Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahrens für eine Luftrettungswache; Anforderungen an das Transparenzgebot i.R.e. rettungsdienstlichen Auswahlverfahrens; Verpflichtung eines Rettungsdienstträgers zur Ausschreibung des ...
- Judicialis
EGV Art. 82; ; GWB § 97; ; NRettDG 1992 § 5 Abs. 1 S. 4
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahrens für eine Luftrettungswache; Anforderungen an das Transparenzgebot i.R.e. rettungsdienstlichen Auswahlverfahrens; Verpflichtung eines Rettungsdienstträgers zur Ausschreibung des ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 01.03.2006 - 12 A 3682/01
- VG Hannover, 22.03.2006 - 12 A 3682/01
- OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2008, 695 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99
NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Die dagegen gerichteten Beschwerden der Klägerin und des Beklagten wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 14. Juni 1999 (- 11 M 2747/99 -, Nds.VBl. 1999, 285) zurück.Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rettungsdienstträger nicht verpflichtet, vor der Auswahlentscheidung ein Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - durchzuführen (Beschl. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 - Nds. VBl. 1999, 285; Beschl. v. 7.2.2006 - 11 ME 26/05 -, Nds. VBl.
Eine Ausschreibungspflicht nach dem GWB besteht auch nicht, weil die Beauftragung nach § 5 Abs. 1 NRettDG nicht dem fiskalischen Betätigungsfeld der öffentlichen Verwaltung zuzurechnen ist (Beschl. d. Sen. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O.).
Aus der Präambel der Richtlinie ist ersichtlich, dass ihr nur Dienstleistungen unterfallen, die aufgrund von Aufträgen, nicht aber aufgrund von Gesetzen zu erbringen sind (vgl. Beschl. d. Sen. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O.).
Der Senat hat bereits in seinem mehrfach zitierten Beschluss vom 14. September 1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O., ausgeführt, dass der vorstehenden Wertung, das von dem Beklagten durchgeführte Auswahlverfahren stehe formell in Einklang mit europarechtlichen Vorgaben, nicht durch die Entscheidung des EuGH vom 24. September 1998 (- C-76/97 -, NVwZ 1999, 169) in Frage gestellt wird, weil jenem Verfahren ein mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe.
Nach der Rechtsprechung des Senats gehören zu den gewachsenen Strukturen alle Anbieter, die in der Vergangenheit am organisierten Rettungsdienst in Niedersachsen teilgenommen haben (Beschl. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O.).
Zieht sich die durch das NRettDG vorgegebene Regelung des Rettungsdienstes über einen langen Zeitraum hin - wie bei der Organisation des Luftrettungsdienstes (der Bedarfsplan wurde erst im Jahr 1998 aufgestellt) - ist die Entwicklung nach Inkrafttreten des Gesetzes nicht völlig außer Acht zu lassen (Beschl. d. Sen. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O.;… Ufer, a.a.O., § 5 Nr. 6 S. 8).
Nach den vorstehenden Ausführungen zählen zu den gewachsenen Strukturen in einem Rettungsdienstbereich nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O.) alle Bewerber, die in der Vergangenheit am organisierten Rettungsdienst teilgenommen haben.
- OVG Niedersachsen, 07.02.2006 - 11 ME 26/05
Gleichbehandlungsgrundsatz und Transparenzgebot im Auswahlverfahren um die …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Nach der Rechtsprechung des Senats ist der Rettungsdienstträger nicht verpflichtet, vor der Auswahlentscheidung ein Vergabeverfahren nach den §§ 97 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - durchzuführen (Beschl. v. 14.9.1999 - 11 M 2747/99 - Nds. VBl. 1999, 285; Beschl. v. 7.2.2006 - 11 ME 26/05 -, Nds. VBl.Dazu gehört auch die Einhaltung des Transparenzgebotes (Beschl. d. Sen. v. 7.2.2006 - 11 ME 26/05 -, a.a.O.), auch wenn es sich hierbei um ein elementares Prinzip des Vergaberechts handelt (vgl. § 97 Abs. 1 GWB).
Die Klägerin beruft sich für ihre gegenläufige Ansicht zu Unrecht auf die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 7. Februar 2006 (- 11 ME 26/05 -, a.a.O.).
Vielmehr muss Gradmesser einer Beauftragung das bei möglicher Wahrung der gewachsenen Strukturen erreichbare wirtschaftliche Optimum sein (Beschl. d. Sen. v. 7.2.2006 - 11 ME 26/05 -, a.a.O.).
- EuGH, 25.10.2001 - C-475/99
DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Zur Frage des Missbrauchs einer beherrschenden Stellung durch ein Rettungsdienstunternehmen hat das Verwaltungsgericht auch zu Recht unter Bezugnahme auf das Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2001 (- C-475/99 -, veröffentl. in juris) ausgeführt, es sei nicht erkennbar, dass der Beigeladenen durch die Auswahlentscheidung des Beklagten eine solche Stellung eröffnet werde.Auch aus dem Urteil des EuGH vom 25. Oktober 2001 (- C-475/99 -, a.a.O.) lässt sich bei der hier gegebenen Fallkonstellation nichts zu Gunsten der Klägerin herleiten, worauf bereits der Beklagte im erstinstanzlichen Verfahren mit Schriftsatz vom 6. Dezember 2001 hingewiesen hat.
- EuGH, 24.09.1998 - C-76/97
Tögel / Niederösterreichische Gebietskrankenkasse - Öffentliche Lieferaufträge - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Der Senat hat bereits in seinem mehrfach zitierten Beschluss vom 14. September 1999 - 11 M 2747/99 -, a.a.O., ausgeführt, dass der vorstehenden Wertung, das von dem Beklagten durchgeführte Auswahlverfahren stehe formell in Einklang mit europarechtlichen Vorgaben, nicht durch die Entscheidung des EuGH vom 24. September 1998 (- C-76/97 -, NVwZ 1999, 169) in Frage gestellt wird, weil jenem Verfahren ein mit dem vorliegenden Verfahren nicht vergleichbarer Sachverhalt zugrunde gelegen habe. - OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99
Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Schließlich kommt eine Anwendbarkeit vergaberechtlicher Vorschriften im Auswahlverfahren nicht in Betracht, weil die Beauftragung des Dritten wegen der Regelung in § 5 Abs. 1 NRettDG ihre Grundlage in einem Gesetz hat und deshalb die Vorschriften des GWB nicht zum Tragen kommen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 24.11.1999 - 13 Verg 7/99 -, OLGR Celle, 2000, 242; Ufer, NRettDG, Loseblattsammlg. Stand: März 2006, § 5 S. 5 ff.). - OVG Niedersachsen, 07.11.1997 - 7 L 5590/96
Rettungsdienst; Anschluß an die Rettungsleitstelle
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
§ 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG a. F. verbietet es, dem Merkmal der Wirtschaftlichkeit unter Hintanstellung der "nicht wirtschaftlichen" Auswahlkriterien den Vorrang einzuräumen (Nds. OVG, Urt. v. 7.11.1997 - 7 L 5590/96 -, Nds. VBl. 1998, 110). - VG Göttingen, 09.06.1999 - 4 B 4105/99
Auszug aus OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07
Dem gleichzeitig gestellten Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (4 B 4105/99) gab das Verwaltungsgericht Göttingen mit Beschluss vom 9. Juni 1999 statt.
- VG Halle, 25.10.2010 - 7 A 1/10
Konkurrentenstreitverfahren bei der Vergabe von Linienverkehrsgenehmigungen
Eine nach der Bepunktung durchgeführte Gesamtbetrachtung anhand der herangezogenen Kriterien (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. April 2008 - 11 LB 266/07 -, zit. nach JURIS zu einem rettungsdienstrechtlichen Auswahlverfahren), mit der die Punkteergebnisse abgeändert werden, ist nicht zulässig.Da der Genehmigungsbehörde ein - wenn auch beschränkter - Ermessensspielraum verbleibt und die Vorab-Bekanntgabe des Bewertungsschemas im Wesentlichen eine Verschiebung der Ermessensausübung darstellt, liegt darin auch keine Begrenzung des Ermessensspielraums der Behörde in unangemessener Weise (vgl. aber OVG Niedersachsen, Urt. v. 24. April 2008 - 11 LB 266/07 -, zit. nach JURIS).
- OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
Vergabeverfahren: rechtliche Einordnung der Übertragung rettungsdienstlicher …
Der Senat sieht sich damit auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, die bei vergleichbarer Rechtslage die Übertragung der Durchführung des Rettungsdienstes nicht als entgeltlichen Vertrag über die Beschaffung einer Marktleistung, der unter die Vorschriften des Vergaberechts fällt, ansehen (vgl. BayVGH, Urteil vom 19.1.2004, 21 B 00.2569; Niedersächsiches OVG, Urteil vom 24.4.2008, 11 LB 266/07). - OVG Niedersachsen, 11.06.2010 - 11 ME 583/09
Anspruch eines mit Rettungsdienstleistungen Beauftragten auf Gewährung …
Obwohl der Senat mangels Entscheidungserheblichkeit letztlich offen lässt, ob der Verwaltungsrechtsweg für das Begehren der Antragstellerin eröffnet ist, sieht sich der Senat zu dem Hinweis veranlasst, dass er seine Rechtsprechung (vgl. zuletzt Urt. v. 24.4.2008 - 11 LB 266/07 -, Nds. VBl. 2009, 16 = NordÖR 2008, 35) zur Vergabe von Rettungsdienstleistungen aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 29. April 2010 (…a.a.O.) nicht mehr in vollem Umfang aufrechterhalten kann.
- VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08
Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten …
Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - juris; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - juris; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl. - OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09
Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz
Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835 ), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - [...]; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - [...]; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525 ; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl. - VG Hannover, 21.12.2009 - 7 A 6013/09
Ausschreibung; Leistung; Leistungserbringer; Leistungserbringung; Rettungsdienst; …
In der Folge dieser Gesetzesänderung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass nach der Streichung von § 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG im Auswahlverfahren weiterhin die Berücksichtigung der Auswahlkriterien der gestrichenen Vorschrift zulässig bleibt (Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2008 - 11 LB 266/07 - NordÖR 2008, S. 350 = Nds.VBl. 2009, S. 16), sie ist jedoch nicht mehr zwingend. - VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08
Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark
Diese Auffassung wird auch in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geteilt (…vgl. BayVGH, Urt. v. 19. Januar 2004 -21 B 00.2569-, zitiert nach Juris; Nieders. OVG, Urt. v. 24. April 2008 -11 LB 266/07-, zitiert nach Juris). - VG Hannover, 21.12.2009 - 7 B 6013/09
Anspruch auf Unterlassen der Ausschreibung von Rettungsdienstleistungen nach dem …
Rn. 26 In der Folge dieser Gesetzesänderung hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden, dass nach der Streichung von § 5 Abs. 1 Satz 4 NRettDG im Auswahlverfahren weiterhin die Berücksichtigung der Auswahlkriterien der gestrichenen Vorschrift zulässig bleibt ( Nds. OVG, Urteil vom 24.4.2008 - 11 LB 266/07 - NordÖR 2008, S. 350 = Nds.VBl. 2009, S. 16), sie ist jedoch nicht mehr zwingend.
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