Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
VwGO § 146 Abs. 4; ; BImSchG § 6 Abs. 1 Nr. 2; ; BbgBO § 11 Abs. 1 S. 2; ; EEG § 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schutzwürdiges Vertrauen auf Anpassung der Standards bei der Planung anderer Windkraftanlagen an den Standard der eigenen Windkraftanlage; Besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen aus Gründen des ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzwürdiges Vertrauen auf Anpassung der Standards bei der Planung anderer Windkraftanlagen an den Standard der eigenen Windkraftanlage; Besonderes öffentliches Interesse an der Vollziehung der immisionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen aus Gründen des ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 10.06.2008 - 5 L 250/08
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2000 - 7 B 2180/99
Abgrenzung der Verantwortungsbereiche bei mehreren Windenergieanlagen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08
Anderenfalls hätte es der Antragsteller praktisch in der Hand, durch mehr oder weniger willkürlichen Ansatz bestimmter Auslegungswerte die Konkurrenzsituation in Windparks zusteuern (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 7 B 2180/99 -, NVwZ 2000, 1064, sowie bei Juris, dort Rn. 10).Denn auch wenn man davon ausgingen, dass die Maschine seiner Windkraftanlage lediglich auf eine Turbulenzintensität von 16% ausgelegt ist, würde die Überschreitung des Auslegungswertes offensichtlich nicht zu akuten Gefahren führen, sondern vielmehr einen vorzeitigen Verschleiß der maschinentechnischen Teile der Anlage bedingen und gegebenenfalls einen erhöhten Überwachungs- und Wartungsaufwand verursachen, der zudem finanziell ausgeglichen werden könnte, wenn die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Betrieb der WKA 10 im Hauptsacheverfahren aufgehoben werden sollte (vgl. auch OVG Nordrhein-Westfahlen, Beschluss vom 24. Januar 2000, a.a.O.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08
Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08
Bereits dieses besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides überwiegt das Suspensivinteresse des Antragstellers (vgl. bereits Senatsbeschluss vom 24. November 2008 - OVG 11 S 74.08 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 2.08
Baurechtlicher Nachbarschutz: Ansiedlung mehrerer Betreiber von …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 53.08
Diese Anordnung ist Gegenstand des Verfahrens 5 L 787/07 Potsdam / OVG 11 S 2.08.
- VGH Hessen, 10.04.2014 - 9 B 2156/13
Immissionsschutzrechtliche Genemigung bei zu erwartendem tieffrequentem Schall
Das dazu durch das EEG verfolgte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen (vgl. § 1 Abs. 2 EEG), spricht schon für das öffentliche Interesse an der Anordnung des sofortigen Vollzugs einer entsprechenden Genehmigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 04.02.2009 - 11 S 53.08 -, Juris, Rdnr. 6). - VGH Hessen, 26.09.2013 - 9 B 1674/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen den Vollzug einer immissionsschutzrechtlichen …
Das dazu durch das EEG verfolgte Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 % und danach kontinuierlich weiter zu erhöhen (vgl. § 1 Abs. 2 EEG), spricht schon für das öffentliche Interesse an der Anordnung des sofortigen Vollzugs einer entsprechenden Genehmigung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 04.02.2009 - 11 S 53.08 -, Juris, Rdnr. 6). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - 8 B 550/14
Umweltverträglichkeitsprüfung für vor Umsetzung maßgeblichen europäischen Rechts …
Rn. 34 Vgl. zum Ziel des § 1 Abs. 1 EEG: HessVGH, Beschlüsse vom 1. März 2011 - 9 B 121/11 -, ZNER 2011, 214, juris, Rn. 7, und vom 10. April 2014 - 9 B 2156/13 -, juris Rn. 102 und 103, 0VG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2009 - OVG 11 S 53.08 -, juris Rn. 6.
- VG Schleswig, 17.09.2019 - 6 B 58/18
Immissionsschutzrecht - Windkraftanlage Alt Bennebek - Antrag auf …
Eine Turbulenzintensität oberhalb des Auslegungswerts einer Windkraftanlage führt somit nicht zwangsläufig zur Einsturzgefahr, sondern verursacht unter Umständen nur einen vorzeitigen Verschleiß der maschinentechnischen Teile der Anlage und gegebenenfalls einen erhöhten Überwachungs- und Wartungsaufwand (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Bbg, Beschluss vom 4.2.2009 - OVG 11 S 53.08 - juris, Rn. 6), kann also zu einer möglicherweise kürzeren Lebensdauer der Anlage bzw. dazu führen, dass die Kontrolle von deren Standsicherheit zu einem früheren Zeitpunkt als gewöhnlich besonderer Aufmerksamkeit bedarf.Denn im Falle offener Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs in der Hauptsache hat die vorzunehmende Interessenabwägung mit Blick auf die gesetzgeberischen Ziele der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien im EEG zu Gunsten des Vollzugsinteresses auszufallen (…vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 6.6.2019 - OVG 11 S 33.19 - BeckRS 11167, Rn. 23;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 24.11.2008 - 11 S 74.08 - juris, Rn. 15; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2009 - OVG 11 S 53.08 -, juris, Rn. 6).
- VG Neustadt, 01.06.2017 - 4 K 1068/16
Beeinträchtigung einer Windkraftanlage durch eine andere Windkraftanlage
Eine Turbulenzintensität oberhalb des Auslegungswerts einer WEA führt somit keineswegs zwangsläufig zur Einsturzgefahr, sondern verursacht unter Umständen nur einen vorzeitigen Verschleiß der maschinentechnischen Teile der Anlage und gegebenenfalls einen erhöhten Überwachungs- und Wartungsaufwand (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. Februar 2015 - 22 ZB 14.2364 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2009 - OVG 11 S 53.08 -, juris), kann also zu einer kürzeren Lebensdauer der Anlage bzw. dazu führen, dass die Kontrolle von deren Standsicherheit zu einem früheren Zeitpunkt als gewöhnlich besonderer Aufmerksamkeit bedarf. - VG Frankfurt/Oder, 04.08.2016 - 5 K 62/15
Immissionsschutzrecht
Der Beklagte vertrat zur rechtlichen Begründung seines Kostenfestsetzungsbescheids die Auffassung, dass ausweislich des Gutachtens aus Mai 2012 nur eine Windkraftanlage der Klägerin von etwaigen Turbulenzen durch die Windkraftanlage des Genehmigungsinhabers betroffen sei und deshalb (unter Hinweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2009 - 11 S 53.08) ein Streitwert für die Beeinträchtigung an nur einer Windkraftanlage nach dem im Streitwertkatalog vorgeschlagenen Auffangwert von 15.000,00 EUR anzusetzen war.des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zurückgegriffen werden (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 11 S 53.08).
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2009 - 11 S 2.08
Baurechtlicher Nachbarschutz: Ansiedlung mehrerer Betreiber von …
3 Zur Vermeidung von Wiederholungen nimmt der Senat auf seinen heutigen Beschluss in dem Verfahren OVG 11 S 53.08 Bezug, in dessen Begründung er ausgeführt hat, dass die Einwände des Antragstellers es nicht rechtfertigen, die aufschiebende Wirkung seiner Widersprüche gegen den Genehmigungsbescheid vom 9. August 2007 hinsichtlich des Betriebes der WKA 10 wiederherzustellen.Denn soweit das bloße "Bauwerk" dieser Windkraftanlage überhaupt zu einer Erhöhung der Turbulenzintensität an der WKA 11 führt, bliebt diese jedenfalls hinter der im Beschluss OVG 11 S 53.08 gewürdigten Erhöhung der Turbulenzintensität durch den Betrieb der WKA 10 zurück.
- VG Frankfurt/Oder, 08.06.2015 - 5 L 589/14
Immissionsschutzrecht
Rn. 72 Das hieraus resultierende besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides rechtfertigt bereits das Vollzugsinteresse der Beigeladenen (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 04. Februar 2009 - OVG 11 S 53.08 -, juris Rn. 6;… Beschluss-Zwischenentscheidung der Kammer vom 17. September 2014, S. 3 f.). - VGH Bayern, 04.02.2015 - 22 ZB 14.2364
Gegenseitige Beeinflussung von Windkraftanlagen in einem Windpark
Eine Turbulenzintensität oberhalb des Auslegungswerts einer Windkraftanlage führt somit nicht zwangsläufig zur Einsturzgefahr, sondern verursacht u.U. nur einen vorzeitigen Verschleiß der maschinentechnischen Teile der Anlage und gegebenenfalls einen erhöhten Überwachungs- und Wartungsaufwand (vgl. hierzu auch OVG Berlin-Bbg, B.v. 4.2.2009 - OVG 11 S 53.08 - juris Rn. 6), kann also zu einer möglicherweise kürzeren Lebensdauer der Anlage bzw. dazu führen, dass die Kontrolle von deren Standsicherheit zu einem früheren Zeitpunkt als gewöhnlich besonderer Aufmerksamkeit bedarf. - VG Düsseldorf, 17.04.2012 - 11 L 418/12
Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Windenergieanlage des Typs …
Rn. 65 Vgl. Hess VGH, Beschluss vom 1. März 2011 - 9 B 121/11 -, juris, Rn. 7; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 4. Februar 2009 - 11 S 53.08 -, Juris, Rn. 6. - OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2019 - 11 S 33.19
Genehmigung neuer Windenergieanlage (WEA): Standsicherheit von Bestands-WEA; …
- VG Gießen, 03.02.2011 - 8 L 5455/10
Windenergieanlagen und Nachbarschutz
- VG Frankfurt/Oder, 24.08.2010 - 5 L 333/09
Schädliche Umwelteinwirkungen; Windkraftanlage; Abwehranspruch des Nachbarn
- VG Frankfurt/Oder, 21.11.2012 - 5 L 276/12
Immissionsschutzrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2023 - 22 B 1339/22
Betriebseinschränkungen nach Erteilung der immissionsschutzrechtlichen …
- VG Schleswig, 31.01.2023 - 6 A 241/18
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