Rechtsprechung
| LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Main, 19.06.2006 - 14 Ca 747/06
- LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
- BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (17)
- BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 412/04
Umgruppierung im Bereich der Diakonie
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Vielmehr ist § 4 Abs. 1 TVG auf die ArbVO/DW nicht anwendbar, weil es sich bei den kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen wie der ArbVO/DW gerade nicht um Tarifverträge handelt, die unter Beteiligung von Gewerkschaften - vgl. § 2 Abs. 1 TVG - zustande gekommen sind (so bereits BAG 20. März 2002, Az: 101/01, AP Nr. 53 zu Art. 140 GG, III 2 b, aa der Gründe; BAG 08. Juni 2005, Az: 4 AZR 412/04, NZA 2006, 611ff, II 2 a, bb der Gründe, jeweils mit weiteren Nachweisen).Auch das säkulare Recht enthält dagegen keine Bestimmung, welche die normative Wirkung der so entstandenen Arbeitsrechtsreglungen anordnet (in diesem Sinne bereits überzeugend BAG 08. Juni 2005, a.a.O.).
Denn "die Anordnung einer normativen Geltung kirchlicher Arbeitsrechtsregelungen gegenüber Arbeitnehmern, die nur auf Grund eines privatrechtlichen Vertrags mit der Kirche oder einer ihrer Einrichtungen verbunden sind, ist auch mittels Kirchenrechts nicht möglich" (so wörtlich BAG 08. Juni 2005, a.a.O., mit weiteren Nachweisen).
- BAG, 18.04.2007 - 4 AZR 652/05
Bezugnahmeklausel - Auslegung - Vertrauensschutz
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Dies bedeutet für die Auslegung von Bezugnahmeklauseln, dass ihr Bedeutungsgehalt in erster Linie anhand des Wortlauts zu ermitteln ist (BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn 31 zitiert nach juris).Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris;… BAG 25. September - 4 AZR 294/01 - Rn. 19 zitiert nach juris).
- BAG, 30.08.2000 - 4 AZR 581/99
Bezugnahme auf Tarifvertrag und Branchenwechsel
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Rn. 53 Im Streitfall wird die Dynamik durch den Wortlaut der Regelung dahingehend begrenzt, dass das Arbeitsverhältnis dem BMT-G - wenn auch in modifizierter Form - zeitdynamisch unterstellt wird (vgl. dazu BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - Rn. 21 zitiert nach juris).Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (…vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris;… BAG 25. September - 4 AZR 294/01 - Rn. 19 zitiert nach juris).
- BAG, 25.09.2002 - 4 AZR 294/01
Betriebsübergang - Tarifwechsel
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Rn. 51 Die Vereinbarung in § 2 des Arbeitsvertrages über die Anwendung des BMT-G mit den ihn ändernden Regelungen in der Fassung des Diakonischen Werkes ist dynamisch (vgl. zu vergleichbaren Formulierungen: BAG 18. September 1991 - 4 AZR 620/90 - NZA 1992, 282(282); BAG 25. September 2002 - 4 AZR 294/01 - Rn. 23 zitiert nach juris).Eine über den Wortlaut hinausgehende Auslegung wäre nur dann möglich, wenn von den Parteien weitere Tatsachen vorgetragen werden oder sonst ersichtlich sind, die Zweifel an der wortgetreuen Auslegung der Vertragsklausel begründen können, weil sie für beide Seiten erkennbar den Inhalt der jeweils abgegebenen Willenserklärungen in einer sich im Wortlaut nicht niederschlagenden Weise beeinflusst haben (…vgl. BAG 18. April 2007 - 4 AZR 652/05 - Rn. 31 zitiert nach juris; BAG 30. August 2000 - 4 AZR 581/99 - LS 1 zitiert nach juris; BAG 25. September - 4 AZR 294/01 - Rn. 19 zitiert nach juris).
- LAG Hessen, 13.07.2007 - 12 Sa 311/07
Zur Auslegung der Arbeitsvertragsordnungen des Diakonischen Werkes in Hessen und …
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Rn. 48 Zu einer gleichlautenden Bezugnahmeklausel hat die Kammer 3 des Landesarbeitsgericht Frankfurt in einer Entscheidung vom 13. Juli 2007, Az: 3/12 Sa 311/07 bereits ausgeführt:.Nichts anderes kann gelten, wenn ein ursprünglich geltendes Regelwerk durch ein anderes, ausdrücklich nicht gewolltes Regelwerk abgelöst wird" (so wörtlich Hessisches Landesarbeitsgericht, 13. Juli 2007, Az: 3/12 Sa 311/07).
- BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 536/04
Auslegungsregel zur Gleichstellungsabrede - Ankündigung einer …
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
So ist für Gleichstellungsabreden anerkannt, dass die Einbindung der Arbeitsvertragsparteien in die Tarifentwicklung endet, wenn die Tarifbindung der Arbeitgeberseite entfällt (vgl. z.B. BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634 (635)); BAG 14. Februar 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 13, zitiert nach juris). - BGH, 07.12.2006 - VII ZR 166/05
Berücksichtigung nachträglichen Verhaltens der Parteien bei Auslegung eines …
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Bei der Auslegung eines Rechtsgeschäfts kann das nachträgliche Verhalten der Parteien nur in der Weise berücksichtigt werden, als es Rückschlüsse auf ihren tatsächlichen Willen und ihr tatsächliches Verständnis im Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung zulässt (vgl. BGH 07. Dezember 2006 - VII ZR 166/05 - Rn. 18, zitiert nach juris)." Diesen Ausführungen der Kammer 3 des Hessischen Landesarbeitsgerichts schließt sich die erkennende Kammer vollumfänglich und ausdrücklich an. - OLG Hamm, 05.04.2005 - 21 U 149/04
Zur Auslegung der Formulierung 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz in einem Titel
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Rn. 64 Wie geschehen, war die Antragsformulierung "verzinst mit 5% Zinsen über dem Basissatz" dahin auszulegen, dass damit der gesetzliche Zinssatz, mithin 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (…§ 288 Abs. 1, S. 2 BGB), gemeint sind (in diesem Sinne bereits OLG Hamm 05. April 2005, Az: 21 U 149/04, NJW 2005, 2238). - BAG, 26.09.2001 - 4 AZR 544/00
Bezugnahmeklausel bei Verbandsaustritt des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
So ist für Gleichstellungsabreden anerkannt, dass die Einbindung der Arbeitsvertragsparteien in die Tarifentwicklung endet, wenn die Tarifbindung der Arbeitgeberseite entfällt (vgl. z.B. BAG 26. September 2001 - 4 AZR 544/00 - NZA 2002, 634 (635)); BAG 14. Februar 2005 - 4 AZR 536/04 - Rn. 13, zitiert nach juris). - BAG, 20.04.2005 - 4 AZR 292/04
Vertrag zugunsten Dritter
Auszug aus LAG Hessen, 06.09.2007 - 11 Sa 2000/06
Von Bedeutung für das Auslegungsergebnis sind schließlich auch die Entstehungsgeschichte, der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (…vgl. BAG 24. September 2003 - 10 AZR 34/03 - Rn. 38, zitiert nach juris; BAG 20. April 2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 18, zitiert nach juris). - BAG, 17.04.1996 - 10 AZR 558/95
Zuwendung - Kürzung für Mitarbeiter im kirchlichen Dienst
- BAG, 05.04.2006 - 4 AZR 390/05
Arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge des öffentlichen Dienstes
- BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 34/03
Zuwendung - Vertragsauslegung
- BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90
Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine …
- BGH, 28.03.1962 - VIII ZR 250/61
- BAG, 19.02.2003 - 4 AZR 11/02
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Kürzung von Ansprüchen
- BAG, 06.11.1996 - 10 AZR 287/96
Rückzahlung einer Zuwendung bei Arbeitgeberwechsel
- LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 207/07
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den …
Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).Im Übrigen kann eine kirchenrechtliche Regelung keine normative Wirkung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für mit einem kirchlichen Arbeitgeber privatrechtlich abgeschlossene Arbeitsverhältnisse anordnen, weil sich aus dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht nicht die Befugnis zu in den staatlichen Raum hineinwirkender Normsetzung unabhängig von einem individualvertraglich zum Ausdruck gekommenen Umsetzungswillen ergibt (BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert, a.A: Tilling, NZA 2007, 78).
- LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 214/07
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den …
Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).Im Übrigen kann eine kirchenrechtliche Regelung keine normative Wirkung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für mit einem kirchlichen Arbeitgeber privatrechtlich abgeschlossene Arbeitsverhältnisse anordnen, weil sich aus dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht nicht die Befugnis zu in den staatlichen Raum hineinwirkender Normsetzung unabhängig von einem individualvertraglich zum Ausdruck gekommenen Umsetzungswillen ergibt (BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert, a.A: Tilling, NZA 2007, 78).
- LAG Hessen, 24.04.2008 - 11 Sa 210/07
Kirchliche Arbeitsrechtsregelung - Dritter Weg - Einbeziehung in den …
Im Verfahren des Dritten Weges zu Stande gekommenen kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen kommt für privatrechtlich begründete Arbeitsverhältnisse keine unmittelbare und zwingende Wirkung zu (ebenso BAG, 20.3.2002 - 4 AZR 101/01 - NZA 2002, 1402; 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 25.1.2005 - 1 Sa 1065/04 - in juris dokumentiert; 9.1.2007 - 1 Sa 1245/06 - in juris dokumentiert; 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert; LAG Schleswig-Holstein, 16.10.2000 - 4 Sa 75/00 - in juris dokumentiert).Im Übrigen kann eine kirchenrechtliche Regelung keine normative Wirkung von kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen für mit einem kirchlichen Arbeitgeber privatrechtlich abgeschlossene Arbeitsverhältnisse anordnen, weil sich aus dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht nicht die Befugnis zu in den staatlichen Raum hineinwirkender Normsetzung unabhängig von einem individualvertraglich zum Ausdruck gekommenen Umsetzungswillen ergibt (BAG, 8.6.2005 - 4 AZR 412/04 - NZA 2006, 611; Hess. LAG, 6.9.2007 - 11 Sa 2000/06 - in juris dokumentiert, a.A: Tilling, NZA 2007, 78).
- BAG, 21.10.2009 - 4 AZR 880/07
Auslegung einer Verweisungsklausel - AVR Diakonie - Vertragskontrolle
Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. September 2007 - 11 Sa 2000/06 - aufgehoben.
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