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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,16009
OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19 (https://dejure.org/2019,16009)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.06.2019 - 11 S 33.19 (https://dejure.org/2019,16009)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juni 2019 - 11 S 33.19 (https://dejure.org/2019,16009)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 1 Nr 2 BImSchG, § 12 Abs 1 S 2 BauO BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Genehmigung neuer Windenergieanlage (WEA): Standsicherheit von Bestands-WEA; erstinstanzliche Einschätzung offener Erfolgsaussichten; Interessenabwägung zu Gunsten des Betreibers der Bestands-WEA; Stattgabe

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 6 Abs 1 Nr 2 BlmSchG, § 12 Abs 1 S 2 BauO BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Genehmigung neuer WEA; Standsicherheit von Bestands-WEA; erstinstanzliche Einschätzung offener Erfolgsaussichten; Interessenabwägung zu Gunsten des Betreibers der Bestands-WEA; Stattgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.03.2019 - 4 B 39.18

    Abschattung; Abschattungswirkung; Immission; Rücksichtnahmegebot; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19
    Rn. 21 Soweit die Antragstellerin in der Beschwerdeerwiderung vom 27. Mai 2019 auf das o.g. Urteil des OVG Koblenz vom 26. Juni 2018 - 8 A 11691.17 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. März 2019 - 4 B 39.18, verweist, wonach auch die Lebensdauer einer WEA von mehr als 20 Jahren schutzwürdig sei, wird ein hiermit geltend gemachter Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot aus § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB durch das Gutachten des Dipl.-Ing.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.09.2015 - 11 S 22.15

    (Benachbarte) Legehennenanlagen; immissionsschutzrechtliche Anlagengenehmigung; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19
    Rn. 26 Zu Recht verweist der Antragsgegner in seiner Beschwerdebegründung auch darauf, dass der Ansatz des Verwaltungsgerichts, bei der Interessenabwägung sei vorliegend auch die grundsätzliche Wertung des Gesetzgebers in § 80 Abs. 1 VwGO zu berücksichtigen, in mehrpoligen Rechtsverhältnissen - wie vorliegend - nicht gelten könne, da die Rechtsposition des begünstigten Genehmigungsinhabers grundsätzlich nicht weniger schutzwürdig sei als die des anfechtenden Drittbetroffenen (vgl. die diesbezügliche, auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhende ständige Entscheidungspraxis des erkennenden Senats, so z.B. im Beschluss vom 8. September 2015 - OVG 11 S 22.15 -, juris Rz. 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08

    Baurechtlicher Nachbarschutz: Ansiedlung mehrerer Betreiber von …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19
    Rn. 23 Insoweit verweist die Beigeladene zu 2. zur Beschwerdebegründung zutreffend auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats, wonach für die befürchtete Gefährdung der Standsicherheit einer Bestands-WEA durch den Betrieb einer neu genehmigten WEA auf den im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigungserteilung in den Blick zu nehmenden Zeitraum und die insoweit drohenden akuten Gefahren abzustellen sei, so dass bei deren Fehlen im Falle offener Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache die vorzunehmende Interessenabwägung mit Blick auf die gesetzgeberischen Ziele der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im EEG zu Gunsten des Vollzugsinteresses ausfalle (…OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 11 S 74.08 -, juris Rz. 14 ff., und vom 4. Februar 2009 - 11 S 53.08 -, juris Rz. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08

    Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19
    Rn. 23 Insoweit verweist die Beigeladene zu 2. zur Beschwerdebegründung zutreffend auf die diesbezügliche Rechtsprechung des Senats, wonach für die befürchtete Gefährdung der Standsicherheit einer Bestands-WEA durch den Betrieb einer neu genehmigten WEA auf den im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Genehmigungserteilung in den Blick zu nehmenden Zeitraum und die insoweit drohenden akuten Gefahren abzustellen sei, so dass bei deren Fehlen im Falle offener Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache die vorzunehmende Interessenabwägung mit Blick auf die gesetzgeberischen Ziele der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im EEG zu Gunsten des Vollzugsinteresses ausfalle (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2008 - 11 S 74.08 -, juris Rz. 14 ff., …und vom 4. Februar 2009 - 11 S 53.08 -, juris Rz. 6).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Legehennenanlage; 39.990 Tierplätze; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Rn. 5 Zu Recht verweisen der Antragsgegner und der Beigeladene auch darauf, dass der Ansatz des Verwaltungsgerichts, bei der Interessenabwägung sei vorliegend auch die grundsätzliche Wertung des Gesetzgebers in § 80 Abs. 1 VwGO zu berücksichtigen, in mehrpoligen Rechtsverhältnissen nicht gelten könne, da die Rechtsposition des begünstigten Genehmigungsinhabers grundsätzlich nicht weniger schutzwürdig sei als die des anfechtenden Drittbetroffenen (vgl. die diesbezügliche, auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beruhende ständige Entscheidungspraxis des erkennenden Senats, so z.B. Beschluss vom 06. Juni 2019 - 11 S 33.19 -, Rn. 26, juris;… Beschluss vom 8. September 2015 - OVG 11 S 22.15 -, juris Rz. 48;… Beschluss Senatsbeschluss vom 22. April 2016 - OVG 11 S 23.15 -, Rn. 56, juris).
  • OVG Saarland, 04.09.2023 - 2 B 70/23

    Genehmigung von Windenergieanlagen (aufschiebende Wirkung)

    Vom Betrieb neuer WEA ausgehende, zu einer Verringerung der Lebensdauer einer Bestands-WEA führende Zusatzbelastungen können zwar möglicherweise Schadensersatzansprüche begründen, machen aber grundsätzlich noch keine Suspendierung der Genehmigung für eine neue WEA erforderlich.[Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.6.2019 - OVG 11 S 33.19 -, juris][Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6.6.2019 - OVG 11 S 33.19 -, juris] Die Antragstellerin hat zur Begründung ihres Suspensivinteresses lediglich vorgetragen, sie brauche Zeit, rechtzeitig vor Inbetriebnahme die Turbulenzauswirkungen, die der Genehmigung zugrunde liegen, nachzuprüfen.
  • VG Frankfurt/Oder, 13.10.2020 - 5 L 164/20
    Denn daraus geht nicht hervor, inwieweit das dort angewandte Rechenmodell mit dem aus dem streitbefangenen Gutachten identisch oder vergleichbar ist (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juni 2019 - 11 S 33.19 -, juris, Rn. 20).
  • VG Schleswig, 17.09.2019 - 6 B 58/18

    Immissionsschutzrecht - Windkraftanlage Alt Bennebek - Antrag auf …

    Denn im Falle offener Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache hat die vorzunehmende Interessenabwägung mit Blick auf die gesetzgeberischen Ziele der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im EEG zu Gunsten des Vollzugsinteresses auszufallen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 6.6.2019 - OVG 11 S 33.19 - BeckRS 11167, Rn. 23;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.11.2008 - 11 S 74.08 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 04. Februar 2009 - OVG 11 S 53.08 -, juris, Rn. 6).
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