Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 11 S 27.16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 50 Abs 1 AufenthG 2004, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG 2004, § 81 Abs 4 AufenthG 2004, § 84 Abs 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 84 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; freiwillige Ausreise; kein Rechtsschutzbedürfnis; Fiktionswirkung erloschen; Gestattung der Wiedereinreise - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 50 Abs 1 AufenthG, § 58 Abs 2 S 2 AufenthG, § 81 Abs 4 AufenthG, § 84 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 84 Abs 2 S 1 AufenthG, § 84 Abs 2 S 3 AufenthG
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; freiwillige Ausreise; kein Rechtsschutzbedürfnis; Fiktionswirkung erloschen; Hilfsantrag auf Duldung unzulässig - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Hinderung der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht i.R.d. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung eines vor dessen Ablauf gestellten Antrags auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Gestattung der Wiedereinreise eines zwischenzeitlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hinderung der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht i.R.d. Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Ablehnung eines vor dessen Ablauf gestellten Antrags auf Verlängerung eines Aufenthaltstitels; Gestattung der Wiedereinreise eines zwischenzeitlich ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 11.05.2016 - 10 L 540.15
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 11 S 27.16
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.07.2011 - 2 S 34.11
Wiedereinreisebegehren eines Ausgelieferten, das dieser mit einem Eilantrag gegen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 11 S 27.16
Beschluss vom 4.7.2011 - OVG 2 S 34.11.Damit würde die Fiktionswirkung aber nicht wiederhergestellt, denn eine Anordnung der in diesem Fall ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung der Klage lässt die Wirksamkeit des Ablehnungsbescheids, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet, unberührt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) und damit auch das Erlöschen der Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 2 S 34.11 - juris, Rn. 3 m.w.N.; vgl. OVG Münster…, Beschluss vom 11. Mai 2009 - OVG 18 B 8/09 - juris, Rn. 5 ff.;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Auflage 2015, AufenthG § 81, Rn. 42).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2009 - 18 B 8/09
Erlaubnisfiktion Aufenthaltstitel Wiedereinreise Antrag Geburt Deutschland
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 11 S 27.16
Damit würde die Fiktionswirkung aber nicht wiederhergestellt, denn eine Anordnung der in diesem Fall ausgeschlossenen aufschiebenden Wirkung der Klage lässt die Wirksamkeit des Ablehnungsbescheids, der die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts beendet, unberührt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) und damit auch das Erlöschen der Fiktionswirkung gemäß § 81 Abs. 4 AufenthG (OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 4. Juli 2011 - OVG 2 S 34.11 - juris, Rn. 3 m.w.N.; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 11. Mai 2009 - OVG 18 B 8/09 - juris, Rn. 5 ff.;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Auflage 2015, AufenthG § 81, Rn. 42).
- VGH Bayern, 08.11.2019 - 10 CS 19.1798
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung- tatsächlich angestrebter …
Zwar kommt im Falle einer freiwilligen Ausreise aus dem Bundesgebiet grundsätzlich eine Aussetzung der Ausreisepflicht nicht (mehr) in Betracht (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 23.9.2013 - OVG 11 S 27.16 - juris Rn. 2;… B.v. 13.4.2010 - OVG 11 S 12.10 - juris Rn. 2;… BayVGH, B.v. 7.7.2009 - 19 CE 09.1334 u.a. - juris Rn. 20;… OVG LSA, B.v. 22.1.2007 - 2 M 318/06 - juris Rn. 4;… VGH BW, B.v. 15.10.2003 - 13 S 1618/03 - juris Rn. 5 f. m.w.N.; SächsOVG, B.v. 7.3.2001 - 3 BS 232/00 - juris -Ls- 3;… Hailbronner, AuslR, Stand April 2019, § 81 Rn. 61). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18
Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung …
Daran fehlt es, wenn eine gerichtliche Entscheidung von vornherein nutzlos ist, weil sie nicht geeignet ist, die subjektive Rechtsstellung des Antragstellers zu verbessern (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.04.2007 - 9 VR 4.07 -, juris RdNr. 3; OVG BBg, Beschl. v. 23.09.2016 - OVG 11 S 27.16 -, juris RdNr. 2).Folge einer vom Gericht angeordneten aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs wäre jedoch der Ausschluss der Vollziehbarkeit der Ausreisepflicht i.S.d. § 50 Abs. 1 i.V.m. § 58 Abs. 2 Satz 2 und § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG (vgl. OVG BBg, Beschl. v. 23.09.2016 - OVG 11 S 27.16 -, a.a.O. RdNr. 2;… Samel, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Aufl., § 58 AufenthG RdNr. 15).
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Aufenthaltsrecht der …
Jedoch wird die Fiktionswirkung mit Eintritt der Rechtskraft des vorliegenden Urteils wiederaufleben (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 3 AufenthG; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2016 - OVG 11 S 27.16 - juris, Rn. 2;… ebenso GK-AufenthG/Marx, Stand: 133. Erg.-Lief. Mai 2023, § 9 Rn. 88 ff.), was im Rahmen der Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu antizipieren ist. - VG Berlin, 21.10.2016 - 4 K 2.16
Anfechtungsklage gegen Vorabinformationen über Konzessionserteilung ( …
Dieses fehlt, wenn die begehrte Entscheidung nicht geeignet ist, die subjektive Rechtsstellung des Rechtsschutzsuchenden zu verbessern (so etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. September 2016 - OVG 11 S 27.16, juris Rn. 2) oder er sein Rechtsschutzziel auf einfachere und näher liegende Weise erreichen kann (…vgl. Kopp/Schenke, VwGO, Vorb. § 40 Rn. 38/48).
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