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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,18180
OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18 (https://dejure.org/2018,18180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.06.2018 - 11 ME 136/18 (https://dejure.org/2018,18180)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 11 ME 136/18 (https://dejure.org/2018,18180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 GlSpielG ND; § 10 Abs. 2 S. 1, 2 GlSpielG ND; § 24 Abs. 1 GlSpielWStVtr; § 25 Abs. 1 GlSpielWStVtr; § 29 Abs. 4 S. 2,3,4 GlSpielWStVtr; § ... 33i Abs. 1 GewO; Art. 3 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 14 Abs. 1 GG
    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle aufgrund einer Abstandskonkurrenz zu einem angesiedelten Mehrfachkomplex aus fünf Spielhallen; Vorliegen einer sog. unechte Konkurrenzsituation bei Ansiedlung mehrerer zur einer ...

  • Wolters Kluwer

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle aufgrund einer Abstandskonkurrenz zu einem angesiedelten Mehrfachkomplex aus fünf Spielhallen; Vorliegen einer sog. unechte Konkurrenzsituation bei Ansiedlung mehrerer zur einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle aufgrund einer Abstandskonkurrenz zu einem angesiedelten Mehrfachkomplex aus fünf Spielhallen; Vorliegen einer sog. unechte Konkurrenzsituation bei Ansiedlung mehrerer zur einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2018, 785
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Rn. 14 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. März 2017 (- 1 BvR 1314/12 u.a. -, NVwZ 2017, 1111, juris) festgestellt, dass das Verbot des Verbundes mehrerer Spielhallen, das Abstandsgebot und die Übergangsregelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

    Mit dem Verbundverbot und dem Abstandsgebot werde das Ziel der Spielsuchtbekämpfung durch eine Beschränkung des insgesamt verfügbaren Spielhallenangebots verfolgt (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 131 ff.).

    Das Verbundverbot und die Abstandsgebote seien auch angemessen (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 142 und Rn. 148 ff.).

    Die Eigentumsfreiheit des Art. 14 Abs. 1 GG führe - soweit ihr Schutzbereich überhaupt eröffnet sei - hinsichtlich der beruflichen Nutzung des Eigentums jedenfalls nicht zu einem weitergehenden Schutz der Spielhallenbetreiber als die Berufsfreiheit (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 169).

    Gerade die hohen Anteile der Spieler an Geldspielgeräten an der Gesamtzahl der pathologischen Spieler sowie der hohe Marktanteil und das erhebliche Wachstum des Spiels in Spielhallen über die letzten Jahre rechtfertigen die Annahme nachweisbarer schwerer Gefahren für die spielsüchtigen oder von Spielsucht bedrohten Personen, ihre Familien und die Gemeinschaft (BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 140).

    Rn. 16 Soweit für Spielbanken, wie von der Antragstellerin kritisiert, andere Regelungen gelten als für Spielhallen, hat das Bundesverfassungsgericht weiter Folgendes ausgeführt (Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 141 ff.):.

    Es ist nicht ersichtlich, dass die den streitgegenständlichen Regelungen zugrunde liegenden Annahmen in einem Maße wirtschaftlichen Gesetzen oder praktischer Erfahrung widersprechen, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben könnten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 140).

    Diese Feststellung spricht nicht gegen die Richtigkeit der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Annahme, die Länder hätten im Rahmen des ihnen als Gesetzgeber zustehenden Einschätzungs- und Prognosespielraums der Einschätzung der Suchtforschung und Suchtberatungspraxis folgen dürfen, dass die Reduzierung der Verfügbarkeit von Spielmöglichkeiten eine besonders wirksame Maßnahme zur Verhinderung und Bekämpfung von Glücksspielsucht sei (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, a.a.O., juris, Rn. 150, 159).

  • OVG Niedersachsen, 05.09.2017 - 11 ME 169/17

    Ermittlung eines öffentlichen Bedürfnisses bzw. der besonderen örtlichen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Dass sich nach dem Endbericht das Angebot von unerlaubtem Glücksspiel in Schwarzmärkten, insbesondere im Internet, in den letzten Jahren ausgeweitet hat, ist nicht maßgeblich darauf zurückzuführen, dass mit dem Glücksspielstaatsvertrag ein Abstandsgebot und ein Verbundverbot für Spielhallen eingeführt worden ist (so bereits Senatsbeschl. v. 5.9.2017 - 11 ME 169/17 -, NVwZ-RR 2018, 36, juris, Rn. 16).

    Sie kann deshalb nicht die Ausbreitung illegaler Glücksspielangebote beeinflusst haben (Senatsbeschl. v. 5.9.2017 - 11 ME 169/17 -, a.a.O., juris, Rn. 16).

    Rn. 29 Diesbezüglich hat das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover (Beschl. v. 12.7.2017 - 11 B 5958/17 -, n.v.) zutreffend dargelegt, dass das Gesetz bezüglich der Messmethode insofern eine ausdrückliche Regelung trifft, als es hinsichtlich des Mindestabstands zwischen zwei Spielhallen die Luftlinie (und nicht etwa die Wegstrecke) für maßgeblich erklärt (vgl. Senatsbeschl. v. 5.9.2017 - 11 ME 169/17 -, a.a.O., juris, Rn. 29).

    Rn. 40 Lediglich ergänzend und ohne Entscheidungsrelevanz weist der Senat noch auf Folgendes hin: Läge - wie von der Antragstellerin zu Unrecht angenommen - zwischen ihrer Spielhalle und denjenigen am "H.-Ring 31"eine echte Konkurrenz vor, stünde der von der Antragstellerin begehrten Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis entgegen, dass die der Spielhalle L. GmbH am Standort "H.-Ring 31" erteilte Erlaubnis mittlerweile mangels Drittanfechtung bestandskräftig geworden ist (vgl. Senatsbeschl. v. 5.9.2017 - 11 ME 169/17 -, a.a.O., juris, Rn. 36).

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17

    Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Dies ergibt sich zunächst aus einem von der N.-Firmengruppe erstellten Dokument zum "Organkreis N.", welches die Antragsgegnerin vorliegend mit Schriftsatz vom 30. Mai 2018 übersandt hat und welches dem Senat im Übrigen aus Verfahren anderer N.-Gesellschaften bekannt ist (siehe z.B. Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17, und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

    In einer derartigen Situation ist es der Firmengruppe als "wirtschaftlicher Schicksalsgemeinschaft" möglich und zumutbar, eine gemeinsame Auswahlentscheidung zu treffen und diese nach außen einheitlich zu kommunizieren (so bereits für Verbundspielhallen verschiedener Schwestergesellschaften: Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17 und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

    461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17 und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

    Rn. 38 Dagegen, dass die Antragstellerin durch ihre Nichteinbeziehung in das zwischen den Spielhallen am "H.-Ring 31" durchgeführte Losverfahren in ihren Rechten verletzt wurde, spricht zudem, dass auch nach der Durchführung eines Losverfahrens zwischen unechten Konkurrenten die Möglichkeit besteht, die Auswahl zu ändern, indem die Gesellschaft, der aufgrund des Losentscheids die glücksspielrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, diese zurückgibt und für eine andere innerhalb des Mindestabstandes angesiedelte (Schwester-)Gesellschaft erneut eine Erlaubnis beantragt wird (vgl. Senatsbeschl. v. 23.42018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 24).

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2017 - 11 ME 461/17

    Vorliegen einer sog. unechten Konkurrenzsituation von Verbundspielhallen durch …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Wenn innerhalb des einzuhaltenden Mindestabstands mehrere zur einer Muttergesellschaft gehörende Organgesellschaften angesiedelt sind, die sowohl untereinander als auch mit der Muttergesellschaft faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen, handelt es sich um eine sog. unechte Konkurrenzsituation (Fortführung der Senatsrspr., Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Rn.17, u. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17).

    Denn entgegen ihrer Ansicht besteht zwischen der von ihr betriebenen Spielhalle und den am "H.-Ring 31" befindlichen Spielhallen keine echte, sondern lediglich eine sog. unechte Konkurrenz (vgl. zu diesen Begriffen Senatsbeschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, a.a.O., juris, Rn. 32, und v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 - ZfWG 2018, 40, juris, Rn. 17).

    Dies ergibt sich zunächst aus einem von der N.-Firmengruppe erstellten Dokument zum "Organkreis N.", welches die Antragsgegnerin vorliegend mit Schriftsatz vom 30. Mai 2018 übersandt hat und welches dem Senat im Übrigen aus Verfahren anderer N.-Gesellschaften bekannt ist (siehe z.B. Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17, und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

    In einer derartigen Situation ist es der Firmengruppe als "wirtschaftlicher Schicksalsgemeinschaft" möglich und zumutbar, eine gemeinsame Auswahlentscheidung zu treffen und diese nach außen einheitlich zu kommunizieren (so bereits für Verbundspielhallen verschiedener Schwestergesellschaften: Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, a.a.O., juris, Rn. 17 und v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 206/17

    Abstandsgebot; Bundestreue; Dienstleistungsfreiheit; Geldspielgerät; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Wenn innerhalb des einzuhaltenden Mindestabstands mehrere zur einer Muttergesellschaft gehörende Organgesellschaften angesiedelt sind, die sowohl untereinander als auch mit der Muttergesellschaft faktisch, gesellschafts- und steuerrechtlich derart eng miteinander verbunden sind, dass sie eine "wirtschaftliche Schicksalsgemeinschaft" darstellen, handelt es sich um eine sog. unechte Konkurrenzsituation (Fortführung der Senatsrspr., Beschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, juris, Rn.17, u. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17).

    - 11 ME 206/17 -, NdsVBl 2018, 20, juris, Rn. 17; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 25.4.2017 - 6 S 1765/15 -, juris, Rn. 30).

    Die Länder sind befugt, innerhalb des Rahmens, der ihnen durch den Glücksspielstaatsvertrag vorgegeben wird, zu bestimmen, mit welchen ordnungsrechtlichen Mitteln sie die Ziele des § 1 GlüStV erreichen wollen (Senatsbeschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, a.a.O., juris, Rn. 43).

    Denn entgegen ihrer Ansicht besteht zwischen der von ihr betriebenen Spielhalle und den am "H.-Ring 31" befindlichen Spielhallen keine echte, sondern lediglich eine sog. unechte Konkurrenz (vgl. zu diesen Begriffen Senatsbeschl. v. 4.9.2017 - 11 ME 206/17 -, a.a.O., juris, Rn. 32, und v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 - ZfWG 2018, 40, juris, Rn. 17).

  • BVerwG, 27.07.2016 - 8 B 33.15

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Selbst wenn man die Durchführung des Konzessionsvergabeverfahrens mit dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof als rechtsfehlerhaft ansähe, könnte sich die Antragstellerin, die an dem Konzessionsverfahren weder beteiligt ist noch hätte beteiligt werden können, darauf nicht berufen (vgl. BVerwG; Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18/16 -, GewArch 2018, 191, juris, Rn. 46).
  • VGH Hessen, 29.05.2017 - 8 B 2744/16

    Veranstalten von Sportwetten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Rn. 26 Der weitere Einwand der Antragstellerin, es liege auch eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung gegenüber Sportwettenveranstaltern vor, weil diese gegenwärtig nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (v. 29.5.2017 - 8 B 2744/16 -, ZfWG 2017, 320, juris) berechtigt seien, Sportwetten zu veranstalten, ohne dafür einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis zu bedürfen, ist ebenfalls zurückzuweisen.
  • OVG Niedersachsen, 04.09.2017 - 11 ME 330/17

    Abstandsgebot; Auswahlverfahren; Berufsfreiheit; Gesetzesvorbehalt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Insofern lässt sich auch weder die von dem Senat in dem Verfahren 11 ME 330/17 (Beschl. v. 4.9.2017, NVwZ 2017, 1552, juris) getroffene Entscheidung noch die aufgrund dieser Entscheidung ergangene und von der Antragsgegnerin angeführte Weisung des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums vom 8. September 2017 auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Weder kann aus dem Umstand, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof die Werbepraxis der Länder als Monopolträger für unzulässig erachtet, geschlossen werden, dass das Abstandsgebot lediglich scheinheilig zur Suchtbekämpfung eingeführt worden ist, tatsächlich aber anderen, insbesondere fiskalischen, Zwecken dient (vgl. Senatsbeschl. v. 18.6.2018 - 11 LA 237/16 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.06.2018 - 11 ME 136/18
    Rn. 21 Zusätzlich bestehen durch die Aufsicht der für Inneres zuständigen Landesministerien (vgl. § 12 SpBG Bln, § 2 Abs. 4 Satz 1 Allgemeines Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin i.V.m. Nr. 5 Abs. 5 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben Berlin bzw. § 12 SpielbG-Saar, Nr. 2.16 der Anlage der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden des Saarlandes) hinreichende strukturelle Sicherungen dafür, dass die inhaltlichen Vorgaben im Hinblick auf die Ziele der Bekämpfung der Spielsucht sowie der Kanalisierung des Spieltriebs vom Staat gegenüber den Spielbanken durchgesetzt werden können (vgl. BVerfGE 115, 276 ; BVerfGK 10, 525 ).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

  • OVG Sachsen, 11.05.2016 - 3 A 314/15

    Spielhalle; Stichtag; Betrieb; Betreiberwechsel; Vertrauensschutz; unechte …

  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 6 S 1765/15

    Abstand zwischen zwei Spielhallen nach GlSpielG BW

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2013 - 7 ME 82/13

    Kappung der fünfjährigen Übergangsfrist für (Alt )Spielhallen aufgrund eines …

  • VGH Hessen, 05.09.2014 - 8 B 1036/14

    Übergangsregelung für Spielhallenkonzessionen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 1 M 21/14

    Betreiberwechsel für bestehende Spielhalle nach Stichtag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.02.2016 - 4 A 809/15

    Befristung einer Spielhallenerlaubnis; Erteilung einer neuen befristeten …

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2017 - 11 LA 17/17

    Bestandsschutz; betreiberbezogen; Betreiberwechsel; gewerberechtliche Erlaubnis; …

  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 A 15.17

    Linksunten beim Bundesverwaltungsgericht: Kurzer Prozess für Indymedia?

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine …

    Auch wenn es vorliegend um eine Auswahl zwischen Spielhallen von rechtlich getrennten Gesellschaften - und damit formal um mehrere "Betreiber" - geht, handelt es sich gleichwohl um eine sog. unechte Konkurrenzsituation (Senatsbeschl. v. 17.11.2017 - 11 ME 461/17 -, juris, Rn. 17, v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21, und v. 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris, Rn. 37).

    Rn. 64 Unter Berücksichtigung dieser verfassungsrechtlichen Vorgaben war der Niedersächsische Landesgesetzgeber nicht verpflichtet, für Fälle der unechten Konkurrenz, in denen Erlaubnisanträge eines Spielhallenbetreibers oder - wie hier - Erlaubnisanträge mehrerer miteinander verbundener Tochtergesellschaften einer Muttergesellschaft für mehrere im Verbund stehende Spielhallen vorliegen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen (Senatsbeschl. v. 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21, und v. 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris, Rn. 37).

  • OVG Saarland, 15.09.2023 - 1 A 109/21

    Spielhallenrecht: Zur Bemessung des Mindestabstands zwischen zwei Spielhallen …

    Allerdings dürfte der Umstand, dass die Norm nicht ausdrücklich auf die Tür, sondern undifferenziert auf "die Spielhalle" abstellt, für eine baukörper- bzw. außenwandbezogene Betrachtungsweise sprechen.[so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.6.2018 - 11 ME 136/18 - juris Rn. 29, 30 zu einer Parallelvorschrift des dortigen Landesrechts][so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.6.2018 - 11 ME 136/18 - juris Rn. 29, 30 zu einer Parallelvorschrift des dortigen Landesrechts].

    Rn. 42 f) Ist die Messung nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 SSpielhG nach alledem außenwandbezogen durchzuführen, ist es ferner überzeugend, wenn das Verwaltungsgericht aus dem Begriff des Mindestabstands abgeleitet hat, dass die einander nächstgelegenen Punkte der Außenwände (und nicht etwa die Fassadenmitte) maßgeblich sind.[so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.6.2018 - 11 ME 136/18 - juris Rn. 31 und VG Potsdam, Urteil vom 5.9.2019 - 3 K 2260/16 - juris Rn. 27, je zu den dortigen - insofern vergleichbaren - Abstandsregelungen][so auch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 20.6.2018 - 11 ME 136/18 - juris Rn. 31 und VG Potsdam, Urteil vom 5.9.2019 - 3 K 2260/16 - juris Rn. 27, je zu den dortigen - insofern vergleichbaren - Abstandsregelungen] Dieser Ansatz lässt sich ohne Weiteres mit der Gesetzesbegründung vereinbaren, da diese auf die "jeweilige" Außenwand abstellt.

  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16288/17
    Rn. 395 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21, und vom 20. Juni 2018 - 11 ME 136/18 -, juris, Rn. 37 für die in Niedersachsen geltende Gesetzeslage, die mit der in NRW in diesem Punkt vergleichbar ist.
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2024 - 10 LA 10/24

    Antrag gegen eine erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle wegen …

    In der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommenen Entscheidung im Parallelverfahren mit dem Az. 11 A 5967/18 hat dieses hinsichtlich der Messung des Abstands der beiden Spielhallen voneinander ausgeführt: Bei der Bemessung sei entsprechend der Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 20. Juni 2018 (- 11 ME 136/18 -) nicht auf die Lage der Eingangstüren abzustellen.

    Dieses hat nicht ausschließlich auf die Gebäudekanten abgestellt (Abstand: 62 m), sondern zudem ausgeführt, dass auch der Abstand zwischen den Einrichtungen der Spielhallen, den die Klägerin mit ihrer Begründung des Zulassungsantrags zugrunde legen möchte, mit 75 m geringer sei, als der Mindestabstand von 100 m. Das Verwaltungsgericht hat damit, wie auch der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in der zitierten Entscheidung, offengelassen, ob auf "die Gebäudekanten oder auf die äußeren Kanten des Spielhallenbetriebs innerhalb eines Gebäudes" abzustellen ist (Beschluss vom 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris Rn. 29, 31).

  • VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

    Einer solchen Tendenz wäre zudem mit einer (noch) intensiveren Bekämpfung des nicht legalen Angebots zu begegnen (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 11 ME 136/18 -, juris, Rn. 27).
  • VG Köln, 16.11.2018 - 9 K 16286/17
    Rn. 393 vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. April 2018 - 11 ME 552/17 -, juris, Rn. 21, und vom 20. Juni 2018 - 11 ME 136/18 -, juris, Rn. 37 für die in Niedersachsen geltende Gesetzeslage, die mit der in NRW in diesem Punkt vergleichbar ist.
  • VG Braunschweig, 07.02.2020 - 1 A 1/17

    Auswahlentscheidung; Bestandsschutz; Gebührenrahmen; Glücksspielstaatsvertrag; …

    Zu Recht hat die Beklagte den Abstand anhand der kürzesten Verbindung (Luftlinie) zwischen den Spielhallen bemessen, wobei - entgegen der Ansicht der Klägerin - auf die Luftlinienverbindung zwischen den Gebäudekanten abzustellen ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris Rn. 28 f.).
  • VG Lüneburg, 29.06.2021 - 3 B 18/21

    Abstand zu Schulen; Berufsausübungsfreiheit; Einzelspielhalle; Glücksspiel; …

    Rn. 48 Es liegt auch im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, dass § 10a Abs. 6 NGlüSpG für die Bemessung des Abstands nicht auf die Wegstrecke, sondern auf die Luftlinienentfernung abstellt (…vgl. BVerfG, Urt. v. 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 153; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -, juris Rn. 29).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2024 - 10 LA 9/24

    Rücknahme einer erteilten Spielhallenerlaubnis

    Nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 20.6.2018 - 11 ME 136/18 -) sei bei der Abstandsermittlung auf die Luftlinienverbindung zwischen den Gebäudeaußenkanten (und nicht zwischen den Eingangsbereichen) abzustellen, was bei der Erteilung der Erlaubnis nicht beachtet worden sei, weshalb diese rechtswidrig sei.
  • VG Bremen, 25.02.2025 - 5 V 3092/24

    Losverfahren zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen - Losverfahren

    Die Kammer hat mit Beschluss vom 12.11.2024 ausgeführt, dass mangels gesetzlicher Festlegung einer Messmethodik - d.h. Vorgaben zur Bestimmung der Bezugspunkte "Schule" und "Spielhalle" im Spielhallengesetz - diese durch Auslegung zu bestimmen ist (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 20.06.2018 - 11 ME 136/18 -, juris Rn. 28 ff.;… SächsOVG, Beschl. v. 21.11.2017 - 3 B 296/17 -, juris Rn. 8 ff. …und Beschl. v. 05.10.2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 17 zum jeweiligen Landesrecht).
  • VG Bremen, 25.02.2025 - 5 V 322/25

    Losverfahren zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen - Losverfahren

  • VG Bremen, 25.02.2025 - 5 V 3158/24

    Losverfahren zwischen Spielhallen und Wettvermittlungsstellen - Losverfahren

  • VG Schwerin, 25.03.2019 - 7 A 1027/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis bei Verletzung des Abstandsgebots gegenüber …

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