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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5824
OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04 (https://dejure.org/2005,5824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.12.2005 - 11 LC 91/04 (https://dejure.org/2005,5824)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Dezember 2005 - 11 LC 91/04 (https://dejure.org/2005,5824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15 NRettDG; § 15 Abs. 1 S. 3 NRettDG; § 18 NRettDG; § 14 Abs. 5 Unterabs. 1 S. 1 DRK-TV; Art. 2 RL 93/104/EG; § 2 RettDBedV
    Voraussetzungen für den Verstoß eines Rettungsdienstträgers gegen das im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot; Auslegung des Begriffs Bereitschaftsdienst; Klage auf Festellung der Übernahme der auf Grund des Verzichts auf die ...

  • Judicialis

    NRettDG § 15 I; ; NRettDG § 18 I; ; NRettDG § 18 IV; ; RL 93/104/EG Art. 2 I; ; RettDBedV § 2 III

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Arbeitsschutz; Arbeitszeit; Bereitschaftsdienst; Eintreffzeit; Rettungsdienst; Tarifvertrag; Wirtschaftlichkeitsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • feuerwehr-ub.de (Kurzinformation)

    Anordnung von Bereitschaftsdienst im Rettungsdienst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Verstoß eines Rettungsdienstträgers gegen das im Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz verankerte Wirtschaftlichkeitsgebot; Auslegung des Begriffs Bereitschaftsdienst; Klage auf Festellung der Übernahme der auf Grund des Verzichts auf die ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 547
  • NVwZ-RR 2006, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-303/98

    DIE GEMEINSCHAFTSRECHTLICHEN VORSCHRIFTEN ÜBER BESTIMMTE ASPEKTE DER …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Auf die europarechtliche Auslegung des Begriffs Bereitschaftsdienst durch den EuGH in seinem Urteil vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - könne der Kläger sein Begehren nicht stützen.

    Die Arbeitszeit-Richtlinie und die hierzu ergangenen Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - stünden der Anordnung von Bereitschaftsdienst nicht entgegen.

    Nach der Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 3.10.2000 - C-303/98 -, EuGHE 2000 I, 7963, 7997, Rechtssache Simap) ist die nach dem Arbeitsvertrag geschuldete Anwesenheit eines Arbeitnehmers in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers verbunden mit der Pflicht, bei Bedarf die berufliche Tätigkeit auszuüben, in vollem Umfang Arbeitszeit im Sinne von Art. 2 Nr. 1 Arbeitszeit-Richtlinie.

    Es kann deshalb offen bleiben, welche rechtlichen Konsequenzen daraus zu ziehen sind, dass zum Zeitpunkt des Schiedsspruchs vom 19. Mai 2000 die vorgenannte Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 3.10.2000 - C-303/98, a.a.O.) noch nicht ergangen war.

    Soweit der EuGH in der zitierten Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 -, a.a.O., den Bereitschaftsdienst der gemeinschaftsrechtlichen Arbeitszeit zuordnet, beantwortet er lediglich die Frage, ob Bereitschaftsdienst im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes Arbeitszeit ist (…BAG, Urt. v. 28.1.2004 - 5 AZR 530/02 -, BAGE 109, 254 = NZA 2004, 656).

  • BAG, 05.06.2003 - 6 AZR 114/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit; Vergütungspflicht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Zu der arbeitszeitrechtlichen Einordnung des Bereitschaftsdienstes verhält sich die Tarifvorschrift des § 14 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 DRK-TV nicht (BAG, Urt. v. 5.6.2003 - 6 AZR 114/02 -, BAGE 106, 252 = NZA 2004, 164, zu der wortgleichen Vorschrift des § 15 Abs. 6 a BAT).

    In dem Urteil vom 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 -, a.a.O., heißt es hierzu wörtlich: .

    Das BAG hat in dem vorzitierten Urteil vom 5. Juni 2003 - 6 AZR 114/02 -, a.a.O., ausgeführt, dass der Beklagte - in jenem Verfahren eine Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts - staatlicher Arbeitgeber sei und für ihn deshalb die Arbeitszeit-Richtlinie unmittelbar geltendes Recht sei, er aber gleichwohl durch die Anordnung von Bereitschaftsdienst aus den vorstehenden - eingerückten - Gründen nicht Art. 2 Nr. 1 Arbeitszeit-Richtlinie verletze.

    Eine solche Befugnis steht den Gerichten nicht zu (BAG, Urt. v. 5.6.2003 - 6 AZR 114/02 -, a.a.O.).

  • BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 2/02

    Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Diese tarifliche Regelung entspricht der Rechtsprechung des BAG zum Begriff des Bereitschaftsdienstes (BAG, Urt. v. 18.2. 2003 - 1 ABR 2/02 -, BAGE 105, 32 = NZA 2003, 742).

    Dagegen kommt einer nicht umgesetzten Richtlinie im Verhältnis zwischen Bürgern untereinander keine unmittelbare Geltung zu (BAG, Beschl. v. 18.2.2003 - 1 ABR 2/02 -, a.a.O.).

    Das BAG hat hierzu in seinem Beschluss vom 18. Februar 2003 - 1 ABR 2/02 -, a.a.O., wörtlich ausgeführt:.

    Die gesetzliche Zuordnung des Bereitschaftsdienstes zur Ruhezeit und gerade nicht zur Arbeitszeit ergibt sich aus § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 Nr. 1 ArbZG (BAG, Beschl. v. 18.2.2003 - 1 ABR 2/02 -, a.a.O.).

  • BAG, 22.11.2000 - 4 AZR 612/99

    Bereitschaftsdienst im mobilen Rettungsdienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 7.6.1999 - 4 Sa 218/99 - und BAG, Urt. v. 22.11.2000 - 4 AZR 612/99 -) stütze seine Ansicht.

    Das BAG habe in dem Urteil vom 22. November 2000 - 4 AZR 612/99 - die Zulässigkeit der Anordnung von Bereitschaftsdienst für im Rettungsdienst tätige Mitarbeiter bejaht.

    "Vom Arbeitgeber bestimmte Stelle" im Sinne von § 14 Abs. 5 Unterabs. 1 Satz 1 DRK-TV kann auch die Arbeitsstelle des Mitarbeiters sein (BAG, Urt. v. 22.11.2000 - 4 AZR 612/99 -, BAGE 96, 284).

  • EuGH, 12.07.1990 - C-188/89

    Foster u.a. / British Gas

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Er kann sich dann gegenüber seinen Bürgern nicht auf diese Säumigkeit berufen, wenn die betreffende Vorschrift eine inhaltlich hinreichend bestimmte und unbedingte Regelung enthält (EuGH, Urt. v. 12.7.1990 - C-188/89 -, NJW 1991, 3086, Rechtssache Foster).

    Darunter sind vielmehr alle Organisationen und Einrichtungen zu verstehen, die dem Staat oder dessen Aufsicht unterstehen oder mit besonderen Rechten ausgestattet sind, die über diejenigen hinausgehen, die nach den Vorschriften für die Beziehungen zwischen Privatpersonen gelten (Urt. v. 12.7.1990 - C-188/89 -, a.a.O.).

  • EuGH, 09.09.2003 - C-151/02

    BEI EINEM BEREITSCHAFTSDIENST, DER AN EINEM VOM ARBEITGEBER BESTIMMTEN ORT …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Die Arbeitszeit-Richtlinie und die hierzu ergangenen Urteile des EuGH vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 - und vom 9. September 2003 - C-151/02 - stünden der Anordnung von Bereitschaftsdienst nicht entgegen.

    Das hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9. September 2003 (- C-151/02 -, NJW 2003, 2971, Rechtssache Jaeger) und vom 1. Dezember 2005 - C-14/04 - noch einmal ausdrücklich bekräftigt, soweit er dort ausführt, dass die Einordnung von Bereitschaftszeiten als gemeinschaftsrechtliche Arbeitszeit ausschließlich die arbeitschutzrechtliche Seite betreffe und die Arbeitszeit-Richtlinie, wie sowohl aus ihrer Zielsetzung als auch aus dem Wortlaut ihrer Bestimmungen hervorgehe, keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer finde.

  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 530/02

    Vergütung von ärztlichem Bereitschaftsdienst

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Soweit der EuGH in der zitierten Entscheidung vom 3. Oktober 2000 - C-303/98 -, a.a.O., den Bereitschaftsdienst der gemeinschaftsrechtlichen Arbeitszeit zuordnet, beantwortet er lediglich die Frage, ob Bereitschaftsdienst im Sinne des öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzes Arbeitszeit ist (BAG, Urt. v. 28.1.2004 - 5 AZR 530/02 -, BAGE 109, 254 = NZA 2004, 656).

    Die Anordnung von Bereitschaftsdienst verstößt auch nicht gegen das Arbeitsschutzgesetz - ArbZG - in der hier maßgeblichen Fassung des Änderungsgesetzes vom 9. Juni 1998 (BGBl. I S. 1242), das wie die Arbeitszeit-Richtlinie den öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz zum Gegenstand hat (BAG, Urt. v. 28.1.2004 - 5 AZR 530/02 -, a.a.O.).

  • BAG, 30.01.1996 - 3 AZR 1030/94

    Arbeitszeitverlängerung für Rettungssanitäter

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Nach der Rechtsprechung des BAG (Urt. v. 30.1. 1996 - 3 AZR 1030/94 -, NZA 1996, 1164) sind unter Arbeitsbereitschaft "Zeiten wacher Aufmerksamkeit im Zustande der Entspannung" zu verstehen.

    Nach der zitierten Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 30.1.1996 - 3 AZR 1030/94 -, a.a.O.) kann der Arbeitgeber von seinen Mitarbeitern während des Bereitschaftsdienstes nicht "wache Aufmerksamkeit" verlangen.

  • EuGH, 01.12.2005 - C-14/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE EINSTUFUNG VON BEREITSCHAFTSDIENSTEN ALS …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Das hat der EuGH in seinen Urteilen vom 9. September 2003 (- C-151/02 -, NJW 2003, 2971, Rechtssache Jaeger) und vom 1. Dezember 2005 - C-14/04 - noch einmal ausdrücklich bekräftigt, soweit er dort ausführt, dass die Einordnung von Bereitschaftszeiten als gemeinschaftsrechtliche Arbeitszeit ausschließlich die arbeitschutzrechtliche Seite betreffe und die Arbeitszeit-Richtlinie, wie sowohl aus ihrer Zielsetzung als auch aus dem Wortlaut ihrer Bestimmungen hervorgehe, keine Anwendung auf die Vergütung der Arbeitnehmer finde.
  • BVerwG, 19.01.1988 - 1 C 11.85

    Bereitschaftsdienst - Rufbereitschaft - Abgrenzung - Arbeitsrechtliche Zuordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.12.2005 - 11 LC 91/04
    Das Verwaltungsgericht hat mit zutreffenden Erwägungen entschieden, dass die vom Kläger angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.1. 1988 - 1 C 11.85 -, Buchholz 451.23 Arbeitszeitrecht Nr. 5) nicht seinen rechtlichen Standpunkt stützt.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.06.1999 - 4 Sa 218/99

    Qualifizierung der getätigten Arbeiten eines Arbeitnehmers; Anordnung von …

  • OVG Niedersachsen, 14.09.1999 - 11 M 2747/99

    NRettG; Auswahl unter mehreren Bewerbern;; Auswahlentscheidung; EG-Richtlinie …

  • OVG Niedersachsen, 15.05.2007 - 11 LC 73/06

    Wirtschaftliche Organisation einer Rettungsdienstes; Verpflichtung der …

    Danach genügen nur notwendige Kosten dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urt. d. Sen. v. 7.12.2005 - 11 LC 91/04 -, NVwZ-RR 2006, 547).
  • VG Oldenburg, 25.01.2006 - 11 A 3613/05

    Kosten des Rettungsdienstes (Schiedsstellenentscheidung)

    Dem entspricht es, nur die als notwendig anzusehenden Aufwendungen einzurechnen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LC 91/04 -).

    Aus der bisherigen Rechtsprechung des Nds. Oberverwaltungsgerichts zu § 2 BedarfVO-RettD (Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LC 91/04 - Urteil vom 17. April 1996 - 7 L 3226/95 - NVwZ-RR 1997, 29 ) lässt sich für die Auffassung des Kläger nichts herleiten.

  • OVG Niedersachsen, 23.11.2006 - 11 LC 72/06

    Kostentragung von durch den Ausbau einer Rettungswache entstandenen Mehrkosten; …

    Danach genügen nur notwendige Kosten dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urt. d. Sen. v. 07.12.2005 - 11 LC 91/04 -, NVwZ-RR 2006, 547).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2008 - 11 LC 74/06

    Verpflichtung der beigeladenen Krankenkassen zum Anerkenntnis höherer Kosten als …

    Danach genügen nur notwendige Kosten dem Wirtschaftlichkeitsgebot (Urt. d. Sen. v. 7.12.2005 - 11 LC 91/04 -, NVwZ-RR 2006, 547).
  • OVG Niedersachsen, 16.03.2016 - 13 LC 188/14

    Kommunale Zusammenarbeit; Notwendigkeit eines Gutachtens; p95-Wert; …

    Rn. 52 Nur notwendige Kosten genügen dem Wirtschaftlichkeitsgebot (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 07.12.2005 - 11 LC 91/04 -, juris, Rdnr. 36).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.01.2023 - 4 LB 1/21

    Rettungsdienst - Kostenerstattungsanspruch eines beauftragten Dritten für die …

    Wirtschaftliche Leistungen dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 SGB V für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung; OVG Lüneburg, Urt. v. 07.12.2005 - 11 LC 91/04 -, juris Rn. 36 zum Wirtschaftlichkeitsgebot für Vereinbarungen zwischen den Trägern des Rettungsdienstes und den Kostenträgern).
  • VG Oldenburg, 25.01.2006 - 11 A 3618/05

    Kosten des Rettungsdienstes (Schiedsstellenentscheidung)

    Dem entspricht es, nur die als notwendig anzusehenden Aufwendungen einzurechnen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 7. Dezember 2005 - 11 LC 91/04 -).
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