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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,26111
OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19 (https://dejure.org/2020,26111)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.08.2020 - 11 LC 251/19 (https://dejure.org/2020,26111)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. August 2020 - 11 LC 251/19 (https://dejure.org/2020,26111)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • examensgerecht.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Demo auf privatem Grund | BVerfG-Fraport, Fortsetzungsfeststellungsklage, GG Art. 14, GG Art. 8, Mittelbare Drittwirkung, Versammlungsfreiheit, Versammlungsrecht, VwGO §113 I 4

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    § 15 Abs. 1 VersG; § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19
    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 9, dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 63 f., dasselbe, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris, Rn. 61).

    Die Durchführung von Versammlungen etwa in Verwaltungsgebäuden oder in eingefriedeten, der Allgemeinheit nicht geöffneten Anlagen ist von Art. 8 Abs. 1 GG ebenso wenig geschützt wie etwa in einem öffentlichen Schwimmbad oder Krankenhaus (BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 65).

    Ausgeschlossen sind demgegenüber Orte, zu denen der Zugang individuell kontrolliert und nur für einzelne begrenzte Zwecke gestattet wird (…zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 5; dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 66 ff.).

    Allein entscheidend ist, dass die hier in Rede stehenden Straßen und Wege wie öffentliche Straßen für die Öffentlichkeit allgemein und ohne Beschränkung zugänglich gewesen sind und dadurch die Bedingungen geboten haben, um einem allgemeinen Publikum ein Anliegen zu Gehör zu bringen und Protest oder Unmut "auf die Straße zu tragen" (vgl. BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 67).

    Rn. 48 2. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht entschieden, nach welchen konkreten Grundsätzen die Grundrechtskollisionen von Privaten in Bezug auf das Verhältnis der Versammlungsfreiheit zu Grundrechten privater Unternehmen, die einen öffentlichen Verkehr eröffnen und damit Orte der allgemeinen Kommunikation schaffen, aufzulösen sind (…BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 7; dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 59).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass, wie bereits dargestellt worden ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts innerörtliche Straßen, Wege und Plätze den klassischen Raum allgemeiner Kommunikation darstellen, dem eine besondere Rolle für die Versammlungsfreiheit zukommt (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 5; dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 66 ff.).

  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19
    Die kollidierenden Grundrechte der Versammlungsfreiheit aus Art. 8 GG und der Eigentumsfreiheit aus Art. 14 GG sind - wie nachstehend unter 2. ausgeführt wird - nach dem Grundsatz der praktischen Konkordanz in einen gerechten Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 6).

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 9, dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 63 f., dasselbe, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris, Rn. 61).

    Ausgeschlossen sind demgegenüber Orte, zu denen der Zugang individuell kontrolliert und nur für einzelne begrenzte Zwecke gestattet wird (zum Vorstehenden: BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 5;… dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 66 ff.).

    Rn. 48 2. Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht entschieden, nach welchen konkreten Grundsätzen die Grundrechtskollisionen von Privaten in Bezug auf das Verhältnis der Versammlungsfreiheit zu Grundrechten privater Unternehmen, die einen öffentlichen Verkehr eröffnen und damit Orte der allgemeinen Kommunikation schaffen, aufzulösen sind (BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 7;… dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 59).

    Zu berücksichtigen ist aber, dass, wie bereits dargestellt worden ist, nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts innerörtliche Straßen, Wege und Plätze den klassischen Raum allgemeiner Kommunikation darstellen, dem eine besondere Rolle für die Versammlungsfreiheit zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 5;… dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 66 ff.).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19
    Rn. 35 Der Begriff der öffentlichen Sicherheit in § 8 Abs. 1 NVersG umfasst den Schutz zentraler Rechtsgüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum und Vermögen des Einzelnen sowie die Unversehrtheit der Rechtsordnung und der staatlichen Einrichtungen, wobei in der Regel eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit angenommen wird, wenn eine strafbare Verletzung dieser Schutzgüter droht (BVerfG, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, DVBl. 1985, 1006, juris, Rn. 77).

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris, Rn. 9, dasselbe, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 63 f., dasselbe, Beschl. v. 14.5.1985 - 1 BvR 233/81, 1 BvR 341/81 -, juris, Rn. 61).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rn. 20;… dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, juris, Rn. 27;… Senatsurt. vom 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 44).
  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Effektivität des Rechtsschutzes im Verfahren auf (Wieder-) Herstellung der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (…BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rn. 20; dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, juris, Rn. 27;… Senatsurt. vom 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.08.2020 - 11 LC 251/19
    Eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen Sicherheit setzt eine konkrete Sachlage voraus, die bei ungehindertem Geschehensablauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgüter führt (…BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris, Rn. 20;… dasselbe, Beschl. v. 21.4.1998 - 1 BvR 2311/94 -, NVwZ 1998, 834, juris, Rn. 27; Senatsurt. vom 29.5.2008 - 11 LC 138/06 -, juris, Rn. 44).
  • OVG Niedersachsen, 04.06.2021 - 11 ME 126/21

    Abwägung; Autobahn; Bundesautobahn; Demonstration; Fahrrad; Fahrraddemonstration; …

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 -, juris, Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 -, juris, Rn. 41).

    Vor allem innerörtliche Straßen werden heute als Stätten des Informations- und Meinungsaustausches sowie der Pflege menschlicher Kontakte angesehen (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 67; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 -, juris, Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LB 231/20

    Banner Drop; Beschränkung, versammlungsrechtliche; Feststellungsinteresse; …

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

    Vor allem innerörtliche Straßen werden heute als Stätten des Informations- und Meinungsaustausches sowie der Pflege menschlicher Kontakte angesehen (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 67; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 02.12.2021 - 11 LC 84/20

    Banner Drop; Klagebefugnis; Kletteraktion; Kletterpartner; Versammlung

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 64; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

    Vor allem innerörtliche Straßen werden heute als Stätten des Informations- und Meinungsaustausches sowie der Pflege menschlicher Kontakte angesehen (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 67; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21

    Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf …

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 -, juris, Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 -, juris, Rn. 41).

    Vor allem innerörtliche Straßen werden heute als Stätten des Informations- und Meinungsaustausches sowie der Pflege menschlicher Kontakte angesehen (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris, Rn. 67; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 -, juris, Rn. 41).

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2022 - 11 ME 284/22

    Dauermahnwache; Gefahr, konkrete; Gefahr, unmittelbare; örtliche Verlegung; …

    Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 40, m.w.N.).

    Insbesondere gewährt sie dem Bürger keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit - wie beispielsweise Privatgrundstücke - nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 - juris Rn. 69; Senatsbeschl. v. 26.8.2020 - 11 LC 251/19 - juris Rn. 41).

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