Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Lärmschutzauflagen für Demonstration gegen "Sommerbiwak" der Bundeswehr rechtswidrig
Verfahrensgang
- VG Hannover, 17.12.2007 - 10 A 4211/06
- OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG gewährleistet insbesondere Minderheitenschutz und verschafft auch denen Möglichkeiten zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der direkte Zugang zu den Medien versperrt ist (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 u. a. - BVerfGE 69, 315,345 ff.; v. 12.7.2001 -1 BvQ 28/01 -,.ihrem Funktionieren Schutz genießen (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985, a.a.O.; Dietel u. a., a.a.O., § 15 Rn. 33 m. w. N.; Schenke, Polizei-und Ordnungsrecht, 4. Auflage, Heidelberg 2005, Rn. 53 m. w. N.; Lisken, Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 4. Auflage,.
- BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01
OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG gewährleistet insbesondere Minderheitenschutz und verschafft auch denen Möglichkeiten zur Äußerung in einer größeren Öffentlichkeit, denen der direkte Zugang zu den Medien versperrt ist (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81 u. a. - BVerfGE 69, 315,345 ff.; v. 12.7.2001 -1 BvQ 28/01 -,.-1 BvQ 30/01 -, NJW 2001, 2459).
- BVerwG, 07.12.2006 - 3 B 48.06
Anspruch auf Erteilung einer Rehabilitierungsbescheinigung bei früherer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Zudem hätte in der Verfügung festgelegt werden müssen, an welchem Punkt bzw. Punkten die Einhaltung der Lärmwerte zu überprüfen war (vgl. hierzu z. B. Beschl. d. Sen. v. 23.2.2007 - 11 ME 96/07 - VG Lüneburg, Beschl. v. 7.12.2006 - 3 B 48/06 - VG Oldenburg, Beschl. v. 16.11.2007 - 2 B 3146/07 u. a. -).
- BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02
Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Daher darf der Verwaltungsakt nicht unterschiedlichen subjektiven Bewertungen zugänglich sein (BVerwG, Urt. v.3.12.2003 -6 C 20.02 -, BVerwGE 119, 282, 284; Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 7. Auflage, München 2008, § 37. - VG Berlin, 21.12.2005 - 1 A 162.01
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
auch die Möglichkeit, mit Hilfe der Lautsprecher und Verstärker Unbeteiligte direkt anzusprechen (vgl. VG Berlin, Urteil v. 21.12.2005, Az. 1 A 162.01, juris, Rn. 25 ff, m. w. N.). - VG Hannover, 14.07.2006 - 10 B 4212/06
Rechtmäßigkeit von Auflagen bezüglich einer Versammlung; Voraussetzungen für eine …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.04.2009 - 11 LB 278/08
Das Verwaltungsgericht Hannover stellte mit Beschluss vom 14. Juli 2006 (Az. 10 B 4212/06) die aufschiebende Wirkung bezüglich der oben zitierten Auflagen aus dem Punkt 2 des Bescheides der Beklagten wieder her und lehnte im Übrigen den Antrag des Klägers ab.
- OVG Niedersachsen, 28.07.2011 - 11 LA 101/11
Verstoß gegen § 4 NVersG durch das öffentliche Üben der Verhinderung einer nicht …
Zur öffentlichen Sicherheit gehört jedenfalls die Unversehrtheit der Rechtsordnung (…vgl. nur BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, jeweils m. w. N.).Dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG wird die Behörde gerecht, wenn der Adressat einer Verfügung erkennen kann, was von ihm gefordert wird und entsprechend sein Verhalten danach einrichten kann (…vgl. zum Folgenden Senatsbeschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris, Rn. 13; Senatsurt. v. 7.4.2009 - 11 LB 278/08 -, a. a. O., m. w. N.).
- VG Hannover, 05.08.2010 - 10 B 3393/10
Einstweiliger Rechtsschutz gegen im Rahmen einer Versammlung erteilten Auflagen; …
Rn. 20 In Übereinstimmung mit dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 07.04.2009 - 11 LB 278/08 -, Seite 11 des amtlichen Abdrucks) geht die Kammer davon aus, dass mit dem Beginn des Platzkonzerts - Beginn in diesem Jahr 18.00 Uhr - dem Sommerbiwak als Veranstaltung des Staates eine besondere Schutzbedürftigkeit zukommt.Rn. 21 In Übereinstimmung mit der Antragstellerin, der Antragsgegnerin und dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 07.04.2009 - 11 LB 278/08 -, Seite 13 des amtlichen Abdrucks) geht auch die Kammer davon aus, dass sich der Grad der Beeinträchtigung einer Veranstaltung nicht in erster Linie nach der Art der Geräusche bemisst, sondern nach der Lautstärke.
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