Rechtsprechung
| BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 27/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rückzahlung zu Unrecht erhaltener Arbeitslosenhilfe - Rückzahlung eines darin enthaltenen Abzweigungsbetrags für den Sozialhilfeträger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BSG, 17.01.1991 - 7 RAr 72/90
Erstattung überzahlten Arbeitslosengeldes bei Abzweigung nach § 48 SGB I an …
Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 27/91
Abweichend von der Entscheidung des 7. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17. Januar 1991 (7 RAr 72/90) sei davon auszugehen, daß in Fällen der Abzweigung gemäß § 48 SGB I bei Aufhebung lediglich der Bewilligungsentscheidung zugunsten des Leistungsempfängers, nicht der Bewilligungsentscheidung zugunsten des Abzweigungsberechtigten, vom Leistungsberechtigten selbst nur der Betrag zurückverlangt werden könne, der an ihn gezahlt worden sei.Wie der 7. Senat in der bereits zitierten Entscheidung vom 17. Januar 1991 (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 7) ausgeführt hat, hat die Abzweigung nach Anspruchsvoraussetzung und Zweckbestimmung keinen selbständigen Charakter; sie setzt die Leistungsgewährung voraus und teilt deshalb als akzessorische Leistung deren Schicksal.
Wie der 7. Senat in der zitierten Entscheidung vom 17. Januar 1991 (aaO) ausdrücklich klargestellt hat, handelt es sich bei der Abzweigung nach § 48 Abs. 1 SGB I zwar um eine Ermessensentscheidung; jedoch müssen die tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sein, was sowohl vorab von der BA als auch im Streitfall von den Gerichten zu prüfen ist.
- BSG, 28.06.1991 - 11 RAr 47/90
Erstattung erbrachter Sozialleistungen bei rückwirkender Aufhebung der …
Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 27/91
Dieser Rechtsprechung des 7. Senats des BSG hat sich der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28. Juli 1991 (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10) angeschlossen.Diese rechtliche Ausgestaltung des Abzweigungsverfahrens nach § 48 SGB I gewährleistet, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 28. Juni 1991 (BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 10) im Anschluß an die Rechtsprechung des 7. Senats des BSG ausgeführt hat, die Rechte des Leistungsberechtigten in vollem Umfang.
- BSG, 25.04.1991 - 11 RAr 9/90
Notwendige Beiladung des Sozialhilfeträgers im Leistungsstreit, Verfügbarkeit bei …
Auszug aus BSG, 17.10.1991 - 11 RAr 27/91
Insoweit wird auf die Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. April 1991 - 11 RAr 9/90 - (zur Veröffentlichung vorgesehen) verwiesen.
- BSG, 07.10.2004 - B 11 AL 13/04 R
Abzweigung bei Verletzung der Unterhaltspflicht - minderjährige Kinder - …
Da die Verletzung einer konkreten Pflicht zur Unterhaltszahlung Tatbestandsvoraussetzung des § 48 SGB I ist, hat die Beklagte auch erst nach Feststellung dieses Merkmals - dessen Vorliegen gerichtlich voll nachprüfbar ist (…ua BSG SozR 1200 § 48 Nr. 12 mwN) - ihr Ermessen auszuüben, ob und in welchem Umfang sie eine Abzweigungsregelung zu Gunsten des Antragstellers trifft (…vgl ua BSGE 68, 107 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 7;… BSG 28. Juni 1991 - 11 RAr 47/90 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 10 und Urteil vom 17. Oktober 1991 - 11 RAr 27/91, unveröffentlicht). - LSG Bayern, 11.12.2025 - L 17 U 149/23
Arbeitsunfall, Unfallfolgenfeststellung, Kausalitätsprüfung, …
Rn. 111 Der Anspruch auf Reisekosten setzt daher voraus, dass ein Anspruch auf Heilbehandlung besteht, entweder als Sachleistungs- (§ 26 Abs. 4 Satz 2 SGB VII) oder als Kostenerstattungsanspruch (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen…, Urteil vom 17.08.2023 - L 6 U 88/22 - juris Rn. 40); denn es ist gerade das Wesen von akzessorischen Leistungen, dass sie das Bestehen eines Primär- bzw. Hauptleistungsanspruchs voraussetzen und dessen Schicksal teilen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 17.10.1991 - 11 RAr 27/91 - juris Rn. 18; BSG…, Urteil vom 18.08.1982 - 3 RK 25/81 - juris Rn. 14; Sächsisches LSG…, Urteil vom 14.10.2022 - L 1 KR 320/20 - juris Rn. 24;… Kingreen in Becker/Kingreen, SGB V, 8. Auflage 2022, § 60 Rn. 6, Noftz in Hauck/Noftz, SGB V, Stand Juli 2019, § 13 Rn. 77;… Sichert in Hauck/Noftz, SGB I, Stand November 2015, § 65a SGB I, Rn. 24a).
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