubnis, terroristische Aktivitäten, assoziationsrechtliches …

    Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 27. März 2008 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts geändert, die Klage insgesamt abgewiesen und die Anschlussberufung des Klägers zurückgewiesen (InfAuslR 2009, 54).
  • VGH Bayern, 17.01.2017 - 10 ZB 15.1706

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung - Erlöschen eines …

    Die diesem Urteil zugrunde liegende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 27. März 2008 (11 LB 203/06 - juris Rn. 28) führt ferner aus, neben den in der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Sache "Kadiman" zitierten Beispielen (auf eine angemessene Zeitspanne angelegte Urlaubsaufenthalte oder Besuche der Familie im Heimatland) seien auch in der Literatur als Fälle "berechtigter Gründe" nur solche aufgeführt, in denen der weitere Aufenthalt im Ausland "nicht vom eigenen Willen abhängig war (z.B. Erkrankung, Unfall, Naturereignisse)".
  • OVG Hamburg, 14.07.2009 - 4 Bs 109/09

    Aufenthaltsrecht einer Türkin, die einen Aufnahmemitgliedstaat unfreiwillig …

    Auch wenn diese Entscheidung des EuGH zu der Frage ergangen ist, ob ein ununterbrochener dreijähriger gemeinsamer Wohnsitz als Voraussetzung für die Entstehung der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 vorgelegen hat, dürften diese Ausführungen Rückschlüsse auf die Frage zulassen, unter welchen Voraussetzungen nach Auffassung des EuGH von einem Verlust eines nach dieser Vorschrift begründeten Aufenthaltsrechts durch Abwesenheit vom Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum "ohne berechtigte Gründe" auszugehen ist (ebenso: OVG Lüneburg, Urteil 27.3.2008, InfAuslR 2009, 54; VGH, München, Beschl. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 04.02.2010 - 11 ME 4/10

    Erlöschen einer erteilten Niederlassungserlaubnis nach § 51 Abs.r. …

    Auch wenn diese Entscheidung des EuGH zu der Frage ergangen ist, ob ein ununterbrochener dreijähriger gemeinsamer Wohnsitz als Voraussetzung für die Entstehung der Rechtsstellung nach Art. 7 Satz 1, 1. Spiegelstrich ARB 1/80 vorgelegen hat, dürften diese Ausführungen Rückschlüsse auf die Frage zulassen, unter welchen Voraussetzungen nach Auffassung des EuGH von einem Verlust eines nach dieser Vorschrift begründeten Aufenthaltsrechts durch Abwesenheit vom Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats für einen nicht unerheblichen Zeitraum "ohne berechtigte Gründe" auszugehen ist (ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 27.3.2008, InfAuslR 2009, 54; VGH München, Beschl. v. 21.3.2006 - 24 ZB 06.233 -, juris).

    In diesem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist nicht zu klären, ob dem OVG Hamburg in allen Einzelheiten, insbesondere hinsichtlich der Prognose einer zukünftigen Rechtsprechung des EuGH zum Verständnis des streitigen Erlöschensgrundes (…vgl. dazu ergänzend BVerwG, Urt. v. 30.4.2009 - 1 C 6/08 -, NVwZ 2009, 1162 ff; Senatsurt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, a. a. O., sowie Senatsbeschl. v. 11.1.2008 - 11 ME 418/07 -, InfAuslR 2008, 151 ff.), zu folgen ist und inwieweit die offenbar befürwortete extensive Auslegung des ungeschriebenen Tatbestandsmerkmals der "berechtigten Gründe" zu einer unzulässigen Besserstellung von türkischen Staatsangehörigen gegenüber Freizügigkeitsberechtigten führen würde, deren Daueraufenthaltsrecht nach § 4 Abs. 7 FreizügG/EU bei einer Abwesenheit aus einem nicht nur vorübergehenden Grund allein durch Zeitablauf erlischt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 30.4.2009, a. a. O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07

    Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der …

    OVG, Beschlüsse vom 4. Februar 2010 - 11 ME 4/10 -, juris (soziokulturell bedingte psychische Zwangslage, welche die freie Willensbetätigung wesentlich beeinträchtigt), und vom 27. März 2008 - 11 LB 203/06 -, InfAuslR 2009, 54, Rn. 41; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 2007 - 19 E 990/06 -, juris (Haft); BayVGH, Beschluss vom 21. März 2006 - 24 ZB 06.233 -, juris, Rn. 24.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.07.2010 - 11 S 541/10

    Verhältnis von Abschiebungsverbot und Ausweisung

    Im Rahmen des § 54 Nr. 5 AufenthG ist zudem unerheblich, ob es sich um Terrorismus im Bundesgebiet oder im Ausland handelt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 27.3.2008 - 11 LB 203/06 - InfAuslR 2009, 54).
  • VG Stuttgart, 25.01.2010 - 11 K 3543/09

    PKK als den Terrorismus unterstützende Vereinigung i.S.d. AufenthG 2004; …

    Im Rahmen des § 54 Nr. 5 AufenthG ist zudem unerheblich, ob es sich um Terrorismus im Bundesgebiet oder im Ausland handelt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.03.2008 - 11 LB 203/06 - InfAuslR 2009, 54).
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2009 - 11 ME 484/08

    Grundsatz der Unerheblichkeit des Grundes für den Eintritt des gesetzlichen …

    Es ist allgemein anerkannt, dass es für den Eintritt der Rechtsfolge des § 51 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG - dasselbe galt bereits für den wortgleichen § 44 Abs. 1 Nr. 3 AuslG - weder auf die Natur des Ausreisegrundes noch auf diejenigen Gründe ankommt, aus denen ein Ausländer nicht innerhalb der Sechs-Monats-Frist wieder in das Bundesgebiet eingereist ist oder eine Fristverlängerung durch die Ausländerbehörde nicht erwirkt hat (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 8.5.2008 - 18 A 2542/06 -, juris; Senatsurt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, InfAuslR 2009, 54;… Hailbronner, AuslR, Stand: Oktober 2008, § 51 AufenthG Rn. 27;… Langeheine, a.a.O., S. 444).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.2011 - 11 LA 198/11

    Vorliegen von Verstreichen eines "nicht unerheblichen Zeitraums" zum Erlöschen …

    Jedenfalls unter den hier vom Verwaltungsgericht festgestellten Voraussetzungen, nämlich bei einer Abwesenheit von mehr als drei Jahren, um unter Aufgabe u. a. auch des früheren Wohnsitzes im Bundesgebiet im Heimatland auf unbestimmte Zeit mit der Familie zu leben, - ist die Grenze des "nicht unerheblichen Zeitraums" aber unabhängig davon überschritten, ob man dafür eine Abwesenheit von mehr als sechs Monaten (…vgl. Gutmann, GK-AufenthG, ARB 1/80, Art. 6, Rn. 257, Art. 7, Rn. 95;… Huber, AufenthG, ARB 1/80, Art. 6, Rn. 71, Art. 7, Rn. 21) oder von mehr als zwei Jahren (…vgl. Dienelt/Röseler, in: Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl., 2011, § 4 AufenthG, Rn. 163;… OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 11.5.2010 - 12 B 26/09 -, juris, Rn. 38;… Bayr. VGH, Beschl. v. 15.10.2009 - 19 CS 09.2193 und 2194 -, juris, Rn. 11, jeweils m. w. N.) für erforderlich hält oder - wie etwa der Senat in der Vergangenheit (Urt. v. 27.3.2008 - 11 LB 203/06 -, juris, Rn. 37) und das Bundesverwaltungsgericht (…Urt. v. 30.4.2009 -1 C 6/08 -, juris, Rn. 27 f., jeweils m. w. N.) - unabhängig von festen zeitlichen Grenzen tragend darauf abstellt, ob der lange Auslandsaufenthalt geeignet ist, die Integration eines türkischen Familienangehörigen im Bundesgebiet grundlegend in Frage zu stellen.
  • VG Stuttgart, 23.05.2011 - 11 K 2967/10

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit wegen …

    Im Rahmen des § 54 Nr. 5 AufenthG ist zudem unerheblich, ob es sich um Terrorismus im Bundesgebiet oder im Ausland handelt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 27.03.2008 - 11 LB 203/06 - InfAuslR 2009, 54).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.09.2010 - 11 S 1978/10

    Atypischer Ausnahmefall nach § 54 Abs. 5 AufenthG 2004; Unmöglichkeit der …

  • VG München, 18.01.2011 - M 24 E 10.4626

    Zu den Voraussetzungen des Erlöschens einer Niederlassungserlaubnis im Fall des § …

  • VG Stuttgart, 29.11.2010 - 11 K 1763/10

    Ausweisung; PKK-Unterstützer

  • VG München, 01.06.2011 - M 24 K 10.4625

    Erlöschen einer Niederlassungserlaubnis bei zwangsweisem Aufenthalt in der Türkei

  • VG Oldenburg, 05.02.2010 - 11 A 2543/08

    Feststellungsklage als statthafte Klageart bei Unterlassen der Erteilung eines …

  • VG Düsseldorf, 08.03.2011 - 7 L 1520/10

    Zulässigkeit der Anordnung des Sofortvollzugs einer Ausweisung allein zum Zweck …

  • VG München, 28.10.2008 - M 4 K 07.5629

    Ausländerrecht; Assoziationsberechtigter türkischer Staatsangehöriger; Erlöschen …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2010 - 11 S 28.10

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis und des Aufenthaltsrechts aus Art. 7 ARB Nr. …

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